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Ex-Studentin

BU Alte Leipziger als Entgeltumwandlung, 1 Gesundheitsfrage

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Ex-Studentin
· bearbeitet von Ex-Studentin

Hallo zusammen,

 

durch meinen Arbeitgeber habe ich die Möglichkeit, eine BU als Entgeltumwandlung abzuschließen. Ich stehe kurz vor der Unterschrift, will mir nun aber doch noch euren Segen oder Anregungen holen.

 

Ein paar Infos zu mir:

24, Ingenieurin, ledig, Heirat + Kinder in 5 Jahren geplant, passender Freund vorhanden

Berufsgruppe 1++, 90% Bürotätigkeit

50k Brutto Jahreseinkommen, von 29k netto im Jahr spare ich etwa 15k

Geplanter Renteneintritt mit 60.

Laut Renteninformation bekäme ich 1050 Euro bei voller Erwerbminderung.

 

Aktuelle Altersvorsorge:

600€ gehen jeden Monat in ETFs (dazu wurde ich im wpf vor 2 Jahren gut beraten :))

Keine Schulden, 50k auf Tagesgeldkonto und Depot verteilt. 

Größere Anschaffungen sind nicht geplant, allerdings unterstütze ich bisher bei Bedarf meine Eltern finanziell.

 

Bisherige Versicherungen:

VHV: Haftpflicht und Unfallversicherung (200k, 225% Progression, erhöhte Gliedertaxe). Habe kein Auto, sondern bin jeden Tag mit dem Rad unterwegs.

 

Geplante BU:

Alte Leipziger, BBV10, Gruppenvertrag, 1 Gesundheitsfrage (Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 14 Kalendertage am Stück krank?), 999 € im Monat (mehr nicht möglich, sonst gibt es mehr Gesundheitsfragen), 5% Dynamik, 2% garantierte Rentensteigerung. Dynamik kann beliebig oft abgelehnt werden, will dadurch die nächsten Jahre aber lieber fleißig erhöhen. Auch selbst verursachte Verkehrsunfälle sind versichert. Keine abstrakte Verweisung, allerdings eine konkrete, wenn vergleichbare soziale Stellung + 80% des Bruttos erreicht wird. Bei Erwerbstatigkeit wird der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft. Kann bei Interesse gerne das ganze PDF anhängen.

Kosten: 38,45€ bei Laufzeit bis 62 bzw. 48,85€ bis 65.

 

Überschüsse werden in Fonds angelgt, da bei der Entgeltumwandlung keine Verrechnung mit den Beiträgen möglich ist.

 

Gesundheitlich: Hausstauballergie (inkl. Hypersensibilisierung), Heuschnupfen, orthopädische Einlagen wegen Fußfehlstellung, Übergewicht. Als Kind mal Tinnitus und Neurodermitis, ist aber über 10 Jahre her.

 

Meine Bedenken: Beim Beruf steht nur "Bachelor of Engineering", was ich zumindest noch durch "Maschinenbau" bzw.Maschinenbau Produktionstechnik" ergänzen lasse. Mein offizieller Beruf ist Konstrukteurin, praktisch mache ich Projektmanagement. Letztlich ohne Beschreibung sind Bezeichnung nicht viel wert.

Wegen der Laufzeit tendiere ich stark zum Endalter 62, obwohl bis zur gesetztlichen Rente dann eine große Lücke klafft. Mir geht es aktuell aber nur um eine Absicherung, bis potentiele Kinder aus dem Gröbsten raus sind. Zumal ich aktuell ja noch Erspartes habe.

 

Die Lösung ist ein wenig halbschwanger. Habe überlegt, vielleicht eine 2. BUV mit wenig Gesundheitsfragen abzuschließen. Will nun aber erst mal eine Basis, da ich bis vor Kurzem ein starker BU-Gegner war und den Schritt der Unterschrift wagen will, zumal die AL nun nicht die schlimmsten Vertragsbedingungen hat.

 

Liebe Grüße

 

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polydeikes

Kann mir mal jemand die Besessenheit bzgl. 1 / wenige Gesundheitsfragen erklären, ich schnalls nicht.

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Ex-Studentin
· bearbeitet von Ex-Studentin

Ich habe aufgrund meiner Gesundheitshistorie Angst vor einem Ausschluss von Lunge, Haut und Bewegungsapparat bzw. einer Ablehnung bei den Versicherern (trotz Risikovoranfrage). Zudem habe ich versucht, meine Krankenakte aufzuarbeiten. Sofern irgendwo was dokumentiert wurde, was mir aber nicht als Diagnose mitgeteilt wurde, kann das meines Wissens Probleme machen. Bei meinem Vater z.B. haben sie "Depressionen" in die Krankenakte geschrieben, weil sie nach mehrtägigen Krankenhausaufenthalt und vielen Schmerzmitteln den Grund für seine starken Rückenschmerzen nicht finden konnten. Die Mutter einer Freundin war 2 Wochen nach der Trennung ihres Mannes krankgeschrieben, hats nicht angegeben ("nene, sowas müssen sie nicht angeben"), Schlaganfall und jahrelanger Gerichtsprozess, obwohl der Versicherer die schlechteren Karten hatte.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Das sind schon wieder zig völlig unterschiedliche Dinge vermischt.

 

Zu der vermeintlichen "eine / wenige Frage(en) schafft (en) Rechtssicherheit" Überlegung, einfach nur Urteil 2 O 90/16 LG Heidelberg. Rechtssicherheit kommt aus sorgfältiger Arbeitsweise und dem ggf. "wie / was genau" gefragt wird, letzteres aber zweitrangig.

 

"Diagnosen" lassen sich abfragen via KAV / Krankenkasse / Arzt. Da jetzt mit den Mythen auszuholen, bspw. warum Verdachtsdiagnosen irrelevant sind und das es nicht um Diagnosen, sondern um den tatsächlichen Umstand geht, ist mir grad zu mühsig.

 

Und "das müssen sie nicht angeben" ist schlichtweg eigene Schuld. Man muss selbst entscheiden, wofür man seine Unterschrift leistet und dabei auch mal gesunden Menschenverstand anlegen. Zudem ist bei "mal krankgeschrieben" zu Schlaganfall keinerlei Kausalität gegeben, der einzige mögliche Einwand des Versicherers diesbezüglich wäre Arglist. Sprich: Entweder stimmt "nur mal krankgeschrieben" nicht (denn dann wird das nichts mit Arglist), oder der Leistungsantrag war Mist oder der Rechtsanwalt unfähig. Ich buch das in den Bereich Mythen und Hörensagen.

 

 

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Ex-Studentin

Hi polydeikes,

 

danke für das Prozessbeispiel, wieder was gelernt. Andererseits: Wenn eine Versicherung unterschiedliche Gesundheitsfragen anbietet, sollte man vor Gericht eigentlich argumentieren können, dass dem Versicherer sehr wohl bekannt ist, dass Leute entsprechende Gesundheitsprobleme mitbringen, nach denen nicht gefragt wird, und es sich hier also um Lockangebote handelte, bei der der Versicherer darauf spekulierte, die Anträge im Schadensfall abzulehnen. Mir erschließt sich der Sinn von Gesundheitsfragen sonst nicht. Man könnte als Versicherer stattdessen fordern: "Stellen Sie uns alle Diagnosen und chronischen Erkrankungen zur Verfügung, die aktuell vorliegen oder die letzten 10 Jahre gestellt wurden." Bzw. man könnte nach gezielten Krankheiten fragen oder ob man bereits an einer Krankheit leidet, die zwangsläufig zur Berufsunfähigkeit führt. Durch gezielte Gesundheitsfragen suggeriert die Versicherung, dass sie gewisse Krankheiten in Kauf nimmt. Zumindest meine Laienreaktion.

 

Viele Probleme sind selbst verursacht und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, trotzdem sind manche Menschen leichtgläubig. Wenn mir vor 5 Jahren ein "Berater" gesagt hätte, "Ne, das muss man da nicht angeben" hätte ich sowas vielleicht auch geglaubt. Und vor 15 Jahren waren Austauschmöglichkeiten wie heute leider noch nicht etabliert.

 

Zu meiner BUV: Meine Krankenkasse hat nur die Orthopädischen Einlagen über mich gespeichert. Ärzte wird bei mir durch diverse Umzüge etwas schwieriger, da ich mich teilweise nicht mal mehr an Namen erinnere. Mein Fehler, weil ich damals ein BU-Gegner war und mir meine Krankenakte deswegen ziemlich egal war. 

 

Für mich klang es deswegen einfacher, eine BUV mit weniger Gesundheitsfragen zu nutzen, da ich so nicht mal ausversehn eine Frage falsch beantworten könnte.

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Matthew Pryor

Gehe ich recht in der Annahme, dass du dich noch nicht mit den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt hast? Bedenke, dass du im Rahmen einer Schicht-2-Versorgung alles, was über den Freibetrag hinausgeht, zu versteuern hast und darüber hinaus auch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Das schmälert die Rentenleistung noch einmal deutlich. Soviel zur „Basisversorgung“, die im Ernstfall keine sein wird.

Was den Antrag betrifft..Torsten hat bereits Anlaufstellen benannt, um antragsrelevante Informationen einzuholen. Ich bin darüber hinaus immer ein wenig skeptisch, was das „Vergessen“ betrifft. Ich habe es selten erlebt, dass sich über einen Zeitraum von 5 bzw. 10 Jahren nicht an Zipperlein erinnert wird, von wirklich gravierenden Diagnosen mal ganz abgesehen. 
Zugegebenermaßen fällt es dem privat Versicherten leichter als dem Kassenpatienten, die geforderten Unterlagen vollständig zu bekommen.

Wo siehst du persönlich den Nachteil einer Ablehnung? Mal abgesehen davon, dass schlicht kein Vertrag zustandekommt? Richtig vorbereitet erwachsen daraus keine Probleme, auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält. 
Ich würde es immer vorziehen, einen „freien“ Vertrag zu bekommen, als ein gutes Stück von meinem AG abhängig zu sein, was bei einer Bav-Lösung der Fall ist. 

Solche „Joker“ sollten eigentlich erst dann gezogen werden, wenn keine andere Lösung praktikabel ist.


 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

@Matthew Pryor Auch wenn du natürlich recht hast, hier ließe sich das ausnahmsweise weitgehend vernachlässigen (wenn keine EMR bezogen wird). Zwar ist die BU-Rente aus Schicht 2 voll steuer- und beitragsfplichtig, bei 999 Euro liegt diese aber nur knapp oberhalb der Mindesbemessungsgrenze von 991,67. So lange also keine EMR bezogen wird und somit der Status nicht in KVdR wechselt, sind die Unterschiede in diesem konkreten Fall hier marginal. Wenn EMR bezogen wird, ändert sich das natürlich komplett.

 

Insofern würde ich mir eher darum einen Kopf machen, dass mir mein Status nur minmal mehr wert ist, als Hilfe zum Lebensunterhalt.

 

---

 

@TO

 

Nochmal. Die springende Frage bei eingetretetenem Leistungsfall ist zunächst immer: Arglist oder nicht ...

 

Wenn keine Arglist vorliegt und keine Kausalität zum Leistungsfall, kann der Versicherer auch Limbo tanzen und muss trotzdem zahlen. (Eine reine Krankschreibung kann keine Kausalität zu einem Schlaganfall haben. Es geht immer um den tatsächlichen Gefahrenumstand, nicht um Diagnosen und Krankschreibungen.)

 

Eine reine Krankschreibung kann wiederum idR keine Arglist sein, der dahinter stehende Gefahrenumstand ggf. doch ...

 

Arglist wird anhand dreier Faktoren bemessen ... , zunächst aus Vorsatz ...

 

1) zeitliche Nähe

2) Einschränkungen im Alltag

 

... und additional zum Vorsatz ...

 

3) die "konkrete Schädigungsabsicht", was sinngem. meint, wie klar hätte mir sein müssen, dass ich bei Erfüllung VVA keine BUV bekommen hätte und wie konkret ist damit die Schädigungsabsicht ggü. dem VU ...

 

Das heißt im Klartext: War ich bspw. wegen Psyche krankgeschrieben, besteht keine Kausalität zum Schlaganfall. Lag hingegen bspw. eine Gefäßerkrankung vor, besteht eventuell Kausalität.

 

Oder noch platter: Sofern keine Arglist gegeben ist, kann man brav sagen, "jo liebes VU, ich habe euch meine Psyche vorsätzlich nicht angegeben, BU-Rente bitte überweisen auf Kontonummer xyz, da keine Kausalität zum Schlaganfall ..."

 

Insofern passen die Ausführungen oben "zur Mutter einer Freundin" einfach hinten und vorne nicht zusammen, das ist Stammtisch irgendwo zwischen Rübezahl und den 7 Zwergen.

 

---

 

Eine Gesundheitshistorie lässt sich nur einschätzen wenn man sie tatsächlich aufbereitet vor sich sieht. Aber Einlagen, Heuschnupfen und ggf. moderates Übergewicht (unter BMI von bspw. 35 im Falle der genannten AL) schließen eine BUV zunächst mal absolut nicht aus.

 

---

 

Zitat

Für mich klang es deswegen einfacher, eine BUV mit weniger Gesundheitsfragen zu nutzen, da ich so nicht mal ausversehn eine Frage falsch beantworten könnte.

 

Das ist doch der wahre Dreh- und Angelpunkt an der Kiste hier, wenn wir mal ehrlich sind. Ob einem diese "vermeintliche Einfachheit" eine Absicherung auf Niveau von Hilfe zum Lebensunterhalt wert ist, muss dann jeder mit sich selbst ausmachen.

 

 

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TWP17

Grundsätzlich ist der Tarif nicht verkehrt und auch eine BU in Schicht 2 ist besser als keine. Gruppenvertrag ist normalerweise ein Angebot über den Arbeitgeber, was im Normalfall ein mehr an Leistung oder wie scheinbar in diesen Fall ein vereinfachter Eintritt ist.

 

Die Summe wäre mir persönlich zu niedrig, wäre dann halt nur ein kleiner Baustein im Fall der Fälle. Sinn der BU ist aus meiner Sicht das man seinen Lebensstandard einigermaßen halten möchte - das kann bei entsprechenden anderen Rücklagen oder Hilfe vom Partner auch bei dieser Summe möglich sein. 

 

Hast du dir wenigstens noch 2-3 Vergleichsangebote angefordert ? Den Schritt würde ich ansonsten noch anraten. Auch sollte man sich bewusst sein das eine Schicht 2 Police unflexibeler macht. Muss nicht schlimm sein, muss man nur bewusst tun. 

 

 

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Ex-Studentin
· bearbeitet von Ex-Studentin

@Matthew Pryor

Werde mir das auf jeden Fall noch mal durchrechnen. Da sich Steuergesetze gerne ändern, hatte ich den Unterschied zwischen Abzüge bei privater BU und Direktversicherung als nicht so groß eingeschätzt. Werde es mir aber auf jeden Fall noch durchrechnen. Wie Polydeikes nämlich schrieb Wenn die EMR dazu kommt, habe ich die Abzüge vermutlich unterschätzt und von den 1000€ bleibt nicht viel übrig. Zumal die Beiträge zur Sozialversicherung in den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Meines Wissens nach werden Ablehnungen in der HIS, der schwarzen Liste, geführt, wodurch ich auch z.B. dann bei anderen BU-Versicherern oder bei einer Lebensversicherung abgelehnt werden könnte. Aber ich lasse mich da gerne korrigieren, wenn dem nicht mehr so ist.

 

@polydeikes

Ja, ist viel Hörensagen/Stille Post. Habe damals den Stress meiner Freundin mitbekommen, weil sie sich für ihre Mutter um alles kümmern musste und das

hat sich bei mir negativ eingeprägt. Letztlich war auch klar, dass die Versicherung zahlen muss und trotzdem hat es 5-6 Jahre gedauert, bis Geld floss.

 

@TWP17

Mir geht es aktuell nur darum, dass mein Freund im Falle einer langanhaltenden Krankheit nicht für mich aufkommen müsste, da wir zusammen wohnen. Ich selbst habe einen relativ minimalistischen Lebensstil, weswegen ich nicht viel brauche. Vergleichsangebote gibt es nicht, da mein AG nur diesen Gruppenvertrag anbietet.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

 

Nochmal, du ballerst da Einiges komplett durcheinander. Schicht 2 (bAV) ist immer voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Schicht 3 BU-Renten werden nur mit Ertragsanteil gem. § 55 EStDV versteuert. Die Verbeitragung von Schicht 3 BU-Renten richtet sich nach Vorversicherung und danach, ob eine EMR bezogen wird oder nicht.

 

Hab ich eine EMR, bin ich KVdR und somit sind losgelöst von der BU Rente nur knapp 40 Euro GKV Beiträge zu zahlen. Ohne EMR wäre der Ertragsanteil die Bemessungsgrundlage (Gesamteinkommen gem. §16 SGB IV), man wäre aber freiwillig GKV und somit ist die Mindestbemessungsgrenze eben besagte 991,67 Euro, was 144,78 als freiwilligen GKV Beitrag ergibt (so lange Ertragsanteil gem. §55 EStDV nicht höher ist, was er idR nicht ist).

 

Schicht 2 BU wäre aber auch dann voll steuerpflichtig und zu verbeitragen, wenn ich eine EMR bekomme. Somit wäre der Bezug einer EMR auch bei dieser H4-Vermeidungspolice der wesentliche, spürbare Unterschied.

 

---

 

Risikovoranfragen sind weder Anträge noch sind die Ergebnisse - das so genannte Votum - eine Ablehnung. Rivos werden nur befristet überhaupt gespeichert (je nach Anbieter zw. 4 Wochen und 6 Monaten), aber nie außerhalb des Unternehmens und können auch keine HIS Einträge produzieren.

 

Und selbst Anträge landen nicht automatisch im HIS, da nicht jedes Unternehmen an HIS meldend teilnimmt. Eine hier genannte AL zum Beispiel generell nicht, selbst Marktführer Allianz inzwischen nicht mehr ...

 

---

 

In 5-6 Jahren klagt man bis BGH und wieder zurück, es wird nicht realistischer.

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Matthew Pryor

Das Problem ist eben, dass du immer nur Annahmen treffen kannst. Die können genau sein, die rahmenbedingungen sind ja bekannt, mathematische Kenntnisse offensichtlich vorhanden :-)… Aber: Berufsunfähigkeit (möge sie nie eintreten…) hat ja nun einmal oftmals die unangenehme Eigenschaft, plötzlich einzutreten. Und schön werden die besten und weisesten Vorausannahmen Makulatur. 
Auch wenn du derzeit nur an eine rudimentäre Versorgung denkst (was grundsätzlich natürlich in Ordnung ist, wenn du das für dich sauber durchdacht hast): Vorzeichen ändern sich. Vielleicht nimmst du die Dynamik einige Jahre permanent mit, vielleicht hast du die Möglichkeit und auch den Wunsch, die versicherte Rente via Nachversicherungsoption zu erhöhen, und schon gelten andere Spielregeln. 
Dann liegst du bspw. bei 2000 € versicherter monatlicher Rente. Hast du nun einen Vertrag aus Schicht 3, ist es sehr gut möglich, dass gar keine Steuern zu entrichten sind, Freibetrag und Ertragsanteil tun da ihr Übriges. In Schicht 2 sieht die Rechnung nun einmal ganz anders aus.
Das solltest du bedenken, ich glaube, das ist auch angekommmen. Und es gibt keinen Grund, sich nicht zumindest mit Alternativen zu beschäftigen. Ich denke, dass polydeikes dir mit seinen Ausführungen einen Gutteil der auf Hörensagen beruhenden Bedenken nehmen konnte...
 

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Ex-Studentin
· bearbeitet von Ex-Studentin

@polydeikes

Danke für deine Antwort!

 

Mit "Steuergesetze ändern sich" meinte ich, dass ich keine Ahnung habe, wie Schicht 2 und 3 mal in 10 Jahren besteuert wird und dass die Abgaben in beiden Fällen tendentiell immer mehr steigen wird und ich davon ausging, dass selbst in Schicht 3 so viele Abzüge anfallen, dass es sich im Vergleich zur Schicht 2 nicht viel nimmt.

 

Das Rivos zu keiner Eintragung führen, war mir soweit bewusst. Bisher ist noch keine Rivo erfolgt, da ich meine Krankenakte dafür noch besser aufarbeiten müsste, wann ich was beim Arzt mal erwähnt habe. Z.B. war ich 2 x wegen Kniebeschwerden/Rückenschmerzen beim Arzt und habe 1x Krankengymnastik verschrieben bekommen, die ich aber nicht in Anspruch genommen habe. Wenn der Versicherer fordern sollte, dass ich die Themen durchchecken lasse, Z.B. ob mein Rücken oder meine Lungenfunktion i.O. ist und ich diese dann wirklich mal gründlich durchchecken lasse, könnten plötzlich Probleme zutage kommen, von denen ich bisher nichts weiß, die mir eine BUV dann aber endgültig verbauen. 

 

Meine größte Sorge ist, dass ich eine BU beantrage und Ausschlüsse für Haut, Lunge, Wirbelsäule und Gelenke erhalte oder einen enormen Risikozuschlag bekomme. Obwohl ich aktuell recht beschwerdefrei durchs Leben gehe.

 

Wegen der Höhe der BU: Ich finde es gut, dass in Deutschland keiner verhungern oder erfrieren muss. Mein jetziger Lebensstil ist von Hartz 4 nicht so weit weg, weil ich einfach nicht viel zum Leben brauche, wenn die hohen Mieten nicht wären. Hartz 4 ist mit wesentlich mehr Bürokratismus verbunden und man erhält nicht viel, wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Ich will meinem Freund im Falle des Falles nicht zur Last fallen und ggf. ein wenig was zum Haushaltseinkommen beitragen können, falls wir mal Kinder haben und meine Arbeitskraft wegfällt. 

 

Durch deinen Denkanstoß werde ich nun aber nach Alternativen Ausschau halten und versuchen, eine BU über Schicht 3 zu bekommen. Vielleicht sind meine Bedenken wegen meiner Gesundheit auch unbegründet. Als Plan B bleibt mit der Gruppenvertrag über meinen AG ja erhalten.

 

@Matthew Pryor

Ich bin froh, dass sich jemand meine Probleme überhaupt durchliest.. Ich werde um eine professionelle Beratung durch einen Honorarberater kaum drumrum kommen, da es doch einige Aspekte gibt, wo mir einfach die Erfahrung fehlt, die Situation richtig einzuschätzen. 

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Matthew Pryor

 

Noch einmal ein kleiner Denkanstoß zur Brutto- / Nettorente. Lassen wir bitte einmal außen vor, dass sich Gesetzgebung ändern kann und bereits bestehende verträge keinen Bestandsschutz genießen. Kann passieren, dann muss ich aber auch alles andere infrage stellen. Der Sinn ercshließt sich mir nicht, arbeite mit dem, was ist. Und das lässt sich einfach darstellen, wenn mir bspw. Deine Angaben nehmen. 24 Lenze alt, Laufzeit bis 60, ca. 1000€ monatliche Rente. Den Super-Gau angesetzt, Leistungsbezug mit 24, durchgängig bis zum Versicherungsschluss mit 60. 36 Jahre Rente, ergibt einen Ertragsanteil von 35%, ergo 350 € bzw. 4200 € im Jahr. Das liegt deutlich unter deinem Freibetrag. In Schicht 3 geht die Rechnung anders, die nettorente fällt geringer aus. Die Schere geht immer weiter auf, je höher die Rente ist.

Was du nun genau „fürchtest“, mag verständlich erscheinen, rational ist es nicht. Dir wurde aufgezeigt, dass die Ablehnung durch einen Versicherer bei einer entsprechend vorbereitetetn Voranfrage keine negativen Konsequenzen für dich hat. Probiere es aus, warte die Ergebnisse ab, entscheiden kannst du dann immer noch. Und als Plan B, wenn sonst alle anderen Stricke reißen sollten, bliebe dir immer noch der Weg über den Gruppenvertrag des AG in Schicht 2. 
 

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Ex-Studentin
· bearbeitet von Ex-Studentin

@Matthew Pryor

Ja, für Außenstehende erscheinen manche Gedankengänge oft albern. Gleichzeitig schätze ich das Risiko einer Ablehnung leider persönlich als sehr hoch ein, selbst wenn es eigentlich nicht rational erscheint. Wenn ich z.B. privat bei der Alten Leipziger abgelehnt werde, würde mich interessieren, wie diese darauf reagiert, wenn ich kurz darauf ums Eck komme und sage "aber jetzt will ich über den Gruppenvertrag rein". Wenn ich dann doch der 1 von 100 Fällen bin, bei dem sich die Versicherung quer stellt, kann ich mir einem "Hätte eigentlich nicht passieren dürfen" nicht viel kaufen. 

 

Aktuell tendiere ich deswegen dazu, erst mal den Gruppenvertrag zu unterschreiben und mir ein paar Monate Zeit zu nehmen, um meine Krankengeschichte ordentlich aufzuarbeiten. Durch eine Risikovoranfrage als Privatperson bzw. letztlich dann Antragsstellung sehe ich dann, was bei rauskommt. Wenn ich doch eine private BUV zu normalen Bedingungen bekomme, kann ich den Gruppenvertrag immer noch kündigen. 

 

Liebe Grüße und vielen Dank für eure Kritik!

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