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hans1212

Zeile 51 in KAP

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hans1212

Hallo,

 

habe von meiner Bank die Steuerbescheinugung für 2016 erhalten.

 

Da gibt es die Zeile "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" mit Betrag 25,18€ , es heißt ich soll das in Zeile 51 der KAP eintragen.

Soweit so gut.

Nun ist aber auch ein Kreuz bei  "Ausländisch thesaurierender Investmentfonds vorhanden"

Darunter steht "Nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge..." mit Betrag 45,12€, das soll in Zeile KAP 15. Auch OK.

 

Nun aber mein Problem:

Es kommt gleich als nächste Zeile "Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer" mit Betrag 3,51€ (Zeile 51).

 

Meine Frage: Es gibt in der Anlage KAP ja nur eine Zeile 51, trage ich dort die Summe (25,18 + 3,51) oder nur 25,18 oder die Differenz (25,18-3,51) ein oder nur 4,18?

Was mich irritiert ist das Wort "Summe" bei dem Betrag 25,18, das könnte ja bedeuten, dass das einfach der Betrag ist der in Zeile 51 reinkommt und das "Hierauf entfallende anrechenbare..." einfach nur Informationszwecken dient?

 

Vielen Dank euch.

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Taxadvisor

Die Summe, die EUR 25,18 sind die QuSt auf Erträge, die der AbgSt dem Grunde nach unterlegen haben, bei denen aber aufgrund Verlusten bzw. Freibetrag keine AbgSt angefallen ist. Die EUR 3,51 entfallen auf Erträge, die noch nicht der AbgSt unterlegen haben können, bei denen eine Anrechnung im KapSt-Abzugsverfahren nicht möglich ist.

 

Gruß

Taxadvisor

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hans1212

Danke für die Antwort.

 

Das bedeutet also die 3,51 sind nicht ein Teil der 25,18 und somit gebe ich in KAP Zeile 51 den Gesamtwert also 28,69 an?

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kleinerfisch

Ich denke, so meint taxadvisor das und ich mache das auch so.

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 3 Stunden schrieb hans1212:

Da gibt es die Zeile "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" mit Betrag 25,18€ , es heißt ich soll das in Zeile 51 der KAP eintragen.

 

Deshalb würde ich die 25,18 in die Zeile 51 eintragen. Banken sollten eigentlich in der Lage sein, selbst zu addieren.

Addieren muss man nur dann, wenn man mehrere Steuerbescheinigungen von verschiedenen Banken erhalten hat (z.B. Zeile 51 KAP = Zeile 51 Bank A + Zeile 51 Bank B).

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hans1212

Ok, jetzt wird es interessant ;)

 

Kleinerfisch du sagtst du machst das immer so, hat dir das dein Steuerberater oder deine Bank gesagt wie es einzutragen ist, wie sicher bist du dir?

 

Gravity kommt deine Ausage nur vom "Leseverständnis" her oder füllst du regelmäßig deine KAP so aus, wie du gesagt hast?

 

Wie gesagt, ich frage weil mich beim Lesen das Wort Summe ein wenig irritiert, und sich die Frage aufdrängt ob das nicht vielleicht schon der komplette Betrag ist, den man eintragen muss.

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gravity
· bearbeitet von gravity
vor 3 Stunden schrieb hans1212:

Gravity kommt deine Ausage nur vom "Leseverständnis" her oder füllst du regelmäßig deine KAP so aus, wie du gesagt hast?

 

Ich habe nur fiktive QSt aus argentinischen Anleihen, die bereits von der Bank angerechnet werden. Deshalb stehen die Beträge bei mir in Zeile 50 anstatt Zeile 51. Bei mir keine Fonds, deshalb auch keine Addition erforderlich. Hilfreicher Hinweis: Seite 4 in https://www.fondsdepotbank.de/fileadmin/user_upload/dateien/downloads/Erlaeuterung_zur_Steuererklaerung_2016.pdf

 

Zitat

 

Zeile 51:
In dieser Zeile wird Ihnen die noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer aus dem abgelaufenen Kalenderjahr ausgewiesen. Dieser Wert ist somit die Bescheinigung Ihres noch vorhandenen anrechenbaren Quellensteuertopfes. Ein Vortragen des Steuertopfes in das nächste Kalenderjahr ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass dieser Wert nur die ausländische Quellensteuer enthält, welche im Zuge der Depotführung verrechnet werden darf. Die ausländische Quellensteuer aus ausländischen Thesaurierungen ist in dieser Zeile somit nicht enthalten.

 

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden:
Diese Zeile wird nur dann angedruckt, wenn in einem Ihrer oben genannten Depots ein ausländischer thesaurierender Fonds vorhanden ist bzw. im bescheinigten Kalenderjahr vorhanden war.
Zeile 51:
In dieser Zeile wird die Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten Quellensteuer aus ausländischen thesaurierenden Fonds aus dem abgelaufenen Kalenderjahr ausgewiesen. Die Anrechnung dieser Quellensteuer kann erst im Zuge Ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgen.

 

 

Fazit: Man muss also doch selbst addieren >>> Eintrag in Zeile 51: 25,18 + 3,51 = 28,69

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kleinerfisch

Ich stimme meinem Vorredner zu.

Wenn man Erträgnisaufstellungen hat, kann man auch sehen, dass die QSt auf die Thesaurierungen nicht in der ersten Summe enthalten ist. Man sieht ja dann, wie diese sich zusammensetzt.

Meine Antwort auf Deine Frage, Hans, ist also: zu 100% sicher

 

Im Übrigen werden die Steuerbescheinigungen sowieso von den Banken ans Finanzamt gemeldet. Solltest Du also zu viel eintragen, wird das eh automatisch gestrichen. Man käme dafür auch nicht ins Gefängnis, nicht mal als Freigänger. ;)

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hans1212

Super, danke euch:)

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