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pstein

Verrechnung Veräusserungsgewinne aus Anleihe+Fond-Verkäufen?

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pstein

Angenommen man hat aus dem Verkauf von Anleihen und Fondsanteilen in einem Jahr einen Gewinn erzielt.

Ich rede NICHT von normalen Zinserträgen sondern von Kursgewinnen!

 

Auf der anderen Seite habe ich Kursverluste aus Aktienverkäufen realisiert.

 

Kann man die beiden verrechnen?

 

D.h. kann man von den Aktienkursverlusten erst die Anleihe+Fondskursgewinne abziehen?

 

Oder werden die Anleihe+Fondskursgewinne wie Kapitalerträge behandelt?

 

Ich finde im Internet dazu keine klare Aussage.

 

Ein Link zu einem massgebenden Urteil oder einer steuerrechtlichen Verordnung wäre schön.

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otto03

Angenommen man hat aus dem Verkauf von Anleihen und Fondsanteilen in einem Jahr einen Gewinn erzielt.

Ich rede NICHT von normalen Zinserträgen sondern von Kursgewinnen!

 

Auf der anderen Seite habe ich Kursverluste aus Aktienverkäufen realisiert.

 

Kann man die beiden verrechnen?

 

D.h. kann man von den Aktienkursverlusten erst die Anleihe+Fondskursgewinne abziehen?

 

Oder werden die Anleihe+Fondskursgewinne wie Kapitalerträge behandelt?

 

Ich finde im Internet dazu keine klare Aussage.

 

Ein Link zu einem massgebenden Urteil oder einer steuerrechtlichen Verordnung wäre schön.

 

Nein, Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden

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cpandrea

aber Aktienverluste koennen mit Gewinne aus anderer Kapitalertràge verrechntet werden (99% sicher)

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otto03

aber Aktienverluste koennen mit Gewinne aus anderer Kapitalertràge verrechntet werden (99% sicher)

 

100% falsch

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Ramstein
Ich finde im Internet dazu keine klare Aussage.

 

Ein Link zu einem massgebenden Urteil oder einer steuerrechtlichen Verordnung wäre schön.

Kennst du Wikipedia?

 

Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften) auf der Ebene der Bank verrechnet, wobei Verluste aus Aktienverkäufen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden können (§ 20 Abs. 6 EStG).

Und im Gesetz steht es natürlich auch:

 

Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden

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cpandrea

aber Aktienverluste koennen mit Gewinne aus anderer Kapitalertràge verrechntet werden (99% sicher)

 

100% falsch

 

dank für die Korrektur

es ist umgekehrt möglich

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