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Mel8181

Zugewinngemeinschaft bei Heirat

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Mel8181
· bearbeitet von Mel8181

Hallo WPFler,

 

anlässlich der Hochzeit meiner Schwester haben wir uns mit den Regelungen bzgl. Vermögen zwischen Eheleuten beschäftigt.
Vielleicht könntet Ihr das Verstandene, hier widergegebene bestätigen oder korrigieren.

Folgendes haben wir daraus geschlossen:
- wenn kein Ehevertrag (=Gütertrennung) abgeschlossen wird, wird im Fall einer Scheidung nach dem Prinzip Zugewinngemeinschaft aufgeteilt
- Zugewinngemeinschaft betrifft nur das das Vermögen, dass von den beiden Eheleuten während der Dauer der Ehe angehäuft wurde

 

In diesem Fall verdienen beide in etwa gleich viel.
Meine Schwester hat wgn. Erbschaft ein größeres Vermögen als der Mann (~300k€).
Der Mann hat ein Vermögen von ~100k€.

Ein Fallbeispiel:
Jetzt heiraten beide.
Ab sofort arbeitet nur noch einer von beiden.
Nach zb. 15 Jahren lassen sie sich scheiden.

Dann erhält Frau: 300k€ + (alles erwirtschaftete inkl. Kapitalerträgen aus beiden Vermögen) / 2
Mann erhält: 100k€ + (alles erwirtschaftete inkl. Kapitalerträgen aus beiden Vermögen) / 2

Ist das so korrekt?

Und, wie werden die Vermögen zum Zeitpunkt der Heirat "registriert"?
Oder wird das wenn überhaupt rückwirkend aufgezogen und muss zur Scheidung nachgewiesen werden?

 

Hier noch die Links zu bisherigen Quellen:
http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-6764/ehevertrag_aid_65669.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag
http://www.finanztip.de/ehevertrag/
http://www.t-anwaelte.de/Zugewinngemeinschaft.465.0.html
http://www.familienrecht-und-erbrecht.de/news/Ehevertrag_Zugewinngemeinschaft_Guetertrennung

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Manticore
· bearbeitet von Manticore
vor 14 Stunden schrieb Mel8181:

anlässlich der Hochzeit meiner Schwester haben wir uns mit den Regelungen bzgl. Vermögen zwischen Eheleuten beschäftigt.
Vielleicht könntet Ihr das Verstandene, hier widergegebene bestätigen oder korrigieren.

Folgendes haben wir daraus geschlossen:
- wenn kein Ehevertrag (=Gütertrennung) abgeschlossen wird, wird im Fall einer Scheidung nach dem Prinzip Zugewinngemeinschaft aufgeteilt
- Zugewinngemeinschaft betrifft nur das das Vermögen, dass von den beiden Eheleuten während der Dauer der Ehe angehäuft wurde

 

Das ist korrekt.

 

Wie die Berechnung funktioniert, findest du auf dem Schaubild hier:

 

http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/

Wichtiges noch als Ergänzung. Erbschaften oder SChenkungen, die während der Zeit der Ehe zufließen fallen nicht unter den Zugewinnausgleich! D.h. erbt deine Schwester nochmal, erhöht das ererbte Vermögen nicht das Endvermögen, sondern das Anfangsvermögen.

Grundsätzlich gilt: Es gibt kein Register, in dem die Vermögenswerte zu Beginn der Ehe festgeschrieben werden! Deine Schwester muss dies später vor Gericht selbst nachweisen. Dies funktioniert im Regelfall durch Kontoauszüge, Depotauszüge, Grundbuchauszüge, die kurz vor oder nach der Eheschließung gemacht werden und dann am besten in einem Ordner, außerhalb der Reichweite des Ehegatten aufbewart werden :D Kannst du nichts nachweisen, ist dein Anfangsvermögen 0 € und alles was du besitzt gilt in der Ehe als zugeflossen.

 

Kleine Feinheit noch am Rande: Erwirbt deine Schwester mit Ihrem Lebenspartner ein Gebäude und steht nicht im Grundbuch, gilt es bei der Scheidung als von Ihm erworben. Hat Sie mehr als die Hälfte der Tilgungsleistung gebracht, schaut Sie dann in die Röhre.

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