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SM77

BU: von Metallrente zur Generali wechseln

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SM77
· bearbeitet von SM77

Da ich aufgrund gesundheitlicher Probleme eine normale BU gar nicht oder nur mit Leistungsausschluss bekomme, habe ich vor ca. zwei Jahren über meinen Arbeitgeber die Metallrente BU abgeschlossen. Hier gab es einen speziellen Antrag (nicht der Standard-Metallrente-Antrag) mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Die technischen Daten:

 

  • Tarifstand 04.2014 (AVB_EV_MRB_2014_04)
  • Versicherungsdauer: bis 62,5 Jahre
  • Leistungsdauer: bis 62,5 Jahre
  • BU-Rente: 1.500 Euro
  • Leistungsregelung: Pauschalregelung (50%)
  • 2% Prämiendynamik

 

Nun hat mein Arbeitgeber einen neuen Rahmenvertrag mit der Generali abgeschlossen (zugrunde liegender Tarif: BR01). Die Gesundheitsfragen sind dabei noch weniger umfangreich (Dienstobliegenheitserklärung). Bevor ich mich mit den Bedingungsunterschieden im Detail auseinandersetze, die Frage an die Experten ob sich ein Wechsel hinsichtlich der Bedingungen (Preis lasse ich außen vor) ggf. lohnt. Wenn ihr hier sagt, lohnt sich eh nicht, kann ich mir nämlich die weitere Analyse sparen und mich am Wochenende meiner Familie widmen :)

 

Auf den ersten Blick habe ich schon festgestellt, dass beide Tarife sicher keine TOP-Tarife sind. Aufgrund der Gesundheitsproblematik kann ich da aber leider nicht auf den freien Markt zurückgreifen. Beim "Vorsorgeberater" des Arbeitgebers habe ich bezüglich eines Wechsels noch nicht nachgefragt. Die haben aber eh wenig Ahnung, was die Fallstricke in den Bedingungen angeht.

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polydeikes

Wäre vom Regen in die Traufe. Das Swisslifebedingungswerk ist bestenfalls mäßig, aber wenn man nicht mehr Möglichkeiten hat, dann ist das eben so. In Generali tauschen, sicher nicht. Sofern Nachversicherungsbedarf besteht und das über die erste Geschichte nicht geht, von mir aus halt als Ergänzungsbaustein.

 

Auch ne miese BU ist besser als keine ... mit Generali bewegst dich aber am äußersten Ende der Tabellenspitze und das nicht von oben ... in Sachen Bedingungen und hinsichtlich Softfacts (Gesellschaft).

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Peter Wolnitza

Moin,

 

SwissLife zu Generali....??

 

Hm..naja..das ist wie ohne Umweg direkt vom Regen ...ins Jauchefass

 

Maximale Überlegung: Wenn G. bis Endalter 67 anbietet, evtl. auf SL ein bisserl was drauf packen?

 

 

Lass et, so wie es iss. Deine Familie wird es Dir danken. thumbsup.gif

 

 

 

 

 

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SM77

Danke für die Rückmeldungen. Ich habe es mir schon fast gedacht. So ist es halt, wenn der Konzerneinkauf nen Anbieter auswählt - die lesen keine Bedingungen, sondern lassen sich von bunten Folien beeindrucken. Wobei sicher eine Anforderung der Ausschreibung der Quasi-Wegfall der Gesundheitsprüfung war. Da wollte sich sicher nur ein Bruchteil der Anbieter drauf einlassen, bzw. hat sich das sicher in den Prämien niedergeschlagen. Die Metallrente kann man nun nicht mehr abschließen (sicher ein Zugeständnis an Generali), die vertraglich zugesicherten Nachversicherungsoptionen kann ich aber natürlich noch ziehen (wenn die Voraussetzungen zutreffen).

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polydeikes

BU gegen Dienstobliegenheitserklärung bieten auch 2 absolut brauchbare Gesellschaften (meint die Bedingungen) an, bspw. HDI und LV1871. Der wesentliche Unterschied zu denen mit G besteht darin, dass diese Gesellschaften ein paar Vorgaben dafür machen und sich nicht gänzlich bAV-prostituieren.

 

Auch Bigblueblobb mischt jetzt seit Neuestem in dem Markt mit. Brauchbarer als SL / Generali, mhm ... denke schon, aber auch kein echter Segen. Es gibt 2 Gesellschaften, auf die ich hochgradig allergisch reagiere ich Bereich Leben ... Generali und Nürnberger. Und das hat schon so seine Gründe und ist nicht nur auf BU beschränkt ...

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Matthew Pryor

Würde mich in diesem Fall Torsten und Peter vorbehaltlos anschließen wollen. Sicherlich ist das Endalter eher suboptimal gewählt und auch die Rentenhöhe erscheint mir anpassbar. Das kann man über die Nachversicherung regeln (sofern ereignisabhängig möglich) oder aber mit dem Versicherer verhandeln, ob eine Erhöhung des Dynamiksatzes möglich sein könnte (bis zu 5% sind theoretisch möglich).

Anderenfalls prüfen, ob nicht doch ein anderer Anbieter infrage kommen kann (siehe Torstens letzter Beitrag oder aber vielleicht ein Antrag mit vereinfachten Gesundheitsfragen). Fragen kostet nichts, die Generali sollte, wenn überhaupt, eher der Notnagel sein.

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Habe hier ein ähnliches Angebot über meinen Arbeitgeber:

- Schicht 2 BAV BU

- Anbieter: Generali

- Anbieter der BU als solches: Dialog

- Keine Gesundheitsfragen

 

Die Nachteile dieses Schicht 2 Konstrukts sind mir bewußt (u.a. Bei der Auszahlung bleibt nicht mehr viel übrig, etc.). Ich würde das ausgezahlte Kapital im Leistungsfall mal mit 40% Abzügen belegen in meinem Kopf. Also bei 2.500 Euro Abschluß bleiben mir noch 1.500 Euro "netto" übrig.

 

Angesichts Dienstobliegenheits-Klausel statt Gesundheitsfragen, könnte ich hier aber im Endeffekt "so gut wie ohne Gesundheitsfragen" noch einen Zweitvertrag dazu setzen (habe momentan einen privaten Schicht 3 Vertrag mit Rentenleistung 2.800 Euro).

Bei Voranfragen zu einem zweiten BU Vertrag auf dem freien Markt gab es einige Ausschlüsse mitterlweile aufgrund eines zwischenzeitlichen Autounfalls seid dem ersten Vertrag (der ging ohne Ausschlüsse durch).

Richtig "billig" ist das ganze nicht, wenn ich die Kosten für "Netto" 1.500 BU Rente im Vergleich zu meinem Netto Lohnabzug setze.

 

Fragen:

- Wie kann ich denn jetzt rausfinden ob die "Dialog SBU Professional" hier verkauft wird? (welche ja eine recht gute BU wäre) oder die "eher schlechte" BU von der Generali? Oder verkauft Generali mittlerweile (nach Übernahame Dialog) nur noch Dialog BUs?

- Die Überschüsse werden in diesem Vertrag nicht auf den Monatsbetrag angerechnet. Sprich man zahlt immer den Bruttopreis. Deswegen kann man wählen ob man:

a) am Ende der Laufzeit eine Kapitalleistung will (Garantiezins 0,9%), sollte man nicht BU werden: also irgendwas um die 10.000 Euro wenns gut geht nach 30 Jahren vor Steuern und KV

b) im Falle das man BU wird, eine Bonusrente ehält  (Höhe der Bonusrente hier nicht garantiert)

--> Gibt es hier irgendeine Empfehlung was man bei solch einem unklaren Konstrukt wählen sollte?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Zu den Fragen:
- müsste man entweder beim Versicherer gezielt nachfragen, oder einfach ein Angebot erstellen lassen, dem die AVB anhängen müssen. Dann kann Fachmann schon sehen, ob hier Generali oder Dialog Bedingungen zu Grunde liegen. Vermute Generali.
EDIT: Ist egal, welcher Name drüber steht - entscheidend ist das, was drunter im Kleingedruckten steht.

- hängt von der Gesamten Absicherungssituation ab:

Wenn bereits 2.800.- bestehen und die 1.500.- netto oben drauf ausreichen, dann kann man Variante a) wählen. -- Achtung: Ablaufleistung nicht garantiert
Wenn Absicherungssumme aus beiden Verträge eher knapp und/oder stark steigendes Einkommen in Zukunft: Dann eher Variante b) -- Achtung: Bonusrente nicht garantiert

 

Unabhängig davon:

Klauseln wegen eines Autounfalles in der Vergangenheit? Gibt es eigentlich nur drei Gründe für:
a) es bestehen tatsächlich bleibende Beeinträchtigungen und einschränkende Folgen? -- evtl. über Arztbericht entkräften

b) falsche Gesellschaften angefragt / Vermittler keine rechte Lust gehabt?

c) zeitlicher Abstand zwischen Unfall und Risiko-Voranfragen sehr gering? 

 

In Abhängigkeit vom Beruf gibt es evtl. Optionen bei Gesellschaften mit besseren Optionen und vereinfachter Risikoprüfung.

Ansonsten: Eine BU bei Generali ist besser als keine BU

 

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Vielen Dank, Peter.

 

Ich habe mir die AVBs mal geben lassen und so wie das ausschaut sind es die Bedingungen die Polydeikes ini 2014 schonmal in einem ähnlichen Konstrukt quergelesen hat - Zitat aus dem BAV BU Thread von damals.

Zitat

 

Polydeikes im Mai 2014:

Zu den Fallstricken in den Bedingungen:

 

Gute Nachricht, es sind nicht 1:1 die BUZ Bedingungen (was ich als Bodensatz bezeichnet hatte). Schlechte Nachricht, es gibt mehr als genug Dinge, die nicht vorteilhaft geregelt sind und die Mitbewerber besser regeln. Nachfolgend eine auszugsweise Auflistung der Fallstricke nach dem von dir hochgeladenen Bedingungswerk.

 

- mehr als altersentsprechender Kräfteverfall

- Erhalt der Prüfkriterien bei Ausscheiden aus dem Beruf bis maximal 5 Jahre / Verwertung der Restkenntnisse, Aufhebung Einkommensgrenzen etc.

- keine Grenzen bei der Umorganisation für Selbstständige

- Prüfkriterien Pflegebedürftigkeit mind. 2 Punkte (bei anderen reicht 1 Punkt) / offener Ausschluß "vorrübergehend"

- Ausschluß vorsätzliche Freisetzung chemischer Stoffe / Strahlen auf Basis Treuhänderentscheid

- Keine Mitversicherung von Verkehrsdelikten über Fahrlässigkeit hinaus (bspw. eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Unfallfolge ist nicht abgesichert)

- Änderung im Rauchverhalt ist anzuzeigen 

- Untersuchung muss in Deutschland, ggf. EU erfolgen, bei Aufenthalt ex EU keine Reisekostenübernahme

- Nennung der gesetzlichen Schadensminderungspflicht für zumutbare ärztliche Maßnahmen mit offener Aufzählung und Nennung "medizinisch begründet" - Leistungsfreiheit ab grob fahrlässiger Nichterfüllung (Diäten etc.)

- einmalige befristete Anerkennung möglich

- Eine Minderung der BU ODER Aufnahme einer Tätigkeit sind unverzüglich anzeigepflicht (eins von Beidem bereits)

- kein Verzicht auf Beitragsanpassung nach §163 VVG

- fehlende Nachversicherungsoptionen / Dynamisierungen

- keine Dynamisierung der Leistungen im Leistungsfall

 

 

Danke für die Tips mit dem Autounfall - es ist tatsächlich so, dass der Makler hier schon viel gemacht hat und es leider nicht ohne Ausschlüsse geht.

 

Demnach wäre das hier die einzige Möglichkeit einer zweiten. 

Die Zahlen sind für meinen Beruf (IT) auch nicht die günstigsten.

Bis 67, 2.500 -> 85 Euro Nettoaufwand bei 1.700 Euro Netto Rente (circa, eher weniger wegen zusätzlichen Einnahmen) -> Gibts equivalent in Schicht 3 günstiger.

 

Bzgl. der Auswahl Kapitalleistung bei Nicht-BU am Ende der Laufzeit oder eine höhere BU-Rente (beides in Höhe beides nicht garantiert):

Vielen Dank für die "Guidance". Der Vermittler meinte "Auf jeden Fall die Kapitalleistung bei nicht BU nehmen". 

Nach deinem Post ist das ja dann doch nicht so klar.

 

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