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Michael-29

Steuererklärung LU0328475792 DB-X-Trackers Stoxx 600

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Michael-29
· bearbeitet von Michael-29

Ich bin gerade bei der Steuererklärung für 2015. Ich habe die Daten aus den Steuerbescheinigungen in das Formular übertragen.

 

Nun stolpere ich aber über ETF von DBX-Tracker den ich im Boot habe.

 

LU032847592

 

Dort steht:

 

Ausschüttung pro Stück 2,074747

 

Steuerpflichtiger Betrag 36,69 Euro

anrechenbare Quellensteuer 0,37 Euro.

 

Muß ich diese Daten jetzt bei Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge ( Zeile 51 ) 36,69 Euro eintragen bzw. Zeile 52 ( 0,37 Euro ).

 

Im Bundesanzeiger finde ich keine Angaben

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Michael-29

Ich habe eine Frage zu dem ETF: db-x Eur 6000 mit der ISIN LU0382845792

 

Welche Daten muß ich in die Steuererklärung übernehmen?

 

Hier die Thesaurierung für 2015:

 

Ertragsthesaurierung

Gattungsbezeichnung db x-tr.STO.EUR.600U.ETF(DR) Inhaber-Anteile 1C o.N.

ISIN LU0328475792

Nominal STK 17,6856

Ex-Tag 04.01.2016

Zahltag 31.12.2015

Ausschüttungsbetrag pro Stück EUR 2,074747

Ausschüttung für 01.01.2015 - 31.12.2015

Steuerpflichtiger Betrag gem.§ 2 Abs. 1 InvStG EUR 36,69

 

Bei Teilthesaurierungen kann die Steuerpflicht durch die Barausschüttungskomponente abgegolten sein. In diesen Fällen wurde auch die ggf. ausgewiesene anrechenbare Quellensteuer bereits im Rahmen der Ausschüttung berücksichtigt.

Hinweise zur steuerlichen Verrechnung: vorher aktuell Thesaurierung brutto EUR 36,69 anrechenbare Quellensteuer Fondseingangsseite EUR 0,37 Aktienverlusttopf EUR 0,00 0,00 allgemeiner Verlusttopf EUR 0,00 0,00 Freistellungsauftrag (eingereicht: EUR 25,00) EUR 24,60 24,60 Quellensteuertopf EUR 0,00 0,00 zu versteuern EUR 0,00

im laufenden Jahr einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 im laufenden Jahr einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 im laufenden Jahr einbehaltene Kirchensteuer EUR 0,00

Steuerlicher Stichtag 31.12.2015

 

Muß ich jetzt in der Steuererklärung bei Höhe der ausschüttungsgleichen Ertärge 36,69 Euro angeben ( Zeile 51 ) und anrechenbare Quellensteuer 0,37 Euro ( Zeile 52 )

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kleinerfisch

Nein. Die Ausschüttung ist steuerlich erledigt.

Bundesanzeiger ist übers Wochenende down.

Aber was meinst Du mit

 

Im Bundesanzeiger finde ich keine Angaben

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Michael-29

Nein. Die Ausschüttung ist steuerlich erledigt.

Bundesanzeiger ist übers Wochenende down.

Aber was meinst Du mit

 

Im Bundesanzeiger finde ich keine Angaben

 

Ich hatte die ISIN im Bundesanzeiger eingegeben und da kamen keinerlei Daten. Das wunderte mich schon. Bis morgen ist der Bundesanzeiger down

 

Nein. Die Ausschüttung ist steuerlich erledigt.

Bundesanzeiger ist übers Wochenende down.

Aber was meinst Du mit

 

Im Bundesanzeiger finde ich keine Angaben

 

Verstehe ich daß jetzt richtig, daß ich in der Steuererklärung keinen Wert bei Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge ( Zeile 51 ) und anrechenbare Quellensteuer ( Zeile 52 ) keinen Wert eintragen muß

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Michael-29

Kann mir jemand mal eine Korrekte Antwort auf meine Frage sagen ?

 

Was muß ich jetzt für Werte in der Steuererklärung angeben ?

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Michael-29

Hier die Daten aus dem Bundesanzeiger:

 

db x-trackers STOXX® EUROPE 600 UCITS ETF (DR) 1C

Thesaurierung

 

 

Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

 

 

ISIN: LU0328475792

 

 

 

 

Steuerlicher Zufluss: 31.12.2015

 

 

 

 

 

 

 

§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. InvStG

 

Privat-vermögen

 

EUR

 

je Anteil

 

Betriebs-vermögen KStG 1)

 

EUR

 

je Anteil

 

Sonst. Betriebs-vermögen 2)

 

EUR

 

je Anteil

 

 

 

2)

 

Betrag der Thesaurierung/ausschüttungsgleichen Erträge

 

2,0747465

 

2,0747465

 

2,0747465

 

 

1c)

 

In der Thesaurierung enthaltene

 

 

 

 

 

aa)

 

Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG4)

 

-

 

-

 

1,3685593

 

 

cc)

 

Erträge i.S.d. § 2 Abs. 2a (Zinsschranke)

 

-

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

gg)

 

Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1

 

0,0000000

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

hh)

 

in 1 c gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

 

0,0000000

 

-

 

0,0000000

 

 

ii)

 

Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, auf die tatsächlich ausländische Quellensteuer einbehalten wurde oder als einbehalten gilt, für die kein Abzug nach Abs. 4 vorgenommen wurde

 

0,1897014

 

0,1897014

 

0,1897014

 

 

jj)

 

in 1 c ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

 

-

 

-

 

0,1790110

 

 

kk)

 

in 1 c ii) enthaltene Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2, die nach einem DBA zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen

 

0,0000000

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

ll)

 

in 1 c kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

 

-

 

-

 

0,0000000

 

 

1d)

 

zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Erträge

 

 

 

 

 

aa)

 

i.S.d. § 7 Abs. 1 und 27)

 

2,0747465

 

2,0747465

 

2,0747465

 

 

bb)

 

i.S.d. § 7 Abs. 3

 

0,0000000

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

 

davon inländische Mieterträge

 

0,0000000

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

cc)

 

i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 4, soweit in 1 d aa) enthalten7)

 

1,3977843

 

1,3977843

 

1,3977843

 

 

1f)

 

Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 entfällt, und

 

 

 

 

 

aa)

 

der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde5)

 

0,0211869

 

0,0211869

 

0,0211869

 

 

bb)

 

in 1 f aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

 

-

 

-

 

0,0194277

 

 

cc)

 

der nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde

 

0,0000000

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

dd)

 

in 1 f cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

 

-

 

-

 

0,0000000

 

 

ee)

 

der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist5)

 

0,0000000

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

ff)

 

in 1 f ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 i.V.m. § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist

 

-

 

-

 

0,0000000

 

 

1g)

 

Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung

 

0,0000000

 

0,0000000

 

0,0000000

 

 

1h)

 

die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 6)

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kleinerfisch

Kann mir jemand mal eine Korrekte Antwort auf meine Frage sagen ?

 

Offenbar nicht.

Ich weiss nicht, ob es daran liegt, dass Du die ISIN erst im dritten Versuch richtig abschreiben konntest oder am Ton.

Bei mir liegts am Ton.

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Michael-29

Es wird doch bestimmt noch jemand dieses Problem haben.

 

Wer kann helfen ?

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