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morini

Befreiung von der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bei vor dem 01.01.2009 gekauften Wertpapieren - Zeitraum unbegrenzt?

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morini
· bearbeitet von morini

Hallo zusammen,

 

besteht die Gefahr, dass die Befreiung von der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bei vor dem 01.01.2009 gekauften Wertpapieren irgendwann mal gekippt wird, oder geht ihr davon aus, dass dieser Zeitraum unbegrenzt ist, so dass man auch in 10 oder 20 Jahren noch von diesem Steuerschlupfloch wird profitieren können?

 

Gruß

morini

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Taxadvisor

In the long run we are all dead... Vor 10 Jahren gab es keine Abgeltungsteuer, in 10 Jahren wird sie wahrscheinlich abgeschafft sein.

 

Was für eine Antwort erwartest Du?

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 2 Stunden schrieb morini:

besteht die Gefahr, dass die Befreiung von der Abgeltungssteuer auf Kursgewinne bei vor dem 01.01.2009 gekauften Wertpapieren irgendwann mal gekippt wird

 

Ja!

 

Grundsätzlich dürfen Steuern zwar nicht "nachträglich" erhoben werden. Aber in der Sichtweise der Politik fallen die Steuern ja ggf. erst bei Verkauf an; sollte also die Steuerfreiheit per Gesetz gekippt werden, so gülte das nur für zukünftige Verkäufe.

 

Also immer schön FDP o.ä. wählen, wenn du daran interessiert bist, daß deine Altanlagen weiterhin steuerfrei bleiben.:-)

 

P.S.: Bei der Besteuerung von vor 2009 gekauften Fonds-Anteilen wird die Abschaffung der Steuerfreiheit ja demnächst zur Realität.
 

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kleinerfisch
vor 53 Minuten schrieb Maikel:

P.S.: Bei der Besteuerung von vor 2009 gekauften Fonds-Anteilen wird die Abschaffung der Steuerfreiheit ja demnächst zur Realität.

Wie man an dem Beispiel auch sieht, bleiben die vor der Gültigkeit des neuen Gesetzes gemachten Kursgewinne steuerfrei.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 2 Stunden schrieb Maikel:

P.S.: Bei der Besteuerung von vor 2009 gekauften Fonds-Anteilen wird die Abschaffung der Steuerfreiheit ja demnächst zur Realität.

 

Dann wird es voraussichtlich nicht mehr lange dauern, bis eine ähnliche Regelung auch bei Aktien umgesetzt wird, was natürlich schade ist.

Wenn die vor der Gültigkeit des neuen Gesetzes gemachten Kursgewinne tatsächlich steuerfrei bleiben, könnte man allerdings damit leben.

 

Auf jeden Fall danke für eure Antworten!

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Laser12

ja

nein

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morini
vor einer Stunde schrieb Laser12:

nein

 

Sagen wir's mal so: Man wird mit einer solchen Neuregelung leben müssen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Dann wird es voraussichtlich nicht mehr lange dauern, bis eine ähnliche Regelung auch bei Aktien umgesetzt wird, ...

Wieso sollte es dazu eine Notwendigkeit geben?

 

Die Fonds sind doch überhaupt nicht vergleichbar, da entgehen dem Staat ja auch Gewinne die erst vor kurzem oder gar zukünftig angestoßen wurden.

Bei den Aktien erledigt sich das hingegen zunehmend von allein.

 

Und selbst wenn, es würde auch da - wie bei den Fonds - nur zukünftige Gewinne betreffen, wo ist das Problem?

Und noch wichtiger, warum soll man sich jetzt Gedanken darüber machen? Man muss schließlich nichts tun, insbesondere nicht vor dem Stichtag verkaufen.

 

Stefan

 

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kleinerfisch
vor einer Stunde schrieb reckoner:

Die Fonds sind doch überhaupt nicht vergleichbar, da entgehen dem Staat ja auch Gewinne die erst vor kurzem oder gar zukünftig angestoßen wurden.

Bei den Aktien erledigt sich das hingegen zunehmend von allein.

 

Kannst Du das bitte mal näher erläutern? Ich verstehe nur Bahnhof.

Was sind "Gewinne, die erst vor kurzem angestoßen wurden"?

Was erledigt sich bei Aktien "zunehmend von allein"?

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Maikel
vor 14 Stunden schrieb kleinerfisch:

Wie man an dem Beispiel auch sieht, bleiben die vor der Gültigkeit des neuen Gesetzes gemachten Kursgewinne steuerfrei.

 

Ja, in diesem Fall ist das so.

 

Es sind aber auch andere Regelungen möglich.

Als Finanzminister Eichel um das Jahr 2000 herum die Spekulationsfrist auf 5 Jahre verlängern wollte, war z.B., wenn ich das richtig erinnere, auf "Altgewinne" eine Pauschalbesteuerung von 10% geplant; es sei denn, man konnte einen geringeren Gewinn nachweisen.

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Taxadvisor

Bei der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf zehn Jahre hatten wir das gleiche Problem. Da haben BFH/BVerfG das abgebügelt. Die maßgebliche Frist der Wertpapiere ist lange abgelaufen, die rückwirkende Besteuerung (über dann 10 Jahre) wäre verfassungswidrig, das wäre eine echte Rückwirkung.  

 

Gruß

Taxadvisor

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santosh
· bearbeitet von santosh

Ab 1.1.2018 endet die Befreiung der Abgeltungssteuer auf Fonds , die vor 2009 erworben wurden :

 

Consors Bank 25.4.17 :

 

Steuern auf Fonds und ETFs ab 2018

 

Ab dem 1. Januar 2018 ändert sich die Besteuerung auf Veräußerungserlöse, die durch Fonds und ETFs entstanden sind. Bisher gilt, dass die Veräußerungserlöse aus Fonds, die vor 2009 erworben wurden, nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Dieser Bestandsschutz für Veräußerungsgewinne wird mit der Änderung des Investmentsteuergesetzes aufgehoben. Gewinne die ab dem 1. Januar 2018 erwirtschaftet werden, unterliegen der Abgeltungsteuer. Für Anleger, die auf den Fortbestand des Schutzes vertraut und noch vor 2009 in Fonds investiert haben, mit dem Wissen, auf zukünftige Gewinne keine Steuern zahlen zu müssen, ist das ärgerlich. Im Detail treten 2018 folgende Änderungen in Kraft:

 

Inländische und ausländische Fonds, die Erträge thesaurieren oder ausschütten, werden ab 1. Januar 2018 nach der gleichen Systematik besteuert.

Die Abgeltungsteuer fällt künftig weiterhin auf Erträge und Gewinne aus Veräußerungen an. Allerdings wird das, gerade bei ausländischen Fonds, komplizierte Besteuerungsregime durch ein einfacheres und verständlicheres ersetzt.

Anleger, deren Erträge unter dem Jahresfreibetrag von 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) bleiben, zahlen weiterhin keine Steuern.

Wer Fonds vor 2009 gekauft hat, muss die Erträge ab 2018 versteuern. Somit fällt der bisherige Bestandsschutz weg. Beim Verkauf gibt es aber einen Freibetrag von 100.000 Euro, welcher über die Veranlagung geltend gemacht werden muss.

Bei Riester- oder Rürupverträgen ändert sich bei der Besteuerung nichts. Wer im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung anspart, hat weiterhin den Vorteil, dass Steuern auf Dividenden und Zinsen während der Ansparphase steuerfrei sind.

 

Allerdings Freibetrag ??? Da weiß noch niemand etwas

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odensee
vor 2 Minuten schrieb santosh:

Ab 1.1.2018 endet die Befreiung der Abgeltungssteuer auf Fonds , die vor 2009 erworben wurden :

das ist bekannt und wird seit langem hier diskutiert.

 

vor 2 Minuten schrieb santosh:

Allerdings Freibetrag ??? Da weiß noch niemand etwas

Was ist dir unklar? Welchen Freibetrag meinst du?

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santosh
vor 3 Minuten schrieb santosh:

 Beim Verkauf gibt es aber einen Freibetrag von 100.000 Euro, welcher über die Veranlagung geltend gemacht werden muss.
 

 

 

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odensee
vor 6 Minuten schrieb santosh:

 

Vielleicht kannst du deine Frage mal in einem kompletten Satz formulieren? Der Freibetrag von 100.000 Euro gilt für Fondsanteile, die vor dem 31.12.2008 gekauft wurden, er wird aber nicht automatisch von der Bank angesetzt, sondern über die Steuererklärung.

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santosh

Ok , lese gerade , dass eh noch vieles nicht geklärt ist , es besteht also kein Grund im Moment zu handeln.

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Maikel
vor 2 Stunden schrieb Taxadvisor:

Bei der Verlängerung der Spekulationsfrist für Immobilien von zwei auf zehn Jahre hatten wir das gleiche Problem. Da haben BFH/BVerfG das abgebügelt. Die maßgebliche Frist der Wertpapiere ist lange abgelaufen, die rückwirkende Besteuerung (über dann 10 Jahre) wäre verfassungswidrig, das wäre eine echte Rückwirkung. 

 

Was genau haben BFH/BVerfG da abgebügelt?

Welche maßgebliche Frist meinst du?

 

Wenn du von einem Bestandsschutz seit Kaufzeitpunkt ausgehst, dann wäre die Neuregelung für Fonds ja auch teilweise unzulässig.

Fonds könnten einige Aktien ja schon seit 2008 im Depot halten.

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kleinerfisch

Wenn ich richtig erinnere wurde von den Gerichten entschieden, dass eine Immobilie, die zum Zeitpunkt der Gültigkeit mehr als zwei aber weniger als 10 Jahre im Besitz war, nicht unter die neue Spekulationsfrist fällt.

Anders war es wohl mit Immobilien, die damals weniger als zwei Jahre im Besitz waren.

 

Analog ist die alte Frist für Wertpapiere von einem Jahr für alle Altbestände "lange abgelaufen", so dass Gewinne bis zur Gültigkeit eines neuen Gesetzes geschützt sind. So ist ja auch die neue Gesetzgebung für Fonds ausgestaltet: Keine Besteuerung bis 31.12.17, dann neues Gesetz mit Besteuerung der Kursgewinne auch von Altbeständen ab 1.1.18.

Entsprechend müsste auch ggf. eine neue Gesetzgebung für andere Wertpapiere alle Kursgewinne bis zum ersten Geltungstag freistellen.

 

vor 8 Minuten schrieb Maikel:

Fonds könnten einige Aktien ja schon seit 2008 im Depot halten.

???

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Taxadvisor

Exakt!

 

Gruß

Taxadvisor

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was sind "Gewinne, die erst vor kurzem angestoßen wurden"?

Damit meinte ich aktuelle Kaufentscheidungen. Ein Fonds kann nämlich auch bei Neukäufen noch steuerfreie Kursgewinne einheimsen.

 

Zitat

Was erledigt sich bei Aktien "zunehmend von allein"?

Na die steuerfreien Aktien werden halt immer weniger (wegen: Verkauf, Übernahme, Insolvenz).

Der Anteil in meinem Depot wird jedenfalls von Jahr zu Jahr niedriger.

 

Stefan

 

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ImperatoM
Am 28.5.2017 um 17:21 schrieb Maikel:

Also immer schön FDP o.ä. wählen, wenn du daran interessiert bist, daß deine Altanlagen weiterhin steuerfrei bleiben.:-)

 

Beim "Projekt 18 Prozent" hat die FDP große Entlastungen für "den kleinen Mann" versprochen. Die einzigen Entlastungen, die es dann tatsächlich gab, betrafen Hoteliers. Für den normalen Aktionär wird die FDP gar nichts tun, eher kann man weitere Deregulierung erwarten, so dass Aktionäre weiterhin kaum Einfluss auf Managergehälter haben werden, und so dass Delistings weiterhin leicht bleiben.

 

Der freie Markt ist eine prima Sache, die FDP redet viel davon - aber sie handelt immer nur im Sinne des Großkapitals.

 

Sorry fürs Abschweifen ;)

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