o0Pascal0o Mai 31, 2016 · bearbeitet Juni 23, 2016 von o0Pascal0o Hallo, bei ausschüttungsgleichen Erträgen aus einem ETF kann ich im eBundesanzeiger die Anteile im Depot mit dem Wert "Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge" multiplizieren. Dann erhalte ich den Bruttowert. Doch in USD. Zu welchem Datum muss ich den Umrechnungskurs dann anlegen? Gilt hier auch beim steuerlichen Zufluss? Das Datum kann ich ja auch dem eBundsanzeiger ablesen. Aber wo finde ich dann den Umrechnungskurs von diesem Datum heraus? Meine Bank gibt mir einen anderen Kurs aus, als ein Währungsrechner im Internet: dankesehr! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof Mai 31, 2016 Offizielle Umrechnungskurse. Soweit ich informiert bin gelten die auch für dich, der Titel "Umsatzsteuer.." ist irreführend. Maßgeblich ist der Kurs des Monats, in dem die die Ausschüttung/Thesaurierung "vereinnahmt" hast. Dürfte in diesem Fall der steuerliche Zufluss im Dezember sein. Kann das jemand bestätigen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Mai 31, 2016 ja passt --> http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/amtliche-umrechnungskurse-fuer-fremdwaehrungen.html Welcher Umrechnungskurs gilt bei Umsatzsteuer, Betriebsausgaben, Werbungskosten und jeglichen anderen betrieblich bedingten Käufen in ausländischer Währung? ........Auch Arbeitnehmer und jegliche anderen Steuerzahler brauchen die monatsgenauen offiziellen Wechselkurse für ihreSteuererklärung, wenn sie beruflich im Ausland unterwegs waren, zum Beispiel während einer Fortbildung oder bei doppelter Haushaltsführung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 1, 2016 Dankesehr. In euren beiden Tabellen steht 1,0877 - doch in dem Schreiben meiner Bank steht: 1,088699. Auf diesen Wert müsste ich doch kommen, oder liegt die ING Diba falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 23, 2016 Die Banken nehmen ihre eigenen Kurse (meist zu unserem Nachteil). Das ergibt sich schon aus Spread (Differenz Ankauf/Verkaufskurs) und auch daraus, dass in den Tabellen monatliche Durschnittskurse angegeben sind, die von den täglichen, die die Banken verwenden, erheblich abweichen können. Ich nehme für die Steuer die Bankdaten, wenn ich eine Thesaurierungsanzeige mit Umrechnung bekommen habe, sonst Bundesanzeiger mit den amtilchen Kursen umgerechnet. Die Differenzen sind in aller Regel sowieso im Rundungsbereich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 23, 2016 Dankesehr. Die Bank hat ja nichts von einem Umrechnungsfaktor x oder y. Doch ich muß ja vor dem Finanzamt den echten Kurs zum Zuflussdatum zum berechnen der Steuer benutzen. Im eBundesnazeiger kann man ja keine Umrechnungskurse nachgucken zu einem bestimmtem Datum. Oder finde ich das einfach nur nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 23, 2016 · bearbeitet Juni 23, 2016 von kleinerfisch Die Daten aus dem Bundesanzeiger und die Umrechnungskurse des BM, wie andere oben schon vorschlugen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maibaum2015 Juni 23, 2016 · bearbeitet Juni 23, 2016 von maibaum2015 Die Daten aus dem Bundesanzeiger und die Umrechnungskurse des BM, wie andere oben schon vorschlugen. Comdirect verwendet zB die Briefkurse der zB bei der Commerzbank online angegebenen Umrechnungskurse am Zuflusstag. Wenn man weiss, welche Kurse die Depotbank verwendet, erspart das etwas Nerven, da die Werte in der Steuererklärung dann ggfs exakt nachgerechnet werden können. Edit: ein Nachfragen bei der Depotbank lohnt also. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 23, 2016 Dankesehr, Maibaum & kleinerfisch. Im EBundesanzeiger finde ich ja keine Umrechnungskurse. Was meinst du mit BM? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
multivitamin Juni 24, 2016 Ich würde versuchen, an die Sache ganz pragmatisch und mit gutem Menschenverstand heranzugehen. Die Bank hat in der Abrechnung einen Umrechnungskurs verwendet. Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder, man nimmt diesen Kurs. Man hat keinen Stress, trägt den Wert in die Anlage KAP ein (zu eigenen Gunsten auf volle Euro gerundet), der/die Berabeiter/in im Finanzamt nimmt diesen Wert, alle sind glücklich und zufrieden. Oder man recherchiert Wechselkurse im Internet, stellt fest, dass irgendein für Steuern relevanter Wechselkurs um ein Promille abweicht, weswegen die ausschüttungsgleichen Erträge eigentlich die enorme Summe von gut 10 Cent abweichen. Diese wichtige Erkenntnis kann man nun entweder zum Anlass nehmen, diesen Kurs für die Steuererklärung zu verwenden. Der Form halber sollte man die Abweichung ausführlich begründen, mit einem Ausdruck aus dem Internet (vorzugsweise aus verschiedenen Browsern, um zu beweisen, dass der angezeigte Wert browserunabhängig ist), samt einem schriftlichen Erklärung, wann dieser Wert aus dem Internet abgerufen wurde, sinnvollerweise auch mit der schriftlichen Versicherung, dass diese Angabe wahrhaftig ist, und einem Anschreiben, in dem die Abweichung und der Inhalt der Anlagen erläutert werden. Das wird den/die Bearbeiter/in der Erklärung brennend interessieren, daher auf keinen Fall zu knapp schreiben! Alternativ kann das Problem auch in Foren diskutieren, und weil Foren bekanntlich arg unzuverlässig sind, mindestens zwei nehmen, nämlich ein Wertpapierforum, weil es mit Wertpapieren zu tun hat, und das Elster-Forum, weil man die Steuer ja elektronisch macht. Ich hielte es hier für sinnvoll, noch gutefrage.net zu nehmen, denn erstens ist es eine Frage, die man hat, und weil man sie nicht selber beantworten kann, muss sie gut sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 24, 2016 Doch, wenn man den Bank Wechselkur nicht hat. Wenn es ein paar Jahre her ist? Ich hatte gehofft, dass es dort eine offizielle Wechselkursseite gibt, worau man sich dann beziehen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hellerhof Juni 24, 2016 Doch, wenn man den Bank Wechselkur nicht hat. Wenn es ein paar Jahre her ist? Ich hatte gehofft, dass es dort eine offizielle Wechselkursseite gibt, worau man sich dann beziehen kann. Offizieller geht es nicht: Bundesbank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Juni 24, 2016 Also ich nehme in solchen oder ähnlichen Fällen immer die Kurse der Europäischen Zentralbank. Grundsätzlich versuche ich aber, falls es halbwegs gleichwertige Alternativen gibt, in USD denominierte Fonds zu vermeiden. Ich weiß natürlich, dass die Fondswährung für die Wertentwicklung egal ist, man rennt aber immer wieder in solche Transparenzprobleme, wie hier beschrieben: Abrechnungen und Ausschüttungsmitteilungen sind oft schwerer nachvollziehbar, die verwendeten Umrechungskurse nicht transparent angegeben, die Besteuerungsgrundlagen sind auch in USD ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 24, 2016 Was meinst du mit BM? Sorry: BMF (Bundesministerium für Finanzen) -> einfach nach "Umsatzsteuer Umrechungskurse" googeln, dann kommst Du genau da hin. War wohl zu warm gestern... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maibaum2015 Juni 24, 2016 Doch, wenn man den Bank Wechselkur nicht hat. Wenn es ein paar Jahre her ist? Ich hatte gehofft, dass es dort eine offizielle Wechselkursseite gibt, worau man sich dann beziehen kann. Dann schau doch einfach mal nach??? Bei der Commerzbank gibt es sowas, ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Juni 24, 2016 · bearbeitet Juni 24, 2016 von o0Pascal0o jo, kein Problem - ich hab´ zu Danken, kleinerFisch! Auch an die anderen ein herzliches Dankeschön! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag