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Batman_BU

Schwerbehindertenausweis

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Batman_BU

Hallo zusammen,

 

Ich mache mir über die Aussage eines Bekannten, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, Gedanken.

 

Die offensichtlich zu erst in den Sinn kommenden "Vorteile" wie vergünstigter ÖPNV und Parken sind nicht relevant, da kein Gehbehinderung oder andere zur Eintragung berechtigende Einschränkungen vorliegen.

 

Die Vorteile sind mMn folgende:

 

Erschwerte Kündbarkeit

Zusätzliche Urlaubstage

Erhöhter Steuerfreibetrag

Einfacherer Zugang zu Stellen bei öffentlichen Arbeitgebern.

 

Dabei sind aus persönlicher Sicht nur die Urlaubstage sowie der Pauschbetrag interessant.

 

Was aber sind aus eurer Sicht die Nachteile? Hier finde ich nicht nur eine objektive Sicht interessant, sondern auch das subjektive Empfinden.

 

Danke schon einmal!

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Kolle

Was aber sind aus eurer Sicht die Nachteile? Hier finde ich nicht nur eine objektive Sicht interessant, sondern auch das subjektive Empfinden.

 

 

Einen Vorteil hast du vergessen: Man kann mit 63+ ohne Abschlag in Rente.

 

Nachteile entstehen bei Bewerbungen auf Grund der erschwerten Kündbarkeit, mehr Urlaubstagen, einem generellen Vedacht auf weniger Leistungsvermögen sowie einer höheren Krankheitsquote. Dazu eine eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit und manchmal auch spezieller baulicher Änderungen (Toilette, Rampe, Aufzug). Schreibtischjobs sind weniger betroffen als solche die eine hohe körperliche Mobilität erfordern.

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Kontron

Sei froh wenn du keinen brauchen musst,nur so auf Verdacht gibt dir sowieso keiner einen.

Nicht ohne weiteres Kündigen,kann ganz schnell gehen,mein alter hat solch Vordrucke in der Firma,also kein Problem solch Leuten zu Kündigen,muss aber dazu sagen

bei mir geht es um die Baubranche was will man da mit solchen Leuten,anderseits ist es ihn auch egal,solange wie es geht geht es,alles sein Geld was die Leute für ihn Verdienen.

Wie mein Vorredner schon geschrieben hat,kein AG kann im Vorfeld deiner Bewerbung erkennen warum du ein grad der Behinderung hast,viele bezahlen lieber das sogenannte

Strafgeld als einen Einzustellen (kann kosten Verursachen). Im Öffentlichen Dienst hatte ich es auch schon versucht.(da wartet keiner mit Kusshand auf einen)

Du hast natürlich das Recht dein BA. bei einer Bewerbung zu Verheimlichen (laut Gesetz) du darfst aber dann auch nicht im nachhinein mit deinen ausweis um die Ecke kommen,

um auf dein Recht zu pochen,nicht gekündigt werden zu dürfen.

Du kannst also im Vorfeld den Ausweis dir zulegen,nach den Motto lieber man hat als man hätte,braust ihn ja nicht einzusetzen.

Das mit der Rente 63 ist so nicht ganz richtig,alle paar Jahre wird geprüft ob du überhaupt noch für den grad deiner Behinderung würdig bist.

Die Sache mit der Steuer und ansetzen,da wären wir wieder da,lieber Verzichte ich darauf,als würdig zu sein für so ein Ausweis.

 

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Maikel

Du hast natürlich das Recht dein BA. bei einer Bewerbung zu Verheimlichen (laut Gesetz) du darfst aber dann auch nicht im nachhinein mit deinen ausweis um die Ecke kommen,

um auf dein Recht zu pochen,nicht gekündigt werden zu dürfen.

Wie kommst du denn darauf?

 

Auch wenn man den BA bei der Bewerbung nicht angegeben hat (was je nach Art der Behinderung ggf. problematisch ist) gilt er trotzdem.

Man kann ja auch während eines Arbeitsverhältnisses erst zum Behinderten werden, dann gelten die gleichen Vergünstigungen.

 

Ich habe das so gehalten:

- da meine Behinderung für die angestrebten Bürojobs nicht relevant war, habe ich im Bewerbungsschreiben nichts davon erwähnt.

- beim Vorstellungsgespräch kam dann ggf. die Rede darauf (z.B. Frage nach Humpeln), dann habe ich den BA natürlich erwähnt.

- Falls meine Behinderung nicht zur Sprache kam, habe ich den BA kurz vor Vertragsunterzeichnung erwähnt. weil ich meinte, das wäre fair gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber.

 

Bei Absagen nach erfolgtem Bewerbungsgespräch blieb natürlich immer die Frage, ob die Absage wg. der Behinderung oder wg. der Qualifikation erfolgte.

 

Rechtlich zulässig ist aber mWn auch, den BA erst am ersten Arbeitstag im Personalbüro vorzulegen, und z.B. die zusätzlichen Urlaubstage zu beanspruchen.

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Kontron
· bearbeitet von Kontron

Man kann ja auch während eines Arbeitsverhältnisses erst zum Behinderten werden, dann gelten die gleichen Vergünstigungen(,das ist ja klar.)

Es würde aber nicht gehen,es am Anfang nicht Anzugeben,(das man es hat)und im nachhinein es gelten machen zu wollen,wenn es um Kündigung geht. (wär für mich Betrug)

Ich hatte mich vor wenigen Wochen,mit einer ehemaligen Personalchefin von IBM unterhalten,Sie sagt auch es wird so oder so ausgelegt.

Bei einigen Stellenausschreibungen kann man schon im Vorfeld erkennen wie es gemeint sein könnte,manche Sachen passen einfach nicht zusammen.

Könnte es im ÖD nicht sogar so sein,das sie es in Ihren Stellenausschreibungen angeben müssen,das sie solch Leute bevorzugen würden?

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

1.) Erschwerte Kündbarkeit

2.) Zusätzliche Urlaubstage

3.) Erhöhter Steuerfreibetrag

4.) Einfacherer Zugang zu Stellen bei öffentlichen Arbeitgebern.

 

1.) Dann wirst Du halt erst befristet eingestellt. Und wenn du nicht befristet bist, dann findet sich auch ein Grund. Gerade wenn es eher die unteren Prozentregionen sind

2.) Und wenn Du keinem Tarifvertrag mit festen Urlaubsvorgaben unterliegst, dann bekommt Dein Kollege halt 30 Tage Urlaub und Du 25 + 5 Tage. Will sagen: Wenn es nicht gerade ÖD ist finden sich auch hier immer Wege

3.) Hast Du Dir die Beträge mal angeschaut? So wie Du jetzt gerade überlegst schätze ich mal, dass Du bei max. 50% GdB landest. Da reden wir von 570 Euro/Jahr oder 47,50 Euro/Monat oder real 20 Euro mehr. Real sind es vermutlich weniger.

4.) Vergiss es. Du wirst schneller eingeladen ja. Die/der Behindertenbeauftrage sitzt dabei, ja. Wenn Du dann wirklich aufgrund Deiner Quali in die Auswahl kommst, hast Du eine bessere Chance, ja. Sonst nein.

 

Der größte Nachteil:

Ist durch die beantragte Behinderung ggf. das Autofahren eingeschränkt oder könnte es eine Behörde glauben? Dann lass es es bleiben!

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Batman_BU

1.) Erschwerte Kündbarkeit

2.) Zusätzliche Urlaubstage

3.) Erhöhter Steuerfreibetrag

4.) Einfacherer Zugang zu Stellen bei öffentlichen Arbeitgebern.

 

1.) Dann wirst Du halt erst befristet eingestellt. Und wenn du nicht befristet bist, dann findet sich auch ein Grund. Gerade wenn es eher die unteren Prozentregionen sind

2.) Und wenn Du keinem Tarifvertrag mit festen Urlaubsvorgaben unterliegst, dann bekommt Dein Kollege halt 30 Tage Urlaub und Du 25 + 5 Tage. Will sagen: Wenn es nicht gerade ÖD ist finden sich auch hier immer Wege

3.) Hast Du Dir die Beträge mal angeschaut? So wie Du jetzt gerade überlegst schätze ich mal, dass Du bei max. 50% GdB landest. Da reden wir von 570 Euro/Jahr oder 47,50 Euro/Monat oder real 20 Euro mehr. Real sind es vermutlich weniger.

4.) Vergiss es. Du wirst schneller eingeladen ja. Die/der Behindertenbeauftrage sitzt dabei, ja. Wenn Du dann wirklich aufgrund Deiner Quali in die Auswahl kommst, hast Du eine bessere Chance, ja. Sonst nein.

 

Der größte Nachteil:

Ist durch die beantragte Behinderung ggf. das Autofahren eingeschränkt oder könnte es eine Behörde glauben? Dann lass es es bleiben!

 

Ja, es geht um 50%. Diese sind laut Tabelle und Aussagen der Ärzte erreicht. Mir ist klar, dass das noch keine Feststellung de GdB ist.

 

1) Deswegen hatte ich ja geschrieben "erschwerte Kündbarkeit". Das das nicht unmöglich wird, ist klar.

2) Gutes Argument.

3) es geht nicht darum, es qualitativ zu bewerten. Die Pauschale gibt es nun einmal.

4) Ich dachte eigentlich daran, dass man als qualifizierte Bewerber eingeladen wird und sich auch auf nicht öffentliche Stellen bewerben darf. Ich kenne das persönlich so, dass Menschen mit Behinderung oder ihnen Glechgestellte grundsätzlich eingeladen werden, wenn sie die Mindestqualifikation für die Stelle erfüllen. Danach muss dann begründet werden, warum andere Kandidaten besser sind. (Das ist normalerweise möglich)

 

Autofahren ist ein guter Hinweis für einen Nachtteil, danke!

 

Was aber sind aus eurer Sicht die Nachteile? Hier finde ich nicht nur eine objektive Sicht interessant, sondern auch das subjektive Empfinden.

 

 

Einen Vorteil hast du vergessen: Man kann mit 63+ ohne Abschlag in Rente.

 

Nachteile entstehen bei Bewerbungen auf Grund der erschwerten Kündbarkeit, mehr Urlaubstagen, einem generellen Vedacht auf weniger Leistungsvermögen sowie einer höheren Krankheitsquote. Dazu eine eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit und manchmal auch spezieller baulicher Änderungen (Toilette, Rampe, Aufzug). Schreibtischjobs sind weniger betroffen als solche die eine hohe körperliche Mobilität erfordern.

 

Man darf in einem Gespräch bei Fragen nach dem GdB lügen. Allerdings fällt einem das vorm Arbeitsgericht auf die Füße, wenn man durch seine Behinderung den jeweiligen Job nicht oder nur erschwert ausüben kann.

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Kolle

Mit 60 wurde meine Schwerbehinderung anerkannt, mit 61 ging ich mit 7,2 % Abschlag in Rente.

 

Als Rentner hat man keine Nachteile mehr, nur noch Vorteile. Der größte ist die Wertmarke für den bundesweiten ÖPNV für 80 € im Jahr bei Gehbehinderung. Erst bei "außergewöhnlicher Gehbehinderung" darf man auf Behindertenparkplätzen parken, ich darf das nicht und bin froh darüber "nur" gehbehindert zu sein.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Das mit der Rente 63 ist so nicht ganz richtig,alle paar Jahre wird geprüft ob du überhaupt noch für den grad deiner Behinderung würdig bist.

 

Es muss aber nicht jeder Ausweis ein "gültig bis" Datum haben, es kann auch "unbefristet" drin stehen (in meinem z.B. wg. Gehbehinderung)

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Holgerli

Bezüglich der Kündbarkeit: Bei 50% mag das theoretisch so sein, praktisch sehe ich da keinen wirklichen Vorteil

Bezüglich Einladung von Vorstellungsgespräch: Exakt das wollte ich sagen. Du wirst zwar eingeladen aber bei der Vergabe der Stelle sehe ich wieder praktisch keine Vorteile.

 

Wegen der 50%-Einstufung: Wenn ich sehe, was mein Vater für Ärger hatte von 40% auf 50% hochgestuft zu werden und das als Rentner, dann kann ich Dir nur den Rat geben nicht allzugroße Hoffnungen auf die Meinungen der Ärzte bezüglich des GdB zu setzen. Und vor allem: Hab' einen langen Atem.

 

Wie gesagt, pass auf das die Straßenverkehrsbehörde nicht aufeinmal den Finger hebt. Wenn Du die Konsequenzen im Job für Dich abgewogen hast, dann sollte von den beiden vorgenannten Punkten das Schlimmste was passieren kann "Außer Spesen nichts gewesen" das Schlimmste sein.

Viel Glück, wenn Du es dann angehen möchtest.

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Kolle

In Deutschland gibt es über 10 Millionen Behinderte, das sind 13 % der Bevölkerung -> Statistik

 

Den meisten sieht man die Behinderung nicht an, sie sind körperlich nur nicht so belastbar wie Nichtbehinderte. Die Hürden sind sehr hoch eine Anerkennung ab 50 % zu erhalten. Üblicherweise hangelt man sich langsam in kleinen %-Schritten hoch. Man muss halt einen Job suchen wo keine hohen körperlichen Belastungen notwendig sind, Bauhandwerk u.ä. fällt da raus.

 

Wenn wir schon Vorteile aufzählen: Die meisten Autofirmen gewähren Behinderten einen Rabatt, meinen VW-California habe ich 15 % unter dem Listenpreis erhalten. Kleine Vorteile gibts es durch reduzierte Eintrittspreise bei vielen Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Museen, Badeeinrichtungen usw.).

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Kontron
· bearbeitet von Kontron

Das mit den Rabatt beim Autokauf ist mal eine Interessante Info oder gut zu wissen.

Gibt es eigentlich irgendwo eine Seite im Netz oder Broschüre in der man nachlesen kann,welche Vorteile es geben könnte?

Auto-Rabatt ,vielleicht sogar Rabatt bei den Auto-Versicherungen.

Ps. wenn man es hier alles so liest,wird es Anscheinend von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wenn es um die % bzw. Ausweis-Befürwortung geht.

Bei mir sind die % Erhöhungen ohne weiteres durch gewinkt worden.

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Holgerli

Die Rabatte bei Autos sind von Hersteller zu Hersteller und von Modell zu Modell unterschiedlich.

Ob es sich wirklich lohnt diesen Rabatt zu wählen oder ob man nicht ggf. selber verhandelt, steht auch noch im Raum.

Bei Peugeot waren es z.B. vor einigen Jahren nur 10% und nicht alle Modelle. Und 10% bekommt man i.d.R. auch ohne Verhandlung nur allein durch Barzahlung.

 

Bei der Autoversicherung wäre ich wieder vorsichtig, weil auch hier könnte die Frage kommen, inwieweit es hier zu Einschränkungen kommt und ggf. Versicherungsschutz verwehrt wird.

 

Ach ja: Thema Versicherungsschutz: Je nach Versicherung (BU, Unfall) kann ein (Schwer)-Behinderung ein NoGo für einen Versicherungsabschluss sein.

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Kontron

Ok Dankethumbsup.gif

Ist eigentlich auch Einleuchtend.

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Maikel
vielleicht sogar Rabatt bei den Auto-Versicherungen.

Den gab es mal, das ist aber schon einige Jahrzehnte her.

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Maikel

Hallo zusammen,

 

Ich mache mir über die Aussage eines Bekannten, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, Gedanken.

 

Die offensichtlich zu erst in den Sinn kommenden "Vorteile" wie vergünstigter ÖPNV und Parken sind nicht relevant, da kein Gehbehinderung oder andere zur Eintragung berechtigende Einschränkungen vorliegen.

 

Die Vorteile sind mMn folgende:

 

Erschwerte Kündbarkeit

Die ist bei Bewerbungen eine Behinderung, die der Gesetzgeber den Behinderten zusätzlich aufbürdet.

Seine Berechtigung hat der Kündigungsschutz natürlich, wenn jemand während eines Arbeitsverhältnisses zum Behinderten wird.

 

 

Noch etwas zum Thema Bewerbungsgespräch fiel mir auf meiner abendlichen Radrunde ein:

 

Dein Bekannter wird ja gewisse körperliche Einschränkungen haben, sonst käme der Ausweis nicht in Frage.

 

Wenn ich von mir ausgehe (ich hatte ja schon geschrieben, daß ich "bürotauglich körperbehindert" bin) so wirke ich wohl auf jemanden, der nichts von meiner Behinderung weiß, in diversen Situationen unbeholfen bis tolpatschig.

Und wenn ich so vorsichtig wie mein 89-jähriger Vater z.B. eine Treppe runtergehe, dann bekommt ein Beobachter den Eindruck, daß ich meinen Körper vernachlässigt habe und nichts für meine Fitness tue.

So etwas wird bei einem potentieller Arbeitgeber, auch bei einem Büro-Job, nicht gut ankommen.

 

Mit dem Wissen um eine Behinderung kann man aber darüber reden; und wenn der Gegenüber z.B. erfährt, daß ich trotz meiner Behinderung z.B. die Sportabzeichenleistung im Radfahren schaffe, dann macht das immerhin den Eindruck, daß ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten fit halte.

 

Es kommt wohl leider sehr auf den Einzelfall an.

 

Es nutzt auch nicht viel, wenn man zwar keinen BA hat, aber den Eindruck hinterläßt, daß man in ein paar Monaten oder Jahren "reif" dafür ist.

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DarkBasti
· bearbeitet von DarkBasti

Beim öffentlichen Arbeitgebern ist der Schwerbehindertenausweis auf jeden Fall sinnvoll. Sie müssen dich schon fast einstellen, wenn du gleich oder fast gleiche Qualifikation hast. Das ist kein Freifahrtschein für jede Bewerbung aber die Wahrscheinlichkeit steigt schon eingestellt zu werden.

 

Bei anderen (privaten) Arbeitgebern wird man es jedoch schwerer haben. Großkonzerne sind aber wieder dazu verpflichtet und auch bemüht Menschen mit Behinderung einzustellen.

 

 

Meiner Meinung macht es Sinn den Ausweis zu beantragen. Es hat mehr Vorteile als Nachteile. Kommt aber eben darauf an, wo man arbeitet.

 

Ich hatte auch mal einen beantragt, hat aber nicht ausgereicht.Es ist schrecklich so gesund zu sein :blushing:

 

Witzig fand ich im Antrag folgendes: Wenn man Blind ist braucht man keine Kfz Steuer zahlen. :lol:

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odensee

Witzig fand ich im Antrag folgendes: Wenn man Blind ist braucht man keine Kfz Steuer zahlen. :lol:

Was ist daran witzig? Auch Blinde können ein Auto besitzen.

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Kolle

Witzig fand ich im Antrag folgendes: Wenn man Blind ist braucht man keine Kfz Steuer zahlen. :lol:

 

Außerdem: Wer taub ist, braucht keine GEZ zu bezahlen.

 

Blind, taub, hilflos, querschnittsgelähmt und ähnliches kommt in der Statistik der Behinderten selten vor. Und denen gönne ich jeden Nachteilsausgleich.crying.gif

 

In meiner Zeit als Betriebsrat (die meiste Zeit Vorsitzender) hatte ich mit allen Facetten von Behinderten zu tun. Von 1100 Mtarbeiten waren 45 behindert. Missbrauch habe ich nur wenig erlebt, aber einige Kolleg(inn)en die alles getan haben um ihr Manko auszugleichen und sich damit tiefen Respekt erworben haben bei der Führungsmannschaft und den Kollegen. Deshalb waren die Vorbehalte bei Einstellungen gering wenn sie fachlich qualifiziert waren. Die wenigen Negativbeispiele gab es auch, einer hatte ständig mit Anwaltsschreiben auf seine Rechte gepocht und u.a. teure Umbauten erzwungen. Solche Leute haben den anderen Behinderten in und außerhalb der Firma einen Bärendienst erwiesen und Vorurteile verstärkt. Dann gab es noch die Lamentierer die jedem der es nicht hören wollte ihre Krankengeschichte ausgebreitet um Mitleid zu erhamstern. Waren aber wirklich die Ausnahmen.

 

Einen eigenartigen Effekt verspürte ich selbst, als ich mit nur 1 Woche krankgeschrieben (heftige Grippe mit Ansteckungsgefahr) innerhalb 30 Jahren Betriebszugehörigkeit den Ausweis aus dem Kittel zog und meine vorgezogene Rente nach Abschluss eines Projektes ankündigte. Ich hatte den Eindruck, dass es mir die meisten nicht glaubten. "Der geht doch immer zum Lauftreff" und ähnliches musste ich mir anhören. Dabei waren in meiner Laufgruppe 50 % Schwerbehinderte. Mein Arzt riet mir schon 10 Jahre vorher zu dem Antrag. Das Ganze geht auf eine chronische Erkrankung (Allergien und Asthma) zurück die ich schon seit Kindheit habe und die sich zu einer Leistungsminderung auf 70 % (Lungenfunktionstest) ausweitete. Ab 70 % Leistungsvermögen bekommt man Merkmal G (gehbehindert). Dabei war ich in der Jugend kränker als heute und selbst die Bundeswehr erklärte mich schon für wehruntauglich. Naja, immerhin bin ich der einzige vom aus der Firma hervorgegangenen Rentnerstammtisch der noch (selbständig) arbeitet und ich hoffe zumindest dass ich auch in 10 Jahren noch arbeiten kann. Behindert heißt nicht arbeitsuntauglich !

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Außerdem: Wer taub ist, braucht keine GEZ zu bezahlen.

 

Das ist leider so nicht richtig - Die Realität ist da echt recht hart :

 

 

 

Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht können stellen:

 

  • Taubblinde Menschen – Taubblindheit im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages liegt vor, wenn auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist;
  • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG;
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e BVG.

 

Eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag können Menschen beantragen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,83 Euro (bis zum 31.03.2015: 5,99 Euro) pro Monat.

 

Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:

 

  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist;
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist;
  • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Wichtiger Hinweis: Menschen mit Behinderung, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen.

 

Quelle: http://www.rundfunkb...d_ermaessigung/

 

 

 

Blind, taub, hilflos, querschnittsgelähmt und ähnliches kommt in der Statistik der Behinderten selten vor. Und denen gönne ich jeden Nachteilsausgleich.crying.gif

 

 

Ich auch, Kolle :thumbsup:

 

 

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Kolle

Außerdem: Wer taub ist, braucht keine GEZ zu bezahlen.

 

Das ist leider so nicht richtig - Die Realität ist da echt recht hart :

 

Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht können stellen...

 

 

Danke für die Richtigstellung in einem öffentliches Forum. thumbsup.gif

 

War nur lax ohne Wissen oder Recherche meinerseits dahingeschrieben als sinnleerer Kommentar auf die Blinden.sad.gif

 

Mit Tauben und Blinden habe ich keine Erfahrungen, möglicherweise weil diese in Betrieben nicht eingestellt werden.crying.gif

 

Die öffentliche Wahrnehmung ist sowieso verzerrt, der Begriff "schwerbehindert" suggeriert eine Art Unfähigkeit sich in der Öffentlichkeit "normal" zu bewegen. In meinem Freundeskreis ist die Hälfte schwerbehindert, meist mit Merkmal "G". Die meisten waren früher Sportler und alle sind in der Freizeit aktiv. Niemand merkt denen auf Anhieb was an wenn sie es nicht sagen. Und doch sind sie objektiv nach den gängigen und gültigen Definitionen schwerbehindert. Über ein Viertel der Rentner sind nach den amtlichen Maßstäben schwerbehindert, viele wissen es nur nicht. Jenen denen man was ansieht sind eigentlich "schwerstbehindert" mit GdB von 100 %.sad.gif

 

Bei der Lebenserwartung haben Behinderte bis GdB 70 % keine signifikante Abweichung zur "Normalbevölkerung", wenn nicht Bluthochdruck, Übergewicht, Diabetes und Stoffwechselstörungen dazukommen.

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Kontron
· bearbeitet von Kontron

Servus

Ich hätte zu diesen Thema mal noch eine Frage,obwohl dieses mal nicht mit einen Behindertenausweis zu tun hat.

In meinen alten Beruf (Arbeitsunfall)soll ich nun nicht mehr zurückkehren,ich hätte diesen Beruf durch andere Krankheiten schon vor Jahren lieber sein lassen sollen.

Eine BU habe ich nicht,warum nicht,lassen wir dahin gestellt sein,mir steht aber eine art Teilrente zu die erst noch berechnet werden müsste,oder wie auch immer.

Wie würde aber jetzt die ganze Sache aussehen,wenn ich ohne diese Teilrente z.B. wieder in einen anderen Beruf arbeiten gehen würde?sagen die dann,jetzt haben sie Pech?

sie müssen im Vorfeld,bevor sie einen anderen Beruf nachgehen,erst einen Antrag auf Teilrente stellen?im Nachgang ist dieses nicht mehr möglich.

Oder spielt dies keine Rolle?wenn der Antrag gestellt wird.

Mir ist bewusst das es nicht viel sein wird,aber darum geht es mir nicht,sondern eher,,Lieber man hat,als man hätte"

Ps.es ist zwar hier nicht der richtige Thread dazu,aber der eine oder andere hier,wird sich wohl bei diesen Thema besser auskennen als ich.

Danke.

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Heinkiel

Ich bin selber seit über 20 Jahren im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und habe bisher keine Nachteile dadurch erfahren. Eine Beantragung deinerseits würde ich auf jeden Fall befürworten.

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