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Peski

Bedingungswerke von Assekuradeuren

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Peski

Verehrtes Forum,

 

ich komme nicht aus der Finanzbranche, habe mich aber hobbymäßig seit einiger Zeit mit Versicherungsbedingungen beschäftigt, insbesondere im Bereich der Privathaftpflichtversicherung. Hier war mir im Laufe der Zeit aufgefallen, welch drastische Leistungsunterschiede festzustellen waren- unter anderem als ich im Netz einen Wettbewerbervergleich eines erfolgreichen Maklerversicherers gefunden hatte. Dort wurde man auf sehr viele Punkte aufmerksam gemacht, über die man als Laie nicht nachdenken würde (z.B. Personenschäden der Versicherten untereinander). Große Unterschiede finden man z.B. auch bei den Ausschlüssen. Heute bewerte ich Bedingungswerke zuerst an den Ausschlüssen, bei vielen Bedingungswerken orientieren diese sich an den ellenlangen Muster-AHB. Schon deutlich weniger bei den Top-Tarifen.

 

Bei den Recherchen dazu bin ich auch auf Assekuradeure gestoßen, die nach meinem Verständnis eigene Bedingungswerke entwerfen und sich dann einen Versicherer als Risikoträger suchen. Diese Bedingungswerke fand ich besonders interessant, weil diese sich nach meiner Erinnerung (das Durchlesen der Bedingungen ist schon was her)  z.B. bei den Ausschlüssen auf wenige Punkte beschränken. Ggf. deutlich anders also als bei den Haustarifen der Risikoträger bzw. Versicherer.

 

Das rechtliche Konstrukt bei den Assekuradeuren habe ich nicht gänzlich verstanden bzw. sollte immer betrachtet werden: Wer ist Risikoträger, wer Vertragspartner, wer ist regulierungsbevollmächtigter, wer bekommt die Beiträge?

 

Als Beispiel nenne ich die Tarife von Konzept und Marketing, die ich interessant finde und die hier im Forum auch schon mal aufgetaucht sind.

 

Dieses Thema eröffne ich, weil auf diesem Wege vielleicht von den Profis hochinteressante Bedingungskonzept insbesondere im Bereich der Sachversicherungen vorgestellt werden können.

 

Grüße

Peski

 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Der ausgewiesene Versicherer (der auch mal getauscht werden kann) ist immer Risikoträger und für die Zahlung evtl. Leistungen zuständig.

Der Assek. kann, neben der Konzeptentwicklung, für verschiedenste Dienstleistungen zuständig sein, also etwa für Beitragsinkasso, Schadenregulierung etc. pp..

Der Umfang der Dienstleistung wird aber grundsätzlich individuell zwischen beiden Parteien vereinbart.

 

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