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o0Pascal0o

Besteurerung erfolgt bei Veräußerung - also keine Steuererklärung notwendig?

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Ich habe ein Schreiben von meiner Bank erhalten:

gAwZrtZ.png

Eine Ausfüllhilfe ist, wie man sieht nicht mit dabei. Diesen ETF habe ich seit 2008 im Depot.

 

Zeile 15 Anlage KAP trage ich: 138€ ein. Da es ja ein ausländischer Thesaurierer ist & laut eBundsanzeiger ja ausschüttungsgleiche Erträge angefallen sind, muss ich das ja in der Steuererklärung eintragen.

eBundsanzeiger-Ausschnitt:

rF4d5XV.png

 

Quellensteuer gibt es 2 Möglichkeiten bei Zeile 51 Anlage KAP:

Vozmlrq.png

1. lt. Bescheinigung(en)

2. aus Beteiligungen

In welche Spalte gehört nun die Quellensteuer von 4,08€. Diese ist mit Nachkommastellen einzugeben? Ist ja extra die Möglichkeit in Elster gegeben - daher meine Vermutung. Jedoch egal, wo ich sie angebe, Elster meckert dann:

SgKuoD5.png

RhHyXKj.png

(Fehler: Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (rot markierte Felder, Seite 1)

 

Oder macht es gar keinen Sinn den ETF in die Steuererklärung einzutragen, da ich diesen seit 2008 im Depot habe & Kapitalertragssteuer erst seit 2009 zu zahlen ist:

"Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Davon behält das Finanzamt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und seit Januar 2015 auch Kirchensteuer ein"

Q: http://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/

 

Was mache ich also falsch? Dankesehr!

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west263

Warum sollte da auch eine Ausfüllhilfe bei sein.

Das ist auch nur die Mitteilung der Thesaurierung und keine Jahressteuerbescheinigung.

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o0Pascal0o

O.k., dankesehr west263! Ich habe tatsächlich auch eine Erträgnisaufstellung erhalten(war schon etwas länger her, daher untergegangen). Dort steht allerdings folgendes:

"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle

Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden

Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in der

Steuererklärung sämtliche Erträge anzugeben haben.

Es handelt sich um folgende Fondsbestände:

Depotnummer Fondsbezeichnung ISIN Anzahl der Anteile

8001627057 DB X-TR.MSCI EU.S.C.DR 1C LU0322253906 195,00000"

 

Daher muss ich jetzt ja mit den Werten aus der "Mitteilung der Thesaurierung" auskommen für die Lohnsteuererklärung. Aber was muss nun in welches Feld?

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west263
· bearbeitet von west263

Frage doch einfach bei deiner Bank nach, ob sie dir, jetzt wo die Daten vorhanden sind, eine neue Steuerbescheinigung ausstellen.

 

Ansonsten, aus meiner Steuerbescheinigung der comdirect

- Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds

Zeile 15 Anlage KAP

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etherial

Üblicherweise sind ausl. thesaurierte Beträge auch in der Steuerbescheinigung nachrichtlich aufgeführt. Dieser Betrag gehört dann in Zeile 15.

 

Alles, was in Zeile 15 steht wird leider auch versteuert. Wenn du deinen ausl. thesaurierenden Fonds verkauft wird die Thesaurierung als Wertgewinn nochmal besteuert, wenn du nicht belegen kannst, dass du die Thesaurierung schon einmal versteuert hast. Wenn du also etwas in Zeile 15 einträgst ist es sinnvoll, dir zu merken was du da eingetragen hast, damit du bei einer endfälligen Besteuerung genau diese Beträge geltend machen kannst.

 

Ich weiß nicht wie das Finanzamt darauf reagiert, wenn man die ausl. thesaurierten Beträge gar nicht aufführt und in der Konsequenz nur bei Verkauf versteuert.

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o0Pascal0o

Danke euch beiden, eherial & west!

 

Frage doch einfach bei deiner Bank nach, ob sie dir, jetzt wo die Daten vorhanden sind, eine neue Steuerbescheinigung ausstellen.

Habe der ING mal eine Supportanfrage gestellt, mal sehen ob sie das tun. Aber selbst wenn, wird es ja dann in Zeile 15 Anlage KAP einzutragen sein & das schein ja veraltet/falsch zu sein - die Zeilen ändern sich ja mal:

Ansonsten, aus meiner Steuerbescheinigung der comdirect

- Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds

Zeile 15 Anlage KAP

Üblicherweise sind ausl. thesaurierte Beträge auch in der Steuerbescheinigung nachrichtlich aufgeführt. Dieser Betrag gehört dann in Zeile 15.

Wenn ich das tue, dann mecker Elster: "Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt" - siehe Beitrag#1.

 

Ich weiß nicht wie das Finanzamt darauf reagiert, wenn man die ausl. thesaurierten Beträge gar nicht aufführt und in der Konsequenz nur bei Verkauf versteuert.

Laut diesem Artikel muss man die Erträge in der Anlage KAP angeben:

"Erträge selbst deklarieren - Ausländische thesaurierende Fonds sind nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten und an den deutschen Fiskus abzuführen. Daher müssen Sie als Anleger jedes Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung die Erträge aus Zinsen und Dividenden in der Anlage KAP angeben."

 

einen schönen Sonntag!

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west263

Was ist mit deinem Steuerfreibetrag vom Freistellungsauftrag?

Wenn dieser nicht schon ausgeschöpft ist, kann die Thesaurierung in der Steuererklärung damit verrechnet werden.

 

Ps. mein Kenntnisstand und hoffe, das das kein völliger Quatsch ist.

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser
Wenn ich das tue, dann mecker Elster: "Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt" - siehe Beitrag#1.
Naja, vielleicht einfach 'mal die Eingaben tätigen, auch wenn's ggf. '0(,00)' sind?

 

Bevor du aber loslegst:

Anscheinend kennst du auch den 'Eingabemodus' (-> Menü) 'Interview' (-> Menüpunkt) noch nicht, um ein wenig mehr Führung beim Ausfüllen zu bekommen - der hat mir auch schon gut geholfen.

Mit dem hättest du bemerkt, dass du z.B. in Zeile 7 etwas eintragen musst, denn sonst geht's an dieser Stelle garnicht weiter.

Hier wird nämlich abschnittsweise (!) ein kleiner Check auf korrekte Eingabe durchgeführt, was Fehler deutlich begrenzt.

Den würde ich dir an dieser Stelle empfehlen - einfach mit dessen Hilfe die KAP ausfüllen, das erleichtert und verdeutlicht manches.

 

Grüße,

wpf-leser

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