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BU Patientenakte schicken?

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Hallo zusammen,

 

der GAU bei einer BU-Versicherung ist ja, dass man jahrelang einzahlt und im Leistungsfall verweist der Versicherer auf eine Gesundheitsfrage, die unabsichtlich vom Versicherungsnehmer falsch oder unvollständig beantwortet worden ist. 

 

Daher habe ich überlegt folgendes zu machen:

1. Alle Patientenakten bei den Ärzten quasi seit Kindheit/Geburt anzufragen

2. Alle Patientenakten an den Versicherer zu schicken, mit der Aufforderung zur Prüfung, ob der Versicherer in einem Leistungsfall zahlen würde

 

Wichtig ist: ich gehe bei dieser Frage davon aus, dass die BU-Versicherung vor einigen Jahren abgeschlossen worden ist.

Was haltet ihr davon? 

 

 

Denn wenn es sich um einen BU-Antrag handelt, dann sieht die Sache natürlich wieder anders aus. Hier gibt es ja auch verschiedenste Meinungen, wie ich in anderen Threads gelesen habe.

Von: Die Patientenakte gar nicht erst anfordern, damit im Zweifel nicht gesagt wird, dass man von bestimmten Diagnosen wusste (Unwissenheit schützt vor Strafe?!)

Über: Die Patientenakte anfordern, prüfen ob alle darin enthaltenen Diagnosen korrekt sind (ggf. korrigieren lassen) und Gesundheitsfragen dann nach bestem Wissen beantworten und die Patientenakten nicht an Versicherer schicken

Bis: Die Patientenakten anfordern und direkt mit dem Antrag an den Versicherer schicken.

 

Was ist denn da jetzt eigentlich der empfehlenswerte Weg? Aber bitte diese Frage für Neu-Abschlüsse nicht zum Hauptthema in diesem Thread machen.

 

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Relich

Wie lange ist denn dein Abschluss her? Nach bestimmten Zeiträumen gibt es auch eine Verjährung für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

 

Selbst die Akte hinschicken und riskieren, dass du dich selbst anzeigst würde ich nicht einfach so drauf los. Vor allem warum seit Geburt, wenn manche Fragen auf bestimmte Zeiträume beschränkt sind? 

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Peter Wolnitza

Über

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finanzdschungel

Abschluss in 2012! Der Grund dafür ist: lieber jetzt alles offen legen und wissen, dass die Versicherung nicht leistet, als in 20 Jahren. Dann hat man nur für fünf Jahre die Kosten gehabt!

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Relich

Dann verjähren dieses Jahr ja schon mal die fahrlässigen und grob fahrlässigen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen (siehe VVG 21 http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__21.html)

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finanzdschungel
· bearbeitet von finanzdschungel

Okay, also ist der Aufwand die Patientenakten anzufordern und an die Versicherung zu schicken gar nicht notwendig?

 

Ich könnte es ja auch weniger extrem und somit optimiert durchführen und nur die Patientenakte der letzten 5-10 Jahre schicken? Wobei ich nicht genau weiß, welcher Zeitraum hier wirklich relevant ist!

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Relich

Ich würde so eine Aktion nicht auf eigene Faust starten, sondern wenn überhaupt, über einen spezialisierten Vermittler/Berater. Dieser kann deine Akten sowie Gesundheitsfragen überprüfen und dir dazu eine Einschätzung geben, inwiefern so eine Aktion sinnvoll sein kann und ggf. für dich durchziehen. 

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Matthew Pryor
Am 19.8.2017 um 11:08 schrieb finanzdschungel:

Okay, also ist der Aufwand die Patientenakten anzufordern und an die Versicherung zu schicken gar nicht notwendig?

 

Ich könnte es ja auch weniger extrem und somit optimiert durchführen und nur die Patientenakte der letzten 5-10 Jahre schicken? Wobei ich nicht genau weiß, welcher Zeitraum hier wirklich relevant ist!

Doch, ist er. Und hättest du dich vorher ein wenig mit diesem Thema auseinandergesetzt und bspw. den vorhandenen Sticky gelesen, wüsstest du das auch. Aber manch einem scheint es sinnvoller, täglich 2 neue Fässer aufzumachen.

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