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hotaruu1337

AL BS Altvertrag Zuteilung und weiter sparen?

Empfohlene Beiträge

hotaruu1337

Hallo zusammen,

 

leider kenne ich mich mit den Bausparern nur sehr spartanisch aus und würde mich über Tipps von Euch freuen.

Ich habe 2010 einen sehr hoch verzinsten Vertrag bei der AL im Tarif "easy plus" abgeschlossen. (1,5 nominell p.a. + 4 % rückwirkend als Bonus nach 7 Jahren)

Die Bausparsumme war sehr gering mit 7.000 EUR. Habe jetzt stand Dezember knapp 4.000/7.000 erreicht und der Vertrag is zuteilungsreif. Ich würde den Vertrag natürlich noch gern weiter besparen aufgrund der hohen Zinsen.

Die AL hat mir zwei Formulare zugeschickt (A) Guthabenauszahlung (B) Guthaben plus Darlehen. B kommt für mich nicht in Frage. Und bei A könnte ich die Zuteilung selber mit Monat und Jahr terminieren oder direkt ankreuzen, dass nach 7 Jahren ausgezahlt wird.

Wie sollte ich hier strategisch am besten vorgehen, wenn ich nicht nur die staatlichen Zulagen nach den 7 Jahren mitnehmen möchte sondern - wenn möglich - auch noch weiter einzahlen möchte und den Zinsbonus erhalten möchte?

 

VG

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Cauchykriterium

Einfach eine Zeitlang weiter den Bausparbeitrag zahlen und das Formular erst mal bei Seite legen.

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Raccoon

AGB lesen und Regelsparrate finden. Dann diesen Betrag einzahlen (i.d.R. monatlich) und einfach weiter sparen. Schreiben mit Formularen zur Guthabenauszahlung bzw. Darlehen einfach ignorieren.

 

Vor erreichen der Bausparsumme Auszahlung beantragen, d.h. den Vertrag keinesfalls übersparen. Manche Bausparkassen rechnen auch den Bonus zum Guthaben, also Vorsicht und ggfs. erkundigen.

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hotaruu1337

AGB lesen und Regelsparrate finden. Dann diesen Betrag einzahlen (i.d.R. monatlich) und einfach weiter sparen. Schreiben mit Formularen zur Guthabenauszahlung bzw. Darlehen einfach ignorieren.

 

Vor erreichen der Bausparsumme Auszahlung beantragen, d.h. den Vertrag keinesfalls übersparen. Manche Bausparkassen rechnen auch den Bonus zum Guthaben, also Vorsicht und ggfs. erkundigen.

 

Vielen Dank für Eure Beiträge.

 

Gut, alles kein Thema.

Allerdings hat mir die AL eine Frist bis zum 31.01.17 gesetzt.

Kann ich die Zuteilung trotzdem einfach erst mal ignorieren und den BV weiter besparen?

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

http://www.bausparen.fss-online.de/bausparen/bausparvertrag/content_fss/images/formulare_ausdruck/al/easyplus/al_easyplus_bausparantragsunterlagen_160.pdf

Wenn es denn die Originalbedingungen sind?!

 

"(2) Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen, erhöht

sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf

4,00 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn ver-

gangen sind und vorher keine Änderungen des Bausparvertrags gemäss § 13

durchgeführt wurden. Die Höherverzinsung wird für längstens 8 Jahre ab Ver-

tragsbeginn gewährt."

 

Würde ich die Auszahlung aus Sicherheitsaspekt doch auf Abschlussdatum (2010) plus 8 Jahre terminieren.

Aus der Formulierung kann ich zwar nicht ersehen, dass die Höherverzinsung der Jahre 1-8 im neunten Jahr verloren geht, aber BSK sind in letzter Zeit sehr kreativ unterwegs.

 

Das in dem Schreiben eine ultimative Frist gesetzt wurde, halte ich für ein Gerücht ... ausser:

§ 4 Zuteilung des Bausparvertrages

(1) Die Zuteilung des Bausparvertrages ist eine Voraussetzung für die Auszah-

lung der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der

Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären,

ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme).

 

dann gilt aber widerum:

 

§ 5 Nichtannahme der Zuteilung; Vertragsfortsetzung

(1)Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die

Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.

(2) Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die An-

nahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.

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hotaruu1337

http://www.bausparen...erlagen_160.pdf

Wenn es denn die Originalbedingungen sind?!

 

"(2) Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen, erhöht

sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf

4,00 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn ver-

gangen sind und vorher keine Änderungen des Bausparvertrags gemäss § 13

durchgeführt wurden. Die Höherverzinsung wird für längstens 8 Jahre ab Ver-

tragsbeginn gewährt."

 

Würde ich die Auszahlung aus Sicherheitsaspekt doch auf Abschlussdatum (2010) plus 8 Jahre terminieren.

Aus der Formulierung kann ich zwar nicht ersehen, dass die Höherverzinsung der Jahre 1-8 im neunten Jahr verloren geht, aber BSK sind in letzter Zeit sehr kreativ unterwegs.

 

Das in dem Schreiben eine ultimative Frist gesetzt wurde, halte ich für ein Gerücht ... ausser:

§ 4 Zuteilung des Bausparvertrages

(1) Die Zuteilung des Bausparvertrages ist eine Voraussetzung für die Auszah-

lung der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der

Aufforderung, innerhalb von vier Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären,

ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme).

 

dann gilt aber widerum:

 

§ 5 Nichtannahme der Zuteilung; Vertragsfortsetzung

(1)Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die

Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.

(2) Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die An-

nahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.

 

Vielen Dank! Ja, sind zum Glück die Originalbedingungen.

 

Heißt ich werde nicht darauf reagieren, weiter ansparen und schauen, dass ich möglichst die 8 Jahre voll bekomme bevor ich mir den Betrag auszahlen lassen.

Wobei ich dabei die Bausparsumme nicht überschreiten darf. Da muss ich nochmal nachfragen bei der AL wie die Bonuszinsen, Kontoführung etc berücksichtigt werden.

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