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tom1956

Versicherungsaufsichtsgesetz § 89 Zahlungsverbot

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tom1956

Eine Frage an die Assekuranz-Experten

 

Bei einem Ehemaligen-Treffen kam letztens das Thema "Private Altersvorsorge" auf. Dabei stellte sich heraus, daß einige (zumindest auch oder sogar überwiegend) auf Kapitallebensversicherungen gesetzt hatten. Tenor dieser Kollegen: Einfach, sicher und bequem. Das möchte ich an der Stelle nicht weiter kommentieren (war ja vielleicht früher einmal wirklich so bzw. immer noch besser als gar keine Altersvorsorge zu betreiben). Was mich nur sehr überrascht hat: Kein einziger der Betroffenen kannte die Neuregelung § 89 Zahlungsverbot (VAG). Glaube, das wurde auch erst 2016 eingeführt ?

 

Da steht sinngemäß drin, daß "alle Arten von Zahlungen (also Versicherungsleistungen, Gewinnverteilung, Rückkauf, Beleihung, Vorauszahlungen) zeitweilig verboten werden können". Gleichzeitig aber auch, daß "die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen davon nicht berührt wird". Bedeutet im Klartext doch: Trotz Auszahlungsverbot muß man weiter Beiträge entrichten ?!

 

Was mich (und die Kollegen) interessieren würde: Ist das nur für einen weiteren worst-case gedacht (also Kernschmelze des Finanzsystems wie z. B. in 2008) oder ist die Lage der Lebensversicherer inzwischen generell so fragil, daß es derartige Regeln braucht ?

 

Auf die Schnelle habe ich dazu hier im WPF nichts gefunden. Falls es was dazu gibt, würde mir auch ein Link reichen.

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Zunächst mal ist das nicht mehr §89, sondern §314 VAG.

 

Dies ist kein Recht des Versicherers, sondern ein Recht der aufsichtsführenden Behörde, der Bafin ...

 

Zitat

(1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögenslage eines Unternehmens, dass dieses dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erforderliche anordnen,

 

Die Intention von früher 89, heute §314 VAG ist Insolvenzschutz. Die Aufsichtsmechanismen der Bafin greifen bereits dann, wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten oder drohen und die Instrumente sind dazu geeignet, diese abzuwenden.

 

Simpes Beispiel: Ein Versicherungsunternehmen käme in Nöte. Die Bafin kann (zeitlich befristet) anordnen, dass nur noch reguläre Leistungen bedient, aber keine Stornos / Kündigungen etc. mehr mehr bedient werden dürfen (bis die Notlage abgewendet ist).

 

Der Schutzumfang bei (und vor allem auch die Kontrolle von) Lebensversicherungsunternehmen ist erheblich stärker ausgeprägt als bei Banken. Ua. deswegen ist bis dato in der gesamten Nachkriegsgeschichte ein einziger Lebensversicherer pleite gegangen, während (gerade kleine Privatbanken und Sparkassen) ständig pleite gehen oder kurz davor wegfusioniert werden.

 

Vormals 89, heute §314 VAG sind aus Verbrauchersicht eine erhebliche Verbesserung ggü. regulärer Insolvenz. Eine Anwendung im Sinne der ugs. und von Dummschwätzern immer wieder beschworenen "Enteignung" gab es noch nie und das ist auch nicht Sinn des Gesetzes und schon gar kein Gestaltungsrecht der Versicherer.

 

Es ist auch völlig unnötig Insolvenz anzustreben, um Leistungen zu kürzen / herab zu setzen, die Mechanismen dafür findet sich völlig legal und vom Kunden unterschrieben mehrheitlich in den AVB und den Rechnungsgrundlagen vieler Tarife am Markt.

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WOVA1
· bearbeitet von WOVA1
vor 36 Minuten schrieb tom1956:

also Kernschmelze des Finanzsystems wie z. B. in 2008

Pardon, 2008 wurde ja eine Kernschmelze verhindert.

 

Die letzte Aufräumaktion nach einer Kernschmelze des Finanzsystems fand in Deutschland 1948 statt - und da wurden Versicherungsleistungen tatsächlich auf 1/10 reduziert ( und später dann mit diversen Gestzen wieder der besseren Lage angepasst).  Jedenfalls die, die nicht vorher schon für Führer und Volk enteignet worden waren.

 

Bei einer Kernschmelze des Finanzsystems sind Versicherungen absolut ungeeignet - genauso wie Anleihen oder Bankkonten. Da bleibt Dir nur, Schnaps und Gold im Garten zu vergraben.

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tom1956
vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

Zunächst mal ist das nicht mehr §89, sondern §314 VAG.

 

Dies ist kein Recht des Versicherers, sondern ein Recht der aufsichtsführenden Behörde, der Bafin ...

Vielen Dank für die Klarstellungen.

vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

Die Intention von früher 89, heute §314 VAG ist Insolvenzschutz. Die Aufsichtsmechanismen der Bafin greifen bereits dann, wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten oder drohen und die Instrumente sind dazu geeignet, diese abzuwenden.

Verstanden.

vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

Der Schutzumfang bei (und vor allem auch die Kontrolle von) Lebensversicherungsunternehmen ist erheblich stärker ausgeprägt als bei Banken.

Klingt einleuchtend und dürfte die Kollegen beruhigen.

vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

Ua. deswegen ist bis dato in der gesamten Nachkriegsgeschichte ein einziger Lebensversicherer pleite gegangen, während (gerade kleine Privatbanken und Sparkassen) ständig pleite gehen oder kurz davor wegfusioniert werden.

Das war selbst mir als Assekuranz-Laie bewußt. Kenne allerdings zwei Kollegen, die irgendwann mal mit ihrem Versicherungsvertrag bei einer Art Auffanggesellschaft (Protekor ?) gelandet sind !? 

vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

 

Vormals 89, heute §314 VAG sind aus Verbrauchersicht eine erhebliche Verbesserung ggü. regulärer Insolvenz. Eine Anwendung im Sinne der ugs. und von Dummschwätzern immer wieder beschworenen "Enteignung" gab es noch nie und das ist auch nicht Sinn des Gesetzes

Vor Enteignung hatte da auch keiner Angst. Man war nur etwas besorgt bzw. hat sich Gedanken gemacht.

vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

 

und schon gar kein Gestaltungsrecht der Versicherer.

Zum einen beruhigend, wenn das nicht die Gesellschaft selbst sondern nur eine "offizielle Stelle" wie die BaFin veranlassen kann.

 

Nichtsdestotrotz dürfte es dann zumindest für den Laien nicht ganz einfach nachzuvollziehen sein.

vor 6 Minuten schrieb polydeikes:

 

Es ist auch völlig unnötig Insolvenz anzustreben, um Leistungen zu kürzen / herab zu setzen, die Mechanismen dafür findet sich völlig legal und vom Kunden unterschrieben mehrheitlich in den AVB und den Rechnungsgrundlagen vieler Tarife am Markt.

Das habe ich auch schon mal gelesen. 

 

Vielen Dank für die prompte und kompetente Info !

 

 

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polydeikes
Zitat

Kenne allerdings zwei Kollegen, die irgendwann mal mit ihrem Versicherungsvertrag bei einer Art Auffanggesellschaft (Protekor ?) gelandet sind !? 

 

Mannheimer Leben 2002 /3, einzige Möglichkeit ...

 

---

 

Lebensversicherungen sind Stand heute / Sicht Neuabschluss dennoch gänzlich ungeeignet als Altersvorsorge. Und private Rentenversicherungen sind mit heutiger Ausprägung idR auch nur noch dann brauchbar, wenn man eben nicht "bequem" haben will.

 

 

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tom1956
vor 1 Minute schrieb WOVA1:

Pardon, 2008 wurde ja eine Kernschmelze verhindert.

In Deutschland u. a. auch, weil Merkel/Steinbrück den deutschen Sparern ihre Billiönchen "garantiert" haben ... Immerhin hat es ja einen Bank-Run verhindert.

vor 1 Minute schrieb WOVA1:

Die letzte Aufräumaktion nach einer Kernschmelze des Finanzsystems fand in Deutschland 1948 statt - und da wurden Versicherungsleistungen tatsächlich auf 1/10 reduziert ( und später dann mit diversen Gestzen wieder der besseren Lage angepasst).  Jedenfalls die, die nicht vorher schon für Führer und Volk enteignet worden waren.

Das Lebensversicherungskunden sowohl 1923 alsauch 1948 rasiert wurden, ist mir bekannt. Viele der Kollegen hatten/haben aber wohl leider einfach keine Zeit oder Lust sich mit Geldanlage zu beschäftigen und sind so eben damals bei Kapitallebensversicherungen gelandet. War vor 20 oder 25 Jahren gar nicht so unüblich - aber auch schon damals sicherlich nicht wirklich schlau.

vor 1 Minute schrieb WOVA1:

 

Bei einer Kernschmelze des Finanzsystems sind Versicherungen absolut ungeeignet - genauso wie Anleihen oder Bankkonten. Da bleibt Dir nur, Schnaps und Gold im Garten zu vergraben.

Bei derart systemischen Risiken ist eh (fast) alles ungeeignet. Mehr Prozente als beim Schnaps gibt es nirgendwo - und den kann man wenigstens noch als begehrtes Tauschmittel verwenden oder sich die Lage notfalls schön trinken. Zudem ist er einfach einzulagern und dauerhaft haltbar ! Außerdem dürfte ein Alkoholverbot noch schwerer durchsetzbar sein, als ein Goldbesitzverbot siehe z. B. Zeit der Prohibition in den USA ...

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tom1956
vor 15 Minuten schrieb polydeikes:

 

Mannheimer Leben 2002 /3, einzige Möglichkeit ...

Stimmt, waren beide bei der Mannheimer !

vor 15 Minuten schrieb polydeikes:

 

---

Lebensversicherungen sind Stand heute / Sicht Neuabschluss dennoch gänzlich ungeeignet als Altersvorsorge.

Das ist inzwischen auch den Kollegen klar. Neuabschlüsse zieht da keiner mehr in Erwägung. Die Betroffenen sind um die 50 und die Abschlüsse der KLVs liegen schon länger zurück. Wie schon gesagt, damals war das kein ungewöhnliches Vehikel, wenn man es (vermeintlich) einfach, sicher und bequem haben wollte. Noch dazu gänzlich steuerfrei nach mindestens 12 Jährchen Laufzeit.

vor 15 Minuten schrieb polydeikes:

 

Und private Rentenversicherungen sind mit heutiger Ausprägung idR auch nur noch dann brauchbar, wenn man eben nicht "bequem" haben will.

 

 

Die letzte Anmerkung habe ich, ehrlich gesagt, nicht ganz verstanden ...?

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polydeikes

Seit LVRG 2015 gab es kaum noch PRV Tarife, die einigermaßen belastbare Zusagen im Sinne brauchbarer Rechnungsgrundlagen / Versicherungsbedingungen (hinsichtlich Anpassbarkeit) hatten und das hat weiter abgenommen. Stand 2017 gibt es das quasi gar nicht mehr. Jene mit belastbaren Rechnungsgrundlagen haben derart niedrige Zusagen, dass ein rein biologisches Erreichen des erforderlichen Alters einen Eintrag ins Guinness Buch produzieren würde.

 

Dazu kommen die Fallstricke wie Substanzbesteuerung ob der aus dem Zinsniveau 2004 stammenden fiktiven Ertragsanteile bei Verrentung.

 

Vorbehaltlich bestimmter Konstellationen sind Versicherungsmäntel immer noch durchaus überlegenswerte Bausteine. Aber eben nur, wenn man die Spielregeln zu seinen Gunsten spielt / spielen kann.

 

Fire & Forget mit 4 % RZ wie früher ist generell nicht mehr. Und selbst bei den Verträgen muss man heute genau hinschauen, ob bspw. das ggf. vorhandene Überschussguthaben überhaupt mit RZ verzinst wird.

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tom1956
vor 2 Minuten schrieb polydeikes:

Seit LVRG 2015 gab es kaum noch PRV Tarife, die einigermaßen belastbare Zusagen im Sinne brauchbarer Rechnungsgrundlagen / Versicherungsbedingungen (hinsichtlich Anpassbarkeit) hatten und das hat weiter abgenommen. Stand 2017 gibt es das quasi gar nicht mehr. Jene mit belastbaren Rechnungsgrundlagen haben derart niedrige Zusagen, dass ein rein biologisches Erreichen des erforderlichen Alters einen Eintrag ins Guinness Buch produzieren würde.

Verstehe. Das Problem PRV ist übrigens auch bei vielen (meiner älteren) Kollegen in praxi angekommen. In Form der sog. "Sofortrente gegen Einmalbeitrag". War früher ein probater und bequemer Weg das biometrische Risiko "Langlebigkeit" abzusichern. Ganz früher gab es ja pro 100 tsd. DM noch 500 oder gar 600 DM monatliche Rente, wenn ich mich richtig erinnere. Was ich so gehört habe, gibt es heutzutage (je nach Eintrittsalter, Vertragsgestaltung usw.) oft nicht einmal mehr pro 100 tsd. Euro noch 300 Euro Rente ...

 

Das trifft viele, die sich eine lebenslange Rente "einkaufen" wollen ( weil sie keine oder nur geringe Ansprüche an die GRV haben). Also etwa eine Auszahlung aus einer KLV verrenten wollen, einen Erlös aus einem Firmenverkauf oder einer Immobilie dafür verwenden wollen usw. Da muß man jetzt teilweise uralt werden, bevor sich das überhaupt irgendwie rechnet.

 

Das Modell "Sofortrente" dürfte sich also, wenn überhaupt, nur noch für kleinere Teilbeträge anbieten. Schätze mal, daß auch hier die Nullzinspolitik eine entscheidende Rolle spielt ?!

 

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Ramstein
vor 6 Minuten schrieb tom1956:

Ganz früher gab es ja pro 100 tsd. DM noch 500 oder gar 600 DM monatliche Rente, wenn ich mich richtig erinnere. Was ich so gehört habe, gibt es heutzutage (je nach Eintrittsalter, Vertragsgestaltung usw.) oft nicht einmal mehr pro 100 tsd. Euro noch 300 Euro Rente ...

 

Wer spricht von "ganz früher"? Hier was Oktober 2008(!) 60.000 Euro als Monatsrente brachten:

 

Rente gegen Einmalbeitrag.png

 

Ich hätte nicht warten, sondern gleich abschließen sollen.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Der Rechnungszins ist ein Problem, aber nicht das Problem. Va. auch vor dem Hintergrund, dass für Verrentung auch in den alten Tarifen meist gar nicht 100 % RZ für die Verrentung weitergegeben wurde. Die Leuten werden einfach immer älter.

 

Der Zins ist das Problem beim Thema Substanzbesteuerung. Es wird halt schlichtweg das Zinsniveau 2004 angelegt um die fiktiven Erträge und somit die steuerlichen Grundlagen zu ermitteln. Das Zinsniveau haben wir nicht mehr.

 

---

 

Sofortrenten waren "früher" (vor DAV 2004) überspitzt formuliert schlicht falsch kalkuliert. Wir hatten das Thema schon sehr oft. Wenn du heute 60 bist, hast du eine höhere statistische (Rest-)Lebenswerwartung als der heute 18jährige. Einfach weil alle schon raus sind, die zwischen 18 und 60 die Füße hoch machen.

 

Früher war das schlicht häufig so, dass kaum unterschieden wurde zwischen Rechnungsgrundlagen einer aufgeschobenen und einer sofort beginnenden Leibrente. Und ja, das ist zum Teil auch dem Zins geschuldet, mit bspw. 4 % kann ich einfacher biometrische Aspekte kompensieren, als mit 0,x.

 

Real ist es (extrem vereinfacht) aber so, dass Sofortrenten idR einen kastrierten Zins / Ertrag bieten. Also es wurde nur ein Teil der tatsächlichen Erträge fix zugesagt. Was zu Überschüssen, bspw. auch im Bereich der Risikoüberschüsse führte. Vor 2015 musste der Versicherer nur 75 % dieser Risikoüberschüsse an die Versicherungsnehmer weiter geben, seit 2015 eben 90 %. "Der Ertrag" (die vormals 25 %, heute max. 10 %) hat sich hinsichtlich dieses Aspektes also halbiert.

 

Nun sind VU in vielerlei Hinsicht durchaus dumm. Aber eines wird nie passieren, solche Änderungen kommen nicht den Versicherungsnehmern zu Gute, sondern führen zu entsprechenden Anpassung in der Produktwelt, auf dem Rücken der Versicherungsnehmer.

 

---

 

Wie gesagt, alles extremst vereinfacht und trivialisiert nur eine grobe, modellhafte Darstellung der Zusammenhänge.

 

 

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tom1956
· bearbeitet von tom1956
vor 38 Minuten schrieb Ramstein:

 

Wer spricht von "ganz früher"? Hier was Oktober 2008(!) 60.000 Euro als Monatsrente brachten:

 

Rente gegen Einmalbeitrag.png  0   176 kB

 

Ich hätte nicht warten, sondern gleich abschließen sollen.

Hinterher ist man eben immer klüger ... 

 

War mir so gar nicht erinnerlich, daß noch bis 2008 auskömmliche Monatsrenten "einkaufbar" waren. Interessant jedenfalls. Aber ungefähr da kam ja dann auch die Finanzkrise ins Spiel ...

 

Spaß beiseite, denn dafür ist das Thema zu ernst: Für viele Freiberufler und Selbständige (die keine verkammerten Berufe ausüben und daher nicht in einem berufsständigen Versorgungswerk sind) ist das ein ziemliches Problem. Klar, besser man kümmert sich selbst und eigenständig um sein Geld (zumindest solange man dies körperlich und geistig noch kann !). Viele von diesen Kollegen aber haben keinerlei Bezug und Affinität zum Thema, ob dann gerade für diese Gruppe - ausgerechnet im Alter - das eigene Vermögensmanagement eine Alternative zu einer Sofortrente ist, bleibt die Frage. 

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tom1956
vor 36 Minuten schrieb polydeikes:

Nun sind VU in vielerlei Hinsicht durchaus dumm. Aber eines wird nie passieren, solche Änderungen kommen nicht den Versicherungsnehmern zu Gute, sondern führen zu entsprechenden Anpassung in der Produktwelt, auf dem Rücken der Versicherungsnehmer.

Wenn man einige Erfahrungen sammeln konnte und ein gewisses Alter erreicht hat, dann ist einem diese Tatsache sogar als Laie klar.

vor 36 Minuten schrieb polydeikes:

 

---

 

Wie gesagt, alles extremst vereinfacht und trivialisiert nur eine grobe, modellhafte Darstellung der Zusammenhänge

Genau richtig für mich und damit auch gut verständlich. Ein Versicherungsexperte bin ich nämlich nicht und werde ich auch nicht mehr werden.

Dafür gibt es ja schlaue Experten wie Dich. Vielen Dank auf jeden Fall nochmals für Deine Erläuterungen !

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