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Mister G

Steuererklärung: Ausl. Thesaurierer, aussch.gleiche Erträge und anrechnebare ausl. Steuer

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Mister G

Hallo zusammen,

 

meine vermögenswirksamen Leistungen gehen in einen Aktienfonds:

 

Threadneedle European Select Fund 1 EUR Net acc

ISIN: GB0002771169

WKN: 987663

Depot: Frankfurter Depotbank (FFB)

Freistellungsauftrag bei der FFB ist 100 Euro. Restlicher Freistellungsauftrag (Tagesgeld) ist nicht aufgebraucht.

 

Warum dieser Fonds? Hatte mich zwecks Altervorsorge und BU mal beraten lassen, dabei wurde ich auf die VL aufmerksam gemacht und habe ohne mich großartig zu informieren dem Berater vertraut.

 

Laut Steuerbescheinigung für 2016 der FFB gehört in die Zeilen 7, 9, 10, 11, 12, 13, 47, 48, 50, 51 der Anlage Kap jeweils eine 0. Dann geht die Steuerbescheinigung aber noch weiter, dort ist dann folgender Punkt angekreuzt (Achtung: es folgen Schwindel erregend hohe Beträge :o):

"Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

Nur nachrichtlich:

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds

Zeile 15 Anlage KAP:    2,22 EUR

 

Hierauf entfallende ausländische Steuer

Zeile 51 der Anlage KAP:    0,29 EUR"

 

Dann der letzte Punkt:

 

"Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds in Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG

(Die Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen:     0,19 EUR"

 

Bedeutet das am Ende nur, dass ich mir 0,29 EUR auf die beim späteren Verkauf der Fondsanteile anfallende Abgeltungssteuer anrechnen lassen kann? Dann würde ich mir das ganze Ausfüllen sparen, denn wenn ich die drei genannten Beträge in die Anlage Kap eintrage, zwingt Elster mich, ganz am Anfang der Anlage Kap ein Kreuz bei einem der beiden folgenden Punkte zu machen, die aus meiner Sicht beide nicht zutreffen sind:

 

1. "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge" -->sofern ich richtig recherchiert habe, kommt das nur bei geringem Bruttoeinkommen (< 20 TEUR) in Frage -> betrifft mich nicht

2. "Ich beantrage die Überprüfung des Steuereinbehaltes für bestimmte Kapitalerträge" -> Es wurde lt. Der Steuerbescheinigung überhaupt keine Steuer abgeführt. Scheint mich also auch nicht zu betreffen

 

Im Übrigen irritiert mich der Hinweis "nur nachrichtlich". Bedeutet das, ich kann diese Werte in meiner Steuererklärung eintragen, muss aber nicht?

 

Und ja, mir ist klar, dass da nur sehr kleine Beträge stehen. Ich würde aber trotzdem gerne wissen wie man das korrekt einträgt. :help:

 

Vielen Dank schon mal an alle, die bis hierhin gelesen haben! :respect:

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Taxadvisor

Du müsstest richtigerweise Option 2 ankreuzen und die bei anderen Banken verbrauchten Freibetragsanteile in die Erklärung aufnehmen. Dann müsstest Du die nachrichtlichen Werte in der Erklärung KAP angeben, nachdem Du sie auf Richtigkeit/Vollständigkeit geprüft hast (das nachrichtlich bezeiht sich auf: steuerpflichtig, aber noch kein Steuerabzug => damit für eine SteuerBESCHEINIGUNG eigentlich irrelevant). Wenn Du das in den Vorjahren bereits korrekt gemacht hast bzw. dies das Erstjahr für den VL-Vertrag ist, müsstest Du zusätzlich in Zeile 7 bzw. Zeile 10 noch die 0,19 von den übrigen Kapitalerträgen abziehen. Dies betrifft Thesaurierungen der Vorjahre bzw. des laufenden Jahres (also KAP Zeile 15 (lfd. bzw. Vorjahre)), für die die Steuerbelastung/Steuerverrechnung beim Verkauf nachgeholt wurde.

 

Die QuSt von 0,29 kann nur auf laufende Erträge des Jahres übertragen werden, wenn Du in 2016 bei allen Banken zusammen Kapitalerträge unterhalb des Freibetrags hattest, verfallen diese.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

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Mister G
· bearbeitet von Mister G

Vielen Dank für deine Antwort, Taxadvisor! Sie hilft mir weiter, hat bei allerdings auch Folgefragen ausgelöst. Würde mich freuen wenn du (oder jmd anderes) dich noch einmal erbarmen könntest, mir da auf die Sprünge zu helfen. (Wie oben gesagt, mir geht es hier nicht um die Beträge sondern ums grundsätzliche Verständnis, denn ich plane mir einen ETF-Sparplan zwecks AV aufzubauen. Da kann ich mit meinen VL ja schon mal üben was da so alles bei der Steuererklärung auf mich zukommen kann. Und da werden die Beträge dann (hoffentlich) wesentlich größer sein. Wobei ich dort versuchen werde auf die steuerliche Behandlung zu achten).

 

1. Wie prüfe ich denn die Richtigkeit/Vollständigkeit der nachrichtlichen Werte?

Beim Bundesanzeiger finde die Besteuerungsgrundlagen vom 04.07.2016. https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=funddataresultlistfundprofiletofunddataresultlistfundprofilereload&session.sessionid=31b03d02bb066cfe1e79336eb894e47f&fund_document_list_history.selected_parent=dde44d19b8b6f9e6#fund_document_history

Da das Geschäftsjahr des Fonds am 07.03. endet, müsste das die richtige Datei sein, oder? Zumindest finde ich dort auf S. 41 des pdf ausschüttungsgleiche Erträge je Anteil in GBP. Wenn ich dann schaue, wieviel Anteile ich am 07.03.2016 besessen habe (46,389) und diese mit den ausschüttungsgleichen Erträgen je Anteil  (0,037 GBP) mutipliziere und anschließend mit dem WK vom 07.03 (0,77, Quelle Onvista) umrechne, komme ich auf 2,23 EUR, also einen Cent mehr als in der St-Bescheinigung angegeben. Vermutlich haben die einen anderen Wechselkurs verwendet. Aber ist diese Vorgehensweise so richtig? Die 0,29 EUR finde ich in dem Dokument an gleich drei Stellen wieder, die 0,19 EUR überhaupt nicht. Dafür finde ich im pdf auf Seite 43 des pdf "Einkünfte i.S.d. §4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde", die für meine 46 Anteil in 1,34 EUR resultieren. Diesen Betrag wiederum finde ich nicht in der St-bescheinigung der FFB. Das verwirrt mich alles ziemlich... :wallbash:

 

2. (Es ist tatsächlich das Erstjahr für meine VL, begonnen in 11/2015, aber Geschäftsjahr des Fonds endet 07.03) Die 2,22 EUR und die 0,29 EUR QuSt kann ich problemlos eintragen. Jedoch sind meine Kapitalerträge aus den VL null. Wenn ich dann die 0,19 EUR abziehen soll, müsste ich in Zeile 7 oder 10 einen negativen Betrag eintragen, was (zumindest bei Elster) genauso wenige möglich ist wie das Eintragen von Cent Beträgen. Oder muss ich bei den Kapitalerträgen dann noch die erhaltenen Zinsen für mein Tagesgeld eintragen? Hatte bisher fürs TG nur den genutzen Freistellungsauftrag (der ja meinen Kapitalerträgen entspricht) in Zeile 13 eingetragen. Zeile 13 heißt allerdings "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in Anlage KAP NICHT erklärten Kapitalerträge entfällt". Daher dachte ich, dass ich dort den fürs TG genutzten Freistellungsauftrag eintragen muss, die Zinserträge vom TG dann aber nicht mehr in Anlage KAP eintragen soll. Aber dann bleibt halt nichts in Zeile 7, wovon ich die 0,19 EUR abziehen könnte.

 

3. Habe ich gerade festgestellt, dass Elster mir bei der unverbindlichen Vorabkalkulation sagt, dass meine Einkommensteuerbelastung  bezogen auf das zu versteuernde EK 24,33% beträgt. Das liegt ja unter Abgeltungssteuer + Soli (bin nicht in der Kirche). Muss ich dann doch die Günstigerprüfung ankreuzen? Macht aus meiner Sicht keinen Sinn, da ich ja überhaupt keine Abgeltungssteuer gezahlt habe, da Zinserträge vom Tagesgeld durch den Freistellungsauftrag abgedeckt waren und die St-Bescheinigung für meine VL Kapitalerträge i.H.v. 0 EUR aufweist.

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Taxadvisor

1. Korrekt, die Anrechnung der QuSt ist auf 25% der Kapitalerträge des Fonds mit QuSt begrenzt, diese Einkünfte als Anrechnungsobegrenze sind die EUR 1,34

2. in Zeile 10 muss der Wert positiv eingegeben werden, gilt aber als negativ. Wenn Du weitere KAP-Erträge hast, müssen diese aber im Verlustfall entweder mit angegeben werden oder falls niedriger der ausgenutzte Freibetrag

3. Wenn der Pauschbetrag nicht überschritten wird, ist die Steuer eh Null. Sind die 24,33% der Spitzensteuersatz oder die durchschnittliche Belastung? Bei einem Spitzensteuersatz von 24,33% bringt die Günstigerprüfung nur bei geringen steuerpflichtigen Erträgen etwas.

 

Gruß

Taxadvisor

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Mister G

Danke für deine Antworten!

 

zu 1. Habe ich es richtig verstanden, dass dieser Betrag dann für meine ST-Erklärung nicht von Bedeutung ist (auch wenn da später mal größere Beträge stehen sollten?) und ich ihn nirgends erwähnen muss? Sorry, aber ic habe gerade versucht §4 Abs. 2 InvStG im Gesetz nachzuvollziehen und bin kläglich gescheitert. Abs. 2 mehrfach gelesen aber nicht verstanden. :wallbash: So viele Verweise auf andere Paragraphen und Gesetze. Für den gemeinen Nicht-Juristen/-Steuerberater leider nicht nachvollziehbar.

 

zu 3. Woher weiß ich was der Spitzensteuersatz und was die durchschnittliche Belastung ist? Wenn ich Elster rechnen lasse, kommt am Ende ein Satz, der da lautet "Ihre Einkommensteuerbelastung bezogen auf das zu versteuernde EK beträgt 24,33%". Wenn ich einfach in folgender Tabelle mein Brutto-EK nachschaue, liegt lt. Tabelle mein Durschnitsssteruersatz bei 27% (31% inkl. Soli) und der Grenzsteuersatz (ist das der Spitzensteuersatz??) bei 42% (48% inkl. Soli). Dein letzter Satz lässt mich aber erahnen, dass mit die Günstigerprüfung nichts bringen würde weil ich ja überhaupt keine steuerpflichtigen Erträge hatte, oder? http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2016.pdf

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webber
· bearbeitet von webber

Hab auch mal so eine ähnliche komische Frage: Was mache ich mit der Angabe nach §7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG in der Steuererklärung genau? Von Zeile 7 einfach abziehen oder woanders eintragen?

Zudem steht bei mir, dass für einen Investmentfonds die Erträge nicht bekannt gewesen seien, die ich aber in Zeile 15 eintragen soll. Was mache ich damit?

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Taxadvisor

Der Sonderausweis gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG kann (insoweit) von den Erträgen gem. Zeile 7 abgezogen werden, insoweit er in den Vorjahren bereits (in Zeile 15) erklärt und versteuert wurde bzw. aufgrund Pauschbetrag/Verlustvorträgen steuerfrei geblieben ist.

 

Für den unbekannten Fonds sollte die ISIN und die Stückzahl angegeben sein. Dann muss der Wert mit Hilfe des Bundesanzeigers ermittelt werden und zu den ggfs. weiteren Beträgen lt. Zeile 15 addiert werden. Nur dann ist beim späteren Verkauf ein Abzug dieser Beträge möglich (s.o.).

 

Gruß

Taxadvisor   

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webber
· bearbeitet von webber
vor 7 Minuten schrieb Taxadvisor:

Der Sonderausweis gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 InvStG kann (insoweit) von den Erträgen gem. Zeile 7 abgezogen werden, insoweit er in den Vorjahren bereits (in Zeile 15) erklärt und versteuert wurde bzw. aufgrund Pauschbetrag/Verlustvorträgen steuerfrei geblieben ist.

 

Für den unbekannten Fonds sollte die ISIN und die Stückzahl angegeben sein. Dann muss der Wert mit Hilfe des Bundesanzeigers ermittelt werden und zu den ggfs. weiteren Beträgen lt. Zeile 15 addiert werden. Nur dann ist beim späteren Verkauf ein Abzug dieser Beträge möglich (s.o.).

 

Gruß

Taxadvisor   

Wenn in 2015 nichts in Zeile 15 angegeben wurde, kann ich es auch nicht abziehen und muss nichts korrigieren?

Macht es Sinn im Bundesanzeiger nachzusehen, wenn das Geschäftsjahr am 31.03.2016 endete, ich den Fonds aber erst seit November 2016 halte? Oder kann ich das dann einfach ignorieren?

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Taxadvisor

Der korrekte Weg wäre: Korrektur der Erklärung 2015 (und Vorjahre?) und dann Abzug in 2016 (so sieht es das BMF-Schreiben vor).

 

Ich würde bei einer fehlenden Angabe in der Steuerbescheinigung immer noch mal im Bundesanzeiger suchen, dauert ja auch nur 5 Min.

 

Gruß

Taxadvisor

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webber
· bearbeitet von webber

Meinen Aufzeichnungen nach müsste ich dann ja noch 2014 und 2015 korrigieren ... Hast du das entsprechende BMF-Schreiben zur Hand?

Im Bundesanzeiger hab ich ja nach gesehen. Aber wenn das Geschäftsjahr endet, bevor ich den Fonds gekauft habe, dann sind doch die Therausierungen schon da mit drin oder weshalb muss ich die dann noch einmal angeben?

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cantaloupe
· bearbeitet von cantaloupe

Die Thesaurierung erfolgt -meines Wissens nach- in der Regel zum Geschäftsjahresende. Wenn Du zu dem Zeitpunkt den Fonds noch nicht hattest, kannst Du in diesem Jahr ergo auch keine ausschüttungsgleichen Erträge aus diesem Fonds haben (...sagt mein halbwegs gesunder Menschenverstand)

 

 

An dieser Stelle aber mal ein ganz dickes Lob und ein grosser Dank an Taxadvisor, der immer so detailreich und kompetent bei all diesen nickligen verzwickten Fragen hilft, die hier im Forum immer wieder bei den Steuerthemen auftreten.

Auch mir haben Deine Antworten weiter oben im Thread gerade sehr weitergeholfen !

 

...das wollte ich mal loswerden :-)

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