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SkyWalker

Pauschale Kündigung durch Rechtsschutzversicherung (Zurich/KAB)

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SkyWalker

Hallo,

 

ich habe heute folgendes Schreiben meines Marklers (Comfortplan) in der Post gehabt.

 

1.) Ist solch ein Vorgehen üblich, mich wundert sehr das wenn eine Versicherung sämtliche Verträge einer Sparte Kündigt dies genauso negativ für den Kunden gesehen wird, als wenn die Versicherung kündigt weil ich meine Versicherung zuoft in Anspruch genommen habe.

 

2.) Die Versicherung der Sparkassen (bei uns in Bremen ÖVB) habe ich bisher eher immer als Anbieter mit durchschnittlichen Leisztungen zu hohen Preisen wahrgenommen, leider sind in dem Schreiben keine weiteren Infos Enthalten um was es sich bei den "verbesserten Leistungen" handelt.

 

Kann hier einer ggf. aus eigener Erfahrung eine Einschätzung vornehmen?

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polydeikes

1.) Ist solch ein Vorgehen üblich, ...

 

Jup. Decken die Prämien nicht die Kosten oder werden generell die gewünschten Vertriebsziele (bspw. avisiertes Folgegeschäft) nicht erreicht, kündigt das VU entweder die Verträge oder verkauft den nicht lukrativen Bestand an ein anderes Unternehmen. Immer schon so gewesen, grad bei "sie haben das billigste abgeschlossen, was der Markt hergegeben hat ...", geht heute nur dank der besseren technischen Bestandskontrolle sehr viel schneller.

 

mich wundert sehr das wenn eine Versicherung sämtliche Verträge einer Sparte Kündigt dies genauso negativ für den Kunden gesehen wird, als wenn die Versicherung kündigt weil ich meine Versicherung zuoft in Anspruch genommen habe.

 

Das wundert dich völlig zu recht und ist eigentlich nicht der Fall. Wird dem Kunden aus wirtschaftlichen Gründen im Sinne von "Einstellen der Produktlinie" gekündigt, kann man sich das bestätigen lassen und wird grds. keine Probleme mit neuem Versicherungsschutz haben. Nur bei entsprechendem Schadensverlauf hat man diese Probleme.

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Matthew Pryor

Mich wundert der Wortlaut des Schreibens ein wenig. Wie polydeikes schon zurecht angemerkt hat, kann es bei einer Kündigung durch den Versicherer dann zu Problemen kommen, wenn die Kündigung aufgrund eines "schlechten" Schadenverlaufes erfolgt. Der Versicherer erachtet das Risiko als unwirtschaftlich und trennt sich. Und die Kündigung ist angabepflichtig.

Gebe ich jetzt allerdings im Rahmen eines Neuantrages an, dass die Kündigung aufgrund einer Sanierung erfolgt ist und daher prinzipiell keinen individuellen Grund hat, dürfte es eigentlich relativ problemlos machbar sein, neuen Versicherungsschutz zu bekommen. Das "fast unmöglich" möchte ich in diesem Fall nicht so recht teilen.

Ich würde mir nun in aller Ruhe das Bedingungswerk der ÖRAG zukommen lassen und vergleichen (wobei das eigentlich der Vermittler übernehmen sollte). Ich mag mir nicht so recht vorstellen, dass es nur zu Verbesserungen kommen soll. Ansonsten eben bei einem anderen Versicherer einen Antrag stellen und bei der Frage, ob die Kündigung durch den Vorversicherer erfolgt ist, eine Schilderung des Sachverhaltes beifügen. Ruhig Blut, bis zum Dezember fließt noch eine Menge Wasser den Fluß deiner Wahl hinab.

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SkyWalker

Danke für eure Einschäftzung :thumbsup: Ich werde die Woche mal Kontakt mit dem Makler aufnehmen und um weitere Infos bitten.

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Frans Hans

Habe auch schon Erfahrungen auf dem Versicherungssektor sammeln dürfen und kann Dir daher sagen, dass Du froh sein kannst, das Dein Makler so eine Lösung für Dich gefunden hat. Wenn sich bei einer Versicherung einer so einen Floh ins Ohr gesetzt hat und allen Kunden kündigt, ist das immer sehr schlecht. Egal, was der Grund ist, kann es zu Problemen kommen etwas neues zu finden.

 

Wenn Du dann eine Garantie bekommst, dass der Versicherungsschutz mindestens gleich bleibt und sogar besser wird und Du ganz normal weiter (ggf. zu minimal erhöhten Beiträgen) versichert bleiben kannst, ist das ein Glücksfall und gute Leistung des Versicherungsmaklers.

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