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mollmann80

Steuern zahlen Schweiz oder Deutschland

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mollmann80

Hallo zusammen,

 

ich bin noch ganz neu in der Szene und würde gern wissen ob ihr mir sagen könnt wonach sich Die Steuer richtet. Zu mir: Ich lebe seit 5 Jahren in der Schweiz und zahle hier steuern, besitze aber in Deutschland auch noch ein Meldeadresse.

 

In der Schweiz sind Kursgewinne steuerfrei (für Privatanleger) im Gegensatz zu Deutschland, aber dafür die Broker teurer. 

 

An wen bzw wie Zahle ich steuern, wenn ich 

 

a) schweizer Broker mit deutschen und Schweizer Aktien besitze ?

b) deutscher Broker mit deutschen und Schweizer Aktien besitze?

 

Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Fachwissen hier weiter helfen.

 

Danke und Grüsse

Nico

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kleinerfisch

Mit den Infos, die Du hier gibst, ist die Frage nicht zu beantworten.

Grundsätzlihch wird die Frage, welcher Staat welche Einkommensbestandteile besteuern darf, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deuschland und der Schweiz (Google!).

Die erste Frage ist, wo Du im Sinne des DBA "ansässig" bist. Ich tippe mal auf die Schweiz, aber schau mal in Artikel 4 des DBA.

Wenn das so ist (und davon gehe ich im Weiteren aus), muss man noch zwischen Dividenden und Kursgewinnen differenzieren.

Dividenden sind im DBA in Artikel 10 geregelt, Kursgewinne in Artikel 13 Absatz 3.

Von diversen Ausnahmen abgesehen (s. Art. 10 DBA) werden deutsche Dividenden von Deutschland mit 15% besteuert. Wahrscheinlich kannst Du diese Steuer in der Schweiz irgendwie anrechnen lassen. Nicht-deutsche Dividenden sollten vom deutschen Broker gar nicht besteuert werden.

Kursgewinne werden dagegen im Ansässigkeitsstaat besteuert (wiederum ein paar Ausnahmen), also bei Dir in der Schweiz. Auch hier sollte der deutsche Broker also nicht besteuern.

Über den Schweizer Broker kann ich nichts sagen.

 

Wenn Dein deutscher Broker weiß, dass Du Schweizer Steuerbürger bist (und wenn das tatsächlich so ist), sollte er keine Abgeltungsteuer abziehen, sondern nur die genannten 15% auf Dividenden von deutschen Aktien.
Weiß er es nicht und hat er Abgeltungsteuern einbehalten, weiß ich auch nicht, wie zu verfahren wäre.
Wenn das zutrifft und Du Dich erst nach 5 Jahren kümmerst, bist Du allerdings auch selber schuld.

 

Rückfrage: Gibt es einen deutschen Broker, der wissentlich Schweizer Steuerbürger aufnimmt bzw. duldet?

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Taxadvisor
vor 7 Stunden schrieb kleinerfisch:

Wenn Dein deutscher Broker weiß, dass Du Schweizer Steuerbürger bist (und wenn das tatsächlich so ist), sollte er keine Abgeltungsteuer abziehen, sondern nur die genannten 15% auf Dividenden von deutschen Aktien.

Weiß er es nicht und hat er Abgeltungsteuern einbehalten, weiß ich auch nicht, wie zu verfahren wäre.

 

Auf deutsche Dividenden werden regelmäßig 25% zzgl. Soli einbehalten. Die Differenz zum DBA-Satz kann man sich vom Bundesamt erstatten lassen. Die Kürzung gleich an der Quelle ist nicht möglich.

 

Gruß

Taxadvisor

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mollmann80

Hallo kleinerfisch,

 

danke vorab für deine Antwort. 

 

Ich habe im DBA nachgelesen und ich bin laut Artikel 4 in der Schweiz ansässig.  

 

Im Grunde  ist diese Info "Kursgewinne werden dagegen im Ansässigkeitsstaat besteuert" welche ich gesucht hatte.

 

Zum Verständnis nochmal d.h. egal aus welchem Land die Aktie stammt sie wird in diesem Fall, nach schweizer Recht besteuert?

 

 

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Andey
· bearbeitet von Andey
Zusatz

Du bist in der Schweiz steuerpflichtig. In deinem Fall ist die Lage meiner Meinung nach klar, wenn ich dich richtig verstanden habe und du in der Schweiz wohnst UND dort Einkommenssteuer bezahlst. Und ja es spielt keine Rolle AUS welchem Land (z.B. Deutschland, USA, ...) die Aktie stammt bzw. auch IN welchem Land sie gelagert wird oder IN welchem Land du bei einem Broker bist. Du bist und bleibst bei diesen Angaben in der Schweiz steuerpflichtig. Sofern du also dein Haupteinkommen nicht mit Aktiengeschäften verdienst (sondern einen Job hast und Einkommenssteuer zahlst), sind deine Kursgewinne steuerfrei

 

PS: wenn du bei einem ausländischen Broker/Bank bist und/oder dir Quellensteuern (bei Dividenden z.B.) abgezogen werden (was oft auch in der Schweiz passiert), so kannst du diese oder einen Teil davon ggf. durch die jeweiligen DBA zurückfordern.

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mollmann80

Vielen Dank für eure Antworten! Ihr habr mir sehr geholfen.

 

Grüsse

 

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kleinerfisch
vor 3 Stunden schrieb mollmann80:

Zum Verständnis nochmal d.h. egal aus welchem Land die Aktie stammt sie wird in diesem Fall, nach schweizer Recht besteuert?

Ja, soweit es Kursgewinne betrifft.

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