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Abschaffung der Abgeltungssteuer, was heißt das genau ?

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
Selbst wenn es so kommen sollte, würde sich für Aktien effektiv wenig ändern.

http://www.faz.net/a...rue#pageIndex_2

Was macht Dich so sicher, dass für Aktien eine 40% Teilfreistellung vorgesehen sein wird? Nur wegen der daraus resultierenden Doppelbesteuerung muss es diese nicht unbedingt geben. Es werden sich genügend populistische Argumente finden lassen, dass so etwas nicht weiter schlimm ist ("Das trifft nur die Reichen", "Alle müssen ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten", "Wir brauchen mehr Geld für Kindergärten, Bildung, ...", "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" usw usf.).

 

Meiner Meinung nach sollte man sich schon jetzt mit den Folgen einer solchen Steuerumstellung auseinandersetzen und - möglichst zusammen mit dem Steuerberater und dem Versicherungsmakler/Honorarberater - nach Auswegen suchen.

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odensee
Selbst wenn es so kommen sollte, würde sich für Aktien effektiv wenig ändern.

http://www.faz.net/a...rue#pageIndex_2

Was macht Dich so sicher, dass für Aktien eine 40% Teilfreistellung vorgesehen sein wird? Nur wegen der daraus resultierenden Doppelbesteuerung muss es diese nicht unbedingt geben. Es werden sich genügend populistische Argumente finden lassen, dass so etwas nicht weiter schlimm ist ("Das trifft nur die Reichen", "Alle müssen ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten", "Wir brauchen mehr Geld für Kindergärten, Bildung, ...", "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" usw usf.).

 

1) Ist das alles aktuell kein Thema. Irgendwo hatte mal einer der Steuerexperten dieses Forums abgeschätzt, dass es frühestens 2020 zu einer Abschaffung der Abgeltungssteuer kommen kann.

 

2) Was an "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" ist falsch? Wenn ich in dem FAZ-Artikel lese: "Für wen lohnt sich da noch das Sparen?" frage ich mal umgekehrt.... für wen lohnt sich da noch arbeiten? Wie man bei einer einfachen Recherche hier im WPF nachvollziehen kann, bin ich "Betroffener" von einer eventuellen Abschaffung der Abgeltungssteuer und denke durchaus über Ausweichstrategien nach. Andererseits gehöre ich zu denen (in einem Wertpapierforum mag das skurril anmuten), die den allergrößten Teil ihres Einkommens durch Arbeiten erzielen.

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966

Was macht Dich so sicher, dass für Aktien eine 40% Teilfreistellung vorgesehen sein wird? Nur wegen der daraus resultierenden Doppelbesteuerung muss es diese nicht unbedingt geben. Es werden sich genügend populistische Argumente finden lassen, dass so etwas nicht weiter schlimm ist ("Das trifft nur die Reichen", "Alle müssen ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten", "Wir brauchen mehr Geld für Kindergärten, Bildung, ...", "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" usw usf.).

2) Was an "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" ist falsch?

q.e.d.

 

1) Ist das alles aktuell kein Thema. Irgendwo hatte mal einer der Steuerexperten dieses Forums abgeschätzt, dass es frühestens 2020 zu einer Abschaffung der Abgeltungssteuer kommen kann.

Das war Taxadvisor in diesem Thread: http://www.wertpapie...ost__p__1049120 Technisch trifft diese Ausage auch zu - und sie war vermutlich auch nur technisch gemeint.

 

Dagegen ist Dein "Das ist alles aktuell kein Thema" meiner Meinung nach eine Verkennung der Situation.

 

Erstens kann ich nicht abwarten, bis die Änderungen kommen, weil ich als Anleger bei größeren Beständen gar nicht so schnell umsteuern kann. Wer fleißig geswappt hat, sitzt möglicherweise auf mehreren zehntausend Euro unversteuerten Kursgewinn. Wenn ich den realisiere, um die Anlagen in eine Hülle zu überführen, zahle ich erst einmal kräftig Steuern. Ich sollte mir daher bei größeren Beständen schon frühzeitig Gedanken machen, wo diese liegen sollen bzw. wie diese verteilt werden sollen. (Du machst das schon, schreibst Du. Manch anderer Forennutzer scheint noch nicht so weit zu sein. Die Aussage "Das ist alles aktuell kein Thema" trägt nicht dazu bei, dass sich dies ändert.)

 

Zweitens läuft aktuell eine für Anleger m.M.n. ziemlich bedrohliche Agenda:

 

- Schließung von Steuerschlupflöcher im Ausland (viel schneller und viel massiver, als man es sich vor 15-20 Jahren vorstellen konnte). "Reisen bildet - z.B. Kapital" wie bei der 1. Abgeltungsteuer Anfang der 1990er Jahre ist heute nicht mehr möglich. Die Schäfchen, die geschoren werden sollen (= die Anleger), sind jetzt im Gatter und können nicht mehr entkommen. Das Tor ist zu und wird in den nächsten Jahren noch weiter verstärkt (z.B. durch den Informationsaustausch).

 

- Fonds werden ab 2018 zum ersten Mal direkt besteuert. Die Pläne dazu gibt es im BMF seit gefühlten 15-20 Jahren. Bisher wurden sie im Gesetzgebungsprozess regelmäßig abgeräumt. Dieses Jahr zum ersten Mal nicht mehr. Das ist für mich ein deutliches Warnzeichen. Die Scherer wetzen ihre Messer.

 

- Das ab 2018 geltende InvStRefG sieht ausdrücklich die Bekämpfung von Steuerschlupflöchern in Fonds vor. Dafür wird die steuerverschiebende Wirkung von Derivaten eingeschränkt (bisher nur in Spezialfonds, aber in Zukunft vielleicht auch bei ETFs, wenn das Volumen dort groß genug geworden ist, so dass es sich lohnt) und es wird in den Bestandsschutz bei den Kursgewinnen von Altanlagen eingegriffen, um ein paar Millionärfonds zu treffen. Verhältnismäßigkeit spielt dabei kaum noch eine Rolle. Angemessenheit (viel zu hoher Zins bei Vorabpauschale) auch nicht. Die erste Wolle ist ab.

 

- Weiterführende Pläne gibt es bereits in mehreren Parteien - siehe z.B. Viktorias Posting zu den SPD-Plänen aus dem vergangenen Wahlkampf: http://www.wertpapie...ost__p__1054979 Und dass die populistische Rhetorik verfängt, zeigt Deine Antwort oben.

 

- Wie so etwas aussehen könnte, sollten im kommenden Jahr drei Steuererhöhungsparteien eine Koalition bilden, dürfte den meisten klar sein.

 

Steuerliche Aspekte sollten nicht das einzige Motiv bei einer Anlageentscheidung sein. Sie sollten aber auch nicht außen vor bleiben.

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odensee

2) Was an "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" ist falsch?

q.e.d.

Ich weiß, ohne Google, was q.e.d., bedeutet, und es ist keine Antwort auf meine Frage. (Warum) bist du der Meinung, dass Arbeit nicht zu hoch besteuert wird? Arbeitest du nicht? rolleyes.gif

 

Das war Taxadvisor in diesem Thread: http://www.wertpapie...ost__p__1049120 Technisch trifft diese Ausage auch zu - und sie war vermutlich auch nur technisch gemeint.

Genau das meine ich, danke für's suchen. thumbsup.gif

 

Dagegen ist Dein "Das ist alles aktuell kein Thema" meiner Meinung nach eine Verkennung der Situation.

Aktuell ist es kein Thema, weil niemand weiß, was kommen wird.

 

Kommt es überhaupt zu einer Abschaffung der Abgeltungssteuer in der nächsten Legislaturperiode? Und wenn ja:

 

1) Zurück zum Halbeinkünfteverfahren für Dividenden? (Könnte ich mir vorstellen, schon aus steuersystematischen Überlegungen)

2) "Spekulationfrist" von einem Jahr und danach Kursgewinne steuerfrei? Glaube ich eher nicht. Sinnvoll aus meiner Sicht wäre, Altersvorsorge in Aktien(fonds) anders zu behandeln.

3) Erhöhung des Freibetrages (wir waren mal, damals, bei 6000 DM): angesichts der Kassenlage glaube ich nicht daran.

 

... schon mal eine Menge Unbekannter. Für Kleinanleger (ok, betrifft dich nicht... aber ich kenne den Thread auch nicht, wo sich die WPFler mit "richtig Geld" über diese Fragen austauschen, wäre ja vielleicht auch für uns Kleinanleger interessant) habe ich mal begonnen, über Möglichkeiten zu sinnieren: https://www.wertpapier-forum.de/topic/47884-kapitaleinkunfte-bis-zur-rente-verschieben/

 

Dagegen ist Dein "Das ist alles aktuell kein Thema" meiner Meinung nach eine Verkennung der Situation.

Da das WPF nicht nur für Leute mit 7stelligem Depot da ist (nein, kein Neid...) sage ich mal, für uns Kleinanleger ist noch Zeit zum Handeln. Und aktuell ist es für diese Zielgruppe "keinThema".

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Fondsanleger1966

Dagegen ist Dein "Das ist alles aktuell kein Thema" meiner Meinung nach eine Verkennung der Situation.

Da das WPF nicht nur für Leute mit 7stelligem Depot da ist (nein, kein Neid...) sage ich mal, für uns Kleinanleger ist noch Zeit zum Handeln. Und aktuell ist es für diese Zielgruppe "keinThema".

Um auf meinen Beispielswert von oben zu kommen ("Wer fleißig geswappt hat, sitzt möglicherweise auf mehreren zehntausend Euro unversteuerten Kursgewinn"), reicht schon ein hoher fünfstelliger Betrag, wenn die Börsen ein paar Jahre lang gut laufen.

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foolbar
· bearbeitet von foolbar

Was macht Dich so sicher, dass für Aktien eine 40% Teilfreistellung vorgesehen sein wird? Nur wegen der daraus resultierenden Doppelbesteuerung muss es diese nicht unbedingt geben. Es werden sich genügend populistische Argumente finden lassen, dass so etwas nicht weiter schlimm ist ("Das trifft nur die Reichen", "Alle müssen ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten", "Wir brauchen mehr Geld für Kindergärten, Bildung, ...", "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" usw usf.).

 

1) Ist das alles aktuell kein Thema. Irgendwo hatte mal einer der Steuerexperten dieses Forums abgeschätzt, dass es frühestens 2020 zu einer Abschaffung der Abgeltungssteuer kommen kann.

 

2) Was an "Der Faktor Arbeit muss entlastet werden" ist falsch? Wenn ich in dem FAZ-Artikel lese: "Für wen lohnt sich da noch das Sparen?" frage ich mal umgekehrt.... für wen lohnt sich da noch arbeiten? Wie man bei einer einfachen Recherche hier im WPF nachvollziehen kann, bin ich "Betroffener" von einer eventuellen Abschaffung der Abgeltungssteuer und denke durchaus über Ausweichstrategien nach. Andererseits gehöre ich zu denen (in einem Wertpapierforum mag das skurril anmuten), die den allergrößten Teil ihres Einkommens durch Arbeiten erzielen.

 

Natürlich kann der der "Faktor Arbeit" entlastet werden. Aber über welche Arbeit sprechen wir da eigentlich. Sind hier vielleicht nur Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit gemeint? Was ist mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder Patenten, wurden die nicht "erarbeitet"? Mir scheint hier möchte man mal wieder vorgeben das eine bestimmte Gruppe mit zu hohen Steuern und Abgaben belastet ist während es andere besser haben. Es wird Neid geschürt und wem könnte man nicht leicht einreden dass er mehr bekommen müsste als er tatsächlich bekommt. Schuld sind die die mehr bekommen. Politiker oder Vertreter von anderen gesellschaftlichen Gruppen die fordern die Abgeltungssteuer zu erhöhen weil der Faktor Arbeit höher besteuert wird entlasten den Faktor Arbeit nicht. Sie verwenden dieses Argument nur um bestimmte Gruppen höher zu besteuern.

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odensee

Natürlich kann der der "Faktor Arbeit" entlastet werden. Aber über welche Arbeit sprechen wir da eigentlich. Sind hier vielleicht nur Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit gemeint?

Wie kommst du darauf, dass ich das meinen könnte?

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odensee

Um auf meinen Beispielswert von oben zu kommen ("Wer fleißig geswappt hat, sitzt möglicherweise auf mehreren zehntausend Euro unversteuerten Kursgewinn"), reicht schon ein hoher fünfstelliger Betrag, wenn die Börsen ein paar Jahre lang gut laufen.

Das ist doch steuertechnisch kein Problem. Man verkauft, und nimmt den Gewinn mit 26,x% versteuert mit, bevor die Abgeltungssteuer abgeschafft wird. Ich gehe fest davon aus, dass das nicht geheim beschlossen und über Nacht umgesetzt wird. Ausserdem ist ab 2018 ja (so wie ich es verstehe) Schluß mit der "Steuerstundung" (was nichts mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun hat). Siehe auch mein Edit zu Punkt (1) in dem von mir genannten Beitrag. Klar verlierst du dann den zu erwartenden Gewinn auf den Anteil, der dir "weggesteuert" wird. Soweit hast du recht.

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tyr

 

Ist das Thema immer noch so vage? Capital 12/2016, S. 149: "Bittere Pille für Langfristanleger: Fondsanteile, die sie vor 2009 erworben haben, dürfen bislang steuerfrei verkauft werden. Dieses Privileg fällt Ende 2017. Alle Kursgewinne, die ab 2018 entstehen, bleiben dann nur noch bis zu einem Freibetrag von 100.000 € steuerfrei."

Das ist das Gegenteil dessen, worum es hier im Thread gehen soll (und noch ein weiteres Missverständnis...): oberhalb des 100.000 Euro Freibetrags werden Kapitalerträge aus Altanlagen von vor 2009 nun auch Abgeltungsteuer-pflichtig. Die Abgeltungssteuer wird nicht abgeschafft, sondern die Abgeltungssteuerpflicht wird erweitert.

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ImperatoM

hier mal eine Stellungnahme der SPD, die ich vor der letzten Wahl zum Thema Abgeltungssteuer erhalten habe: "Entsprechend unseren Beschlüssen ist geplant, zunächst den Abgeltungssteuersatz auf 32 Prozent zu erhöhen und zwar unter Beibehaltung des Optionswahlrechtes.

 

Was ist so ein Parteitagsbeschluss wert? Gar nichts.

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Taxadvisor

Sich jetzt bereits mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer zu beschäftigen ist purer Aktionismus und freut nur uns StB, (wenn wir denn gefragt werden)..

 

a.) Ob die Steuerfreiheit der Altbestände fällt? Überhaupt nicht absehbar...

b.) Wenn der Beschluss feststeht, gibt es eine Übergangsfrist von min.d 1,5 Jahren, in der man die AbgSt (25%) noch nutzen kann.

c.) Selbst eine Erhöhung des Steuersatzes würde nicht rückwirkend gehen bzw. gelten.

d.) Das zukünftige System wird nicht besser (und alternative Strukturen erst recht nicht...)

 

Gruß

Taxadvisor

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Fondsanleger1966
d.) Das zukünftige System wird nicht besser

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen.

 

Deshalb bin ich hierbei

 

Sich jetzt bereits mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer zu beschäftigen ist purer Aktionismus und freut nur uns StB, (wenn wir denn gefragt werden)..

anderer Meinung.

 

Wenn z.B. eine Fondspolice grundsätzlich in Frage kommt und auch die Gespräche mit Steuerberater und Versicherungsmakler keine zu großen Nachteile/Risiken ergeben, sollte ich mit einem solchen Abschluss nicht warten, nur weil die Abgeltungssteuer derzeit (noch) vergleichsweise günstig ist und die Vorteile einer Fopo bei Spitzensteuersatz dadurch nur gering sind.

 

Warum sollte ich jetzt noch Mittel in ein ETF- oder Fondsdepot ballern, nur um dann in 5 Jahren möglicherweise viele tausend Euro Abgeltungsteuer zu zahlen, weil ich dann doch in eine Hülle gehen muss?

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Maikel
b.) Wenn der Beschluss feststeht, gibt es eine Übergangsfrist von min.d 1,5 Jahren, in der man die AbgSt (25%) noch nutzen kann.

Das ist leider nicht sicher.

Schon bei bzw. vor Einführung der AbgSt. wurde der Stichtag für die Steuerfreiheit nach alter Regel für bestimmte Produkte (Zertifikate) rückwirkend auf den Tag des Kabinettsbeschlusses gelegt, um "Gestaltungsmißbrauch" zu verhindern.

Dieser Tag lag gut 1,5 Jahre vor der allgemeinen Einführung der AbgSt, vom Zeitraum her liegst du immerhin richtig.

 

Möglichen "Gestaltungsmißbrauch" kann eine Regierung bei einer Neuregelung immer als Argument vorschieben, auch für andere, ggf. alle Geldanlagen.

 

Außerdem wäre völlig unsicher, wie die Börse sich in den 1,5 Jahren entwickelt. Ende 2008 konnte man ja gut nutzen, um noch steuerfreie "Papiere" einzukaufen. Aber die Kurse können sich auch ganz unpassend entwickeln.

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Taxadvisor
b.) Wenn der Beschluss feststeht, gibt es eine Übergangsfrist von min.d 1,5 Jahren, in der man die AbgSt (25%) noch nutzen kann.

Das ist leider nicht sicher.

Schon bei bzw. vor Einführung der AbgSt. wurde der Stichtag für die Steuerfreiheit nach alter Regel für bestimmte Produkte (Zertifikate) rückwirkend auf den Tag des Kabinettsbeschlusses gelegt, um "Gestaltungsmißbrauch" zu verhindern.

Dieser Tag lag gut 1,5 Jahre vor der allgemeinen Einführung der AbgSt, vom Zeitraum her liegst du immerhin richtig.

 

Möglichen "Gestaltungsmißbrauch" kann eine Regierung bei einer Neuregelung immer als Argument vorschieben, auch für andere, ggf. alle Geldanlagen.

 

Außerdem wäre völlig unsicher, wie die Börse sich in den 1,5 Jahren entwickelt. Ende 2008 konnte man ja gut nutzen, um noch steuerfreie "Papiere" einzukaufen. Aber die Kurse können sich auch ganz unpassend entwickeln.

 

Das war eine spezielle Regelung, um sich Steuerfreiheit zu sichern, die gibt es aber jetzt nicht und die Ausgestaltung der AbgSt lässt m.E. keine Differenzierung nach der "Motivlage" des Anlegers zu. Die technische Umsetzung lässt sich aber nicht rückwirkend regeln. Bereits jetzt werden BFH-Urteile (Xetra-gold) erst mit Verpsätung angewendet, weil das technisch nicht so schnell zu lösen ist.

 

Gruß

Taxadvisor

 

d.) Das zukünftige System wird nicht besser

Das deckt sich mit meinen Erfahrungen.

 

Deshalb bin ich hierbei

 

Sich jetzt bereits mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer zu beschäftigen ist purer Aktionismus und freut nur uns StB, (wenn wir denn gefragt werden)..

anderer Meinung.

 

Wenn z.B. eine Fondspolice grundsätzlich in Frage kommt und auch die Gespräche mit Steuerberater und Versicherungsmakler keine zu großen Nachteile/Risiken ergeben, sollte ich mit einem solchen Abschluss nicht warten, nur weil die Abgeltungssteuer derzeit (noch) vergleichsweise günstig ist und die Vorteile einer Fopo bei Spitzensteuersatz dadurch nur gering sind.

 

Warum sollte ich jetzt noch Mittel in ein ETF- oder Fondsdepot ballern, nur um dann in 5 Jahren möglicherweise viele tausend Euro Abgeltungsteuer zu zahlen, weil ich dann doch in eine Hülle gehen muss?

 

Trotz Steuer gilt in unserer Beratung grundsätzlich immer das KISS-Prinzip. Und aus Angst vor einer Verschärfung eine Konstruktion zu wählen, von der man nicht weiß, wie sie von der Reform betroffen ist und die Jahrzehnte läuft und von der man sich nur mit erheblichem (Steuer-)Aufwand trennen kann, erscheint mir nicht zielführend. Aber hinterher ist man immer schlauer...

 

Gruß

Taxadvisor

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odensee

Wenn z.B. eine Fondspolice grundsätzlich in Frage kommt und auch die Gespräche mit Steuerberater und Versicherungsmakler keine zu großen Nachteile/Risiken ergeben, sollte ich mit einem solchen Abschluss nicht warten, nur weil die Abgeltungssteuer derzeit (noch) vergleichsweise günstig ist und die Vorteile einer Fopo bei Spitzensteuersatz dadurch nur gering sind.

 

Warum sollte ich jetzt noch Mittel in ein ETF- oder Fondsdepot ballern, nur um dann in 5 Jahren möglicherweise viele tausend Euro Abgeltungsteuer zu zahlen, weil ich dann doch in eine Hülle gehen muss?

 

Trotz Steuer gilt in unserer Beratung grundsätzlich immer das KISS-Prinzip. Und aus Angst vor einer Verschärfung eine Konstruktion zu wählen, von der man nicht weiß, wie sie von der Reform betroffen ist und die Jahrzehnte läuft und von der man sich nur mit erheblichem (Steuer-)Aufwand trennen kann, erscheint mir nicht zielführend. Aber hinterher ist man immer schlauer...

 

Wie so oft im Leben bietet es sich meiner Meinung bei unbekannter Zukunft an, unterschiedliche Strategien zu fahren ("Die Mischung macht's") und weder ausschließlich in ein ETF-Depot noch ausschließlich in eine (möglichst günstige!) FoPo zu investieren. Aufgrund der noch geltenden 62/12-Regelung (ob die bei zukünftigen Gesetzesänderungen unter "Bestandsschutz" fällt, steht noch in den Sternen, klar...) sollte man die Entscheidung für eine FoPo nicht zu spät treffen. In meinem Alter ist das schon fragwürdig, aber ich habe auch eine...

 

@Fondsanleger1966: ich habe weiter oben von 7stelligen Depots gesprochen, meinte aber 6stellig, sorry ist mir erst am nächsten Morgen aufgefallen.

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Maikel

Das war eine spezielle Regelung, um sich Steuerfreiheit zu sichern, die gibt es aber jetzt nicht

Es nutzt doch nichts, sich das damit schönzureden, daß es "nur" Zertifikate betraf.

 

Entscheidend ist, daß es die Möglichkeit gibt, z.B. den Tag der Beschlußfassung im Kabinett als Stichtag festzulegen, for whatever.

 

Wir wissen beide nicht, wie eng z.B. eine Rot-Rot-Grün-Regierung die Möglichkeit zum "Gestaltungsmißbrauch" auslegt.

 

Die technische Umsetzung lässt sich aber nicht rückwirkend regeln.

Bei den Zertifikaten mußten die Banken das damals aber machen; also ist es möglich.

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Moneycruncher
Am 10.12.2016 um 10:26 schrieb tyr:

Das ist das Gegenteil dessen, worum es hier im Thread gehen soll (und noch ein weiteres Missverständnis...): oberhalb des 100.000 Euro Freibetrags werden Kapitalerträge aus Altanlagen von vor 2009 nun auch Abgeltungsteuer-pflichtig. Die Abgeltungssteuer wird nicht abgeschafft, sondern die Abgeltungssteuerpflicht wird erweitert.

 

Dann ist mir das doch noch nicht klar! Wenn ich also aus Altbeständen bis Ende 2017 bereits einen Kursgewinn von 100.000.- € habe, dann sind alle weiteren Kursgewinne - auch auf die Altbestände - steuerpflichtig? Das wäre dann ein "Reset" und man könnte rein steuertaktisch alle Altbestände verkaufen und komplett neu anlegen.

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odensee
Gerade eben schrieb Moneycruncher:

 

Dann ist mir das doch noch nicht klar! Wenn ich also aus Altbeständen bis Ende 2017 bereits einen Kursgewinn von 100.000.- € habe, dann sind alle weiteren Kursgewinne - auch auf die Altbestände - steuerpflichtig? Das wäre dann ein "Reset" und man könnte rein steuertaktisch alle Altbestände verkaufen und komplett neu anlegen.

 

Nein. Ende 2017 wird ein Schnitt gemacht. Alles was bis dahin an Gewinnen aufgelaufe ist, bleibt steuerfrei. Ab dem 1.1.2018 entstehende Gewinne sind bis 100.000 Euro steuerfrei. Einmalig natürlich, nicht jedes Jahr.

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monopolyspieler

Hmm- gibt es bei Privaten eigentlich eine Wegzugsbesteuerung für nicht realisierte Kursgewinne?

Gibt doch genug Länder zum Auswandern- Schweiz (keine Besteuerung für Kursgewinne), Luxemburg (Spekulationsfrist 6 Monate),.... ;-)

 

Wenn die in Berlin schlau wären, würden sie eine abgestufte Spekulationsfrist einführen.

Beispielsweise für jedes Jahr einer gehaltenen Aktie 10% from Kursgewinn steuerfrei.

Dann haben wir nach 10 Jahren Gleichstand mit den Häuslebesitzern in Sachen Steuerfreiheit und

man würde das Aktiensparen langfristig attraktiv machen =Altersvorsorge.

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Moneycruncher
vor 16 Stunden schrieb monopolyspieler:

Hmm- gibt es bei Privaten eigentlich eine Wegzugsbesteuerung für nicht realisierte Kursgewinne?

Gibt doch genug Länder zum Auswandern- Schweiz (keine Besteuerung für Kursgewinne), Luxemburg (Spekulationsfrist 6 Monate),.... ;-)

 

Wenn die in Berlin schlau wären, würden sie eine abgestufte Spekulationsfrist einführen.

Beispielsweise für jedes Jahr einer gehaltenen Aktie 10% from Kursgewinn steuerfrei.

Dann haben wir nach 10 Jahren Gleichstand mit den Häuslebesitzern in Sachen Steuerfreiheit und

man würde das Aktiensparen langfristig attraktiv machen =Altersvorsorge.

 

Na ja, wenn die alte Regelung vor Abgeltungssteuer wieder gilt, wären Kursgewinne nach einem Jahr komplett steuerfrei.

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Beobachter2

Der "Focus" schrieb am 23.02.2017:

Zitat

Brandenburgs Vorstoß für eine Abschaffung der pauschalen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte hat die erste Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Bundesrates stimmte dem Vorschlag am Donnerstag mit den Stimmen aus elf Ländern zu, wie das Potsdamer Finanzministerium mitteilte. (Quelle)

 

Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer

 

Gruß, Beobachter2.

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Raccoon
Am 6.2.2017 um 23:09 schrieb monopolyspieler:

Hmm- gibt es bei Privaten eigentlich eine Wegzugsbesteuerung für nicht realisierte Kursgewinne?

Gibt doch genug Länder zum Auswandern- Schweiz (keine Besteuerung für Kursgewinne), Luxemburg (Spekulationsfrist 6 Monate),.... ;-)

Die in Berlin sind dir schon lange einen Schritt voraus, es gibt nämlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

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Back-Broker
Am 7. Februar 2017 um 15:13 schrieb Moneycruncher:

 

Na ja, wenn die alte Regelung vor Abgeltungssteuer wieder gilt, wären Kursgewinne nach einem Jahr komplett steuerfrei.

Soweit ich weiß, gab es damals auch keinen "run" auf Aktien als Altersvorsorgeprodukt;)

MfG

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monopolyspieler
· bearbeitet von monopolyspieler

 

@ Raccoon

Die erweiterte Steuerpflicht gilt IMHO für Einkommensteuer(oasen).

Nach Außensteuergestz sind dies Länder, bei denen man mit einem fiktiven Einkommen von 77.000 Euro mindestens ein Drittel weniger Einkommensteuer bezahlt.

Damit wären wir dann irgendwo bei Alleinstehenden in D bei durchschnittlich 32,69% mit Grenzbelastung von 42% - abzüglich 33,3%.

Da mag für Monaco zutreffen- aber sicherlich nicht für Luxemburg (da wirft mir der staatliche Steuerrechner einen Steuersatz von 24,98% aus)-

bei den Schweizern kommt es auf den Wohnsitz an.

Im Kanton Sankt Gallen fielen 16,7 % für 72.000 Franken an, in Schaffhausen ~12,6% (Alleinstehend/konfessionslos)- wäre also kein Problem.

 

@Back-Broker

Damals gab es ja auch noch Zinsen auf des Deutschen liebstes Anlageprodukt- das Sparbuch.

Mittlerweile wird da auch ein Umdenken angefangen haben.

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DarkBasti

Ich habe mir das Protokoll 643/16 Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer mal angeschaut.

Zitat:

Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – fe-

derführend – dem

Finanzausschuss

und – mitbera-

tend – dem

Wirtschaftsausschuss

zu.

Zitat ende

 

Das heißt doch erstmal gar nix oder? verläuft das nun im Sand oder nicht?

 

Einen Knochen werfen sie ja noch hin, aber naja.

Zitat:

Außerdem wäre zu prüfen, ob Veräußerungsgewinne im Bereich von Finanzanla-

gen (Wertpapiergeschäfte, Termingeschäfte etc.) weiterhin ohne Spekulationsfrist

steuerpflichtig bleiben

sollen.

Mit Abschaffung der Abgeltungsteuer wäre auch die Zulassung des Abzugs tat-

sächlicher Werbungskosten zu eruieren. Über angemessene Frei- und Pauschbe-

träge könnte erreicht werden, dass die Fallzahlen, in denen Ermittlungen zu den

Kapitaleinkünften notwendig werden, und der administrative Aufwand begrenzt

bleiben.

Zitat ende

 

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