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Relich

Nur Versorgungswerk oder auch Deutsche Rentenversicherung?

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Relich
· bearbeitet von Relich

Angenommen folgende Situation: 

 

Haupttätigkeit: Rentenbeiträge werden in ein Versorgungswerk eingezahlt

 

Nebentätigkeit: Man hat die Wahl, entweder in die GRV einzuzahlen oder sich von der GRV befreien zu lassen und ebenso die Beiträge in das Versorgungswerk fließen zu lassen. 

 

Was ist hier sinnvoller bzw. ertragreicher? Aus Sicht der Diversifikation sicherlich die DRV. Ertrag weiß ich nicht. 

 

Falls irgendwann eine Mindestrente eingeführt wird mit x Beitragsjahren, könnte ich mir vorstellen, dass es Sinn machen kann, hier beide Systeme in Anspruch zu nehmen. Aber das ist alles von der Entwicklung der Politik abhängig, also Spekulation. Ich weiß allerdings auch nicht, ob die Auszahlung der DRV von dem der Versorgungswerke beeinflusst werden, oder ob die Systeme unabhängig sind. Sprich, falls ich schon 1000 Euro vom Versorgungswerk bekomme, ich keinen Anspruch mehr auf eine Mindestrente in der DRV hätte. 

 

Was gibt es sonst an Vor- und Nachteilen beider Möglichkeiten?

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Gast231208

Ist die Krankenversicherung privat oder gesetzlich?

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CHX

Das hängt von mehreren Faktoren ab:
Wie entwickeln sich die Kapitalmärkte bzw. die Zinsmärkte zukünftig?
Wie entwickeln sich der Arbeitsmarkt und die Lohnentwicklungen zukünftig?

Grundsätzlich dürfte gelten:

Versorgungswerk: Steigerungszahl (abhängig vom Alter) multipliziert mit dem Rentenentgeltpunkt = monatliche Rente

Die zu erwartende monatliche Rente würde steigen, wenn der Rentenentgeltpunkt mehr wert würde (was derzeit aufgrund der Niedrigzinsen schwierig werden dürfte und durch jährlich steigende Beiträge ins AVW aufgefangen werden soll, da Rentenentgeltpunkte beim AVW nicht garantiert sind). Im Gegenzug könnte es sogar passieren, dass die zukünftigen Renten abgesenkt werden müssen, falls das Zinsniveau langfristig so niedrig bleibt wie derzeit.

Die Steigerungszahl sinkt mit jedem Lebensjahr, weil der Verzinsungszeitraum bis zum Renteneintrittszeitpunkt abnimmt. In der Steigerungszahl steckt also eine implizite Verzinsung. Steigerungszahlen sind ähnlich den Rentenentgeltpunkten bei einem AVW ebenfalls nicht garantiert.

Da das System der gesetzlichen Rente etwas anders funktioniert, gibt es einen Tipping Point, ab dem ein Wechsel vom Versorgungswerk in die GRV oder eine freiwillige Einzahlung in die GRV attraktiv werden könnte. Aufgrund der (derzeitigen) guten Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung ist bei der GRV eher mit Rentensteigerungen zu rechnen.
Zudem fällt der Entgeltpunktwert in der GRV unter die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie, solange er auf eigenen Beiträgen beruht und nicht auf Steuerzuschüssen.

Für junge AVW-Mitglieder könnten freiwillige Mehrzahlungen in das Versorgungswerk sinnvoll sein, da sie sich den derzeitigen Rentenentgeltpunkt und den höheren Steigerungsfaktor noch zu relativ günstigen "Preisen" sichern. Hier sollte allerdings beachtet werden, dass die Rentenentgeltpunkte oder Steigerungszahlen bis zum Renteneintritt nicht verfassungsrechtlich garantiert sind - es ist nur davon auszugehen, dass diese so weit wie möglich zu Lasten zukünftig zu erdienender Ansprüche gesichert werden.

Ältere Mitglieder der Versorgungswerke sollten perspektivisch Einzahlungen in die GRV leisten, da sie strukturell davon profitieren könnten, dass sie eine um 4-5 Jahre höhere Lebenserwartung als der Durchschnitt der GRV-Mitglieder haben und die Rentenentgeltpunkte ab einem bestimmten Lebensjahr in den Versorgungswerken oft unter denen der GRV liegen.

Grundsätzlich gilt aber immer das Mackenroth-Theorem: die Sozialausgaben einer Volkswirtschaft müssen immer aus dem laufenden Volkseinkommen erbracht werden. Es kann also nur das in einer Periode verteilt werden, was in der Periode auch erarbeitet wird. Geht man davon aus, dass die Lohnentwicklung aufgrund von Fachkräftemangel tendenziell stärker steigen wird als die Kapitalentlohnung (Kapital steht ja mittlerweile quasi im Überfluss zur Verfügung ...), dann könnten freiwillige Einzahlungen älterer AVW-Mitglieder in die GRV Sinn ergeben.

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asche

Danke - vor dem Hintergrund und aus Diversifikationsgründen überlege ich auch, Freiwillige Zahlungen in die GRV zu leisten (Freiwillige Versicherung), um zumindest die 60 Monate Mindestvetsicherungszeit zu erreichen. Großteil der Altersversorgung bleibt aber das Versorgungswerk (Pflichtmitgliedschaft).

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Relich
35 minutes ago, pillendreher said:

Ist die Krankenversicherung privat oder gesetzlich?

 

Inwiefern spielt das für die Wahl der Rente eine Rolle? Die Beträge für die Krankenversicherung sind von der Rente abgekoppelt und der Status kann sich ja auch noch in die eine oder andere Richtung ändern. Für den Job gibt es meines Wissens dann aber kein Zurück mehr, sobald man  für diesen ein Mal von der DRV befreit ist. 

 

In der PKV steigen für die Nebentätigkeit die Beträge im Gegensatz zur PKV durch das weitere Einkommen nicht, aber das wäre dann ein anderes Thema, oder übersehe ich da etwas?

 

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Relich

@CHXDanke für die Ausführung. Also könnte tendenziell für eine Junge Person eine Befreiung aus der DRV Sinn machen, falls sich an den Systemen nichts ändert. 

 

Falls aber eine Mindestrente eingeführt wird, wie sie momentan von Nahles prophezeit wird, die bei 35 Beitragsjahren unabhängig der Höhe der Einzahlungen ausgezahlt wird, könnte es auch Sinn machen, langfristig den kleinen Beitrag in die DRV zu zahlen. 

 

Weiterhin wird die DRV subventioniert durch andere Gelder der Staates, was meines Wissens nach bei Versorgungswerken nicht der Fall ist, was auch für die DRV sprechen könnte. 

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odensee
vor 8 Minuten schrieb Relich:

Falls aber eine Mindestrente eingeführt wird, wie sie momentan von Nahles prophezeit wird, die bei 35 Beitragsjahren unabhängig der Höhe der Einzahlungen ausgezahlt wird, könnte es auch Sinn machen, langfristig den kleinen Beitrag in die DRV zu zahlen. 

Noch ist es ja nicht soweit. Ich vermute aber stark, dass zur Auszahlung der Mindestrente auch geprüft wird, ob andere Ansprüche bestehen. Ansonsten wäre das ja ein geniales Modell.

 

vor 8 Minuten schrieb Relich:

Weiterhin wird die DRV subventioniert durch andere Gelder der Staates,

Ernstgemeinte Frage: ist das tatsächlich so? Die DRV kommt ja auch für eine Menge an "versicherungsfremden Leistungen" auf. Wen man diese Leistungen herausrechnet: wird die DRV dann tatsächlich subventioniert?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 1 Stunde schrieb asche:

um zumindest die 60 Monate Mindestvetsicherungszeit zu erreichen

ist die preiswerteste Möglichkeit, einen Minijob anzunehmen: für bspw. 50€ im Monat pauschal bei einem alten Rentner in der Nachbarschaft Rasenmähen, Laubfegen, Schneeschieben...

und Mindestbeiträge für ein Entgelt von € 175 bezahlen.

Wenn es auf die Höhe der späteren Rente nicht ankommt, und einziges Ziel ist, die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten zu erreichen, gibt es keinen besseren Weg.

 

Um jeder Kritik in Richtung Sozialmissbrauch vorzubeugen: Dies stand so als Begründung für den damals möglichen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit eines Minijobs ausdrücklich in der Gesetzesbegründung der HARTZ-Gesetze.

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Relich
18 minutes ago, odensee said:

Noch ist es ja nicht soweit. Ich vermute aber stark, dass zur Auszahlung der Mindestrente auch geprüft wird, ob andere Ansprüche bestehen. Ansonsten wäre das ja ein geniales Modell.

Ja, das ist richtig. Das ist auch schon in der Mindestrente berücksichtig, sodass nur die wirklich Bedürftigen davon profitieren. 

 

18 minutes ago, odensee said:

Ernstgemeinte Frage: ist das tatsächlich so? Die DRV kommt ja auch für eine Menge an "versicherungsfremden Leistungen" auf. Wen man diese Leistungen herausrechnet: wird die DRV dann tatsächlich subventioniert?

Weiß ich nicht, guter Punkt. 

 

18 minutes ago, beamter97 said:

ist die preiswerteste Möglichkeit, einen Minijob anzunehmen: für bspw. 50€ im Monat pauschal bei einem alten Rentner in der Nachbarschaft Rasenmähen, Laubfegen, Schneeschieben...

und Mindestbeiträge für ein Entgelt von € 175 bezahlen.

Die Rechnung verstehe ich nicht ganz, ich dachte erst ab 450,01 Euro wird der Job sozialversicherungspflichtig. Wie kann das dann mit 50 Euro im Monat funktionieren, und was genau steckt hinter den 175 Euro Entgelt? 

 

18 minutes ago, beamter97 said:

Wenn es auf die Höhe der späteren Rente nicht ankommt, und einziges Ziel ist, die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten zu erreichen, gibt es keinen besseren Weg.

Auch ein guter Punkt. In diesem Fall geht es in der Tat um 0 Monate bisher in der DRV. Die Nebentätigkeit wäre also eine Möglichkeit, die 60 Monate voll zu bekommen, um überhaupt Anspruch zu haben. Das habe ich im Eingangspost vergessen zu erwähnen, könnte aber durchaus von Bedeutung sein. 

 

Ist die Frage nicht, ob es sich mehr lohnt, die 5 Jahre Mindestversicherungszeit in der DRV zu erreichen oder stattdessen die 5 Jahre in ein Versorgungswerk einzuzahlen? Oder hat es noch einen weiteren Vorteil, überhaupt Anspruch auf die DRV zu haben?

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beamter97
vor 6 Minuten schrieb Relich:

Die Rechnung verstehe ich nicht ganz,

zu unterscheiden ist zwischen Sozialversicherungspflicht (also das komplette Paket: Kranken, Pflege, Arbeitslosigkeit, Rente) und alleiniger Rentenversicherungspflicht.

zur Zeit gilt: [Quelle drv-bund.de]

 

"Was gilt für Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Minijobs unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Die Minijobber selbst zahlen zusätzlich einen Eigenbeitrag. Dadurch kommen sie in den Genuss des vollen Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf Antrag können sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen."

 

"Wie hoch ist der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung?

Minijobber zahlen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent in der Regel einen Eigenbeitrag von 3,7 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro liegt der Eigenbeitrag damit bei 16,65 Euro im Monat. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, ist für den tatsächlichen Verdienst ein Eigenbeitrag von 3,7 Prozent und für die Differenz vom tatsächlichen Verdienst bis 175 Euro der volle Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 Prozent zu zahlen. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Beträge."

 

ad 1: da die meisten Minijobber eine SV-Pflichtige Hauptbeschäftigung haben, lassen sie sich befreien und haben dann mehr Netto vom Brutto.

ad 2: diesen der Verbeitragung unterliegenden Mindestverdienst hat der Gesetzgeber bestimmt, um später nicht Kleinstrenten auszahlen zu müssen.

Nach meiner überschlägigen Rechnung führen 60 Monate zu 175 € beitragspfl. Entgelt zu einer Monatsrente von ca. € 10,00

 

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beamter97
vor 32 Minuten schrieb Relich:

In diesem Fall geht es in der Tat um 0 Monate bisher in der DRV

 

mit zwei Kindern bist du ganz schnell von 0 auf 72!  Wenn Du dich mit deiner Partenerin/deinem Partner einigst, auf wessen Rentenkonto die 2 x 3 Jahre Erziehungszeit gebucht werden.

vor 38 Minuten schrieb Relich:

Oder hat es noch einen weiteren Vorteil, überhaupt Anspruch auf die DRV zu haben?

Ja,

Hinterbliebenenversorgung!

 

und den damit verbundenen Anspruch auf Mitgliedschaft in der KVdR.

 

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tom1956
vor 3 Stunden schrieb Relich:

Angenommen folgende Situation: 

 

Haupttätigkeit: Rentenbeiträge werden in ein Versorgungswerk eingezahlt

 

Nebentätigkeit: Man hat die Wahl, entweder in die GRV einzuzahlen oder sich von der GRV befreien zu lassen und ebenso die Beiträge in das Versorgungswerk fließen zu lassen. 

 

Was ist hier sinnvoller bzw. ertragreicher? Aus Sicht der Diversifikation sicherlich die DRV. Ertrag weiß ich nicht. 

 

Falls irgendwann eine Mindestrente eingeführt wird mit x Beitragsjahren, könnte ich mir vorstellen, dass es Sinn machen kann, hier beide Systeme in Anspruch zu nehmen. Aber das ist alles von der Entwicklung der Politik abhängig, also Spekulation. Ich weiß allerdings auch nicht, ob die Auszahlung der DRV von dem der Versorgungswerke beeinflusst werden, oder ob die Systeme unabhängig sind. Sprich, falls ich schon 1000 Euro vom Versorgungswerk bekomme, ich keinen Anspruch mehr auf eine Mindestrente in der DRV hätte. 

 

Was gibt es sonst an Vor- und Nachteilen beider Möglichkeiten?

Kleines Problem bei den "verkammerten" Berufen: Nahezu jedes berufsständige Versorungswerk ist anders aufgestellt. Da hilft nur ein Blick auf den Einzelfall (den kann aber leider nur ein absoluter Profi leisten, z. B. die Bilanz studieren, die demographische Struktur, die Kapitalanlagen usw.). Nichtsdestotrotz: In der heutigen Zeit ist Diversifikation das Wichtigste überhaupt. Klar: Die GRV ist fast zur Totgeburt mutiert. Allerdings: So viele Renter (Wähler !) kann man nicht völlig ignorieren (die letzte Zahl, die mir erinnerlich ist: roundabout 25 Millionen Rentner !). Die GRV würde ich als idealen "Hedge" zu anderen Anlagen sehen. Allerdings würde ich nicht allzu viel in dieses "politische" Renten-System" investieren. Eine kleine gesetzliche Rente aber - als ein Baustein im Vorsorgemix - kann aber sicherlich nicht schaden. Mehr als 500 - 1.000 Euro Rente würde ich persönlich da aber nicht anpeilen. Aber das ist natürlich nur meine ganz subjektive Sicht.

 

Langfristig sehe ich hier eh Eingriffe der Politik. Es wird sich dauerhaft schwer durchhalten lassen, weiterhin z. B. recht üppige Pensionen an Beamte auszuzahlen und auch die Versorgungswerke unbehelligt zu lassen - während die Mitglieder der GRV nach 30-35 Jahren Durchschnittsverdienst knapp über der Grundsicherung landen.

 

Conclusio: In die GRV einzahlen - aber nur mit dem Ziel später eine zusätzliche kleine, gesetzliche Rente zu generieren.

 

Viel Erfolg !

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 3 Stunden schrieb pillendreher:

Ist die Krankenversicherung privat oder gesetzlich?

 

vor 3 Stunden schrieb Relich:

 

Inwiefern spielt das für die Wahl der Rente eine Rolle? Die Beträge für die Krankenversicherung sind von der Rente abgekoppelt und der Status kann sich ja auch noch in die eine oder andere Richtung ändern. Für den Job gibt es meines Wissens dann aber kein Zurück mehr, sobald man  für diesen ein Mal von der DRV befreit ist. 

In der PKV steigen für die Nebentätigkeit die Beträge im Gegensatz zur PKV durch das weitere Einkommen nicht, aber das wäre dann ein anderes Thema, oder übersehe ich da etwas?

 

 

Guckst du hier

http://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/

http://www.bondboard.de/forum/showthread.php?958-Freiwillig-Mitglied-in-der-GKV&p=208293#post208293

Es geht darum (aktueller Stand) ob du bei Rentenantritt in die Krankenversicherung der Rentner wechseln darfst oder dich dann freiwillig gesetzlich versichern musst.

Und wie viel du dann an Krankenversicherungsbeiträgen bezahlst, ob also deine Zinseinkünfte bzw. Mieteinkünfte mitgerechnet werden.

Sobald du in die GRV 60Monate einzahlst, wirst du Mitglied in der KVdR und das spart dir möglicherweise sehr viel Geld, wenn der Gesetzgeber diese Lücke nicht schließt.

 

GKV-Beiträge als Rentner

                                            in der KVdR pflichtversichert       freiwillig gesetzlich versichert 

                                           beitragspflichtig    Beitragssatz*  beitragspflichtig   Beitragssatz*

gesetzliche Rente                     ja                          7,3 %            ja                     7,3 %

Versorgungsbezüge                  ja                         14,6 %           ja                  14,6 %

Erwerbseinkommen                  ja                         14,6 %           ja                   14,6 %

Mieteinnahmen                        nein                         -                 ja                   14 %

Zinsen, Dividenden u.ä.           nein                         -                 ja                  14 %

private Renten                         nein                        -                  ja                  14 %

*Zusätzlich zum Beitragssatz muss der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse bezahlt werden.
Quelle: GKV-Beitragssätze von 2017 (Stand: Januar 2017)

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Relich
· bearbeitet von Relich

Die kvdr ist ein Status, der nur erreicht werden kann, wenn man sehr lange (9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens ) pflichtversichert in der GKV ist, also unter der JAEG verdient. Da zählt die Haupttätigkeit dazu. Der Anfang der zweiten Hälfte des Erwerbslebens, ist in diesem Fall noch nicht erreicht, daher spielt das hier keine Rolle. Außerdem ist das doch unabhängig davon ob in ein Versorgungswerk oder DRV eingezahlt wird. 

 

Ist aus meiner Sicht kein erstrebenswerter Status für einen jungen Menschen, der noch ein ganzes Arbeitsleben vor sich hat, sondern eine Erleichterung für diejenigen, die die Voraussetzungen bereits erfüllen oder nicht mehr viel tun müssen, um sie zu erfüllen. 

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lunareactor
· bearbeitet von lunareactor
vor 10 Minuten schrieb Relich:

Die kvdr ist ein Status, der nur erreicht werden kann, wenn man sehr lange (9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens ) pflichtversichert in der GKV ist, also unter der JAEG verdient.

Eine Pflichtversicherung ist nicht erforderlich, eine freiwillige Versicherung reicht ebenfalls aus. Es geht rein um die Versicherungszeiten. Daher ist auch ein Verdienst über JAEG möglich.

 

Zitat

Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

2 Wer wird Mitglied in der KVdR?
In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen
Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte
dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung)
oder eine
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat.

 

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Gast231208
· bearbeitet von pillendreher
vor 53 Minuten schrieb Relich:

Die kvdr ist ein Status, der nur erreicht werden kann, wenn man sehr lange pflichtversichert in der GKV ist, also unter der JAEG verdient. Da zählt die Haupttätigkeit dazu.

 

 

Quatsch, schau mal in dem verlinkten Thread ab #53

http://www.bondboard.de/forum/showthread.php?958-Freiwillig-Mitglied-in-der-GKV/page6

 

Da ich als Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks auch betroffen bin habe ich mich grob darüber informiert.

Vielleicht erklärt es dir ein Versicherungsexperte hier im Forum, ich bin dann mal raus (Nachtrag: nicht weil ich etwa beleidigt bin, sondern weil ich mangels Wissen nicht mehr dazu beitragen kann).

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beamter97

 

 

vor 12 Minuten schrieb Relich:

(9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens )

 

der Begriff Erwerbsleben ist so nicht richtig: Das Gesetz spricht von der Rahmenfrist zwischen Beginn der ersten SV-Pflichtigen Tätigkeit und dem Rentenbeginn.

 

Eine (junge) Witwe hat noch nicht unbedingt ihr Erwerbsleben beendet.

 

ein bisher auch als Rentner frw. in der GKV versicherter Mann (der nicht die Voraussetzungen für die KVdR erfüllte) kann mit Bezug einer Witwer-Rente z.B. im Alter von 88 Jahren erstmals in die KVdR eintreten - mit den von pillendreher genannten Vorteilen bei der Beitragsberechnung (aller seiner Einkünfte)

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Relich
· bearbeitet von Relich

OK, also KVdR wäre noch etwas, was generell für die DRV sprechen könnte. Ich dachte, dass die Kriterien hier strenger wären. Danke für die Korrektur. 

 

Langfristig ist aber wohl eine PKV gewünscht, daher erübrigt sich das Thema vermutlich. Allerdings ist es noch lange hin, bis die zweite Hälfte der Zeit zwischen erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Rentenantragsstellung beginnt. Und wer weiß, wie die Situation in 20 bzw. 40 Jahren (geplanter Beginn und Ende dieser zweiten Hälfte) aussieht. 

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Settembrini

Eine kleine Nachfrage zu den 60 Monaten Mindestzeit in der GRV:

Sind diese nicht schon allein durch die Anrechnungszeiten (Schule, Studium, Elternzeit) erfüllt?

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asche

Nein. Anrechnungszeiten (wie zB Ausbildungszeiten) zählen nicht für die Mindestzeit.

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