Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Brother

Steuererklärung bei Veräußerung intransparenter Fonds

Empfohlene Beiträge

Brother
· bearbeitet von Brother

Hallo,

 

mir ist bewußt, dass das Thema in zahlreichen Threads ausführlich diskutiert wurde (z.B. http://www.wertpapie...te-besteuerung/), dennoch ist mir noch nicht klar, wie die das FA überzeugende Darstellung in der KAP lauten muss.

 

Vereinfachtes Besipiel:

  • In 2013 Kauf eines intransparenten Fonds
  • Steuererklärung für 2013:
    • Versteuerung d. Ertragsthesaurierung nach §6 InvStG (e.g. 3000 EUR)

    [*]In 2014 Verkauf[*]Steuererklärung für 2014:

    In der Steuerbescheinigung der Depotbank (hier: DB) wird für Zeile 7 KAP ein Betrag von 7500 EUR aufgeführt, der sowohl den

    • Veräußerungsgewinn (e.g. 4000 EUR), als auch den Posten
    • "Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug
      unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG
      (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitaleträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"
      in Höhe von e.g. 3500 EUR umfasst.

Mein Verständnis:

In Summe sollten alle aus dem Geschäft resultierenden Erträge genau 1x besteuert werden. Unterstellt, dass eventuelle Ausschüttungen bereits korrekt versteuert wurden, sollte "unter dem Strich" nur Steuer auf den Veräußerungsgewinn gezahlt werden, d.h. hier auf 4000 EUR, welche in der KAP 2014 noch um die bereits in 2013 vorab versteuerten 3000 EUR gemindert werden.

 

Diesem Verständnis folgend sieht meine KAP vereinfacht so aus:

Zeile 7:

  • Beträge lt. Steuerbescheinigungen: 7500 EUR
  • korrigierte Beträge (Erläuterung in Anlage): 1000 EUR (=7500 EUR - 3500 EUR (Bereinigung Steuerbescheinigung) - 3000 EUR (Vorabbesteuerung in 2013)

Meine Fragen an die erfahreneren Foristen (danke vorab!):

  1. Ist meine Sicht im Wesentlichen korrekt, bzw. wo gehe ich fehl?
  2. Falls meine Sicht stimmt, wie kann dies dem FA stimmig erläutert werden?
    (Klar, dass ich das seit längerem versuche, aber nicht weiter komme. Das FA glaubt, dass nur der Abzug von 3500 EUR zulässig ist, "da der Nachweis der Versteuerung in 2013 erbracht sei" und bringt damit in meinen Augen auch noch Beträge/Sachverhalte durcheinander (aber dies nur am Rande))
     

Danke vorab für das Lesen meiner Frage, über Hinweise, wie vorzugehen ist, freue ich mich sehr!

Herzlichen Dank!

 

Brother

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...