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bene

Erste Einkommensteuererklärung mit Thesaurierenden Fonds, Frage zu Elster

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bene

Hallo zusammen,

 

ich habe ausländische Thesaurierende Fonds und muss diese zum ersten Mal in meiner Einkommensteuererklärung beachten. Welche Werte ich wo eintragen muss weiß ich (dank diesem Forum) allerdings habe ich mit Elster an zwei Stellen Probleme. Alles bezieht sich nur auf die Anlage KAP. Ich habe mehrere in- und ausländische Konten und meinen Freistellungsauftrag so verteilt, dass alles mit Tages- und Festgeld richtig abgedeckt wurde. Das heißt, ich möchte keine Günstigerprüfung und auch keine Überprüfung des Steuereinbehalts (sonst müsste ich ja alles aus allen Bescheinigungen in Elster korrekt eintragen) sondern ich hätte nur in Zeile 13 und 15 die jeweils summierten Werte eingetragen.

 

Jetzt zu meinen zwei Fragen:

1. von einer Depot-Bank habe ich eine Steuerbescheinigung mit dem Wert der Thesaurierung und dem Wert für die anrechenbaren ausländischen Steuern. Den Wert der Thesaurierung addiere ich auf den Wert in Zeile 15. Den Wert der ausländischen Steuer trage ich in dem blauen Feld vor Zeile 7 in die letzte Zeile ein (was dann in Zeile 51 übernommen wird.) Jetzt ist es aber so, dass ich bei dieser Bank auch noch einige Cent Zinsen bekommen habe, die auf der Bescheinigung notiert sind (diese wollte ich eigentlich in Zeile 13 berücksichtigen). Wenn ich die in dem blauen Feld in Zeile 7 eintrage schlägt aber die Plausibilitätsprüfung von Elster an, dass ich entweder 4 oder 5 ankreuzen muss, was ich aber gar nicht will. Was soll ich hier nun tun, kann ich die paar Cent (die ja auf der Bescheinigung stehen) trotzdem nur unten in Zeile 13 mit eintragen?

2. von einer zweiten Depot-Bank kam endlich die Bescheinigung, allerdings ist für einen Fonds nichts ausgewiesen. Die Werte dazu gibt es erst seit gestern erst im Bundesanzeiger. Den Wert der Thesaurierung kann ich natürlich ohne Probleme jetzt in Zeile 15 hinzuaddieren (ich habe als Anhang eine Liste für das FA, wie der Wert sich zusammensetzt). Jetzt möchte ich aber noch die anrechenbaren Ausländischen Steuern eintragen. Aber das geht direkt in Zeile 51 nicht. Und in dem blauen Feld kann ich es doch auch schlecht eintragen, weil auf meiner Steuerbescheinigung nichts steht. Auch hier die Frage: was soll ich hier tun?

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magicw
· bearbeitet von magicw

Du kannst doch in Elster eine zweite Steuerbescheinigungsmaske hinzufügen, dann addiert das Programm automatisch die Werte die du in den einzelnen Eingabemasken für die einzelnen Steuerbescheinigungen eingetragen hast. 

 

Und wenn der Wert nicht in der Steuerbescheinigung drin steht, dann würde ich den Auszug aus dem Bundesaneiger als Nachweis mit dazulegen. 

 

a.png

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bene
· bearbeitet von bene

Danke für den Hinweis, dann werde ich den Ausdruck des Bundesanzeiger einfach beilegen.

 

Zur ersten Frage (ich hoffe, ich habe mich oben verständlich ausgedrückt): würdet ihr eher die paar Cent (0.31€ um genau zu sein), die auf der Bescheinigung eingetragen sind in Elster eben weglassen oder doch alle Bescheinigungen von allen Konten komplett eintragen? Andererseits möchte ich im Grunde ja gar keine Günstigerprüfung.

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