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sevro

Steuerklassenwechsel, Elterngeld usw.

Empfohlene Beiträge

sevro

Hallo,

ich hoffe es passt überhaupt in dieses Forum. Ich bin sicher, dass sich schon einige damit beschäftigt haben, daher hoffe ich auf ein paar Anregungen.

Vorab: Ich will auch zu einem Steuerberater, um ganz sicher zu sein. Aber ich will mich vorher schlau machen und komme nicht weiter. Kann jemand einen Steuerberater in / um Dortmund empfehlen? Gerne per PN.

 

Zum Thema: Wir sind verheiratet und noch in Steuerklasse 4/4.

Im Oktober steht Nachwuchs an. Die mögliche Optimierung 5 (Er, Besserverdiener)/3 (Sie) zur Anhebung des Nettos haben wir verpennt, naja, Pech. Nun macht es ja Sinn, dass ich (Er, Besserverdiener) auf 3 wechsle, sobald die Elternzeit meiner Frau beginnt.

Der Mutterschutz bzw. das Mutterschaftsgeld sollte bei Geburt zum Termin bis zum 10.12. laufen.

  1. Ich muss den Steuerklassenwechsel bis zum 30.11. beantragen, kann das aber auch schon vorher tun, und dann eben Monatsscharf zum z.B. 1.11. wechseln. Richtig?
  2. Der Wechsel der Steuerklasse dürfte keine rückwirkenden Auswirkungen auf Elterngeld und Mutterschaftsgeld haben. Richtig?
  3. Der optimale Zeitpunkt zum Wechsel der Steuerklasse dürfte ja der 1.11. sein, um schon im November und Dezember vom höheren Netto zu profitieren. Macht das Sinn, oder verursacht das eine nachteilige Steuerrückzahlung? Sonst würde ich einfach bis zum 1.1.18 warten.

 

Falls jemand gute Tipps und Links hat nehme ich die auch gerne an.

 

Vielen Dank.

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lunareactor

Hilft dieser Link? https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/

Alles was dort steht kann man auch generell auf den Steuerklassenwechsel anwenden. Da stehen auch ein paar Tipps für den Fall, dass man den Steuerklassenwechsel zur Anhebung des Nettos verpasst hat.

Muss man sich dann ausrechnen, ob deren genannte Alternativen sich in eurem Fall lohnen.

 

Was ich dem Beitrag entnehme:

- Der Wechsel ist immer für den darauffolgenden Monat gültig

- Man sollte erst nach der Geburt wechseln um das Elterngeld und Mutterschatsgeld nicht zu beeinflussen - nach der Geburt hat es keine Auswirkungen mehr

- Der beste Termin für den Wechsel wäre vermutlich direkt nach der Geburt. Bei Geburt im Oktober würde es dann im November aktiv. Wenn der Arbeitgeber das dann alles korrekt umsetzt und das korrekte Netto auszahlt, wovon ich ausgehen würde, gibt es dann auch keine Steuerrückzahlung (wobei eine Rückzahlung doch eigentlich immer positiv ist, oder?)

 

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Dork

Mein Steuerberater hat mir bzgl. Elterngeld von einem Steuerklassenwechsel abgeraten. Waren/sind auch in der 4/4. Da das Elterngeld zwar steuerfrei gezahlt wird, aber der Progression unterliegt, droht bei einem Wechsel in 3/5 ggf. eine Steuernachzahlung.

 

Fazit: Kann man machen, aber man sollte ggf. mit einer Nachzahlung rechnen und vom "zusätzlichen" Netto ein paar Brocken zurücklegen.

 

Hier ein schöner Diskussionsfaden:

http://www.eltern.de/foren/hast-du-deine-finanzen-im-griff/305904-welche-steuerklasse-n-elterngeldbezug.html

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 7 Minuten schrieb Dork:

Mein Steuerberater hat mir bzgl. Elterngeld von einem Steuerklassenwechsel abgeraten. Waren/sind auch in der 4/4. Da das Elterngeld zwar steuerfrei gezahlt wird, aber der Progression unterliegt, droht bei einem Wechsel in 3/5 ggf. eine Steuernachzahlung.

 

Fazit: Kann man machen, aber man sollte ggf. mit einer Nachzahlung rechnen und vom "zusätzlichen" Netto ein paar Brocken zurücklegen.

 

Hier ein schöner Diskussionsfaden:

http://www.eltern.de/foren/hast-du-deine-finanzen-im-griff/305904-welche-steuerklasse-n-elterngeldbezug.html

 

Was ist das denn für ein Steuerberater?!

 

Dem Progressionsvorbehalt unterliegt auch das dann niedrigere Elterngeld. Also eine Nachzahlung kann so oder so drohen. Also Geld verschenken muss man deswegen nicht.

Also ich für meinen Teil hab lieber ein höheres Elterngeld und dafür höheren Progressionsvorbehalt von ein paar EUR darauf als andersrum.

 

Vielleicht meinte er dass aufgrund 3/5 eine Nachzahlung droht? Das ist natürlich möglich aber nur, wenn der Elternteil mit dem höheren Einkommen Elterngeld beziehen soll und entsprechend in die 3 wechselt. Da aber in der Regel ja derjenige mit niedrigerem Einkommen die 3 bekommt um ein höheres Elterngeld zu kassieren, entsteht durch den Steuerklassenwechsel eher eine Erstattung.

 

Ich würde mal den Steuerberater wechseln...

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Dork

Es ging mir in meiner Antwort nicht um die Optimierung der Elterngeldhöhe, sondern um den Zeitraum des Elterngeldbezuges. Der Fadenersteller hat doch bereits festgestellt, dass er bzgl. Elterngeldoptimierung zu spät dran ist. 

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LBO1987
· bearbeitet von LBO1987

Meine Antwort hilft dir nicht wirklich weiter, aber vielleicht denkst du mal eine Minute mit deiner Frau darüber nach.

Willst du denn gar nicht in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen? Wir hatten auch erst überlegt die Steuerklassen zu wechseln, am Ende bin ich aber 8 Monate zu Hause geblieben und meine Frau 14 Monate. Es war die beste Entscheidung meines Lebens trotz der Gehaltseinbusen, die sind nun mal nicht alles im Leben. Erst in der Zeit habe ich richtig realisiert das ich Vater bin und die Verantwortung und Arbeit die damit einhergeht. Wenn man nebenbei Arbeitet merkt man das gar nicht richtig was die Frau da zu Hause mit Kind eigentlich alles leistet. Und nachdem sich meine Frau früher um ihre Karriere kümmern konnte, steht jetzt dort auch eine Gehaltserhöhung an was so vielleicht so gar nicht möglich gewesen wäre. Außerdem ist einem die Frau richtig dankbar wenn man sich selbstständig ums Kind kümmert, wenn du verstehst was ich meine... Der Stress mit einem Baby schränkt die Libido der Frau nämlich ganz schön ein, jedenfalls war es bei meiner so, als sie nicht mehr die Sorgen hatte was er am nächsten Tag anzieht, was als nächstes ansteht usw. Nur mal 2 Stunden spazieren gehen half nicht. Sondern erst den richtigen Alltag abnehmen.

 

Nur so als Anregung auch wenn ich nicht auf deine Fragen geantwortet habe, ich kann nur jedem Vater die Erfahrung empfehlen wenn er sich drauf einlässt. Oder um das auch auf einen Punkt zu bringen auch wenn es total Ordinär klingt, wenn du früstmöglich wieder fi**en willst, dann gehe in Elternzeit denn nur so wirst du Verantwortung übernehmen, vorher sind die Mütter immer mit einer Hand drauf und haben dadurch keine Gedanken mehr an andere Sachen. Und die Zeit geht sonst Jahrelang weiter und ich hätte nie die Verantwortung wie jetzt. Da kriselt es auch schnell in Beziehung und es wird sich getrennt. Alles eigentlich nur wegen der Elternzeit. :-)

 

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sevro

Danke euch für die Antworten.

Also ich plane den Steuerklassenwechsel dann für den 1.11. oder 1.12., will aber noch zum Steuerberater. Ich kriege das mit der Progression nicht in meinen Kopf. Mir scheint da Elterngeld Plus ja vorteilhaft, weil sich das zu versteuernde Einkommen dann ja nicht so stark erhöht. Aber ist das nicht auch nur eine Verschiebung? Na mal weitersehen.

Ich nehme grundsätzlich auch lieber das höhere Netto und zahle dann nach. Ich kaufe ja auch Aktien, obwohl ich dann ggf. Steuern zahlen muss, wenn was bei rumkommt. Bleibt ja trotzdem was übrig ;-)

 

LBO1987: ICh tendiere auch dazu die zwei Partnermonate zu machen. Aber dann gleichzeitig mit meiner Frau. Wobei ich mich frage, ob wir uns da nicht auf den Nerv gehen werden ;-) Aber wird schon klappen.

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LBO1987

Ich war direkt nach der Geburt 2 Monate zusammen mit meiner Frau zu Hause. Da war ich aber eigentlich nur für meine Frau da, Haushalt und Co. Unser Sohn hat nur auf ihr geschlafen. Dann war ich im 7. und 8. LM mit ihr zusammen zu Hause. Auf die Nerven gingen wir uns nicht, man kann verreisen und unternehmen. Bedenke wenn ihr beide zu Hause seit, bekommt nur einer Rentenpunkte(der der das Kindergeld bezieht). Für den anderen ist es so als wenn er Arbeitslos wäre in der Zeit was die Rentenberechnung angeht. 

Ich fande die Zeit klasse, aber so richtig war ich da nicht Vater, erst als meine Frau wieder arbeiten ging und ich das sagen hatte was das Kind betrifft wars die beste Zeit. Ich empfinde 2 Monate für die Väter viel zu wenig. Wenn du dann die ersten Schritte verpasst, das erste Wort usw. weil du auf Arbeit hockst weißt du was ich meine.

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sevro
· bearbeitet von sevro
Am 6.7.2017 um 09:27 schrieb LBO1987:

Bedenke wenn ihr beide zu Hause seit, bekommt nur einer Rentenpunkte(der der das Kindergeld bezieht). Für den anderen ist es so als wenn er Arbeitslos wäre in der Zeit was die Rentenberechnung angeht.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Hast du eine Quelle dafür? Es können ja beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld bekommen, wie würde das dann entschieden?

 

Edit / Ergänzung: Der Elterngeldrechner auf https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner spuckt das aus (in dem Beispiel würde ich einen Monat voll Elternzeit + Basiselterngeld beziehen und einen Monat 30 Stunden arbeiten:

Berechnung 1a.PNG

Berechnung 1b.PNG

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sevro
· bearbeitet von sevro

Nochmal zurück zur Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für den Wechsel der Steuerklasse.

Hier mal unsere ungefähren Einkommensströme (EG = Elterngeld(Plus), Gehalt bei der Mutter in den ersten zwei Lebensmonaten = Mutterschaftsgeld + Aufstockung durch Arbeitgeber):

Berechnung 1c.PNG

 

So, sagen wir mal der Wechsel von 4 in 3 würde ungefähr 500 € mehr netto ausmachen. Im Bild zum 1.1.18. Würde ich das zum 1.11. machen würde ihr Arbeitgeber ja wahrscheinlich auf die Aufstockung reduzieren, korrekt?

Welche Aspekte sprechen für oder gegen eine Anpassung zum 1.11./1.12./1.1.? Ich tendiere wegen Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit ja irgendwie zum 1.1.18.

Die Netto-Differenz wäre nicht wahnsinnig hoch. Ich möchte das nur verstehen und alle Aspekte kennen :-)

 

P.S.: ElterngeldPlus machen wir zur einfacheren Budgetierung unseren Einkommens und zur Reduzierung der Progession.

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Dayripper
vor 2 Stunden schrieb sevro:

P.S.: ElterngeldPlus machen wir zur einfacheren Budgetierung unseren Einkommens und zur Reduzierung der Progession.

Macht bei dem Zeitraum es nicht mehr Sinn normales Elterngeld zu beziehen und getrennte Veranlagung zu wählen? Dann geht das Elterngeld der Mutter gar nicht in die Progression.

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NeuerUser

Hallo,

 

meine Frau hat auch einen Elterngeldbescheid bekommen. Ich würde diesen gerne mal überprüfen lassen oder selbst prüfen, da das meiner Meinung nach ein bisschen wenig ist. Den ersten Monat gibt es gar nichts, im zweiten nur ein bisschen und das dann ausgezahlte Elterngeld ist wenn ich das richtig sehe auch nicht 65% des letzten Nettos. Aber die Berechnung ist ja auch etwas komplizierter, wie sollte es in Deutschland auch anders sein. 

Leider ist wie es scheint der Elterngeldrechner auf der offiziellen Homepage down. Kann mir jemand eine seriöse Alternative empfehlen?

 

Besten Dank.

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Dayripper

Die ersten 8 Wochen bekommt sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse/Arbeitgeber anstatt Elterngeld.

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NeuerUser

Das ist korrekt. Ich nehme an, es gibt allerdings keinen "Kniff", dass der Bezug des Elterngeldes erst ab dem 3. Monat beginnt? Oder hätten wir das dann grundsätzlich übersehen?!

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sevro
vor 4 Stunden schrieb NeuerUser:

Das ist korrekt. Ich nehme an, es gibt allerdings keinen "Kniff", dass der Bezug des Elterngeldes erst ab dem 3. Monat beginnt? Oder hätten wir das dann grundsätzlich übersehen?!

Meines Wissens zählen auch die Monate, in denen Mutterschaftsgeld angerechnet werden fürs Elterngeld.

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LBO1987

Inzwischen geht die Seite ja wieder. Wurde alles richtig berechnet?

 

Was ich halt gemein finde ist folgendes. Alle Zulagen wie Weihnachtsgeld, Nachtzulagen usw. werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Bei den Kitagebühren jedoch schon. Der Staat trickst wo er nur kann. Entweder oder, so empfinde ich das zumindest. 

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