Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Studi24

Vermögensschadenhaftpflicht

Empfohlene Beiträge

Studi24

Hallo liebe Community,

ich habe eine etwas spezielle Frage zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht auf die ich selbst keine schnelle Antwort parat hatte. Ein Bekannter hatte folgende Fragestellung an mich..

Er besitzt derzeit eine Vermögensschadenhaftpflicht im Bereich § 34d, § 34i und Finanzdienstleistungsvermittlung mit besonderen Bedingungen für Handelsvertreter gemäß § 84 HGB (Untervermittler für Makler) bei der Allianz.

Nun wechselt er selbst in den eigenständigen Maklerstatus als Einzelunternehmer. Dieses muss er der Allianz natürlich nachmelden.

Nun ist die Frage offen ob damit ein Sonderkündigungsrecht bei der Allianz einhergeht aufgrund der Veränderung der Tätigkeit oder sogar ein komplett neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste und er damit den Versicherer wechseln kann.

Die dritte Variante wäre natürlich dass er weiter bei der Allianz gebunden ist.

Vielen Dank für die Antworten vorab!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
vor 46 Minuten schrieb Studi24:

Hallo liebe Community,

ich habe eine etwas spezielle Frage zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht auf die ich selbst keine schnelle Antwort parat hatte. Ein Bekannter hatte folgende Fragestellung an mich..

Er besitzt derzeit eine Vermögensschadenhaftpflicht im Bereich § 34d, § 34i und Finanzdienstleistungsvermittlung mit besonderen Bedingungen für Handelsvertreter gemäß § 84 HGB (Untervermittler für Makler) bei der Allianz.

Nun wechselt er selbst in den eigenständigen Maklerstatus als Einzelunternehmer. Dieses muss er der Allianz natürlich nachmelden.

Nun ist die Frage offen ob damit ein Sonderkündigungsrecht bei der Allianz einhergeht aufgrund der Veränderung der Tätigkeit oder sogar ein komplett neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste und er damit den Versicherer wechseln kann.

Die dritte Variante wäre natürlich dass er weiter bei der Allianz gebunden ist.

Vielen Dank für die Antworten vorab!

Kündigungsrecht des Versicherers sehe ich nicht, Kündigungsrecht des Versicherten mutmaßlich nur nach entsprechender Prämienerhöhung, Variante 3 halte ich für am Ehesten wahrscheinlich.

Das ein Vermittler nicht in der Lage ist, Bedingungswerke zu lesen und zu verstehen, ist allerdings erstaunlich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...