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grapf111

Unternehmensbeteiligung (Ideen zur Gestaltung?)

Empfohlene Beiträge

grapf111
· bearbeitet von lausbua

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Ramstein
Besonders gefallen würde mir eine Gewinnbeteiligung+Unternehmensbeteiligung. Allerdings bin ich mir nicht sicher in wie weit ich davon auch wirklich profitiere. Als Beispiel: Bekannter erwitschaftet voraussichtlich 20.000 € Gewinn im Jahr 2017, drückt diesen aber durch den Kauf eines neuen Wagens. Folglich würde ich in der Situation leer ausgehen? Da es für den Geschäftsführer (Bekannter) ja immer Möglichkeiten gäbe den Gewinn in irgendeiner Form zu "drücken", bin ich mir unsicher wie eine solche Gestaltung aussehen kann.

Ich habe den Eindruck, dass ist für dich Neuland.

 

Im GmbH-Vertrag ist zu regeln, welche Beschlüsse mit welcher Mehrheit zu fassen sind. Falls du also 30% hast und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheit zu fassen sind, bist du auf der sicheren Seite. Ich als Mehrheitseigner und Unternehmer würde mich aber auf sowas nicht einlassen.

 

Interessant könnte das Urteil des FG Niedersachsen AZ.: 6 K 166/97 zur Angemessenheit des Geschäftsführergehalts und dem Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum verbleibenden Gewinn für die Kapitalgesellschaft sein.

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ales

Huhu zusammen,

 

ein guter Bekannter hat vor einigen Monaten seinen Meisterbrief erhalten (Elektrohandwerk), er hat in der Vergangenheit über den nebenberuflichen Weg sehr erfolgreich Aufträge abgewickelt.

 

Ausgangslage ist, dass er plant innerhalb der nächsten 24 Monate eine GmbH zu gründen. Im letzten Gespräch kam die Idee auf den Tisch ob es nicht möglich wäre, dass ich mich an seiner GmbH mit einem kleinen %-Satz (unter 30%) beteilige. Mit meiner Einlage wäre es für ihn leichter diverse Maschinen und Gründungskosten zu finanzieren.

 

Selbstverständlich würde ich vor der tatsächlichen Vertragsausfertigung nochmal mit einem fachkundigen Anwalt sprechen, da ich aber denke, dass ich die Sache aktuell zu simpel andenke, würden mich eure Meinungen und Ideen interessieren.

 

Besonders gefallen würde mir eine Gewinnbeteiligung+Unternehmensbeteiligung. Allerdings bin ich mir nicht sicher in wie weit ich davon auch wirklich profitiere. Als Beispiel: Bekannter erwitschaftet voraussichtlich 20.000 € Gewinn im Jahr 2017, drückt diesen aber durch den Kauf eines neuen Wagens. Folglich würde ich in der Situation leer ausgehen? Da es für den Geschäftsführer (Bekannter) ja immer Möglichkeiten gäbe den Gewinn in irgendeiner Form zu "drücken", bin ich mir unsicher wie eine solche Gestaltung aussehen kann. In diversen IT-Start Ups scheinen solche Beteiligungen ja auch des Öfteren vorzukommen. Wie sehen dort die Verträge aus?

 

Mir ist noch wichtig anzumerken, dass ich kein Darlehen gewähren möchte. Es soll sich um eine echte Unternehmensbeteiligung handeln.

 

Bei Startups gibt es üblicherweise keine Gewinnausschüttungen o.ä. Das Ziel ist der Exit.

 

Abgesehen davon klingt dein Vorhaben danach, als sei ein Darlehen am sinnvollsten. Wenn du Angst hast, dass dein Bekannter den Gewinn drücken möchte, könntest du eine Umsatzbeteiligung vereinbaren. Warum aber jemand eine ungedeckelte Umsatzbeteiligung für ein einmaliges Invest eingehen sollte, weiß ich nicht. Wenn die Umsatzbeteiligung gedeckelt wird, landest du letztlich bei einem Darlehen.

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ales

Ich habe den Eindruck, dass ist für dich Neuland.

 

Im GmbH-Vertrag ist zu regeln, welche Beschlüsse mit welcher Mehrheit zu fassen sind. Falls du also 30% hast und Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheit zu fassen sind, bist du auf der sicheren Seite. Ich als Mehrheitseigner und Unternehmer würde mich aber auf sowas nicht einlassen.

 

Interessant könnte das Urteil des FG Niedersachsen AZ.: 6 K 166/97 zur Angemessenheit des Geschäftsführergehalts und dem Verhältnis des Geschäftsführergehalts zum verbleibenden Gewinn für die Kapitalgesellschaft sein.

 

Den Eindruck habe ich auch. Abgesehen davon müsste man dem Geschäftsführer / Unternehmer schon sehr enge Handschellen anlegen, damit er den Gewinn nicht an der Gesellschafterversammlung vorbei drücken kann. Firmenwagen und Gehalt sind ja nur eine Komponente.

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polydeikes

Drei Möglichkeiten ...

 

a - Es geht um reguläre GmbH Stammeinlagen. Wenn die 25k + Gründungskosten schon nicht aufgebracht werden können, stellt ein Darlehen von unter 7,5k das Ding noch lange nicht auf solide Beine. Das ist doch Käse.

 

b - Es geht um höhere Anlaufinvestitionen und die bekommt jede saubere Geschäftsgründung mit nachhaltigem Geschäftsplan über die KfW finanziert. Da binde ich mir doch nicht noch einen Buckligen ans Bein.

 

c - Geklüngel.

 

---

 

In keiner der Möglichkeiten sehe ich eine Notwendigkeit / Rolle oder Bedarf für lausbua.

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odensee

Bei Startups gibt es üblicherweise keine Gewinnausschüttungen o.ä. Das Ziel ist der Exit.

Mal dumm gefragt: was heißt das?

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no sleep

Mal dumm gefragt: was heißt das?

Verkauf des gesamten Unternehmens zu einem möglichst hohen Preis.

 

 

 

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polydeikes

Das Unternehmensbeteiligungen iS von Startups nicht gekauft werden um operative Gewinne zu erzielen, sondern um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen. Bspw. an blöde Kleinanleger beim Börsengang ...

 

Das Handwerkerle ist wohl kaum ein solches "Startup" ...

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grapf111
· bearbeitet von lausbua

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odensee

Vorab: wie du an meiner dummen Frage oben siehst, habe ich null Plan in dieser Thematik. Wenn ich aber höre "guter Bekannter" und dann auch noch deine Befürchtung:

Als Beispiel: Bekannter erwitschaftet voraussichtlich 20.000 € Gewinn im Jahr 2017, drückt diesen aber durch den Kauf eines neuen Wagens. Folglich würde ich in der Situation leer ausgehen? Da es für den Geschäftsführer (Bekannter) ja immer Möglichkeiten gäbe den Gewinn in irgendeiner Form zu "drücken", bin ich mir unsicher wie eine solche Gestaltung aussehen kann.

lese, dann würde bei mir eine fette rote Warnlampe aufleuchten.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
Zusammengefasst wären drei Möglichkeiten denkbar:

 

1. Beschlussfassung mit Mehrheit von XX% (halte ich XX% dagegen könnte ich jede Entscheidung blockieren). Macht wohl für den Bekannten keinen Sinn.

 

2. Darlehen (ebenfalls sinnfrei für Bekannten)

 

3. Umsatzbeteiligung (Hängt vom eingesetzten Kapital und der Umsatzbeteiligung ab, sowohl für Bekannten als auch für mich!?)

Nein. Wie willst du 3. realisieren, ohne die Firma in schwierigen Zeiten zu killen? Der Normalfall ist die Beteiligung an Kapital und damit am Gewinn. In dem von mir o.g. Urteil stehen gewisse Regelungen, die einem Gestaltungsmissbrauch des bestimmenden Gesellschaftergeschäftsführers entgegen stehen können.

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grapf111
· bearbeitet von lausbua

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Noob1981

sorry, aber nach was hast du denn gesucht, dass du KEINE bücher oer artikel gefunden hast? Über 1 Mio treffer nur mit den zwei Schlagworten "Gründung" & "Vertrag" bei "Gründung" & "GmbH" sinds 29Mio. ansonsten empfiehlt sich bei sowas immer ein Profi, denn bei Verträgen gehts oft um Details und die wird dir keiner in einem branchenfremden Forum verraten können.

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Ramstein
@Ramstein: Wäre für solche Fälle nicht ne Zusatzklausel die Lösung? (Umsatzbeteiligung findet statt bei folgenden Voraussetzung ....)

Ich habe den Eindruck, dass dir immer noch der Unterschied zwischen Fremdkapital und Eigenkapital unklar ist. Du bist dann einer von (mindestens) zwei Gesellschaftern. Sollen beide eine Umsatzbeteiligung bekommen? Oder nur du? Weshalb denn das?

 

Natürlich kannst du auch eine stark gestaltbare Stille Beteiligung eingehen, aber das ist ein weites Feld, das hier nicht zielführend abgehandelt werden kann. --> Literatur

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polydeikes

Nochmal deutlich umformuliert:

 

---

 

Warum zur Hölle holt sich der Betroffene wg. Apfel und Ei einen zusätzlichen Anteilseigner ohne jedweden Nutzen für das Unternehmen (keine Expertise, keine Geschäftskontakte, keine aktive Beteiligung, nix außer ein paar Kröten) samt aller negativen Folgen ins Boot?

 

---

 

Auf diese Frage kann es keine befriedigende Antwort geben.

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mzl

Hab von der Thematik tatsächlich wenig Ahnung aber deshalb frag ich ja ;) Übervorteilen möchte ich Bekannten auf keinen Fall!

 

Zusammengefasst wären drei Möglichkeiten denkbar:

 

1. Beschlussfassung mit Mehrheit von XX% (halte ich XX% dagegen könnte ich jede Entscheidung blockieren). Macht wohl für den Bekannten keinen Sinn.

2. Darlehen (ebenfalls sinnfrei für Bekannten)

3. Umsatzbeteiligung (Hängt vom eingesetzten Kapital und der Umsatzbeteiligung ab, sowohl für Bekannten als auch für mich!?)

 

Ahnungslos zu sein ist ja nicht schlimm, sondern der Grundzustand als Unternehmer, weil einem ständig neue Sachverhalte begegnen. Es gibt natürlich noch viel mehr Möglichkeiten: einfach ein nachrangiges Darlehen geben, Gesellschafter mit oder ohne Sperrminorität werden, stiller (a)typischer Gesellschafter werden, uvm.

 

Sofern Du nicht als Unternehmer oder Mitarbeiter beteiligt bist, sollte Dein "Bekannter" alles über seine Hausbank und höchstwahrscheinlich die KFW finanzieren. Dort gibt's die besten Konditionen für ein neues Unternehmen und die Risiken bleiben an der richtigen Stelle, nämlich Deinem Bekannten und den finanzierenden Banken. Dein Geld sollte lieber auf dem Tagesgeldkonto bleiben oder in ein diversifiziertes Wertpapierportfolio wandern...

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