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Laser12

HUK-Coburg-Krankenversicherung

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KielerJung
vor 24 Minuten von satgar:

....Neben Beitragsanpassungen ist z.B. auch erlaubt, eine SB zu erhöhen.

Das wiederum halte ich für ein Gerücht. 

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chirlu
Gerade eben von KielerJung:

Das wiederum halte ich für ein Gerücht.

 

Der Gesetzgeber erzählt es, würdest du dem glauben?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von KielerJung:

Das wiederum halte ich für ein Gerücht. 

Hier kannst du dir ein Beispiel vom Münchener Verein ansehen: https://www.muenchener-verein.de/service-kontakt/kundenservice/beitragsanpassung-krankenversicherung/

 

der Versicherer darf das durchaus für Bestandskunden. Am Ende ist das ja auch nichts andere als eine Anpassung der „Beiträge“ im weitesten Sinne.

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stagflation

Hängt es nicht auch davon ab, was im Vertrag steht?

 

Bei mir steht beispielsweise:

Zitat

Die Höhe der BRE wird für jedes Geschäftsjahr neu beschlossen.

Das ist klar: die BRE kann geändert werden.

 

Zitat

Aufwendungen für Nr. 1 - 12 erstatten wir mit 90 %. Die hierdurch entstehende Selbstbeteiligung von 10 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bleibt auf 400 EUR beschränkt. Darüber hinaus erstatten wir mit 100 %.

Kann das so einfach geändert werden?

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chirlu
vor 1 Minute von stagflation:

Kann das so einfach geändert werden?

 

Änderungen können grundsätzlich nicht „so einfach“ erfolgen (auslösende Faktoren, dauerhafte Änderung, Zustimmung Treuhänder). Aber unter den richtigen Voraussetzungen kann der Betrag von 400 Euro geändert werden, ja.

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KielerJung

Alles was im Vertrag steht kann nicht einfach geändert werden (sonst wäre es kein Vertrag).

Mein SB ist Vertragsbestandteil und somit nicht veränderbar.

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chirlu
vor 2 Minuten von KielerJung:

Mein SB ist Vertragsbestandteil und somit nicht veränderbar.

 

Ich will aber nicht! Stampf!

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satgar
vor 5 Minuten von KielerJung:

Alles was im Vertrag steht kann nicht einfach geändert werden (sonst wäre es kein Vertrag).

Mein SB ist Vertragsbestandteil und somit nicht veränderbar.

Du liegst einfach falsch, und darüber muss man auch nicht weiter diskutieren. Wenn du es aber nicht glauben willst, frage bei deinem Versicherer an und lasse dir schriftlich bestätigen, dass die SB jetzt und in Zukunft niemals einseitig von diesem geändert werden kann. Und fertig.

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KielerJung
vor 15 Minuten von satgar:

Du liegst einfach falsch, und darüber muss man auch nicht weiter diskutieren. Wenn du es aber nicht glauben willst, frage bei deinem Versicherer an und lasse dir schriftlich bestätigen, dass die SB jetzt und in Zukunft niemals einseitig von diesem geändert werden kann. Und fertig.

Eine solche Bestätigung brauche ich nicht- die habe ich bereits (Vertrag).

Insofern müssen wir hier tatsächlich nicht diskutieren. 

Schade dass das Diskussionsniveau hier heute so niedrig ist- das habe ich schon anders erlebt. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von KielerJung:

Eine solche Bestätigung brauche ich nicht- die habe ich bereits (Vertrag).

Insofern müssen wir hier tatsächlich nicht diskutieren. 

Schade dass das Diskussionsniveau hier heute so niedrig ist- das habe ich schon anders erlebt. 

Also sorry, wer etwas nicht glauben will, was einfach Fakt ist. Und sich dann hier so hinstellt, mit breiter Brust. Das ist niedriges Niveau. Ich habe dir einen Beweis genannt, und du willst trotzdem auf einer falschen Meinung beharren. Ich selbst bin als Versicherungsmakler tätig und habe da wohl mehr Ahnung als du. 
 

hier auch nochmal von einem Makler Kollegen beschrieben https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/versicherer-in-der-pkv-erhoeht-die-selbstbeteiligung-darf-der-das/

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stagflation

Gut, es gibt §203 VVG:

Zitat

(2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat. Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist.

Der letzte Satz ist allerdings etwas kryptisch und überfordert mich.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Minuten von stagflation:

Gut, es gibt §203 VVG:

Der letzte Satz ist allerdings etwas kryptisch und überfordert mich.

Siehe mein ergänzender link in meiner Nachricht zuvor.

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chirlu
vor 4 Minuten von KielerJung:

Eine solche Bestätigung brauche ich nicht- die habe ich bereits (Vertrag).

 

Du kennst leider deinen eigenen Vertrag nicht. Schau doch einmal in deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Teil I, § 8b.

 

vor 2 Minuten von stagflation:
Zitat

Dabei dürfen auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden, soweit dies vereinbart ist.

Der letzte Satz ist allerdings etwas kryptisch und überfordert mich.

 

Inwiefern?

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stagflation
vor 6 Minuten von chirlu:

Inwiefern?

Es gibt diesen schönen Witz von einem Programmierer und seiner Frau. Sie: "kannst Du bitte für mich einkaufen gehen? Bitte hole einen Liter Milch. Und frage, ob sie Eier haben. Wenn ja, dann bring 6.". Nach einer halben Stunde kommt der Mann mit 6 Litern Milch zurück, was der Frau nicht gefällt: "warum hast Du 6 Liter Milch gekauft"? Antwort des Mannes: "sie hatten Eier!". 

 

Den obigen Satz könnte man so interpretieren: "Dabei darf auch ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt angepasst werden, soweit dies vereinbart ist". In meinem Vertragsbedingungen ist aber nicht vereinbart, dass der SB angepasst werden darf. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob ein betragsmäßig festgelegter Selbstbehalt vereinbart ist. Es ist ein prozentual festgelegter Selbstbehalt festgelegt, und dieser ist auf einen festen Wert gedeckelt.

 

Also, ich finde diesen Satz nicht eindeutig. Nichtsdestotrotz ahne ich, wie Juristen ihn interpretieren würden...

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KielerJung
vor 12 Minuten von chirlu:
vor 19 Minuten von KielerJung:

Eine solche Bestätigung brauche ich nicht- die habe ich bereits (Vertrag).

 

Du kennst leider deinen eigenen Vertrag nicht. Schau doch einmal in deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Teil I, § 8b.

Vielen Dank für die Quellenangabe. Tatsächlich ist die Anpassung des SB mit Zustimmung des Treuhänders möglich. Das wusste ich nicht. Insofern Vielen Dank für den Hinweis. 

Jedoch habe ich bisher noch von solchen Maßnahmen nichts gelesen (Ausnahme oben Münchener Verein). Das scheint mir eher die Ausnahme zu sein oder jetzt aufgrund des steigenden Kostendrucks eher durchgeführt zu werden.

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KielerJung
vor einer Stunde von satgar:
vor einer Stunde von KielerJung:

Das wiederum halte ich für ein Gerücht. 

Hier kannst du dir ein Beispiel vom Münchener Verein ansehen: https://www.muenchener-verein.de/service-kontakt/kundenservice/beitragsanpassung-krankenversicherung/

Vielen Dank für das Beispiel. Ich hatte jedoch nicht die Muße das im Detail durchzugehen um zu prüfen, ob das beim Münchener Verein eine Besonderheit ist bzw. explizit so vorgesehen ist.

Wie jetzt geklärt ist ist es tatsächlich auch bei meinem Versicherer möglich.

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chirlu
vor 8 Minuten von stagflation:

In meinem Vertragsbedingungen ist aber nicht vereinbart, dass der SB angepasst werden darf.

 

Sicher? Fast alle Versicherer benutzen die Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung („MB/KK“) als Grundlage für die Bedingungen (so wie die HUK Coburg auch), und die enthalten in § 8b die entsprechende Regelung. Sollte das bei dir ausnahmsweise tatsächlich nicht geregelt sein, kann der Selbstbehalt tatsächlich nicht verändert werden.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von stagflation:

meinem Vertragsbedingungen ist aber nicht vereinbart, dass der SB angepasst werden darf

Schau nicht in die konkreten Tarifbedingungen deines PN der Debeka, sondern die übergeordneten allgemeinen Bedingungen MBKK.

 

https://www.debeka.de/service/vertragsgrundlagen.html

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KielerJung
· bearbeitet von KielerJung
vor 15 Minuten von satgar:

Wie wäre es mit einer Entschuldigung?

Von einem Profi erwarte ich mehr als nur 1 Beispiel und eine Behauptung. Insofern fand ich das Diskussionsniveau schwach.

Tatsächlich war meine Behauptung, mein SB sei vertraglich festgeschrieben, nur teilweise richtig: Sie ist festgeschrieben, es gibt jedoch explizit Möglichkeiten, diese zu ändern.

So gesehen war mein Einstieg in das Thema tatsächlich der Beginn eines niedrigen Diskussionsniveaus und dafür möchte ich mich beim Forum entschuldigen. 

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satgar
Gerade eben von KielerJung:

Von einem Profi erwarte ich mehr als nur 1 Bespiel und eine Behauptung. Insofern fand ich das Diskussionsniveau schwach.

Tatsächlich war meine Behauptung, mein SB sei vertraglich festgeschrieben, nur teilweise richtig: Sie ist festgeschrieben, es gibt jedoch explizit Möglichkeiten, diese zu ändern.

So gesehen war mein Einstieg in das Thema tatsächlich der Beginn eines niedrigen Diskussionsniveaus und dafür möchte ich mich beim Forum entschuldigen. 

Mit Verlaub: nicht nur ich habe ich Hinweise geliefert, sondern auch chirlu. Und trotzdem hattest du vehement auf „recht haben“ beharrt. Das kannst du aber jetzt gerne drehen wie du möchtest. Mir ist das ja auch Wurscht. Ich freue mich, dass das Thema jetzt auch für alle stillen Mitleser deutlich gemacht werden konnte.

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stagflation

@chirlu, @satgar: Ja, Ihr habt Recht. Ganz am Anfang steht:

Zitat

Teil I der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009)

und dort findet sich auch § 8b.

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JS_01

Barmenia hat dieses Jahr ebenfalls den Selbstbehalt erhöht und die maximale BRE von 3 auf 2 Monatsbeiträge reduziert. 

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paradox82

Habe für das Jahr 2024 von der jährliche zu zahlenden Prämie 21,5 % zurückbekommen. Tarif HUK BA/BZ.

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KielerJung
Am 5.8.2025 um 17:09 von KielerJung:

Thema Beitragsrückerstattung:

 

Kann das sein dass die Höhe der Beitragsrückerstattung verringert wird? Für das leistungsfreie Jahr 2024 bekomme ich in diesen Tagen abzüglich 10% gesetzlicher Zuschlag 2 Monatsbeitrage als Beitragsrückerstattung. 

 

Für 2026 (sollte ich 2025 leistungsfrei bleiben) ist nur eine Beitragsrückerstattung in Höhe eines Monstsbeitrages vorgesehen (laut Vorschau in der App).

Ein wenig Sorgen mache ich mir dennoch. Die Reduzierung der Beitragsrückerstattung auf 1MB stellt in meinem Fall eine de facto Erhöhung meiner monatlichen Prämie von >6% dar. 

Die Beitragsanpassung zum 01.03.2026 wird noch on top dazukommen. Am Ende logisch dass die steigenden Kosten weitergereicht werden- aber beunruhigen tut es mich trotzdem. 

Wobei ich inklusive SB immer noch deutlich günstiger fahre als in der GKV- insofern alles gut.

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easyjo

Ich bekomme bei meiner seit 20 Jahren bestehenden PKV eine BRE von 5,5 Monatsbeiträgen für das leistungsfreie Jahr 2024 da auch die vorhergehenden 4 Jahre leistungsfrei waren. Die BRE beläuft sich dabei auf 70 % des Krankenversicherungsbeitrages von aktuell 478 € monatlich (PV und Wahltarif Krankenhaus ausgeschlossen). Das wären bei mir rd. 1.800 € Rückerstattung, erhalte ich im Okt. 25.

Der SB beträgt 1.240 € per anno. Rechnungen bezahle ich innerhalb des SB alles selbst.

 

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