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o0Pascal0o

Steuererklärung falsch eingetragen - Ertragsthesaurierung(Bank) aber mitgeschickt

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o0Pascal0o

Hallo. Wenn ich die Anlage KAP falsch ausgfüllt habe über meinen ETF, jedoch die Ertragsthesaurierung von der Bank(Depotanbieter) zum Finanzamt mitgeschickt habe mit der Steuererklärung - gibt es dann Ärger? Oder aktzeptiert das Finanzamt alle Angaben, wenn sie zu Ungunsten von mir ausfallen?

 

Dankesehr!

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Cauchykriterium

Fragst halt einfach mal Deinen zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt via Telefon?

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o0Pascal0o

gibt es da etwa keine generelle Art, wie ein Finanzamt darauf reagiert?

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Kontron

oh oh in deiner Haut will ich nicht stecken man man das wird teuer wenn nicht sogar noch schlimmer.

Das Fz. interessiert es nicht, für sie passt dein Schreiben und das deiner Bank nicht zusammen,daher hat es sich für sie erledigt.Das Fz-amt ist nicht verpflichtet irgendwelche Fehler

auszugleichen.Du wirst irgendwann ein Schreiben von den Amt bekommen und sie könnten Stellung dazu nehmen,obwohl sie nicht verpflichtet sind dazu.

Wenn dir das dann alles nicht passt hast du einen Monat zeit mit Antrag deine Steuererklärung komplett zurück zuziehen,oder mit Antrag den Fall Kapitalerträge um sie zu verbessern.

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mucben

Telefonhörer in die Hand nehmen. Fall dem zuständigen Sachbearbeiter erklären. Seinen Lösungsvorschlag anhören. Sich einigen. Telefonhörer auflegen. Umsetzen. Abschicken.

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o0Pascal0o

Habe dem FA die Korrektur der Steuererklärung 2014 gesendet mit korrigierter Anlage KAP & dem Bescheid über 2014 & allen Anlagen für die Anlage KAP. Und dann folgendes schreiben jetzt erhalten:

 

"Ablehnung ihres Antrags auf Änderung

 

Ihrem Antrag auf Änderung kann ich nicht entsprechen, weil ihr Antrag außerhalb der Einspruchsfrist von 4 Wochen ergangen ist, der Bescheid ist somit bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift greift.

 

Dieser Bescheid kann per Einspruch angefochten werden..."

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kleinerfisch

Eventuell kommt eine Änderung des Bescheides auch nach der Einspruchsfrist nach §129 AO in Betracht:

Die Finanzbehörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsakts unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei berechtigtem Interesse des Beteiligten ist zu berichtigen.

 

Darunter fallen auch Übertragungsfehler von Bescheinigungen in die Erklärung wie zB Zahlendreher, bei Summen verrechnet oder falsche Zeile verwendet.

Kommt also darauf an, was und wie Du "falsch ausgefüllt" hast.

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o0Pascal0o

Interessant, aber knapp vorbei. Ich habe es schlicht vergessen gehabt. Naja, es geht um wenige Euro - die ich dem Finanzamt schulde. Sie wollen das Geld nicht. Dann belasse ich es dabei. Gemeldet habe ich ja meinen Fehler.

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