Zum Inhalt springen
AnnaAC

Wohnriester: Förderkonto schnellstmöglich auflösen

Empfohlene Beiträge

AnnaAC
· bearbeitet von AnnaAC

Liebe Community,

 

trotz intensiver Recherche habe ich noch keine Lösung für mein "Wohnriester-Problem" finden können, weswegen ich diesen Weg nutze. Die Dame bei der ZfA, die ich am Telefon hatte, konnte mir leider nicht weiterhelfen.

 

Zur Ausgangssituation:

Ich war vor Jahren schlecht beraten und hatte einen Riestervorsorgevertrag bei Institut A.

Dieser hatte ein bereits angespartes Volumen von ca. 9000 Euro.

 

Ich habe dann eine Baufinanzierung abgeschlossen, die auch einen Wohnriestervertrag bei Institut B beinhaltete. Leider konnten die Beträge von Institut A nicht förderunschädlich auf Institut B übertragen werden. Somit verblieben die knapp 9000 Euro bei Institut A. Weil ich den Vertrag aber nicht weiterlaufen lassen wollte, habe ich mir das Geld zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung auszahlen lassen.

 

Ich habe heute eine Bescheinigung von Anbieter A bekommen, dass somit das Wohnförderkonto nun bei den ca. 9000 Euro steht. Da ich erst 30 Jahre alt bin wird sich durch die laufende Verzinsung von 2 Prozent p.a. der Betrag vervielfachen. Dies möchte ich vermeiden und mich daher nach Möglichkeiten erkundigen.

 

1. Wie kann ich es schaffen, das WFK aufzulösen? Ich habe ein Formular zu Minderungsbeiträgen gefunden, aber noch nicht wirklich verstanden, wie es funktioniert. Reicht es, wenn ich auf meine im Rahmen der BauFi abgeschlossenen Wohnriesterverträge einzahle, um das WFK bei Institut A zu mindern (und letztlich aufzulösen)?

2. Ist es alternativ möglich, die 9000 Euro WFK von Anbieter A jetzt sofort im Rahmen einer Einmalbesteuerung zu versteuern, obwohl mein Renteneintritt erst in etwa 35-37 (oder mehr - autsch!?) Jahren erfolgt?

 

Abgesehen davon noch eine weitere Frage:

Auch mein Mann hat im Rahmen unserer BauFi einen Wohnriestervertrag. Mit Blick auf die nachgelagerte Besteuerung im Alter möchte ich wissen, ob die Steuerschuld dann durch Addition der unterschiedlichen Verträge berechnet wird. Ich möchte einfach ganz ungefähr wissen, worauf ich mich im Alter einstellen muss.

Eckdaten:

Riester-Bausparer 1 (Ehefrau): 64000 Euro Darlehenssumme, Zuteilung etwa 2030, 1,55 % Verzinsung

Riester-Bausparer 2 (Ehemann): 48000 Euro Darlehenssumme, Zuteilung etwa 2030, 1,55% Verzinsung

PLUS das bereits erwähnte Wohnförderkonto von oben mit 9000 Euro Stand 2016

 

Herzlichen Dank für evtl. Mühen!

Anna

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr
· bearbeitet von tyr

Liebe Community,

 

trotz intensiver Recherche habe ich noch keine Lösung für mein "Wohnriester-Problem" finden können

Hast du bei der intensiven Recherche schon folgenden Thread gelesen? https://www.wertpapier-forum.de/topic/45862-sinnvoller-umgang-mit-wohnforderkonto/

 

Zudem sollten zwei Parteien dir zur Verfügung stehen, die du bezahlst und die dich beraten sollen: den Vermittler, über den der jeweilige Wohnriestervertrag abgeschlossen wurde UND der Riester-Produktgeber. Hast du diese beiden Stellen schon abschließend mit Fragen gelöchert?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnnaAC
· bearbeitet von AnnaAC

Liebe Community,

 

trotz intensiver Recherche habe ich noch keine Lösung für mein "Wohnriester-Problem" finden können

Hast du bei der intensiven Recherche schon folgenden Thread gelesen? http://www.wertpapie...ohnforderkonto/

 

Zudem sollten zwei Parteien dir zur Verfügung stehen, die du bezahlst und die dich beraten sollen: den Vermittler, über den der jeweilige Wohnriestervertrag abgeschlossen wurde UND der Riester-Produktgeber. Hast du diese beiden Stellen schon abschließend mit Fragen gelöchert?

 

Hallo Tyr,

 

danke für deine Antwort. In der Tat hatte ich den Faden schon gelesen. Allerdings beantwortet er meine Fragen nicht wirklich - die konkrete Vorgehensweise bei der Minderung des WFK bleibt bei mir unklar.

 

Zu deinem weiteren Hinweis: Der ursprüngliche Riester-Produktgeber war die AM - leider - nachdem ich zu dem Laden alle Beziehungen abgebrochen habe ist das wohl keine Idee. Beim neuen Anbieter habe ich angerufen und wurde wieder und wieder mit dem Hinweis auf die Eigenschaft dieser Sache als "Spezialfall" vertröstet. Da ich den Vertrag direkt beim neuen Anbieter abgeschlossen habe entfällt der Vermittler.

 

Beste Grüße

Anna

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Beim neuen Anbieter habe ich angerufen und wurde wieder und wieder mit dem Hinweis auf die Eigenschaft dieser Sache als "Spezialfall" vertröstet. Da ich den Vertrag direkt beim neuen Anbieter abgeschlossen habe entfällt der Vermittler.

Wenn dich der Sachbearbeiter "vertröstet" muss dein Thema wohl eine Ebene höher in der Fachabteilung bearbeitet werden. So lange eskalieren, bis sich jemand findet, der das Problem löst. Immerhin hat der Anbieter doch Vertragskosten berechnet, oder war alles kostenlos? Die sollen ruhig für die berechneten Kosten arbeiten.

 

Scheinbar bist du mit dem Thema nicht allein, ich habe mal nach Wohnförderkonto auflösen gesucht und folgendes gefunden: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=622&tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=31295

 

von der DRV:

von Experte/in Experten-Antwort

RE: Wohnförderkonto vor Rente auflösen

@ Ralph Gutschmidt

 

 

Zu Ihren folgenden Fragen:

[...]

gibt es folgende Antworten:

 

Der Anbieter hat die Einzahlung von Minderungsbeträgen der ZfA mitzuteilen. Der

Zulageberechtigte kann die Einzahlung auch an einen anderen Anbieter leisten als an den,

für dessen Altersvorsorgevertrag die ZfA das Wohnförderkonto führt. In diesem Fall hat

der Zulageberechtigte dem Anbieter, an den die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des

Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen. Diese Daten hat der Anbieter

im Rahmen seiner Datenübermittlung über die erfolgte Einzahlung der ZfA mitzuteilen.

Fristen sind mir nicht bekannt, jedoch ist der sich aus dem Wohnförderkonto ergebende Gesamtbetrag nach Ablauf eines Beitragsjahres um 2 Prozent zu erhöhen.

 

Und ein unbefriedigender Schlusssatz:

von Klaus-B

RE: Wohnförderkonto vor Rente auflösen

Ich kann evtl. noch etwas ergänzen, da ich mittlerweile etwas weiter gekommen bin.

Man kann auf andere "Riester-Verträge" beliebige Summen einzahlen, die das WfK mindern sollen.

Jedoch muss man zunächst dem Anbieter des neuen Vertrages mitteilen, dass es sich um Minderungsbeiträge des WfKs handelt. Dies muss der Anbieter der ZfA übermitteln.

Dies soll über der elektronischen Datensatz AZ07 geschehen. Jedoch kann die ZfA diesen Datensatz gar nicht verarbeiten.

In der Software ist dies noch gar nicht vorgesehen. Im Jahr 2017 soll es angeblich möglich sein.

Vielleich einfach mal die ZfA anschreiben und nachfragen.

Was allerdings jetzt schon gemacht werden kann ist: Ein entsprechendes Papierformular über die Minderungsbeiträge an die ZfA senden.

Aber da die meisten Riesteranbieter gar nichts über die Möglichkeiten der vorzeitigen Minderung kennen, haben sie natürlich dieses Dokument auch nicht zur Hand. Selbst nach diversen Hinweisen, dass die Damen und Herren der ZfA dieses Dokument dem Anbieter zukommen lassen können, war dieser in meinem Fall nicht in der Lage dieses Schriftstück zu besorgen.

Ein Telefonat meinerseits mit der ZfA hat jedoch ausgereicht das Formular zu bekommen.

In dieses Formular werden die Daten des Riestervertrages aus dem das WfK entstanden ist und jenes auf das die Minderungsbeiträge eingezahlt werden, eingetragen.

Die Krux ist nun jedoch, dass die Beiträge erst dann auch "richtig" gewertet werden, wenn der Anbieter den Datensatz dann irgendwann in der Zukunft doch auf elektronischem Weg übermittelt. Rückwirkend wird dann das Kapital und die Verzinsung korrekt bereschnet. Trotz Minderungsbeiträgen und dem Papierformular erhöht sich also der Stand des WfKs zunächst weiter.

Ich gehe nicht vor 2018 (eher 2019) mit einem korrekten Bescheid über den Stand des WfKs aus.

Schade, dass die Programmierung des Systems scheinbar so kompliziert ist.

 

Das liest sich so, als ob du dich wohl noch mit einigen Sachbearbeitern auseinandersetzen musst, um das Wohnförderkonto auf zu lösen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rohlöff
· bearbeitet von Rohlöff

Hallo

 

die Vorgehensweise ist meiner Meinung nach ganz gut beschrieben: http://www.wertpapie...to/page__st__20 (wurde ja schon verlinkt)

 

Du kannst auf Deinen neuen Vertrag Minderungsbeiträge einzahlen. Hierzu muss der Anbieter aber das entsprechende Formular ausfüllen und an die ZFA senden. Da so gut wie niemand Ahnung von der Problematik hat, wird Dein Sachbearbeiter Dich aber wahrscheinlich zunächst mit großen Augen anschauen und Dich fragen, was das alles soll bzw. dass das alles ja gar nicht geht.

 

Ich habe ca. mit 30 verschiedenen Bankern, Versicherungsmaklern, Bausparkassen etc. gesprochen. 95% kennen die Möglichkeit der vorzeitigen Minderung nicht bzw. sagen, dass das nicht geht (obwohl es in §92a EStG geregelt ist).

 

Wenn er dann doch das Formular ausfüllt und versendet muss er dennoch irgendwann mal den Datensatz elektronisch versenden. Keine Ahnung ob er dies von allein tut oder Du ihm ständig auf die Füße treten musst.

 

Erst nach der elektronischen Übermittlung kannst Du einen korrekten Wohnförderkontostand erhalten.

 

Ist doch ganz einfach....

 

 

 

 

Vielleicht kann man die zwei Threads zusammenführen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
AnnaAC

Hallo,

 

ich bin Klaus-B aus dem Vorsorge-Forum.

 

Die Vorgehensweise ist meiner Meinung nach ganz gut beschrieben: http://www.wertpapie...to/page__st__20 (wurde ja schon verlinkt)

 

Du kannst auf Deinen neuen Vertrag Minderungsbeiträge einzahlen. Hierzu muss der Anbieter aber das entsprechende Formular ausfüllen und an die ZFA senden. Da so gut wie niemand Ahnung von der Problematik hat, wird Dein Sachbearbeiter Dich aber wahrscheinlich zunächst mit großen Augen anschauen und Dich fragen, was das alles soll bzw. dass das alles ja gar nicht geht.

 

Ich habe ca. mit 30 verschiedenen Bankern, Versicherungsmaklern, Bausparkassen etc. gesprochen. 95% kennen die Möglichkeit der vorzeitigen Minderung nicht bzw. sagen, dass das nicht geht (obwohl es in §92a EStG geregelt ist).

 

Wenn er dann doch das Formular ausfüllt und versendet muss er dennoch irgendwann mal den Datensatz elektronisch versenden. Keine Ahnung ob er dies von allein tut oder Du ihm ständig auf die Füße treten musst.

 

Erst nach der elektronischen Übermittlung kannst Du einen korrekten Wohnförderkontostand erhalten.

 

Ist doch ganz einfach....

 

 

 

 

Vielleicht kann man die zwei Threads zusammenführen?

 

Hallo,

 

auch dir nochmal vielen Dank. Ich habe das Prozedere jetzt soweit verstanden und werde mich mit dem Institut in Verbindung setzen, bei dem meine derzeitigen Riester-Bausparer laufen.

 

Wo ich noch unsicher bin:

Wenn ich jetzt Geld bei meinem Institut einzahle, mindere ich damit Schritt für Schritt das WFK beim Altanbieter. Gleichzeitig steigt mein Guthaben beim neuen Anbieter um die Summe der Einzahlung - dieses zusätzliche Guthaben aus der Minderung ist nicht förderfähig, korrekt? (was auch nicht schlimm ist, da ich die Maximalförderung durch meine regelmäßigen Einzahlungen ohnehin erhalte)

 

Allgemein ein ziemliches Trauerspiel, dass die Branche bei diesem Thema derart uninformiert scheint. Das kann es doch nicht sein.

 

Ich werd wohl nochmal nach Hameln telefonieren müssen...

Danke euch!

Anna

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rohlöff

... Gleichzeitig steigt mein Guthaben beim neuen Anbieter um die Summe der Einzahlung - dieses zusätzliche Guthaben aus der Minderung ist nicht förderfähig, korrekt?...

 

Das ist korrekt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...