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DietenG

Aachen Münchener Mischfonds kündigen

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DietenG

Hallo ich würde gerne meinen Aachen Münchener Vertrag Kündigen.

Es handelt sich hier bei um Mischfonds und Fonds bezogene Altersvorsorge. 

 

Das ging alles über einen Vermögensberater der DVAG und ich möchte da auch sofort wieder raus...

 

Der Erstbeitrag soll am 01.04.2017 stattfinden aber ich würde diesen Vertrag gerne Kündigen.

 

Gilt der Widerrufsrecht ab dem Erstbeitrag oder ab dem Tag an dem ich unterschrieben habe ?

Weil unterschrieben habe ich schon vor länger als 14 Tagen.

 

Wäre jemand so lieb und könnte mir eine Muster Kündigung schreiben ?

Es ist das erste mal, dass ich eine Kündigung schreibe in dem Thema Finanzen und möchte da nicht falsch machen oder gar etwas vergessen.

 

Ich würde mich sehr freuen.

 

Danke im Voraus

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3mg4

Musterkündigungen findet man mit Google ausreichend.

Zur Not dort anrufen und fragen wie die Kündigung auszuschauen hat, und dann diese Anweisungen umsetzen.

 

Normal gilt ein Vertrag ab Unterschrift, außer es sind andere Klauseln vereinbart 

 

Nie wieder etwas hop trop Unterschreiben;-)

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Mirage
· bearbeitet von Mirage

Schon ziemlich dreist hier zu fragen ob dir Jemand eine Musterkuendigung schreibt. Du sagst ja nicht mal genau um welches Produkt der Aachen Muenchener es sich handelt.

http://lmgtfy.com/?q=Aachen+Münchener+Mischfonds+kündigen

 

Deine Kuendigungsfrist kannst du von der Kundenhotline der Aachen Muenchener erfahren oder einfach mal deinen Vertrag lesen oder soll das hier auch Jemand fuer dich tun?

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troi65
· bearbeitet von troi65
vor 13 Stunden schrieb 3mg4:

Musterkündigungen findet man mit Google ausreichend.

Zur Not dort anrufen und fragen wie die Kündigung auszuschauen hat, und dann diese Anweisungen umsetzen.

 

Man lernt nie aus ; wusste gar nicht , das man Google anrufen kann.

Wie kommt der TO ansonsten auf die schiefe Idee mit dem Widerrufsrecht ab erster Beitragszahlung ?:o

 

Edith schreibt : Sollte das Vertragsverhältnis unter das VVG fallen - was man angesichts der dürftigen Angaben in #1 nicht sicher sagen kann -  dann wäre der erste Blick dort nach § 8 zu richten.

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tyr
vor einer Stunde schrieb troi65:

Edith schreibt : Sollte das Vertragsverhältnis unter das VVG fallen - was man angesichts der dürftigen Angaben in #1 nicht sicher sagen kann -  dann wäre der erste Blick dort nach § 8 zu richten.

 Der TE will, dass wir eine Musterkündigung für ihn schreiben.

 

Ob er da gewillt ist, selber Gesetze zu lesen?

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troi65

So was würde ich nicht unterstellen; manchmal braucht man halt erst mal einen Anknüpfungspunkt.

Und dazu sollte das Forum grs.  in der Lage sein.

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odensee
vor 11 Minuten schrieb troi65:

So was würde ich nicht unterstellen

 

Hmmm...

vor 17 Stunden schrieb DietenG:

Wäre jemand so lieb und könnte mir eine Muster Kündigung schreiben ?

.. wo tyr Recht hat, hat er Recht... ;)

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troi65

Ach; jetzt lasst mir doch ein bischen Gutmenschentum übrig...;)

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3mg4
vor 3 Stunden schrieb troi65:

Man lernt nie aus ; wusste gar nicht , das man Google anrufen kann.

Wie kommt der TO ansonsten auf die schiefe Idee mit dem Widerrufsrecht ab erster Beitragszahlung ?:o

 

sinnerfassend lesen, zusammenhaenge verstehen, meine Antwort bezieht sich auf den Eroeffnungsbeitrag

 

Zwischen den zwei Saetzen war ein Punkt. Mit "dort" ist natuerlich sein Vermoegensberater/die DVAG gemeint, ist wohl irgendwie klar...

 

Anmerkung: ae oe ue etc stehen oben da ich von einer Eng. Tastertur schreibe

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 55 Minuten schrieb 3mg4:

Anmerkung: ae oe ue etc stehen oben da ich von einer Eng. Tastertur schreibe

Da wir schon beim klugschei*** sind: es gibt keine englische Tastatur. Die Tastaturen sind alle gleich, es sind nur unterschiedliche Aufdrucke aufgeklebt. Du kannst jedes beliebiges Layout einstellen und natürlich auch auf einer mit englischen Aufdrucken beklebten Tastatur auf ein deutsches Layout umschalten und dann deutsche Umlaute schreiben.

 

Deine Aussage ist also, dass du gerade keine Lust hast, deutsche Umlaute zu schreiben.

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3mg4
vor einer Stunde schrieb tyr:

Da wir schon beim klugschei*** sind: es gibt keine englische Tastatur. Die Tastaturen sind alle gleich, es sind nur unterschiedliche Aufdrucke aufgeklebt. Du kannst jedes beliebiges Layout einstellen und natürlich auch auf einer mit englischen Aufdrucken beklebten Tastatur auf ein deutsches Layout umschalten und dann deutsche Umlaute schreiben.

 

Deine Aussage ist also, dass du gerade keine Lust hast, deutsche Umlaute zu schreiben.

 

Verstanden hast du mich aber schon, oder?

Dieser Beissreflex in diesem Forum ist wirklich erstaunlich, kein Wunder das hier immer die selben schreiben und sich im Kreis drehen.

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Mirage
vor 12 Stunden schrieb 3mg4:

 

Verstanden hast du mich aber schon, oder?

Dieser Beissreflex in diesem Forum ist wirklich erstaunlich, kein Wunder das hier immer die selben schreiben und sich im Kreis drehen.

Ich wuerde sagen der Beissreflex ging eher von dir aus, es war jedem klar das du nicht meinst das er bei Google anrufen soll, troi65 hat sich halt einen Spass erlaubt und du reagierst darauf sehr schnippisch. Das einzige was tyr getan hat ist dich zu verbessern.

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troi65

Eben; der eine hat offenbar mehr , der andere offensichtlich weniger Spaßreflex.

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3mg4
vor 7 Stunden schrieb Mirage:

Ich wuerde sagen der Beissreflex ging eher von dir aus, es war jedem klar das du nicht meinst das er bei Google anrufen soll, troi65 hat sich halt einen Spass erlaubt und du reagierst darauf sehr schnippisch. Das einzige was tyr getan hat ist dich zu verbessern.

Dann haben Deutsche wohl einen sehr seltsamen Humor, in Zukunft werde ich lachen

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DietenG

Ja hab auch eine Muster Kündigung aber ich wollte eben mal fragen und das kostet doch nichts oder...

 

Ich bin ziemlich neu und kennen mich eben noch nicht so gut aus dachte hier bin ich richtig. Keiner ist dazu verpflichtet mir eine zu schreiben.

 

Jedenfalls hab ich eine Kündigung geschrieben und hab 1 Problem.

 

Mein Erstbeitrag ist am 1.4.17 und ich muss die 50€ trotzdem zahlen sagte die Frau vom Service. Ist mein Geld dann futsch ? 

 

Mein Widerrufsrecht ist leider abgelaufen. Kennt ihr euch damit aus ? Gibt es eine möglichkeit, dass ich mein Geld trotzdem behalten darf ?

 

(Es gibt für alles ein Anfang und aus Fehlern lernt man, da ich wirklich neu und bin auch erst 18 bitte ich euch nicht zu streng zu sein)

 

@3mg4 @Mirage @tyr @troi65

 

Danke trotzdem.

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Holgerli

Es sollte aus den Vertragsunterlagen hervorgehen wieviel Prozent Provision von den 50 Euro abgehen.

Soweit ich weiss dürfen es keine 100% sein. Daher glaube ich nicht, dass alles Geld weg ist.

 

So oder so: Freu Dich, dass es nur 50 Euro waren. Bei mir waren es mehere hundert, wenn nicht sogar tausend Euro Lehrgeld welches ich bezahlen musste.

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