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raffael

Versteuerung von deutschem, replizierendem, thesaurierendem ETF

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raffael
· bearbeitet von raffael

Hallo,

 

ich hätte eine Frage zum Thema Versteuerung bis und ab Reform 2018 eines ETF mit Herkunftsland Deutschland, welcher repliziert und thesauriert.

 

Konkret bezieht sich meine Frage auf den ETF iShares Core DAX® UCITS ETF (DE0005933931).

 

Zur Vereinfachung sei folgendes angenommen:

  • ich besitze nur ein Depot
  • die Depotbank hat einen Freistellungsauftrag von mir hin Höhe von 801 Euro
  • der obige ETF ist der einzige ETF, welchen ich besitze
  • ich nehme keinen Verkauf vor

 

Meinem bisherigen Verständnis folgend sieht es so aus, dass ich bis zur Reform, also für 2016 und 2017, keine Steuererklärung hierzu machen muss, weil die Bank die aus den ausschüttungsgleichen Erträgen resultierende Abgeltungssteuer automatisch einzieht und abführt, falls der Freistellungsauftrag überschritten wird.

 

Allerdings kann ich eine Steuererklärung machen, um bei einem zukünftigen Verkauf eine Doppelversteuerung zu vermeiden.

 

ODER(?) ist es so, dass ich keine StErklärung machen muss, weil der Fiskus aufgrund der Residenz des ETF in Deutschland bereits direkt bei iShares in dem Fall die Abgeltungssteuer einbehält? Das würde dann bedeuten, dass ich auf die ausschüttungsleichen Erträge nie selbst Abgeltungssteuer zahlen muss - egal wie hoch.

 

Und ab der Reform 2018 brauche ich ebenfalls keine Steuererklärung machen, weil die Bank automatisch die Vorabpauschale einzieht und abführt, falls der Freistellungsauftrag überschritten wird.

 

Allerdings kann ich auch hier wiederum eine StErklärung vornehmen, um wiederum Doppelversteuerung zu vermeiden.

 

Ist mein Verständnis hier richtig?

 

Besten Dank im Voraus

 

Raffael

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moonraker
· bearbeitet von moonraker

Falls der Fonds/ETF wirklich ein deutsches Domizil hat (habe ich jetzt nicht geprüft - bitte direkt beim Emittenten machen), brauchst Du nie etwas mit der Steuererklärung machen.

Steuern, sowohl auf Ausschüttungen/Thesaurierungen und Verkaufsgewinne, werden automatisch einbehalten und ggf. mit dem Freibetrag verrechnet. Es gibt bei Verkauf auch keine Doppelbesteuerung, die Du zurückholen müsstest.

 

Steht u.a. alles ausführlich hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/

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