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Lurchinator

Fragen zum Aufbau meines ETF-Depots – Thesaurierer vs. Ausschütter und Steuereinfachheit

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west263

na also dann erklärt es sich ja schon

 

01.07.2016 - 30.06.2017 = 39,85€ stehen auch so im Bundesanzeiger pro Stück 0,0666455

wurde jetzt gleich verrechnet, brauchst Du nichts mehr angeben.

01.07.2017 - Verkauf = geschätzte 12,86€.

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Chips
vor 9 Stunden schrieb tyr:

In der Steuererklärung 2018 musst du die steuerhässlich thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträge aus 2017 angeben und wenn die Höhe den freien Sparerpauschbetrag übersteigt zahlen bzw. mit anderer Steuererstattung verrechnen.

 

Was machst du mit steuerhässlich thesaurierten ausschüttungsgleichen Erträgen von 2016 und früher, die du nicht angegeben hast?

 

Ich an deiner Stelle würde lieber keine steuerhässlichen Fondsanteile halten.

Ich hab keine steuerhässlichen ETFs. Ich verstehe das aber immer noch nicht so recht. Das deutsche Finanzamt bekommt doch noch seine volle Abgeltungssteuer, wenn ich so einen hätte und nix dazu angebe. Wenn ich mir den Aufwand mache, bekomm ich doch nur was vom Finanzamt?

Und wäre es dann nicht so, dass das Finanzamt mir vorrechnet, was ich noch bezahlen müsste?

 

 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 39 Minuten schrieb Chips:

Ich hab keine steuerhässlichen ETFs.

 

Welche hast du denn? Es gibt Hinweise darauf, dass viele bisher steuereinfache ausländisch domizilierte ETF zum Jahreswechsel 2017 -> 2018 einmalig steuerhässlich werden können: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/?do=findComment&comment=1088984

 

vor 39 Minuten schrieb Chips:

Das deutsche Finanzamt bekommt doch noch seine volle Abgeltungssteuer, wenn ich so einen hätte und nix dazu angebe.

 

 

Es geht m. E. darum, dass bei Fonds mit Domizil außerhalb von Deutschland Erträge thesauriert werden, die das Finanzamt nicht sofort steuerlich greifen kann, sondern erst ggf. viele Jahre später beim Verkauf. So ist das vom Gesetzgeber nicht gedacht, dass man selber entscheidet, eigentlich fällige Steuern auf zugeflossene Kapitalerträge erst später zu zahlen.

 

Es ist nunmal vorgeschrieben, dass angefallene ausschüttungsgleiche thesaurierte Erträge im Steuerjahr, in dem sie anfallen versteuert werden müssen und nicht irgendwann später. Ob du das sinnvoll findest oder nicht spielt keine Rolle: du musst diese ausschüttungsgleichen Erträge selbständig über die Steuererklärung versteuern, wenn diese nicht im selben Jahr durch ausreichend hohe Ausschüttungen oder Verkauf der Fondsanteile steuerlich neutralisiert werden.

 

vor 39 Minuten schrieb Chips:

Wenn ich mir den Aufwand mache, bekomm ich doch nur was vom Finanzamt?

 

Nein, das ist eine Steuerschuld, keine Erstattung. Deswegen Pflicht, zu zahlen. Später beim Verkauf gehen die Steuergesetze aber davon aus, dass du nicht korrekt versteuer hast und ziehen sämtliche Kursgewinne inkl. bereits angefallener agE zur Besteuerung heran. Du kannst (!) dann selber entscheiden, ob du dir etwaige doppelt gezahlte Steuern wieder zurück holst beim FA.

 

Du siehst: viel Aufwand für gar nichts. Stattdessen lieber steuereinfache Fonds halten, dann fällt dieser unnötige Aufwand gar nicht erst an. Das Schlimme ist hier auch nicht die Steuererklärung bzw. Abführung/Verrechnung der Steuerschuld, sondern der Beleghorror bzw. die Bürokratie, evtl. Jahre später beim Verkauf doppelt gezahlte Steuer nach zu weisen und zurück zu fordern.

 

vor 39 Minuten schrieb Chips:

Und wäre es dann nicht so, dass das Finanzamt mir vorrechnet, was ich noch bezahlen müsste?

 

Das FA rechnet dir nicht vor, was du zu tun hast. Die bekommen ja nicht mit, welche Fondsanteile du hältst. Das musst du selber machen. Selbständig, von dir aus. Daran erinnert dich auch niemand, das ist vollkommen deine Aufgabe.

 

Und alles nur, weil nicht gleich steuereinfache Fonds gekauft wurden...

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Chips
vor 22 Stunden schrieb tyr:

 

Welche hast du denn? Es gibt Hinweise darauf, dass viele bisher steuereinfache ausländisch domizilierte ETF zum Jahreswechsel 2017 -> 2018 einmalig steuerhässlich werden können: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-steuerstatus-und-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/?do=findComment&comment=1088984

 

Es geht m. E. darum, dass bei Fonds mit Domizil außerhalb von Deutschland Erträge thesauriert werden, die das Finanzamt nicht sofort steuerlich greifen kann, sondern erst ggf. viele Jahre später beim Verkauf. So ist das vom Gesetzgeber nicht gedacht, dass man selber entscheidet, eigentlich fällige Steuern auf zugeflossene Kapitalerträge erst später zu zahlen.

 

Es ist nunmal vorgeschrieben, dass angefallene ausschüttungsgleiche thesaurierte Erträge im Steuerjahr, in dem sie anfallen versteuert werden müssen und nicht irgendwann später. Ob du das sinnvoll findest oder nicht spielt keine Rolle: du musst diese ausschüttungsgleichen Erträge selbständig über die Steuererklärung versteuern, wenn diese nicht im selben Jahr durch ausreichend hohe Ausschüttungen oder Verkauf der Fondsanteile steuerlich neutralisiert werden.

 

 

Nein, das ist eine Steuerschuld, keine Erstattung. Deswegen Pflicht, zu zahlen. Später beim Verkauf gehen die Steuergesetze aber davon aus, dass du nicht korrekt versteuer hast und ziehen sämtliche Kursgewinne inkl. bereits angefallener agE zur Besteuerung heran. Du kannst (!) dann selber entscheiden, ob du dir etwaige doppelt gezahlte Steuern wieder zurück holst beim FA.

 

Du siehst: viel Aufwand für gar nichts. Stattdessen lieber steuereinfache Fonds halten, dann fällt dieser unnötige Aufwand gar nicht erst an. Das Schlimme ist hier auch nicht die Steuererklärung bzw. Abführung/Verrechnung der Steuerschuld, sondern der Beleghorror bzw. die Bürokratie, evtl. Jahre später beim Verkauf doppelt gezahlte Steuer nach zu weisen und zurück zu fordern.

 

 

Das FA rechnet dir nicht vor, was du zu tun hast. Die bekommen ja nicht mit, welche Fondsanteile du hältst. Das musst du selber machen. Selbständig, von dir aus. Daran erinnert dich auch niemand, das ist vollkommen deine Aufgabe.

 

Und alles nur, weil nicht gleich steuereinfache Fonds gekauft wurden...

 

Glücklicherweise hab ich gar keinen ETF. Für meine Freundin hab ich einen Sparplan mit zwei synthetischen Comstage-ETF eingerichtet. Ich denke, ich war dann noch bis zum 1.1.18 drauf. Ich spare nun eben bar an und starte dann entsprechend mit einem Einmalkauf und dann Sparplan (oder n Jahr lang nen höheren Sparplan). Ich persönlich habe eigentlich ein Einzelaktiendepot, aber ich merke, dass ich da wohl zu viel rumschiebe und will zukünftiges Sparen in ETFs stecken. 

 

Aber um das auch nochmal zu sagen: Ich ware wohl noch ein wenig, weil die Aktien aktuell eh relativ hoch stehen und noch nicht 100% geklärt ist, und ich ETFs besparen will,die ich über Jahrzehnte nicht ändern will. 

Wenn ich ein Depot hätte und es fielen zB. 50€ an ausschüttungsgleichen Erträgen an und ich müsste da theoretisch ne Steuererklärung solche angeben, und mache es nicht, was soll schlimmsten Falls passieren? Komm ich dann ins Gefängnis? Bekomm ich 1000€ Bußgeld? 

 

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tyr
vor 3 Stunden schrieb Chips:

Ich ware wohl noch ein wenig, weil die Aktien aktuell eh relativ hoch stehen und noch nicht 100% geklärt ist, und ich ETFs besparen will,die ich über Jahrzehnte nicht ändern will. 

 

"weil die Aktien aktuell eh relativ hoch stehen" -- Market Timing

"und ich ETFs besparen will,die ich über Jahrzehnte nicht ändern will" -- sehr unwahrscheinlich bzw. wenig bis nicht sinnvoll! Alles ändert sich immerzu, nichts bleibt wie es ist. Es läuft doch gerade wieder eine Änderung: neues Gesetz zur Investmentfondsbesteuerung ab 2018. Ich behaupte: das bleibt auch in Zukunft so! Oder würdest du heute Fonds haben wollen, die vor 30 Jahren mal angesagt waren?

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 2 Stunden schrieb tyr:

Oder würdest du heute Fonds haben wollen, die vor 30 Jahren mal angesagt waren?

 

Naja, gehe hier:

https://www.fidelity.de/de/fonds/fonds-detailansicht.page?ISIN=DE0008475005&FIL_ONLY=0#/

mal auf den Reiter "Wertentwicklung" und gib dann als Anfangsdatum mal den 01.07.1987 ein.

 

Damit kann ich auch nach 30 Jahren noch gut leben.

 

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slekcin

Was mache ich am besten als Student der bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht hat und jetzt einen ETF mit Geschäftsjahresende ungleich 31.12.2017 hält. Einfach verkaufen und einen der passt kaufen ? Wäre in meinem Fall glaube ich der EM ETF von iShares.

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Nachdenklich
vor 16 Minuten schrieb Dvnty:

Was mache ich am besten als Student der bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht hat und ...

Willst Du einen ehrlichen Rat?

Als Student kennst Du doch sicher einige gute Buchhandlungen? Geh hin und kauf Dir ein Taschenbuch, das einerseits die Grundlagen des Einkommensteuerrechts erklärt und dann eine Hilfe zur Abgabe der Steuererklärung gibt.

Die Fähigkeit, eine Steuererklärung abzufassen, gehört zu den Grundfertigkeiten, die man sich in unserer Gesellschaft erarbeiten sollte. Das ist keine Geheimwissenschaft, die man als angehender Akademiker sich nicht erarbeiten könnte.

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Gast231208
vor 20 Minuten schrieb Nachdenklich:

Willst Du einen ehrlichen Rat?

Als Student kennst Du doch sicher einige gute Buchhandlungen? Geh hin und kauf Dir ein Taschenbuch, das einerseits die Grundlagen des Einkommensteuerrechts erklärt und dann eine Hilfe zur Abgabe der Steuererklärung gibt.

Die Fähigkeit, eine Steuererklärung abzufassen, gehört zu den Grundfertigkeiten, die man sich in unserer Gesellschaft erarbeiten sollte. Das ist keine Geheimwissenschaft, die man als angehender Akademiker sich nicht erarbeiten könnte.

 

Alternative für Leute wie mich, die es als vertane Lebenszeit ansehen, ihre Steuererklärung selbst zu machen, ist auslagern:

1. Jemanden in der Familie suchen, der Steuerberater, Steuerfachangestellter oder Finanzbeamter ist und hoffen, dass diese keinen Murks machen

2. Lohnsteuerhilfeverein

https://www.steuerverbund.de/mitgliedschaft/wer-darf-beraten-werden/

 

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Gast231208
vor einer Stunde schrieb Dvnty:

Was mache ich am besten als Student der bisher noch nie eine Steuererklärung gemacht hat und jetzt einen ETF mit Geschäftsjahresende ungleich 31.12.2017 hält. Einfach verkaufen und einen der passt kaufen ? Wäre in meinem Fall glaube ich der EM ETF von iShares.

 

Simple Trickserei - ohne zu Wissen, ob das so geht:

Einmalig steuerhässlichen ETF am 20. Dezember 2017 verkaufen, 2 Wochen ETF frei leben und den gleichen ETF Anfang Januar 2018 wieder kaufen.

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slekcin
· bearbeitet von Dvnty
vor 1 Stunde schrieb Nachdenklich:

Willst Du einen ehrlichen Rat?

Als Student kennst Du doch sicher einige gute Buchhandlungen? Geh hin und kauf Dir ein Taschenbuch, das einerseits die Grundlagen des Einkommensteuerrechts erklärt und dann eine Hilfe zur Abgabe der Steuererklärung gibt.

Die Fähigkeit, eine Steuererklärung abzufassen, gehört zu den Grundfertigkeiten, die man sich in unserer Gesellschaft erarbeiten sollte. Das ist keine Geheimwissenschaft, die man als angehender Akademiker sich nicht erarbeiten könnte.

Das ist auf längere Sicht auch der Plan. Bisher habe ich mich nur im Internet über Freigrenzen etc belesen. Ich würde nur gerne, wenn es geht, dem Papierkrieg mit Belege aufheben, beim Verkauf wieder rauskramen, gegenrechnen und was sonst noch ansteht sparen, da der ETF nur einmalig steuerhässlich ist. 

 

Die Variante von Pillendreher hört sich gut an. Oder eben jetzt verkaufen und einen anderen ETF der Steuerschön  ist kaufen. Das wäre weniger Aufwand als eine Steuererklärung zu machen und ich könnte noch frisches Geld investieren. Wenn das Finanzamt dann nichts zu beanstanden hat.

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Nachdenklich
vor 31 Minuten schrieb Dvnty:

Das ist auf längere Sicht auch der Plan. Bisher habe ich mich nur im Internet über Freigrenzen etc belesen. Ich würde nur gerne, wenn es geht, dem Papierkrieg mit Belege aufheben, beim Verkauf wieder rauskramen, gegenrechnen und was sonst noch ansteht sparen, ...

 

Werde erwachsen. Das ist das Leben.

Ich halte nicht viel davon, wenn ein zukünftiger Akademiker vor einer Einkommensteuererklärung kapituliert.

Meines Erachtens gehört zu dem Status eines Akademikers auch eine gewisse Problemlösungskompetenz.

Und die Bereitschaft, sich auch in komplexe Dinge außerhalb seines speziellen Fachgebiets einzuarbeiten.

 

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