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Showmaker
· bearbeitet von Showmaker

.

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Maikel
vor 3 Stunden schrieb Showmaker:

Hallo,

ich habe einen 450 Euro Job bei einem Mitbewerber von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen.

Bekommt mein jetziger Arbeitgeber  mit wenn ich den Nebenjob annehme? 

Danke für eure Antworten 

Showmaker

 

Soweit ich weiß, bist du selbst verpflichtet, deinen Arbeitgeber über evtl. Nebenbeschäftigungen zu informieren.

Zumindest, wenn deine Haupt-Tätigkeit ein Vollzeit-Job ist.

Wie das ggf. bei mehreren Teilzeit-Jobs oder 450-Euro-Jobs aussieht, ist mir nicht klar.

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Anleger Klein

Auch dann muss er das normalerweise mitteilen. Hier hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag von showmaker - irgendwo findet sich sicher ein Passus zum Thema weitere Tätigkeiten generell. Der Hauptarbeitgeber muss ja auch dafür sorgen können, dass Höchstarbeitszeiten eingehalten werden und an bezahlten Urlaubstagen darf man normalerweise ungenehmigt nichts bezahltes machen (Ehrenamt bei Aufwandsentschädigung oft ausgenommen), da man sich da ja rechtlich gesehen im Rahmen seines Hauptarbeitsverhältnisses erholen muss.

In meinem Arbeitsvertrag steht auch ganz klar ein Verbot von Konkurrenztätigkeit.

Was arbeitest du denn?

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Showmaker

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Nebentätigkeiten.

Wochenarbeitszeit etc wird auch alles eingehalten, wird keine Auswirkungen auf meinen Hauptjob haben. 

Will es dort trotzdem aus mehreren Gründen nicht angeben. Daher meine Frage ob mein jetziger Arbeitgeber dass von Amtswegen mitbekommt!? 

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Ramstein

Tätigkeit für einen Mitbewerber ist m. E. gemehmigungspflichtig. Unterlassen ist m. E. ein Kündigungsgrund.

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Showmaker

also wenn es rauskommt -> Kündigung

aber die Frage ist ja ob es rauskommt und wenn ja wie?

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Dork

Schonmal was von Nebenpflichten des Arbeitnehmers gehört? Unter dem Stichwort Treu und Glauben mal nach Wettbewerbsverbot googeln. Bei einem direkten Konkurrenten anzuheuern, finde ich schon ein starkes Stück - und dass man sich dann noch die Frage stellt, ob das sauber ist. :blink:

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Schwachzocker
vor 14 Minuten schrieb Dork:

Schonmal was von Nebenpflichten des Arbeitnehmers gehört? Unter dem Stichwort Treu und Glauben mal nach Wettbewerbsverbot googeln. Bei einem direkten Konkurrenten anzuheuern, finde ich schon ein starkes Stück - und dass man sich dann noch die Frage stellt, ob das sauber ist. :blink:

Wo hast Du eine solche Frage gelesen?

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Dork
vor 7 Minuten schrieb Schwachzocker:

Wo hast Du eine solche Frage gelesen?

Im ersten Post des Fadenerstellers?!

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Akaman
vor 5 Minuten schrieb Dork:

Im ersten Post des Fadenerstellers?!

 

Es ist sogar noch schlimmer: er stellt die Frage gar nicht erst - das scheint für ihn klar zu sein - sondern ihn interessiert, ob der AG das überhaupt mitbekommt.

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Showmaker

Ich werde dort nicht den selben Job machen wie in meiner jetzigen Firma und auch keine Informationen meines jetzigen Arbeitgebers weitergeben. Daher sehe ich moralisch keine Probleme. 

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Dork
vor 13 Minuten schrieb Showmaker:

Ich werde dort nicht den selben Job machen wie in meiner jetzigen Firma und auch keine Informationen meines jetzigen Arbeitgebers weitergeben. Daher sehe ich moralisch keine Probleme. 

Das ist für Dich klar. Für den Hauptarbeitgeber auch?

Letztendlich Dein Problem, wie der AG das herausfindet und damit umgeht. Wäre ich der AG und würde über Umwege von einer Nebenbeschäftigung - gleich welcher Art - beim Konkurrenten erfahren, wärest Du lange genug mein Angestellter gewesen. Wenn Du keinen Interessenskonflikt siehst, dann ist doch der einfachste Weg, die Nebenbeschäftigung anzuzeigen. Hat der AG aber keine Chance, sich zu äußern, hast Du zunächst mal Deine arbeitsvertragliche Nebenpflicht verletzt.

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DarkBasti

Du darfst deinen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, bzw. die gleiche Tätigkeit bei einem Konkurrenten ausüben.

Nebentätigkeiten müssen immer beim Arbeitgeber angefragt werden(schriftlich empfehlenswert). Wenn du eine Nebentätigkeit hast bekommt der Arbeitgeber das auf jeden Fall mit, da du dann in einer anderen Steuerklasse bist.

Der Arbeitgeber kann dich dann, soweit ich weiß, ohne Frist kündigen bei Verstoß.

 

Durch Schwarzarbeit könnte man das alles umgehen. Risiko bleibt dann aber trotzdem.

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HnsPtr

Die Frage ist natürlich auch WAS du bei deinem Arbeitgeber für Aufgaben hast...

Wenn du Brötchen bei Backwerk für 450 Euro verkaufst und nun beim lokalen Bäcker Teig kneten willst, wird das  wohl kein Problem sein.

Wenn du Entwicklungsleiter bei BMW bist und nun für 450 Euro bei Audi als "Reinigungskraft" arbeitest, klingt das natürlich sehr verdächtig.

 

Mir würde niemals nie in den Sinn kommen, meine vertraglichen Pflichten zu verletzen - ich bin auf mein Arbeitseinkommen angewiesen. Wenn du das nicht bist, mach doch was du willst!

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Leonhard_E
vor einer Stunde schrieb HnsPtr:

Die Frage ist natürlich auch WAS du bei deinem Arbeitgeber für Aufgaben hast...

Wenn du Brötchen bei Backwerk für 450 Euro verkaufst und nun beim lokalen Bäcker Teig kneten willst, wird das  wohl kein Problem sein.

Wenn du Entwicklungsleiter bei BMW bist und nun für 450 Euro bei Audi als "Reinigungskraft" arbeitest, klingt das natürlich sehr verdächtig.

 

Mir würde niemals nie in den Sinn kommen, meine vertraglichen Pflichten zu verletzen - ich bin auf mein Arbeitseinkommen angewiesen. Wenn du das nicht bist, mach doch was du willst!

 

Der "450 Job" scheint hier ein lukratives Zubrot zu sein.

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Kezboard
Am ‎06‎.‎02‎.‎2017 um 05:05 schrieb Showmaker:

Hallo,

ich habe einen 450 Euro Job bei einem Mitbewerber von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen.

Bekommt mein jetziger Arbeitgeber  mit wenn ich den Nebenjob annehme?

 

Nur, wenn du das McDonald's-Käppi auch bei Burger King auf hast ...

 

Nein im Ernst: du willst für 450 Ocken deinen Hauptberuf gefährden? Wie sieht es denn mit Gehaltserhöhung und/oder bezahlten Überstunden aus? Es gibt doch auch andere Wege und Möglichkeiten.

 

Es sei denn, du willst unbedingt bei der Konkurrenz anfangen, ggf. mit Aussicht, dort festangestellt übernommen zu werden.

 

Ohne weitere Hintergründe finde ich die Konstellation jedenfalls sehr merkwürdig und aus arbeitsrechtlicher Sicht höchst bedenklich.

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odensee
vor 33 Minuten schrieb Kezboard:

Ohne weitere Hintergründe finde ich die Konstellation jedenfalls sehr merkwürdig und aus arbeitsrechtlicher Sicht höchst bedenklich.

 

:thumbsup:

 

... und selbst wenn es arbeitsrechtlich völlig in Ordnung wäre (was ich mir bei einem Job bei einem Mitbewerber nicht so richtig vorstellen kann), kommt es dumm an beim Arbeitgeber, wenn es doch irgendwann herauskommt. Der könnte sich z.B. fragen, ob Showmaker nicht ausgelastet ist in seinem Hauptberuf oder ob Showmaker vielleicht Abwanderungstendenzen hat ("Reisende soll man nicht aufhalten...")

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Heinkiel

Da wäre ich ganz vorsichtig. Man muss jeden Nebenjob bei seinem Arbeitgeber anmelden. Zwar nicht namentlich bei welcher Firma, aber stell dir mal vor dass das durch einen ganz dummen Zufall rauskommt, das du deinen Nebenjob bei der Konkurrenz hast. Das könnte echten Ärger geben.

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