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Sascha.

Gibts bei meinem Bausparvertrag irgendwelche Haken?

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Sascha.
· bearbeitet von Sascha.

Hallo !

 

Ich habe einen älteren Bausparvertrag wiederbelebt, da mein Arbeitgeber neuerdings wieder VL zahlt.

In den Bausparvertrag wurde vorher wegen Arbeitgeberwechsel eine weile nichts mehr eingezahlt, da mein Arbeitgeber bis vor kurzem keine VL für Bausparverträge gezahlt hat.

 

Der Vertrag ist vom Oktober 2008.

Er hat einen Guthabenzinssatz von 0,75% und einen Bonuszinssatz von 2%.

Momentan zahlt mein Arbeitgeber etwa 30€ und ich etwa 10€ im Monat in den Vertrag ein.

Voraussichtlich ist die halbe Bausparsumme etwa im Jahr 2021 erreicht.

Das heisst doch, dass ich dann das Geld da herausbekommen kann oder?

Den Kredit möchte ich nicht in Anspruch nehmen. Ich möchte nur die VL mitnehmen und von dem Geld dann für die Altersvorsorge ETF´s kaufen.

Gibt es da irgendwelche Haken, welche ich beachten muss?

Die Wohnungsbauprämie vom Staat bekomme ich leider (oder zum Glück?) nicht, da ich zu viel verdiene.

 

Ich kenne mich bisher nicht gut mit Bausparverträgen aus.

Gibts da sonst was wichtiges zu beachten?

 

MfG

Sascha

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SkyWalker

Im Grunde kannst du mit dem Vertrag nichts falsch machen. Welcher Anbieter ist das und wie heißt der Vertrag?

 

Es gibt Bausparkassen die in letzer Zeit Gebühren durch die Hintertür eingeführt haben, das wäre bei deinem Vertrag aufgrund des wahrscheilich relativ niedrigen Guthaben zu klären.

 

Außerdem solltest du Prüfen ob du, sofern du willst, mehr in deinen BSV eizahlen kannst als die 40,-. Dafür wäre die BSV Summe wichtig zu wissen.

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Sascha.

Der Vertrag ist von der LBS.

Tarif Classic B, Bausparsumme 10.000€.

 

Er wird Jährlich eine Kontogebühr in Höhe von 9,50€ abgezogen. Ist das legitim?

 

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 3 Stunden schrieb Sascha.:

Er wird Jährlich eine Kontogebühr in Höhe von 9,50€ abgezogen. Ist das legitim?

 

Durch diese jährlichen Kosten sinkt natürlich die Rendite des Bausparvertrages.

Zum Vergleich bietet sich das VL-Sparen der ING-DiBa (1,0% p.a., keine weiteren Kosten) an.

 

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SkyWalker
vor 4 Stunden schrieb Sascha.:

Der Vertrag ist von der LBS.

Tarif Classic B, Bausparsumme 10.000€.

 

Er wird Jährlich eine Kontogebühr in Höhe von 9,50€ abgezogen. Ist das legitim?

 

Wenn das so im Vertrag vereinbart wurde ja, Bausparkassen die bisher keine Kontoführunggebühr eingeführt hatten, holen das jetzt nach. In dem Fall kannst du widersprechen.

 

Wie hoch ist der vereinbarte Regelsparbeitrag bei deinem BSV?

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Sascha.

Den vereinbarten Regelsparbetrag hab ich grad nicht gefunden.

Habe aber auch keine Lust da noch mehr Geld reinzuzahlen jeden Monat.

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Shak
vor 4 Stunden schrieb Sascha.:

Den vereinbarten Regelsparbetrag hab ich grad nicht gefunden.

Habe aber auch keine Lust da noch mehr Geld reinzuzahlen jeden Monat.

Darf ich fragen wieso?

Auch nach der Kontoführungsgebühr erscheint mir das mit jährlich 2,75% Zinsen eine für ihre gebotene Sicherheit sehr attraktive Anlage zu sein. Wie ein mehrmonatiges Festgeld, wegen der Kündigungsfrist. Kommt natürlich darauf an, wie viel Geld da jetzt genau drin ist, aber das scheint ja nicht so wenig zu sein.


Würde das eher als sehr gut verzinste RK1 behalten, so viel reinzahlen wie zulässig und nur darüber hinausgehende Sparraten in ETF o.ä. einsetzen.
Ob du das jetzt über VL oder aus eigenem Geld machst ist ja egal, da du die AN-Sparzulage auch nicht bekommst.

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asche
· bearbeitet von asche

Die Kontoführungsgebühr ist unrechtmäßig. Statt vieler hier nur ein link zur jüngsten BGH-Entscheidung: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bauspar-darlehen-101.html. Die solltest Du Dir also zurückerstatten lassen. [edit: Ich habe nicht genau verfolgt, ob das nur für Gebühren in der Darlehensphase oder auch in der Sparphase gilt -- die Argumentation des BGH gilt jedoch genauso für die Sparphase.]

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Skuggasteg
vor 4 Minuten schrieb asche:

 [edit: Ich habe nicht genau verfolgt, ob das nur für Gebühren in der Darlehensphase oder auch in der Sparphase gilt -- die Argumentation des BGH gilt jedoch genauso für die Sparphase.]

Das steht doch genau in dem von dir verlinkten Artikel: Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Darlehensphase und hat (bis jetzt) noch keine Auswirkung auf die Ansparphase.

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Raccoon
vor 5 Stunden schrieb Sascha.:

Den vereinbarten Regelsparbetrag hab ich grad nicht gefunden.

Habe aber auch keine Lust da noch mehr Geld reinzuzahlen jeden Monat.

Ob Lust oder nicht, wenn es sie gibt und du sie nicht zahlst, dann kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen.

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Sascha.
Am 22.6.2017 um 20:38 schrieb Raccoon:

Ob Lust oder nicht, wenn es sie gibt und du sie nicht zahlst, dann kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen.

Oh. Da wittere ich Gefahr :)

Dann muss ich mal suchen.

 

Allerdigns hab ich ja schon mal 2 Jahre lang nichts eingezahlt. Und da hat sich keiner gemeldet.

Jetzt zahle ich wieder wie am Anfang ein. Damals hatte sich keiner beschwert. (Heisst aber auch nichts.) Ich schau mal nach.

Das könnte ja schon der erste Haken sein :D Danke.

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