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Goldmaster

Steuern bei ausländischen Aktien und Fonds

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Goldmaster

Hallo an euch,

 

nachdem ich wirklich viel zu diesem Thema recherchiert habe bin ich letztlich doch nicht schlauer geworden. Was daran liegt, dass man unterschiedliche Dinge zum selben Thema liest :-( Daher wende ich mich mal an euch.

 

Folgende Konstellation: Wohnsitz in Deutschland, Depot bei Maxblue auch in Deutschland, Freistellungsauftrag mal außer Acht gelassen, Anlagen nach 2009 gekauft, nicht in der Kirche.

 

Wenn ich nun deutsche Aktien oder ETFs im Depot habe, ist die Sache einfach: auf Dividenden und Kursgewinne (bei Verkauf) zahle ich 26,375% Steuern.

 

Nun interessiert mich, wie das Ganze bei Aktien und ETFs funktioniert, die in Luxemburg und Irland das Domizil haben bei:

- Dividendenausschüttungen (also keine Thesaurierer)

- Kursgewinnen (bei Verkauf)

 

Muss ich da im Endffekt Aufwand bei den Quellstaaten betreiben, um nicht doppelt besteuert zu werden?

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Taxadvisor
vor 32 Minuten schrieb Goldmaster:

Nun interessiert mich, wie das Ganze bei Aktien und ETFs funktioniert, die in Luxemburg und Irland das Domizil haben bei:

- Dividendenausschüttungen (also keine Thesaurierer)

- Kursgewinnen (bei Verkauf)

 

Muss ich da im Endffekt Aufwand bei den Quellstaaten betreiben, um nicht doppelt besteuert zu werden?

Bei ETF-Ausschüttungen und Kursgewinnen grundsätzlich nicht. Bei Dividendenausschüttungen ausländischer Aktien kann eine Erstattung von QuSt im jeweiligen Land der Aktiengesellschaft in Betracht kommen, wenn das DBA eine Begrenzung vorsieht (i.d.R. auf 15%) und der nationale QuSt-Satz (auf Bankebene) höher ist (z.B. erhebt die CH 35% QuSt, davon werden 15%-Punkte angerechnet und 20%-Punkte kann man sich auf Antrag in der CH erstatten lassen). 

 

Gruß

Taxadvisor 

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Goldmaster

Damit ich das richtig verstehe:

1. Erziele ich Kurs- oder Dividendenerträge aus (ausschüttenden) ETFs mit Domizil in Irland oder Luxemburg, zieht mir die depotführende Bank 26,375% davon ab und ich muss mich um nichts weiter kümmern (wie z.B. die Anlage Kap in der Steuererklärung)

2. Erziele ich Kurs- oder Dividendenerträge aus (ausschüttenden) ETFs mit Domizil im übrigen Ausland, siehe 1.

3. Erziele ich Kurs- oder Dividendenerträge aus Aktien mit AG-Sitz in Irland oder Luxemburg, siehe 1.

4. Erziele ich Kurs- oder Dividendenerträge aus Aktien mit AG-Sitz im übrigen Ausland, rechnet die depotführende Bank bis zu 15% auf die ausländische Quellensteuer an und ich muss mir am Ende das Delta zwischen Quellensteuer Land AG-Sitz - 15 % (wenn Quellsteuer > 15%) selbst zurückholen (aus dem Quellland per Antrag)

 

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bazzd
vor 7 Stunden schrieb Goldmaster:

1. Erziele ich Kurs- oder Dividendenerträge aus (ausschüttenden) ETFs mit Domizil in Irland oder Luxemburg, zieht mir die depotführende Bank 26,375% davon ab und ich muss mich um nichts weiter kümmern (wie z.B. die Anlage Kap in der Steuererklärung)

.. nur wenn du Ausschüttungen hast die größer sind als 40% der ausschüttungsgleichen Erträge .. ansonsten musst du die KAP Anlage heranziehen.

 

Der Bundesanzheiger hilft dir da weiter ..

 

Pflichtlektüre: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/

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Solara
· bearbeitet von Solara
vor 7 Stunden schrieb Goldmaster:

3. Erziele ich Kurs- oder Dividendenerträge aus Aktien mit AG-Sitz in Irland oder Luxemburg, siehe 1.

Nein, zumindest was Irland angeht.

In Irland werden 20 Prozent Quellensteuer erhoben. Anrechenbar in Deutschland ist 0 Prozent Du musst dir also die komplette Steuer aus Irland zurückholen. Ich habe bisher im Web nur 2 Hinweise gefunden, dass es jemand geglückt ist, die notwendigen Papiere ohne seine Depotbank einzureichen oder hat hier jemand anderslautende Informationen?

 

Meine Bank, die Consors, schreibt, dass ein Credit Advice und ein Tax Voucher notwendig sind. Die Fremdgebühren von Clearstream dazu betragen 500 Euro, die Consors will auch noch knapp 20 Euro. Eine Vorabbefreiung wird nicht angeboten. Tja.

 

Nun, ich mache gerne Urlaub in Irland. So freue ich mich dann eben an den altehrwürdigen Sehenswürdigkeiten und daran, dass sie auch mit meinem Geld finanziert werden. :rolleyes:

 

vor 7 Stunden schrieb Goldmaster:

4. Erziele ich Kurs- oder Dividendenerträge aus Aktien mit AG-Sitz im übrigen Ausland, rechnet die depotführende Bank bis zu 15% auf die ausländische Quellensteuer an und ich muss mir am Ende das Delta zwischen Quellensteuer Land AG-Sitz - 15 % (wenn Quellsteuer > 15%) selbst zurückholen (aus dem Quellland per Antrag)

Hier kommt es sehr darauf an, welches Land du im Auge hast. Die Schweiz ist ein Kinderspiel. Ein Musterbeispiel an schneller Dividendenerstattung. Vom Antrag zur Auszahlung keine 6 Wochen und das in der stressigen Vorweihnachtszeit, rückwirkend für 3 Jahre.

 

Frankreich hingegen ist wiederum ein schwerer Fall, weil hier die Lagerstelle wieder ins Boot kommt und sich den Service vergolden lässt, hier mit ca 75 Euro plus die Gebühr der Consors mit weiteren 17 Euro pro Dividendenzahlung. Lange dauern soll es außerdem. Ich werde mir das mal jetzt antun und das ausprobieren. Ich erwarte aber eine Bearbeitungszeit von etlichen Monaten. Wie gesagt, bei Dividendenzahlungen unter 600 Euro fressen die Kosten die Rückerstattung auf.

 

Es gibt aus historischen Gründen für Sanofi eine Möglichkeit der Vorabsteuerbefreiung, soviel ich weiß. Und ich habe gelesen, dass man bei Air Liquide seine Aktien in Frankreich namentlich registrieren lassen kann (hat aber auch Nachteile) und sich dann den Umweg über die Lagerstelle sparen kann. Eventuell probiere ich das mal aus, wenn ich mehr Infos über das Prozedere gezogen habe.

 

Bei einigen restlichen ausländischen Aktien gibt es noch „relativ“ einfach zu bewältigendem Bürokratismus. Norwegen soll da ganz ok sein, habe ich mir sagen lassen, während Italien ein Trauerspiel ist. Bei den Briten ist es bisher (!) ganz prima gewesen, die 15 Prozent werden direkt angerechnet. US-Aktien sind auch harmlos, bei den meisten Depotbanken reicht die Erklärung bei der Eröffnung deutscher Staatsbürger zu sein. Andere Länder muss man auf Steuertauglichkeit vorher abklopfen, wenn man auf dividendenstarke Titel setzen will.

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B3n

Rückerstattungen aus Irland sind nur über die Depotbank möglich, da ein vollständiger Nachweis der Verwahrkette notwendig ist.

Die Aussage bezüglich der 500 € Gebühren der Consors wird sich auf irische Aktien mit Verwahrung in den USA beziehen, beispielsweise Medtronic, Seagate etc. Bei diesen muss wegen des Nachweises der vollständigen Verwahrkette die Abwicklung der Rückerstattung über die USA erfolgen. Bei Lagerstelle CBL läuft dies z.B. über die Citibank USA. Diese erhebt Gebühren von ca. 400 USD pro Ertrag. Zusätzlich kommen noch Gebühren durch DTCC dazu, mindestens 25 USD.  CBL selbst verlangt nur seinen normalen Gebührensatz von ca. 60 €.

 

Für Frankreich bietet sich der Weg der Vorabbefreiung an. Dann rechnet die französische Zahlstelle die Zahlung direkt mit reduzierter Quellensteuer ab, wodurch der teure Rückerstattungsprozess entfällt.

Der Aufwand ist analog der Rückerstattung (Ausgefüllte Wohnsitzbescheinigung ( Formular 5000-DE) mit Bestätigung des Wohnsitzfinanzamtes). Wichtig: Für Bestände in Girosammelverwahrung und Wertpapierrechnung müssen je separates Formulare eingereicht werden. Zusätzlich muss bei Stockdividenden immer auch ein Formular für Wertpapierrechnung eingereicht sein, unabhängig der Verwahrart des Bestandes, da diese Dividendenzahlungen immer über Wertpapierrechnung abgewickelt werden.

 

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Solara
vor 1 Stunde schrieb B3n:

Für Frankreich bietet sich der Weg der Vorabbefreiung an. Dann rechnet die französische Zahlstelle die Zahlung direkt mit reduzierter Quellensteuer ab, wodurch der teure Rückerstattungsprozess entfällt.

Ich kann nur für die Consors sprechen, die eine Vorabbefreiung auschließlich für Sanofi-Aventis anbietet. Alle anderen Quellensteuerabzüge können nur via Rückerstattung abgewickelt werden.

 

Was mich zur meiner nächsten Frage führt. Hat jemand eine kostenlose Depotbank, die eine Vorabbefreiung für L´Oreal anbietet? Falls ja, würde ich diesen Bestand dann einfach umziehen.

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Goldmaster

Ui, das ist ja alles nicht sehr berauschend...

 

Bisher konnte ich ein sehr interessantes und gut gestreutes Depot über ETFs mit Domizil in DE aufbauen (Deka und iShares DE). Wenn ich so eure Beiträge lese, werde ich wohl dabei bleiben. Mit ETFs in DE gibt es aber diese ganzen Probleme nicht, richtig?

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Roti
· bearbeitet von Roti
Am ‎09‎.‎03‎.‎2017 um 11:54 schrieb Goldmaster:

Ui, das ist ja alles nicht sehr berauschend...

 

 

 

Hallo,

 

ja, da gibt es einige Feinheiten neben der Quellensteuerrückerstattung (Danke an Solara) beim Verkauf, zudem bei Aktien (bspw. US-Aktien) scheint es bei der Steuererklärung zw. Aktien und Währungsgewinn/-verlust unterschiedliche Anrechnungen zu geben bei Versteuerung von Währungsgewinnen und -verlusten. Der (steuerliche) Nachteil beim Kauf von Aktien direkt an der Heimatbörse also in US (US-Dollar) etc. ist, dass später bei der Versteuerung Währungsverluste nicht mit Kursgewinnen verrechnet werden können. Erziele ich 100 % Kursgewinn, tausche aber bei mit 50 % stärkerem Euro Dollargewinne in Euro um, habe ich in der Summe keinen Gewinn gemacht. Das Finanzamt will aber von den 100 % Kursgewinn einen Anteil von 26 % haben, weil eine Aufrechnung von Währungsverlusten mit Kursgewinnen nicht zulässig ist. Somit mache ich effektiv einen Verlust von 26 %. Sollte der Euro jedoch schwächer geworden sein, müssen die Währungsgewinnen nach einer Haltefrist von über 1 Jahr nicht versteuert werden. In dem genannten Fall muss ich nur auf 100 % Kursgewinn Steuern zahlen nicht aber auf die 50 % Währungsgewinne. Der effektive Gewinn nach Steuern betrüge dann ca. 174 %. Je nachdem wie man die Entwicklung des Euro/Dollar Währungspaars für die nächsten Jahre erwartet, sollte man die Gewichtung der Börsenplätze vornehmen z.B. Annahme: In den nächsten Jahren eher stärkerer Euro: 30 % der ausländischen Werte an der Heimatbörse, 70 % der ausländischen Wert in Deutschland.

 

Ich bin kein Jurist, jedoch recht interessante Ausführung:

 

Zitat:
Jedes Tauschgeschäft in fremder Währung ist Erwerb oder Verkauf eines "Fremdwährungsguthabens" Das Urteil des BFH vom 21. Januar 2014 hat in diesem Zusammenhang einiges klargestellt:


1.Es gibt keinen "geschlossenen Fremdwährungsbereich" bei Fremdwährungsguthaben, die für Wertpapiergeschäfte in der jeweiligen Währung verwendet werden. Ein Wechselkursgewinn oder -verlust entsteht damit nicht zwingend erst mit dem Rücktausch in Euro. Vielmehr löst jeder Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über ein solches Konto eine Veräußerung oder Anschaffung eines neuen Fremdwährungsguthabens zum jeweiligen Tageskurs aus.
2.Wenn jeder Verkauf von Wertpapieren über ein Fremdwährungskonto eine Anschaffung eines Fremdwährungsguthabens ist, wird der Lauf der Spekulationsfrist nach § 23 EStG mit jedem solchen Geschäft neu ausgelöst. Neben den langfristig steuerverhafteten verzinslichen Fremdwährungskonten bleiben daher auch unverzinsliche Fremdwährungsbestände beim regelmäßigen Einsatz für Wertpapiergeschäfte häufig steuerverstrickt.
3.Zur Ermittlung des Veräußerungsergebnisses nach § 20 Abs. 2 EStG beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren über ein Fremdwährungskonto muss eine Umrechnung in Euro sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf stattfinden, um das steuerlich zutreffende Veräußerungsergebnis festzustellen. Eine bloße Umrechnung des in fremder Währung erzielten Veräußerungsergebnisses in Euro ist nicht statthaft (zu § 17 EStG so schon BFH vom 24. Januar 2012 – IX R 62/10, DB 2012 S. 834 = DB0470076).

Zitat Ende

 

Quelle: http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/

 

 

Sollten meine Informationen falsch bzw. überholt sein korrigiert mich bitte, Steuererklärung ist nicht mein Fachgebiet (einmal im Jahr findet das "Steuerritual" statt) ...

 

Viel Erfolg.

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Taxadvisor
vor 8 Minuten schrieb Roti:

 

Sollten meine Informationen falsch bzw. überholt sein korrigiert mich bitte, Steuererklärung ist nicht mein Fachgebiet (einmal im Jahr findet das "Steuerritual" statt) ...

 

Viel Erfolg.

Mache ich gerne! Das war falsch. Die Aktie stellt ein Wirtschaftsgut dar und wird nicht virtuell in zwei Wirtschaftgüter aufgeteilt. Egal in welcher Währung und an welcher Börse, der Kurs der Aktie bei Kauf und Verkauf wird in EUR umgerechnet. Die Differenz ergibt den Gewinn oder Verlust. Währungsgewinne werden damit mitversteuert. Der Verkaufserlös (in EUR) von Fremdwährungsaktien auf dem Fremdwährungskonto stellt dann die Anschaffungskosten der Fremdwährung dar. Für diese gilt dann das Urteil mit der Jahresfrist (bzw. 10-Jahresfrist).

 

Gruß

Taxadvisor

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