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Horst Schlämmer

Komplizierte Riesterrente

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Horst Schlämmer
· bearbeitet von Horst Schlämmer

Hallo,

dass die Riesterrente kein einfaches Produkt ist, war mir immer schon klar. Jetzt wird es aber noch komplzierter, wenn man ein Kind bekommt.

Dann hat man Anspruch auf 300 Euro Kinderzulage. Allerdings nur derjenige, der das Kindergeld bezieht.

Da meine Frau das Kindergels bezieht, aber keinen Riestervertrag hat, bin ich jetzt davon ausgegangen, dass ich als der Riestersparer in der Familie erstmal keinen Anspruch auf die Kinderzulage habe. Ich KANN mir diesen von meiner Frau abtreten lassen (Bürokratie!).

Betonung liegt auf KANN. Deswegen habe ich mir gedacht, dass ich diesen Antrag nicht stelle, weil mir die Kiderzulage sowieso nichts bringt. Ich bekomme sie zwar erst in den Vertrag eingezahlt, aber sie wird mir in der Steuererklärung dann wieder abgezogen. Das Finanzamt zieht in der Steuererklärung jetzt die 300 Euro auch ab, obwohl ich sie nicht beantragt hatte. Ist das korrekt? Dann bin ich also indirekt dazu gezwungen, diese Abtretungserklärung zu machen, damit mir nicht 300 Euro abgezogen werden? Oder kann ich dem Finanzamt sagen, dass ich nicht zulageberechtigt bin, weil ich das Kindergeld nicht beziehe?

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polydeikes

Inwiefern soll sich die Sachlage seit meiner letzten Antwort vom 05.05.2015 um 10:21 Uhr auf die sinngem. gleiche Frage im Unterforum Steuern, Recht und Unternehmensgründung geändert haben? Warum hast du es dennoch ausprobiert?

 

icc zur Ursache: Ich gehe mal fast davon aus, dass die automatische Günstigerprüfung die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrags beim Mann ergeben hat.

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Horst Schlämmer

Inwiefern soll sich die Sachlage seit meiner letzten Antwort vom 05.05.2015 um 10:21 Uhr auf die sinngem. gleiche Frage im Unterforum Steuern, Recht und Unternehmensgründung geändert haben? Warum hast du es dennoch ausprobiert?

 

icc zur Ursache: Ich gehe mal fast davon aus, dass die automatische Günstigerprüfung die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrags beim Mann ergeben hat.

 

Vielen Dank! Wie geht man vor? Prämie nachträglich beantragen, oder das Finanzamt hinweisen, die Prämie nicht zu berücksichtigen, da man nicht prämienberechtigt ist?

 

 

 

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polydeikes

Nochmal. Sollte die Günstigerprüfung zur Anerkennung eines Freibetrags beim Mann geführt haben, besteht direkte Berechtigung für die Kinderzulage und diese ist auch anzuerkennen (egal ob nun geflossen oder nicht). Der Freibetrag tritt an Stelle des Kindergelds. Das Problem würde immer wieder automatisch auftauchen und lässt sich nicht systemisch ausschalten.

 

Und wie schon im anderen Thread erläutert, fehlerhafte Zulagenbeantragung wird mit zeitlichem Abstand von mind. 3, eher 5 Jahren ohnehin zu Problemen führen.

 

Die sauberste Lösung ist daher das, was der Gesetzgeber vorgesehen hat. Die Zulage auch korrekt per Dauerzulagenantrag beantragen.

 

Wenn es zu fehlerhafter Anrechnung gekommen sein sollte (was ich mir nicht vorstellen kann, weil es dann keine Datenquelle ala es existiert kein Kind gäbe), ließe sich das sicher bereinigen. Das habe ich in 11 Jahren Riester aber noch nicht erlebt.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Ich weiß nicht, ob die Lücke immer noch da ist. Es gibt (gab jedefalls) ein Problem, wenn das Kind bei beim Rentenversicherungstäger noch nicht "bekannt" war. Bei einem Datenabgleich kommt eine Fehlermeldung und dann werden die Zulagen zurückgebucht. Lösung: Einfach einen V0800 Antrag für ein paar Monate stellen und sich so einie Monate für Kindereziehungszeiten anrechnen lassen. Dadurch wird diese Fehlermeldung vermieden. Im Zeifel ruf in Rostock an, die helfen Dir dabei kompetent ....

 

Und dann das Dauerzulageverfahren nutzen. Bei den Anbietern kannst Du die Kinderzulage abweichend zuweisen.

 

Vermeide aber dieses blöde Verfahren auf Feststellung der Zulage. Es dauert ewig und es nervt. Bei mir sind mal 50% zurückgebucht worden, Erst nach Einholung einer Rentenauskunft kam der Fehler raus: über eine falsche DEÜV war der Rentenverlauf falsch. Die Bearbeitung danach dauert ewig und Kosten für die nochmalige Anlage der Zulage fallen auch nochmal an.

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