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sevro

Gesundheitshistorie aufarbeiten

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sevro

Hallo zusammen,

 

es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gesundheitshistorie für eine BU Versicherung aufgearbeitet werden muss.

Aber ich habe noch keine Informationen gefunden, wie sowas aussehen sollte bzw. was man von Ärzten und Krankenkassen zu erwarten hat.

Wenn es da schon eine "Tipps und Tricks" Seite oder Infos gibt - sorry, habe ich nicht gefunden.

 

Ich habe jetzt meine Hausärztin gefragt. Da habe ich Kopien von Unterlagen bekommen, die beim Austausch mit dem Krankenhaus entstanden sind (ich war in den letzten paar Jahren zweimal wegen Kleinkram ambulant im Krankenhaus). Ganz nett, aber irgendwie habe ich auch was über die letzte Erkältung erwartet.

 

Bei meiner Krankenkasse kann ich in die Online Patientenquittung schauen. Das ist schon viel hilfreicher. Da sind dann immer nur diese Gebührenordnungsnummern samt Kurzbeschreibung. Z.B. "Laborpauschale" und solche Geschichten.

Ist das das, was auch ein BU-Versicherer von der Krankenkasse bekommt? Da wird doch sicherlich mehr offengelegt, oder?

 

Mit welcher Formulierung komme ich an die Unterlagen, die auch ein BU-Versicherer bekommen würde? Gibt es da Musterbriefe?

 

P.S.: Dieser Text macht mich ja sehr stutzig: "Zuschlag zu der Versichertenpauschale nach der Gebührenordnungsposition 03000 für die Behandlung und Betreuung eines Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung" - ich weiß nichts von chronischen Erkrankungen... hinterfrage ich das besser beim Arzt, der das abrechnet, oder bei der Krankenkasse?

 

Vielen Dank!

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Seabushy

Du kannst deine "Krankenhistorie" bei der Krankenkasse schriftlich anfragen, in dem du darum bittest, die gespeicherten Daten (die sog. Arztabrechnungsauskunft) zu übersenden. Solltest du die Kasse gewechselt haben, auch die vorherige anschreiben, wenn es im 10Jahres-Zeitraum liegt.

Zusätzlich kannst du auch bei deiner Kassenärztlichen Vereinigung nach den abgerechneten Leistungen fragen, hier werden aber i.d.R. nur die letzten 4 Jahre gespeichert.

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Peter Wolnitza

Hab einfach mal drei  Muster hochgeladen:

Patientenunterlagen bei allen behandelnden Ärzten anfordern

Versichertenauskunft bei der Kasse (hier Muster KKH)

Merkblatt für Versichertenauskunft bei der kassenärztlichen Verrechnungstelle

 

Sollte eigentlich reichen .

Muster Anforderung Patientenunterlagen.pdf

Antrag Versichertenauskunft (§ 305 SGB V).pdf

merkblattauskunftueberbehandlungsdaten.pdf

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sevro

Super, danke für die Muster!

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g77
Am 9.3.2017 um 20:49 schrieb Peter Wolnitza:

Die oben aufgeführten pdfs waren ganz hilfreich, allerdings blöd wenn nicht alle Ärzte antworten, trotz Anmahnung... Aber grundsätzlich sollten doch die Daten aus der Arztpraxis mit denen von der KK übereinstimmen, oder? In dem Zusammenhang habe ich eine ganz andere, vielleicht naive, Frage. Vor Abschluss einer BU ist das Aufarbeiten der Gesundheitshistorie enorm wichtig, ebenso die wahrheitsgemässe Beantworten aller Fragen im Bezug auf Vorerkrankungen etc. Um sich dieses Aufwand zu sparen und evtl. Fehler zu vermeiden, kann man dem Versicherer nicht eine Vollmacht zum Einblick in alle bei der KK hinterlegten Unterlagen erteilen? Oder haben Versicherer kein Interesse daran? Alternativ könnte die "Arbeit" ja auch ein Makler übernehmen!? 

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Matthew Pryor
vor 28 Minuten schrieb g77:

Um sich dieses Aufwand zu sparen und evtl. Fehler zu vermeiden, kann man dem Versicherer nicht eine Vollmacht zum Einblick in alle bei der KK hinterlegten Unterlagen erteilen? Oder haben Versicherer kein Interesse daran? Alternativ könnte die "Arbeit" ja auch ein Makler übernehmen!? 

Man kann. Möchtest du, dass der Versicherer ggbfs. Kenntnis von Diagnosen oder Ähnlichem erhält, von denen er nichts erfahren muss oder soll bezüglich Antragstellung?

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polydeikes

Die Bätter haben die falsche Anspruchsgrundlage, korrekt wäre §83 SGB X. Mit der gewählten Anspruchsgrundlage ist die 18 Monate Patientenquittung völlig hinreichend und die hilft in keinster Weise weiter.

 

Man muss zwei Dinge unterscheiden ...

 

a) den (Haus-)Arzt fragen, was er so die letzten xyz Jahre in der Akte hat. Oftmals reicht das, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen

b) Aktenanforderung

 

b) sollte stets auf Basis §83 SGB X erfolgen und an kassenärztliche Vereinigung und Krankenkasse gleichzeitig gehen. Letztere stellt sich erfahrungsgemäß weit häufiger mit schwachsinnigen Ausreden quer. Anspruchsgrundlage ist seit L5 KR 153 / 09 LSG NRW aus 2010 eigentlich unstrittig, zumindest was die KAV angeht. Siehe beigefügte Stellungnahme des Bundesverbands.

 

A und B haben in keinster Weise das Gleiche zu sein. Der Arzt dokumentiert üblicherweise eher korrekt, in den KAV / GKV Patientenakten steht hingegen, was abgerechnet wurde. Das sind in der Regel zwei völlig unterschiedliche Dinge.

 

Gleichwohl ist dem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer nicht zuzumuten einen Arztbericht in Frage zu stellen. Lautet der eingeholte und zur Rivo mit eingereichte Arztbericht korrekt, Aktenlage gibt aber einen theoretischen Widerspruch her, erwachsen dem VN daraus im Regelfall keinerlei Konsequenzen. Kleiner Schwenk -> AVB und Verzicht auf schuldlose Anzeigepflichtverletzung, Basics

 

Aus diesem Sachverhalt heraus ergibt sich, dass man idP längst nicht immer GKV / KAV Akten anfordern muss. Das sollte basierend auf auslösenden Triggern (bestimmte Erkrankungen, Behandlungen) hin geschehen, ein erfahrener Vermittler weiß das.

 

---

 

Zitat

kann man dem Versicherer nicht eine Vollmacht zum Einblick in alle bei der KK hinterlegten Unterlagen erteilen?

 

Wenn man das schlechtmöglichste Ergebnis ohne jede Rechtssicherheit erzielen möchte, ist genau das der bestmögliche Weg dahin.
 

Zitat

Oder haben Versicherer kein Interesse daran?

 

Da hat jeder Versicherer Interesse dran. Es entbindet nicht von der VVA, löst also keine Probleme und ist oftmals sehr viel weitreichender als Antragsfragen zzgl. 10-Jahresfristenproblematik zur Speicherung KAV / GKV. Zudem spart es Personal für eine Risikoprüfung. Kurzum: Der Versicherungsnehmer ist damit nicht save und der Versicherer kann worst case Angebote rausschicken. Warum sollte er das nicht wollen. Wenn man noch alle Tassen im Schrank hat, macht man es als Versicherungsnehmer allerdings nicht.

 

Zitat

Alternativ könnte die "Arbeit" ja auch ein Makler übernehmen!? 

 

Wenn der Makler völlig be********* ist, ja. Der Makler muss sich die Kenntnis aller erhaltenen Unterlagen anrechnen lassen. Übersieht er etwas, pech gehabt, ein Fressen für versierte Anwälte. Übersieht er eine Unvollständigkeit oder macht einen Formfehler beim Anfordern, pech gehabt, ein Fressen für versierte Anwälte.

 

Ein Makler gesunden Verstandes wird niemals (1-2-3 Ausnahmen auf hundertausende Vermittler bestätigen die Regel) Akten selbst anfordern, auswerten etc. pp. ... Gleichwohl kenne ich ein paar Kollegen, die genau das regelmäßig tun. Die können aber auch eine Verdachtsdiagnose nicht von einer G Diagnose unterscheiden, geschweige denn bewerten.

 

Der ganze Denkansatz ist aus Sicht VN kontraproduktiv. Als VN will ich weitreichende Rechtssicherheit und eine gem. den Spielregeln saubere, möglichst vorteilhafte oder besser formuliert, real korrekte individuelle Annahme haben. Weder das Einreichen von Akten, noch dem Makler Akten vor den Latz zu knallen / respektive diesen Akten anfordern zu lassen führt dorthin.

 

Eine Bewertung ist grundsätzlich nur möglich, wenn man Aktenlage und Wahrnehmung des Interessenten in Einklang bringt und dann überlegt, wie man die Problemstellen sauber und sicher aufbereiten kann.

kav-stellungnahme.pdf

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klingklang
· bearbeitet von klingklang

also benötigt man Auskunft der Krankenkasse und des Hausarztes (+Fachärzte?)?

Reichen 5 Jahre?

 

Was würde denn ein Versicherungsberater ca. kosten wenn ich einen benötige (nicht für das aufarbeiten der Gesundheitshistorie) - also so als Hausnr. 30€?/300€?/3000€? 

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polydeikes

Die wenigen fähigen Versicherungsberater im Privatkundengeschäft sind üblicherweise im Bereich der Leistungsfälle tätig. Das macht auch Sinn. Leistungsfallbetreuung erfordert allgemein breitere und insbesondere medizinisch und rechtlich sehr viel tiefere Kenntnisse als Vermittlung (rechtfertig also höhere Vergütung). Zudem war Vermittlung bis IDD eigentlich gar kein zulässiges Geschäftsfeld des Versicherungsberaters (Grauzone).

 

Einzelne Ausnahmen bestätigen die Regel, bspw. Gerd Güssler im Bereich PKV.

 

Ein einheitliche Vergütungsstruktur der Versicherungsberater gibt es nicht. Sie können nach Stunden, als Pauschale oder auch nach RDG abrechnen. Man darf davon ausgehen, dass die Stunde bei etwa 200-275 Euro zzgl. Märchensteuer liegt, B2B teils noch erheblich höher.

 

Gleichwohl fällt mir kein Versicherungsberater ein, den ich im Vermittlungskontext BU empfehlen könnte. Geht es rein um die rechtliche Würdigung bestimmter VVA Komplexe, kann man sicherlich mal Frau Baumeister ansprechen. Ob sie solche Mini-Mandate annimmt, mag ich stark bezweifeln. Abgesehen davon sollte das ein fähiger Makler idR auch hinbekommen.

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Counter

Ich habe auch ein paar Fragen zur Aufarbeitung der Gesundheitshistorie:

 

-in den letzten 10 Jahren habe ich mittlerweile 3 mal die gesetzliche Krankenkasse gewechselt. In dem Fall muss ich bei allen 3 anfragen, oder? 

-seit 5 Jahren habe ich keinen Hausarzt mehr. Sollte ich dann eine Patientenakte beim letzten Hausarzt anfordern? 

-fur die Zeit ohne Hausarzt: bei wirklich jedem einzelnen Arzt anfragen? Evtl blöde Frage: beim Zahnarzt auch? :unsure: 

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Matthew Pryor
Am 19.5.2018 um 19:17 schrieb Counter:

Ich habe auch ein paar Fragen zur Aufarbeitung der Gesundheitshistorie:

 

-in den letzten 10 Jahren habe ich mittlerweile 3 mal die gesetzliche Krankenkasse gewechselt. In dem Fall muss ich bei allen 3 anfragen, oder? 

Ja.

 

Am 19.5.2018 um 19:17 schrieb Counter:

-seit 5 Jahren habe ich keinen Hausarzt mehr. Sollte ich dann eine Patientenakte beim letzten Hausarzt anfordern? 

Ja.

 

Am 19.5.2018 um 19:17 schrieb Counter:

-fur die Zeit ohne Hausarzt: bei wirklich jedem einzelnen Arzt anfragen? Evtl blöde Frage: beim Zahnarzt auch? :unsure: 

Ja. 

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Counter

Danke :thumbsup:

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