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PKV vs GKV

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Thomas Schösser
· bearbeitet von Thomas Schösser
Am 23.4.2017 um 22:41 schrieb Relich:

 

Am 23.4.2017 um 22:17 schrieb ZfT:

Welche Möglichkeiten sollen das denn sein, außer nicht zu heiraten?

 

Frau in GKV und verdient im Geburtsjahr mehr als Mann. 

 

 

Wie haben § 10 (3) SGB V doch gerade zitiert. Hierin kommt das Wort "regelmäßig" vor. In der Praxis prüfen die GKV der Ehegatten ebenfalls regelmäßig, ob die Voraussetzungen der Familienversicherung der Kinder noch gegeben ist oder nicht. Dafür werden unter anderem auch Einkommensnachweise des privat Versicherten Ehegatten (der also nicht Mitglied einer Krankenkasse ist) eingeholt, NICHT NUR bei Geburt sondern immer wieder.

 

Nehmen wir als Beispiel einmal die TK. Diese  nennt das  "Familienversicherungbestandsprüfung". Die TK schreibt auf Ihrer Website dazu unter anderem, Zitat (Auszug vom 25.04.2017 Quelle https://www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/versichert-als-familie/haeufige-fragen-zur-familienversicherung/816160): "(...) Die TK ist verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Familienversicherung weiterhin bestehen bleiben kann. Dies geschieht normalerweise einmal im Jahr. (...)" Zitat Ende.

 

Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass zur Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in Bezug auf die Familienversicherung anders verfahren wird, sprich zum Teil andere Bestandteile eingerechnet werden, als bei der Versicherungspflichtgrenzenbestimmung die für den Wechsel zur PKV von Bedeutung ist.

 

Am 23.4.2017 um 18:37 schrieb Tomfrombonn:

 

Hallo Zusammen,

Ich verdiene 95k/y und habe mich bewusst gegen eine pkv entschieden. Hauptgrund: ich wollte mir von meiner Versicherung nicht vorschreiben, wieviele Kinder ich bekommen kann.

 

Die PKV schreibt das Ihnen doch nicht vor. Ich sehe es aber so, dass man aufgrund der Unvorhersehbarkeit der zukünftigen familiären Gegebenheiten lieber davon ausgehen sollte (ich würde lieber sagen muss), dass man für die Kinder einen Beitrag für die Krankenversicherung zu bezahlen hat, ob jetzt über GKV oder PKV.  So geht man auf Nummer sicher. 

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Peter Wolnitza

Nur zwei Worte dazu:

regelmäßig - sagt das Gesetz

 

Geburtsjahr - hast Du geschrieben

 

und das ist dann eben definitiv falsch. Denn die Kasse überprüft diesen Zustand JEDES JAHR aufs neue.
Insofern ist so ne mal eben schnell rausgehauene Aussage für denjenigen brandgefährlich, der sich drauf verlässt.

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ZfT
vor 8 Minuten schrieb Peter Wolnitza:

Insofern ist so ne mal eben schnell rausgehauene Aussage für denjenigen brandgefährlich, der sich drauf verlässt.

Da ich gefragt habe, keine Sorge, ich hätte mich da nicht drauf verlassen - es hat mich nur interessiert, ob es als privat versicherter Papa tatsächlich Möglichkeiten gibt, das Kind in der beitragsfreien Familienversicherung der Mutter zu belassen. Und ich habe nicht wirklich damit gerechnet, daß das gehen würde.

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Michalski
· bearbeitet von Michalski

Eventuell sollte man auch darauf hinweisen, dass eine Nachversicherung von Kindern in der PKV nicht so einfach ist. Nicht jede PKV versichert Kinder allein, was einen schon in der Auswahl einschränken kann. Oft ist der Kindertarif nicht wirklich empfehlenswert, weil die GKV hier gar nicht so schlecht ist im Vergleich. Weiterhin wird es umso schwerer, wenn die Kinder gesundheitliche Probleme in der Vergangenheit hatten. Aus der Verordnung eines Pariboys zur Inhalation bei Bronchitis wird dann ganz schnell ein Asthmaverdacht. Auch die Nachversicherung der Ehefrau, wenn sie selbst nicht erwerbstätig ist, kann teuer werden und bei gesundheitlichen Vorkommnissen in der Vergangenheit schwierig bis nahezu unmöglich. Für freiwillig gesetzlich versicherte Angehörige kriegt der privat Versicherte jedoch keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.

 

Ich würde mir das sehr gut überlegen mit dem Wechsel in die PKV.

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Thomas Schösser
· bearbeitet von Thomas Schösser
vor 3 Stunden schrieb Michalski:

Eventuell sollte man auch darauf hinweisen, dass eine Nachversicherung von Kindern in der PKV nicht so einfach ist. Nicht jede PKV versichert Kinder allein, was einen schon in der Auswahl einschränken kann. Oft ist der Kindertarif nicht wirklich empfehlenswert, weil die GKV hier gar nicht so schlecht ist im Vergleich. Weiterhin wird es umso schwerer, wenn die Kinder gesundheitliche Probleme in der Vergangenheit hatten.

 

Ich glaube Sie bringen hier etwas durcheinander. Von welcher Konstellation bzgl. der Kinderversicherung sprechen Sie? 

 

Geht es um Neugeborene oder Adoptivkinder so gibt es von Gesetzeswegen her klare Regeln und unter gewissen Voraussetzungen einen Kontrahierungszwang! Hierzu möchte ich auf § 198 VVG hinweisen. Zitat, Fettmarkierung von mir eingefügt (vom 25.04.2017; Quelle: www.gesetze-im-internet.de):

 

"Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

§ 198 Kindernachversicherung

 

(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.

(2) Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Besteht eine höhere Gefahr, ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags höchstens bis zur einfachen Prämienhöhe zulässig.

(3) Als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder des Adoptivkindes kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Diese darf drei Monate nicht übersteigen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Auslands- und die Reisekrankenversicherung nicht, soweit für das Neugeborene oder für das Adoptivkind anderweitiger privater oder gesetzlicher Krankenversicherungsschutz im Inland oder Ausland besteht." Zitat Ende.

 

 

Wenn Sie bzgl. des § 198 VVG natürlich die Fristen versäumen bzw. die weiteren Voraussetzungen nicht erfüllen so sieht die Sache komplizierter aus. Wenn Sie ihre eigenen Kinder bei der gleichen PKV versichern möchten und zu lange warte, also quasi die Fristen ablaufen lassen, dann wird i.d.R. auch eine Risikoprüfung gefordert werden.

 

Unter dem Begriff "Kinderalleinversicherung" versteht man, wenn das Kind bei einer PKV versichert werden soll bei der kein Elternteil versichert ist. Hier werden dann i.d.R. ebenfalls Gesundheitsfragen erforderlich sein.  Es stimmt auch, dass nicht jeder Anbieter eine Kinderalleinversicherung anbietet. Doch das ist losgelöst von vorher beschriebenen der Kindernachversicherung zu sehen. 

 

Kurzum: Beschäftigt man sich mit dem Thema PKV, so muss man meiner Meinung nach auch daran denken, dass der Versicherungsumfang auch für die zukünftig geborenen Kinder gut genug ist (wegen evtl. Nutzung des § 198 VVG). Was jetzt "gut" in Verbindung mit PKV genau bedeutet ist eine Philosophie- und Definitionsfrage und natürlich abhängig von den individuellen Wünschen.


 

Zitat

 

Ich würde mir das sehr gut überlegen mit dem Wechsel in die PKV.

 

 

 

 

Ja, da stimme ich zu. Wenn man die Option hat in das System der PKV zu wechseln sollte man sich das gut überlegen. Man könnte umgekehrt aber auch sagen, man muss sich überlegen, ob man dann im System der GKV bleiben möchte. Beide Systeme haben Vor- und Nachteile.

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Michalski
vor 1 Stunde schrieb Thomas Schösser:

Ich glaube Sie bringen hier etwas durcheinander. Von welcher Konstellation bzgl. der Kinderversicherung sprechen Sie?

 

Ich rede von der Konstellation Alleinverdiener mit Frau und Kindern rutscht über die Pflichtversicherungsgrenze und kann sich privat versichern. Hier besteht meines Wissens nach kein Kontrahierungszang für die Versicherung der Kinder. Wer sich selbst also privat versichert und glaubt, die Kinder bleiben ja bei der Frau in der gesetzlichen Krankenkasse mitverscihert, erlebt möglicherweise sein blaues Wunder, wenn die GKV bei der Prüfung feststellt, dass die Kinder auch privat versichert werden müssen und bei diesen Gesundheitsfragen nicht alle nur positiv beantwortet werden können.

 

Bei dem Threadersteller gibt es ja noch keine Kinder, da trifft dieser Punkt nicht zu. Aber möglicherweise die Freundin nach Heirat auch privat versichern müssen, kann zum gleichen Problem führen. Sie in der GKV freiwillig zu lassen, führt zum Entfall des Arbeitgeberanteils für sie, da der dann nur für eine PKV gezahlt wird. In Summe ist meine Erfahrung, dass es ab 2 Kindern mit guten Tarifen in der PKV teurer wird, als in der GKV zu bleiben und sich über punktuelle Mehrbedarfsversicherung privater Natur Gedanken zu machen. Manche bekommen ja auch beim 2. Kinderwunsch Zwillinge - so einem Arbeitskollegen passiert, der jetzt sich selbst, seine Frau und 3 Kinder privat versichern muss. Nochmal hätte er die Entscheidung pro PKV nicht getroffen aber jetzt kann er nicht mehr so einfach zurück.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 38 Minuten schrieb Michalski:

 

Ich rede von der Konstellation Alleinverdiener mit Frau und Kindern rutscht über die Pflichtversicherungsgrenze und kann sich privat versichern. Hier besteht meines Wissens nach kein Kontrahierungszang für die Versicherung der Kinder. Wer sich selbst also privat versichert und glaubt, die Kinder bleiben ja bei der Frau in der gesetzlichen Krankenkasse mitverscihert, erlebt möglicherweise sein blaues Wunder, wenn die GKV bei der Prüfung feststellt, dass die Kinder auch privat versichert werden müssen und bei diesen Gesundheitsfragen nicht alle nur positiv beantwortet werden können.

 

Bei dem Threadersteller gibt es ja noch keine Kinder, da trifft dieser Punkt nicht zu. Aber möglicherweise die Freundin nach Heirat auch privat versichern müssen, kann zum gleichen Problem führen. Sie in der GKV freiwillig zu lassen, führt zum Entfall des Arbeitgeberanteils für sie, da der dann nur für eine PKV gezahlt wird. In Summe ist meine Erfahrung, dass es ab 2 Kindern mit guten Tarifen in der PKV teurer wird, als in der GKV zu bleiben und sich über punktuelle Mehrbedarfsversicherung privater Natur Gedanken zu machen. Manche bekommen ja auch beim 2. Kinderwunsch Zwillinge - so einem Arbeitskollegen passiert, der jetzt sich selbst, seine Frau und 3 Kinder privat versichern muss. Nochmal hätte er die Entscheidung pro PKV nicht getroffen aber jetzt kann er nicht mehr so einfach zurück.

 

Sorry, das ist wieder so "hab da mal was gehört" In der von Ihnen geschilderten Konstellation besteht eindeutig Kontrahierungszwang, es sei denn, die Vorversicherung des Vaters besteht noch nicht mindestens 3 Monate
Beispielhaft mal ein Versicherer:
(1) Nachversicherung von leiblichen Kindern

Wir versichern Neugeborene ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten nach den folgenden Absätzen.

a) Fristgerechte Anmeldung Das Neugeborene des bei uns versicherten Elternteils muss spätestens 2 Monate nach der Geburt bei uns zur Versicherung angemeldet werden.

Die Anmeldung bezieht sich rückwirkend auf die Versicherung zum Tag der Geburt.

b) Mindestvertragsdauer des Elternteils Der Elternteil muss außerdem am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert sein.

 

EDIT: Muss ein wenig korrigieren, man kann die von Ihnen geschilderte Fallkonstellation auch anders interpretieren - so dass die geschilderten Probleme tatsächlich theoretisch entstehen könnten, wenn
solche Dinge nicht vor Vertragsabschluss und Wechsel in PKV sauber und vernünftig abgeklärt werden. Gehört aber zum Pflichtprogramm eines Beraters, diese Dinge abzuklopfen, bevor eine Entscheidung pro PKV getroffen wird.
Heisst also: Wenn die Kinder bereits "da" sind, und der Wechsel in PKV erfolgt - so versteh ichs jetzt, dann gibt’s tatsächlich keinen Kontrahierungszwang. Sich dann darauf zu verlassen, dass die Kids bei der Mutter mitversichert

werden können, ist stümperhaft, weil das im Vorfeld klar überprüft und verifiziert werden kann, ist also nichts überaschendes..es sei denn, der Vermitler erzählt das Blaue vom Himmel..
(ist ausserdem eh nicht die realistische Konstellation zum Wechsel - denke, meine Frau wäre mir ordentlich aufs Dach gestiegen, wenn ich auf die Idee gekommen wäre, mich zwecks besseren Leistungen PKV zu versichern
und sie und Tochter  in der GKV zurück zu lassen....)  
Ende EDIT

 

Natürlich kostet PKV Geld - evtl. sogar mehr als GKV - spätestens im Alter. Nur, zum hundertsten male: Eine evtl. Beitragsersparnis ist definitiv das falsche Entscheidungskriterium pro KV!

 

Ums mal polemisch zu machen: Wenn eines der Kinder an Leukämie erkrankt, und die Kasse das vom GBA noch nicht für Deutschland zugelassene Medikament mit knapp 8.800.- € mtl. Kosten nicht zahlt, glaubt dann ernsthaft jemand, dass
die 150.- € Monatsbeitrag fürs Kind noch jucken? - womit ich jetzt nicht gesagt haben will, dass jede PKV Gesellschaft die Kosten übernommen hätte!- nur mal exemplarisches Beispiel.

Wem es wichtig ist, im Ernstfall das zu bekommen, was er mit seinem Arzt gemeinsam als Therapie festlegt, dem bleibt in D leider kaum etwas anderes übrig, als zum Selbstzahler zu werden - mit privater Rückdeckung.
(Nur am Rande: Der GBA entscheidet, welche Therapien von der Kasse gezahlt werden... wer Lust hat, kann ja mal nach der Zusammensetzung dieses all-mächtigen Gremiums schauen und hier berichten, wieviel Stimmrechte da der Patient hat)

Also bitte: Lasst die Diskussionen, ob es sich lohnt, billiger oder teurer ist... Es geht nicht nur um Euro, es geht um Leistungsinhalte. Zumal kein Mensch weiss, was die Politik an Überraschungen da noch bereit hält. 
Kleines Beispiel: SPD z.B. plant, Beitragsbemesungsgrenze auf gleichen Betrag wie BBG zur Rentenversicherung anzuheben. (Heisst: von 4.800.- € auf 6.350. - -- alte Bundesländer, Stand 2017)
Bedeutet mal eben ein paar schlappe Euro mehr für den gut verdienenden Kassen-Patienten.

 

 



 

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Tradeoff
vor 11 Stunden schrieb Peter Wolnitza:

 

(...)

Ums mal polemisch zu machen: Wenn eines der Kinder an Leukämie erkrankt, und die Kasse das vom GBA noch nicht für Deutschland zugelassene Medikament mit knapp 8.800.- € mtl. Kosten nicht zahlt, glaubt dann ernsthaft jemand, dass
die 150.- € Monatsbeitrag fürs Kind noch jucken? - womit ich jetzt nicht gesagt haben will, dass jede PKV Gesellschaft die Kosten übernommen hätte!- nur mal exemplarisches Beispiel.

Wem es wichtig ist, im Ernstfall das zu bekommen, was er mit seinem Arzt gemeinsam als Therapie festlegt, dem bleibt in D leider kaum etwas anderes übrig, als zum Selbstzahler zu werden - mit privater Rückdeckung.
(Nur am Rande: Der GBA entscheidet, welche Therapien von der Kasse gezahlt werden... wer Lust hat, kann ja mal nach der Zusammensetzung dieses all-mächtigen Gremiums schauen und hier berichten, wieviel Stimmrechte da der Patient hat)

(...)

 

Wer entscheidet in der PKV, was übernommen wird? Also ähnliche Konstellation - Krankheit, neue und teure Therapie vefügbar, bisher nicht im Leistungskatalog der GKV oder einem Äquivalent bei der PKV.

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Okabe
vor 2 Stunden schrieb Tradeoff:

 

Wer entscheidet in der PKV, was übernommen wird? Also ähnliche Konstellation - Krankheit, neue und teure Therapie vefügbar, bisher nicht im Leistungskatalog der GKV oder einem Äquivalent bei der PKV.

 

Der Vertrag. Und wenn der nicht eindeutig ist, dann in der letzten Konsequenz der Richter, der das Urteil fällt.

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ZfT
vor 14 Stunden schrieb Michalski:

 

Wer sich selbst also privat versichert und glaubt, die Kinder bleiben ja bei der Frau in der gesetzlichen Krankenkasse mitverscihert, erlebt möglicherweise sein blaues Wunder, wenn die GKV bei der Prüfung feststellt, dass die Kinder auch privat versichert werden müssen und bei diesen Gesundheitsfragen nicht alle nur positiv beantwortet werden können.

Was wäre eigentlich theoretisch in so einem Fall? Keine PKV will die Kinder versichern, aber das Gesetz verlangt Versicherungspflicht?

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor 16 Minuten schrieb ZfT:

Was wäre eigentlich theoretisch in so einem Fall? Keine PKV will die Kinder versichern, aber das Gesetz verlangt Versicherungspflicht?

 

Die Kinder müssten ja in die PKV, für sie würde nur der Basistarif "offen" stehen, da hier Kontrahierungszwang besteht.

Der zu zahlende Höchstbeitrag entspricht dem jeweils gültigen Höchstbeitrag in der GKV (2017: 682,95 Euro) und könnte im worst case je Kind fällig werden.

 

die PKV muss im Basistarif spezielle Tarife für Kinder und Jugendliche anbieten. Bis zum 21. Lebensjahr dürfen beispielsweise keine Altersrückstellungen angesammelt werden. 

Im Schnitt zahlen Kinder bis zu 15 Jahren etwa 245 Euro pro Monat. Jugendliche, die zwischen 16 und 20 Jahre alt sind, zahlen etwa 270bis 290 Euro monatlich.

 

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Michalski

@Peter Wolnitza: Ich meinte genau den Fall, dass die Kinder schon existieren. Solch eine Konstellation ist auch gar nicht so selten, wenn der Mann Karriere macht. Natürlich hilft es hier, wenn der Vermittler seinen Job gut macht, aber als potentiell Wechselwilliger sollte man auch daran selbst denken. Denn was die besseren Leistungen angeht, auf die Du anspielst, die sind auch nicht in jeder PKV garantiert.

 

@ZfT: Die Kinder könnten auch freiwillig gesetzlich versichert werden.

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Relich
· bearbeitet von Relich

Wie sieht es eigentlich mit der Zukunftsfähigkeit von PKV-Verträgen aus? Ein Arzt hat mir neulich gesagt, er würde selber unabhängig der Kosten lieber in der GKV sein, da die Leistungen in der PKV bei Vertragsabschluss fixiert werden, in der GKV aber in der Zukunft auch Leistungen hinzu genommen werden können. Es könne laut ihm also sein, dass die PKV neue Medikamente und Therapien in der Zukunft nicht zahlt, da sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht existierten und daher nicht Bestandteil des Vertags sind. 

 

Inwiefern sind diese Bedenken berechtigt? 

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Gast240416

Zeig mir mal eine PKV in D bei der die Leistungen bei Vertragsabschluss auf vorhandene Therapien gedeckelt werden.

 

Das Problem besteht eher umgekehrt. 

Beispiel:

Es gibt wichtige  Untersuchungsmethoden, die

(obwohl weltweiter Standard und in allen Leitlinien der med. Fachgesellschaften enthalten)

 in D immer noch keine reguläre Kassenleistung sind.  

 

Kein Problem bei der PKV.

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Peski
· bearbeitet von Peski

Ich habe auch bei Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit mal über beide Systeme nachgedacht. Ich bin heilfroh, dass ich mich für die GKV entschieden habe. Das Leben spielt manchmal anders als geplant, dann steht das Erwerbsleben ggf. mal im Hintergrund, man ist phasenweise mal nicht so leistungsfähig oder die Familie wächst. Dann ist es schön, wenn der Beitrag nicht nur eine Richtung kennt, nämlich nach oben. Hauptgrund ist aber der Krankenversicherungsschutz im Alter, das ist mir mit den Beiträgen in der PKV zu heikel gewesen.

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Relich

Die Kosten sind noch mal ein Punkt für sich. Mir ging es um die Leistungen in der Zukunft unabhängig der Kosten. Ich habe mal beispielhaft in den Tarifbedingungen eines Barmenia Tarifs geschaut: http://www.barmenia.de/media/dokumente/tarifbedingungen_bk/K4610.pdf

 

Dort habe ich auch keine Festlegung auf einen fixen Arzneimittelkatalog gefunden. 

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foolbar
Am 25.4.2017 um 11:41 schrieb ZfT:

Da ich gefragt habe, keine Sorge, ich hätte mich da nicht drauf verlassen - es hat mich nur interessiert, ob es als privat versicherter Papa tatsächlich Möglichkeiten gibt, das Kind in der beitragsfreien Familienversicherung der Mutter zu belassen. Und ich habe nicht wirklich damit gerechnet, daß das gehen würde.

Bei einer Trennung der Eltern schon ;-)

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foolbar
vor 2 Stunden schrieb Peski:

Ich habe auch bei Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit mal über beide Systeme nachgedacht. Ich bin heilfroh, dass ich mich für die GKV entschieden habe. Das Leben spielt manchmal anders als geplant, dann steht das Erwerbsleben ggf. mal im Hintergrund, man ist phasenweise mal nicht so leistungsfähig oder die Familie wächst. Dann ist es schön, wenn der Beitrag nicht nur eine Richtung kennt, nämlich nach oben. Hauptgrund ist aber der Krankenversicherungsschutz im Alter, das ist mir mit den Beiträgen in der PKV zu heikel gewesen.

Ob Du als Selbstständiger privat oder freiwillig gesetzlich versichert bist - der Beitrag ist auch bei "phasenweise nicht Leistungsfähig" zu bezahlen. Für Selbstständige wird ein Mindestumsatz vorausgesetzt auch wenn dieser nicht stattfindet.

Wer ein entsprechendes Betriebsergebnis erzielt zahlt als freiwillig Versicherter bei der GKV zur Zeit >700 EUR pro Monat (ohne Familie) bekommt aber die gleiche Versorgung wie Leistungsempfänger die von Steuern aus der Umverteilung leben.

Da die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, steigt auch Dein Beitrag an die GKV, eine Senkung gibt es hier nicht sofern Dein Betriebsergebnis gleich bleibt oder steigt. 

Beitragssteigerungen in der PKV gibt es immer wieder mal, genau so wie Leistungskürzungen in der GKV.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

 

vor 33 Minuten schrieb foolbar:

 

Beitragssteigerungen in der PKV gibt es immer wieder mal, genau so wie Leistungskürzungen in der GKV.

 

 

Genau das ist der Punkt. 

 

Edit: Bin privat versichert und bisher sehr gut damit gefahren.

Vor allem wenn es wirklich drauf ankam.

 

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Peski
· bearbeitet von Peski

Richtig, die Mindestbeiträge sind ein Ärgernis und auch nicht gerechtfertigt. Mit beitragsfrei mitversicherten Kindern schmerzt das etwas weniger. Bleibt mein Hauptargument bezüglich der Beiträge ab 55 Jahre (wenn man meines Wissens nur noch schwer oder nicht mehr zurück in die GKV kommt) bzw. im Rentenalter. Da sieht es dann sehr viel entspannter aus, wenn man die entsprechenden Zeiten in der GKV war, zumindest nach jetzigem Stand.

 

Ich beglückwünsche neidlos die privat versicherten, die weniger zahlen und noch besser behandelt werden. Ich hoffe, dass sie das auch noch im Alter sagen können.

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Thomas Schösser
· bearbeitet von Thomas Schösser
vor 4 Stunden schrieb Relich:

Die Kosten sind noch mal ein Punkt für sich. Mir ging es um die Leistungen in der Zukunft unabhängig der Kosten. Ich habe mal beispielhaft in den Tarifbedingungen eines Barmenia Tarifs geschaut: http://www.barmenia.de/media/dokumente/tarifbedingungen_bk/K4610.pdf

 

Dort habe ich auch keine Festlegung auf einen fixen Arzneimittelkatalog gefunden. 

 

Nur so allgemein. Den sogenannten Teil III der Bedingungen, sprich den Tarif zu lesen genügt nicht. Um den vollen Umfang der Leistungen zu verstehen, muss immer das gesamte Bedigungswerk gelesen werden. Im Falle der Barmenia insbesondere auch der allgemeine Teil I und Teil II. Der Tarif setzt quasi nur auf den allgemeinen Teil auf.

 

Am 26.4.2017 um 11:07 schrieb Okabe:

 

Der Vertrag. Und wenn der nicht eindeutig ist, dann in der letzten Konsequenz der Richter, der das Urteil fällt.

 

Genau! Deshalb muss auch so genau auf die Inhalte und Formulierungen im Vertragswerk geachtet werden!

 

vor 1 Stunde schrieb Peski:

Richtig, die Mindestbeiträge sind ein Ärgernis und auch nicht gerechtfertigt. Mit beitragsfrei mitversicherten Kindern schmerzt das etwas weniger. Bleibt mein Hauptargument bezüglich der Beiträge ab 55 Jahre (wenn man meines Wissens nur noch schwer oder nicht mehr zurück in die GKV kommt) bzw. im Rentenalter. Da sieht es dann sehr viel entspannter aus, wenn man die entsprechenden Zeiten in der GKV war, zumindest nach jetzigem Stand.

 

Ich beglückwünsche neidlos die privat versicherten, die weniger zahlen und noch besser behandelt werden. Ich hoffe, dass sie das auch noch im Alter sagen können.

 

Gesundheit ist dem Menschen doch das wichtigste Gut! Kosten darf es aber nichts, so scheint es...

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B2BFighter
vor 2 Stunden schrieb foolbar:

Ob Du als Selbstständiger privat oder freiwillig gesetzlich versichert bist - der Beitrag ist auch bei "phasenweise nicht Leistungsfähig" zu bezahlen. Für Selbstständige wird ein Mindestumsatz vorausgesetzt auch wenn dieser nicht stattfindet.

Wer ein entsprechendes Betriebsergebnis erzielt zahlt als freiwillig Versicherter bei der GKV zur Zeit >700 EUR pro Monat (ohne Familie) bekommt aber die gleiche Versorgung wie Leistungsempfänger die von Steuern aus der Umverteilung leben.

Da die Beitragsbemessungsgrenzen steigen, steigt auch Dein Beitrag an die GKV, eine Senkung gibt es hier nicht sofern Dein Betriebsergebnis gleich bleibt oder steigt. 

Beitragssteigerungen in der PKV gibt es immer wieder mal, genau so wie Leistungskürzungen in der GKV.

Wenn das Einkommen aber mal unter der BBG bleibt, steigen die Beiträge eben nicht mehr im Gegensatz zur PKV. Und Leistungskürzungen kann man bedarfsgerecht bequem über Zusatzversicherungen abdecken. Im Übrigen gehen diesen Weg (GKV+ZV) auch immer mehr Selbständige und Angestellte.  Nur den Beamten steht diese Möglichkeit nicht offen, deshalb besteht die PKV-Vollversicherungen erstmals aus über 50% Beamten. Im Grunde genommen sind dies aber auch nur noch 50% Teilkostenversicherungen. Sprich - echt "vollversichert" in der PKV sind nur noch ca 4,3 Mio. Die Vollversicherung bei den Selbständigen- und Angestelltentarifen schrumpft seit Jahren rapide, nur die Beamtenzahlen schönen die Statistik.

---------------------------------- 

 

Handelsblatt vom 22.06.17:

Im Vollversicherungsgeschäft ging es für die PKV das fünfte Jahr in Folge abwärts, doch mit deutlich langsamerem Tempo: Während  bei den PKV-Unternehmen 2013 auf dem Höhepunkte der Mitgliederkrise in einem  Jahr 66.200 Versicherte mehr durch Tod oder den Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung verloren gingen als neue Mitglieder gewonnen wurden, waren es im vergangenen Jahr nur noch 14.600 Mitglieder. „Im  zweiten Halbjahr 2016 waren wir schon wieder leicht m Plus“ gibt sich Laue optimistisch, räumt aber auf Nachfrage ein, dass dieser Trend sich im ersten Halbjahr dieses Jahres wieder gedreht hat.  Insgesamt gab es zum Jahreswechsel 8,77 Millionen Vollversicherte, die Hälfte davon Beamte.

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Relich
25 minutes ago, Thomas Schösser said:

 

Nur so allgemein. Den sogenannten Teil III der Bedingungen, sprich den Tarif zu lesen genügt nicht. Um den vollen Umfang der Leistungen zu verstehen, muss immer das gesamte Bedigungswerk gelesen werden. Im Falle der Barmenia insbesondere auch der allgemeine Teil I und Teil II. Der Tarif setzt quasi nur auf den allgemeinen Teil auf.

Danke für den Hinweis. Also in diesem Falle auch http://www.barmenia.de/media/dokumente/tarifbedingungen_bk/K4601.pdf

 

Dort steht in 4.6

Quote

6. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es also keinen festen Katalog an Arzneimitteln oder Behandlungsmethoden, sondern das Leistungsspektrum entwickelt sich in der Zukunft mit der Schulmedizin und ggf. darüber hinaus weiter. 

 

Die Aussage des Arztes, dass die PKV in Zukunft die Erstattung von neuen, teuren Medikamenten verweigern könnte (im Gegensatz zur GKV, die ihren Leistungskatalog immer wieder anpasst), kann ich demnach nicht nachvollziehen - zumindest in Bezug auf diesen Tarif. 

 

Sehe ich das richtig, oder übersehe ich etwas?

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Thomas Schösser
· bearbeitet von Thomas Schösser
vor 3 Stunden schrieb Relich:

Danke für den Hinweis. Also in diesem Falle auch http://www.barmenia.de/media/dokumente/tarifbedingungen_bk/K4601.pdf

 

Dort steht in 4.6

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es also keinen festen Katalog an Arzneimitteln oder Behandlungsmethoden, sondern das Leistungsspektrum entwickelt sich in der Zukunft mit der Schulmedizin und ggf. darüber hinaus weiter. 

 

Die Aussage des Arztes, dass die PKV in Zukunft die Erstattung von neuen, teuren Medikamenten verweigern könnte (im Gegensatz zur GKV, die ihren Leistungskatalog immer wieder anpasst), kann ich demnach nicht nachvollziehen - zumindest in Bezug auf diesen Tarif. 

 

Sehe ich das richtig, oder übersehe ich etwas?

 

Die Aussage Ihres Arztes so wie Anfangs geschildert ist falsch.

 

Sie haben die MB/KK zitiert. Dort gibt es in der Tat keine Aufzählung von Medikamenten. Dennoch muss auf die medizinische Notwendigkeit und die Einschränkungen der  Leistungen hingewiesen werden, ebenfalls auffindbar in § 1 und § 5 MB/KK2009. Hier möchte ich insbesondere auf die sogenannte "Angemessenheit der Leistungen" hinweisen.  

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Es gab früher schon mal einen? mehrere? viele? Fäden zu "GKV vs PKV". In einem dieser Threads hatte ich gepostet, dass ich ohne PKV ein Augenlicht wahrscheinlich verloren hätte. 

 

Selbst wenn ich davon inzwischen - wegen völlig anderer Zusammenhänge - nur noch einen (für mich aber glücklicherweise ausreichenden) Teil besitze, bin ich froh, dass es damals so ausgegangen ist.

 

Ich kann mir übrigens vorstellen, dass Ärzte möglicherweise diesen Sachverhalt in Zweifel ziehen, weil sie meinen, das könne nicht sein. Ich weiss aber, dass es so war.

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