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andjessi
vor einer Stunde schrieb tom1956:

Bedeutsamer: Dieser (eher geringe) demographische Nachteil wird aber durch zahlreiche andere Punkte "überkompensiert" im Vergleich zur GRV (keine zahlreichen und erheblichen versicherungsfremden Leistungen, zudem arbeiten Selbständige eher mehr und länger, sind seltener krank, auch werden sie deutlich seltener erwerbsunfähig). In Summe stehen deshalb die Versorgungswerke besser da.

 

Man kann dennoch mit einem einzelnen Versorgungswerk durchaus Pech haben (schlechte Anlagepolitik, ungünstige Demographie in dem speziellen Kollektiv usw.).

 

Allein darauf (auf ein Versorgungswerk) verlassen würde ich mich also nicht - auf die GRV aber schon gar nicht.

 

Anders mag dies alles aussehen, wenn man das Ganze unter rein solidarischen Gesichtspunkten betrachtet. Aber dann landet man schnell bei der Systemfrage und neben den berufsständigen Versorgungswerken auch bei Beamten, bei Politkern usw. Das ganze Altersvorsorge-System ist eher ein Flickenteppich und in sich nicht ganz widerspruchsfrei, um es subtil zu formulieren.

 

 

 

Z.B. die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, bei der meine Frau abgesichert ist, hatte vor gut einem Jahr mal einen Vergleich GRV/Versorgungswerk bemüht. Dargestellt werden sollten eigentlich die Vorzüge des Versorgungswerk. Wenn man bedenkt, dass dort mit 4% Rechnungszins arbeitet finde ich den Vergleich nicht wirklich überzeugend. Die 27% Vorsprung können sich schnell in Luft auflösen, wenn es mit den Anpassungen in der GRV so weiter geht zumal ich an die Nachhaltigkeit der 4% Rechnungstzins ein dickes Fragezeichen mache.

 

 

 

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WOVA1
vor einer Stunde schrieb tom1956:

 

Aber dann landet man schnell bei der Systemfrage und neben den berufsständigen Versorgungswerken auch bei Beamten, bei Politkern usw. Das ganze Altersvorsorge-System ist eher ein Flickenteppich und in sich nicht ganz widerspruchsfrei, um es subtil zu formulieren.

 

 

Ein nettes Beispiel für dieses 'nicht ganz widerspruchsfrei' sind die Syndikusanwälte - also bei Unternehmen, Verbänden etc. angestellte Rechtsanwälte. Die konnten sich bis 2014 von der GRV befreien lassen - was dann vom Bundessozialgericht kassiert wurde. Zumindest für die, die noch nicht befreit waren. Und seit 2016 gilt eine gesetzliche Änderung, nach der sie sich wieder von der GRV befreien lassen können. 

 

 

 

 

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