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otlraX

Besteuerung von Aktien bei denen der Einstandskursreduziert wird

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otlraX
· bearbeitet von Xarelto

Hallo Wertpapierforum,

 

bei einigen Aktien wird ja, anstatt direkt bei der Dividendenauszahlung zu besteuern, einfach der Einstandskurs um den Wert der Dividende erniedrigt.

Damit würden bei einem Verkauf, eben die Steuern anfallen und es würde auf die selbe Belastung kommen.

 

Was ist nun aber, wenn ich eine Aktie unendlich lange halte? Zahle ich dann theoretisch nie Steuern? (Auf Dividenden)

 

 

Grüße

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Laser12

Der Einstandkurs kann maximal bis auf 0 reduziert werden. Danach fallen Steuern an.

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otlraX

Der Einstandkurs kann maximal bis auf 0 reduziert werden. Danach fallen Steuern an.

 

Aber nur Steuern für Dividenden AB dem Zeitpunkt unter 0 oder?

Dann würde man ja trotzdem ca 10 Jahre keine Steuern zahlen bei ca 6-7% Div. Rendite zum Einstandskurs

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Laser12

Eine genauere Antwort kannst Du nicht erwarten, wenn Du keinerlei Daten als Input lieferst.

 

Du kannst aber davon ausgehen, dass es sich wirtschaftlich bei den Ausschüttungen nicht um Dividenden sondern um Kapitalrückzahlungen handelt, insofern also kein zu versteuernder Gewinn vorhanden ist.

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reckoner

Hallo,

 

Was ist nun aber, wenn ich eine Aktie unendlich lange halte? Zahle ich dann theoretisch nie Steuern? (Auf Dividenden)
Eigentlich ja. Dagegen spricht aber, dass die Dividende nicht ewig aus dem steuerlichen Einlagenkonto gezahlt werden kann; schlichtweg weil dieses Konto nicht unendlich groß ist.

 

Ähnlich ist es übrigens bei Unternehmen die nie Dividende zahlen (bestes Beispiel: Berkshire Hathaway), auch da zahlst du erst Steuern wenn du verkaufst. Ebenso bei Nullkupon-Anleihen. Ergo ist das nichts Ungewöhnliches.

 

Der Einstandkurs kann maximal bis auf 0 reduziert werden. Danach fallen Steuern an.
Nein, das ist falsch.

 

Stefan

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Taxadvisor

 

Der Einstandkurs kann maximal bis auf 0 reduziert werden. Danach fallen Steuern an.
Nein, das ist falsch.

 

Stefan

 

Was soll daran falsch sein? § 20 Abs. 2 Satz 2: "Als Veräußerung .. gilt auch die ... Rückzahlung..." (Ist natürlich i.d.R. eher theoretisch).

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Was soll daran falsch sein? § 20 Abs. 2 Satz 2: "Als Veräußerung .. gilt auch die ... Rückzahlung..." (Ist natürlich i.d.R. eher theoretisch).
Verstehe ich jetzt nicht.

 

Mir ging es darum, dass eine steuerfreie Dividendenzahlung den Einstandskurs drückt (etwa: Deutsche Telekom). Und das geht imho auch unter Null.

 

Nehmen wir mal an die Deutsche Telekom kommt in große Probleme, der Aktienkurs sinkt auf 20 Cent, und ich kaufe dann. Später läuft es wieder besser, es werden auch wieder Dividenden gezahlt und zwar in Höhe von 50 Cent (immer noch aus dem Einlagenkonto). Dann wird doch mein persönlicher Einstandskurs bei minus 30 Cent liegen, und beim Verkauf muss ich mehr versteuern als ich überhaupt erlöst habe. Oder nicht?

 

Stefan

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Taxadvisor

Hallo,

 

Was soll daran falsch sein? § 20 Abs. 2 Satz 2: "Als Veräußerung .. gilt auch die ... Rückzahlung..." (Ist natürlich i.d.R. eher theoretisch).
Verstehe ich jetzt nicht.

 

Mir ging es darum, dass eine steuerfreie Dividendenzahlung den Einstandskurs drückt (etwa: Deutsche Telekom). Und das geht imho auch unter Null.

 

Nehmen wir mal an die Deutsche Telekom kommt in große Probleme, der Aktienkurs sinkt auf 20 Cent, und ich kaufe dann. Später läuft es wieder besser, es werden auch wieder Dividenden gezahlt und zwar in Höhe von 50 Cent (immer noch aus dem Einlagenkonto). Dann wird doch mein persönlicher Einstandskurs bei minus 30 Cent liegen, und beim Verkauf muss ich mehr versteuern als ich überhaupt erlöst habe. Oder nicht?

 

Stefan

 

Da es sich bei der "Dividende" der Telekom um Einlagenrückgewähr = Kapitalrückzahlung handelt, sollte m.E. der über die Anschaffungskosten hinausgehende Teil der "Dividende" gem. § 20 Abs. 2 EStG steuerpflichtig sein.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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