Zum Inhalt springen
Frau B.

Familienunfallversicherung - Bezugsberechtigte

Empfohlene Beiträge

Frau B.

Hallo,

eine Familie hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen, VN ist wegen des "Junge-Leute-Tarifs" die jüngere Ehefrau, die Familienmitglieder sind "mitversicherte Personen". Der mitversicherte Ehemann erleidet einen Unfall, ist danach 60 % schwerbehindert, die Ehefrau regelt alles, bekommt die Unfallrente auf ihr Konto, da sie wohl die Bezugsberechtigte ist. Das Ehepaar trennt sich, der Ehemann fordert die Auszahlung der Rente, die sie  nach wie vor bezieht und auch weiterhin beziehen will. Die Versicherung erteilt keine Auskünfte. Kennt jemand einen oder mehrere Präzedenzfälle?

 

Vielen Dank

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Bezugsberechtigte wofür denn bitte schön? Zuallererst sollte mal die versicherte Person Leistungsempfänger sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zotti
vor einer Stunde schrieb Frau B.:

Das Ehepaar trennt sich, der Ehemann fordert die Auszahlung der Rente, die sie  nach wie vor bezieht und auch weiterhin beziehen will. Die Versicherung erteilt keine Auskünfte.

 

Bei wem hat der Ehemann die Auszahlung der Rente gefordert. Doch nicht etwa bei der Ex - Ehefrau? Der Mann ist die versicherte Person und hat das Recht auf seine Rente.

 

Was bedeutet die Versicherung erteilt keine Auskunft? Wurde die Trennung der Versicherung mitgeteilt und damit gleichzeitig die Änderung der Kontonummer für die Rente?

 

"In der Unfallversicherung wird meist nur das Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt."

 

Dass die Ehefrau nun die Rente weiter beziehen kann, hat sie sich evt. schön ausgedacht, dürfte aber so nicht funktionieren. Wie schon  Matthew Pryor schrieb, die versicherte Person ist Leistungsberechtigt. 

 

Ich glaube auch nicht das es dafür  Präzedenzfälle benötigt, sondern versicherte Person sollte der Versicherung die Trennung und damit die neue Kontonummer der versicherten Person mitteilen.  

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.

Anfürsich steht das im Vertrag.

Man kann durchaus auch Unfallversicherungen auf nahestehende oder "fremde" Personen abschliessen und selber der Bezugsberechtigte sein.

Z.b. Wenn jemand Unterhalt bekommt, kann er sich so gegen eine BU oder Unfälle/Tod von den jeweils unterhaltspflichtigen Personen versichern.

 

Pautschal würde ich nicht sagen, das der mitversicherte Ehemann automatisch auch ein anrecht auf die Leistungen hat.

Ersteinmal steht im Vertrag der Bezugsberechtigte. Und was im Vertrag steht ist erstmal Fakt.

 

Im Ernstfall würde ich einen Termin bei der Versicherung machen und einen Anwalt fragen. Und bevor der Sachverhalt nicht geklärt ist das Geld nicht ausgeben.

 

MfG

Sascha

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Zitat

Ersteinmal steht im Vertrag der Bezugsberechtigte. Und was im Vertrag steht ist erstmal Vertrag.

Ja. Und da steht mit Sicherheit nicht der Versicherungsnehmer als "Bezugsberechtigter" für den Fall, dass die versicherte Person aktuell noch einen Rentenanspruch hat.

Spezialfall: Versicherung für fremde Rechnung. Lässt sich hier aber a) nicht ableiten (gut, möglich) und selbst wenn ist es b) immer noch nicht so einfach wie hier beschrieben bzw. es fehlt die Hälfte an Informationen oder es werden munter die Tatsachen durcheinandergewürfelt. Mal schauen, vielleicht möchte der TO noch ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
vor 2 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Ja. Und da steht mit Sicherheit nicht der Versicherungsnehmer als "Bezugsberechtigter" für den Fall, dass die versicherte Person aktuell noch einen Rentenanspruch hat.

deshalb:

vor 6 Minuten schrieb Sascha.:

Anfürsich steht das im Vertrag.

Aber ich würde nicht die Hand dafür ins Feuer legen, das der Mann in diesem Fall ein anrecht auf die Leistung hat.

Evtl. Wird sie auch geteilt, da ja die Familie als ganzes abgesichert werden sollte. Der Mann ist ja nicht die Familie. Durch den Unfall entsteht ja auch der Frau evtl. ein Ausfall des Unterhalts u.s.w.

So klar ist das alles nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Begründe das bitte mal, warum das aus den gegebenen Informationen nicht klar sein sollte. Schon mal ein Bezugsrecht i9m Rahmen einer UV gesehen, das greift, wenn die versicherte Person noch lebt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.

Ich kann ja mal den Passus aus einer relativ neuen Versucherung posten:

 

"Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zahlen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer. .........

Sie können uns jedoch auch eine andere Person als Bezugsberechtigten benennen. ........"

 

Jetzt wirds interessant:

 

"Falls in diesem Vertrag eine andere Person versichert ist, können Sie ausdrücklich bestimmen, dass diese sofort und unwiederruflich den Anspruch auf die Versicherungsleistung erwerben soll.

Sobald wir eine solche Erklärung schriftlich oder in Textform von Ihnen erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung der versicherten Person aufgehoben werden."

 

Also grundlegend würde in diesem Fall an den Versicherungsnehmer also die Frau gezahlt, da sie die einzige bezugsberechtigte Person ist, solange sie das Bezugsrecht nicht an den Mann abtritt.

Sogesehen war die Frau gegen die Berufsunfähigkeit des Mannes versichert. Also ist auch nur die Frau Bezugsberechtigt.

 

 

Allerdings könnte bei Arbeitslosigkeit des Mannes die Frau aus den Versicherungszahlungen Unterhaltspflichtig werden, wenn sie insgesamt mehr als ca. 1200€ Nettoeinkommen hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Und ist es denn für dich akzeptabel zu verstehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Unfallversicherung ist? Hier andere Spielregeln gelten? So wie es auch bspw. zwischen einer Haftpflicht- und einer Hausratversicherung klitzekleine, aber feine Unterschiede gab und gibt?

Ich habe einen Spezialfall dargelegt, wo das Szenario zutreffen könnte, wenn auch abweichend von dem, was hier geschildert wird. Du kannst jetzt natürlich noch 100 vermeintliche Gegenbeispiele an Land ziehen, allein, es ändert nichts an den Tatsachen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.
vor 19 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Und ist es denn für dich akzeptabel zu verstehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Unfallversicherung ist? Hier andere Spielregeln gelten? So wie es auch bspw. zwischen einer Haftpflicht- und einer Hausratversicherung klitzekleine, aber feine Unterschiede gab und gibt?

Ich habe einen Spezialfall dargelegt, wo das Szenario zutreffen könnte, wenn auch abweichend von dem, was hier geschildert wird. Du kannst jetzt natürlich noch 100 vermeintliche Gegenbeispiele an Land ziehen, allein, es ändert nichts an den Tatsachen.

 

Richtig. In dem oben beschriebenen Fall ist das aber mit den mit bekannten Unfallversicherungen identisch.

Die Frau ist die Bezugsberechtigte. Solange sie ihr Bezugsrecht nicht abgetreten hat oder abtritt, bekommt sie das Geld und hat auch den Anspruch darauf. Schliesslich hat sie auch die Beiträge gezahlt. Sie ist der Versicherungsnehmer.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Zitat

Schliesslich hat sie auch die Beiträge gezahlt.

Und daraus leitest du ein Bezugsrecht ab, ja? Ernsthaft? Herr des Himmels, hör bitte auf, hier penetrant so einen Quark zu schreiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.
vor 13 Minuten schrieb Matthew Pryor:

Und daraus leitest du ein Bezugsrecht ab, ja? Ernsthaft? Herr des Himmels, hör bitte auf, hier penetrant so einen Quark zu schreiben.

Bezugsberechtigt ist der Versicherungsnehmer. Nicht der Versicherte (die versicherte Person).


Woraus leitest du denn das Bezugsrecht des Mannes ab?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Oh. mein. Gott. Bitte informiere dich, für welche Leistungen überhaupt ein Bezugsrecht in der UV vorgesehen ist und wann das greift. Ich habe weder Lust noch Zeit, hier permanent deinen Quatsch zu korrigieren. Aber warum nicht einfach mal den Ball flach halten, wenn man keine Ahnung hat, nicht wahr, lieber Sascha?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.

Ich bin dann mal hier raus :lol:.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor

Danke. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frau B.
vor 20 Stunden schrieb Sascha.:

 

Richtig. In dem oben beschriebenen Fall ist das aber mit den mit bekannten Unfallversicherungen identisch.

Die Frau ist die Bezugsberechtigte. Solange sie ihr Bezugsrecht nicht abgetreten hat oder abtritt, bekommt sie das Geld und hat auch den Anspruch darauf. Schliesslich hat sie auch die Beiträge gezahlt. Sie ist der Versicherungsnehmer.

Die Exfrau ist Versicherungsnehmerin, mein Mann ist mitversicherte Person (mit aufgeführtem Beitrag von ca. 125,-- €), die Beiträge bezahlte bis zum letzten Monat mein Ehemann. Da es letztendlich Wurst ist, wer die Beiträge bezahlt, hat er die Zahlungen jetzt eingestellt, einen Vorteil/Nachteil hat er dadurch nicht. Sie besaß sogar die Dreistheit anzurufen und zu fragen, ob er die Beiträge nicht bezahlt hätte, die Versicherung hätte sie angeschrieben.

Sie ist in keinster Weise dazu bereit auf seine Rente zu verzichten, ihr geht es nur ums Geld. Lt. Vertrag ist sie, wie schon erwähnt, Versicherungsnehmerin, und lt. AUB auch bezugsberechtigte Person. Sie wurde bei der Scheidung von der Richterin angehalten, die Unfallversicherung von der Schweigepflicht zu entbinden, ignoriert sie stumpf, genau wie die Schreiben unseres Anwaltes.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
Zitat

Lt. Vertrag ist sie, wie schon erwähnt, Versicherungsnehmerin, und lt. AUB auch bezugsberechtigte Person.

"Laut AUB" ja? Bezugsberechtigt für die Rente, falls die versicherte Person noch lebt...na klar. Das hätte ich zu gerne mal schwarz auf weiß gesehen. Stellen sie doch bitte den entsprechenden Passus aus den Bedingungen hier ein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frau B.
· bearbeitet von Frau B.
vor 22 Stunden schrieb Zotti:

 

Bei wem hat der Ehemann die Auszahlung der Rente gefordert. Doch nicht etwa bei der Ex - Ehefrau? Der Mann ist die versicherte Person und hat das Recht auf seine Rente.

 

Was bedeutet die Versicherung erteilt keine Auskunft? Wurde die Trennung der Versicherung mitgeteilt und damit gleichzeitig die Änderung der Kontonummer für die Rente?

 

"In der Unfallversicherung wird meist nur das Bezugsrecht für den Todesfall eingeräumt."

 

Dass die Ehefrau nun die Rente weiter beziehen kann, hat sie sich evt. schön ausgedacht, dürfte aber so nicht funktionieren. Wie schon  Matthew Pryor schrieb, die versicherte Person ist Leistungsberechtigt. 

 

Ich glaube auch nicht das es dafür  Präzedenzfälle benötigt, sondern versicherte Person sollte der Versicherung die Trennung und damit die neue Kontonummer der versicherten Person mitteilen.  

 

Die Auszahlung der Rente wurde schon vor drei Jahren mehrfach über seinen Scheidungsanwalt bei ihr angefordert, ein Schreiben an die Unfallversicherung blieb leider erfolglos, da die Exfrau zustimmen muss, was sie natürlich nicht tut. Auch über die Scheidung ist die Versicherung informiert.

vor 11 Minuten schrieb Matthew Pryor:

"Laut AUB" ja? Bezugsberechtigt für die Rente, falls die versicherte Person noch lebt...na klar. Das hätte ich zu gerne mal schwarz auf weiß gesehen. Stellen sie doch bitte den entsprechenden Passus aus den Bedingungen hier ein.

Page 1

Page 2

1.

Was leistet mein Unfallschutz?

1.1

Der  Unfallschutz hilft, wenn die versicherte Person

während der Wirksamkeit des Vertrages einen Unfall

hat. Der  Unfallschutz gilt weltweit, rund um die

Uhr, im beruflichen und außerberuflichen Bereich. Wir

unterstützen nach einem Unfall mit den vereinbarten

Hilfe- und Geldleistungen, um die gesundheitlichen und

wirtschaftlichen Folgen des Unfalles zu mildern.

1.2

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch

ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Er-

eignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschä-

digung erleidet.

1.3

Als Unfall gilt bzw. gelten auch

- wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Glied-

maßen oder Wirbelsäule

- ein Gelenk verrenkt wird,

- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder

zerrissen werden,

- tauchtypische Gesundheitsschäden,

- Erfrieren, Ersticken, Ertrinken,

- Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase,

Dämpfe,

- Gesundheitsschäden infolge der Rettung von Men-

schen, Tieren, Sachen.

2.

Wer ist versichert?

2.1

Alle Personen, die im Versicherungsschein als „versicher-

te Personen“ genannt sind, sind versichert.

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.

Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag

steht ausschließlich Ihnen zu.

2.2

Kein Versicherungsschutz besteht für Schwerstpflegebe-

dürftige im Sinne der sozialen Pflegepflichtversicherung.

Sobald die versicherte Person schwerstpflegebedürf-

tig ist, endet für diese die Versicherung. Die für den

Schwerstpflegebedürftigen ab diesem Zeitpunkt gezahl-

ten Beiträge erstatten wir. Auf Ihren Antrag prüfen wir,

ob der Versicherungsschutz für diese Person fortgeführt

werden kann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
vor 3 Stunden schrieb Frau B.:

Alle Personen, die im Versicherungsschein als „versicher-

te Personen“ genannt sind, sind versichert.

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.

Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag

steht ausschließlich Ihnen zu.

Das heisst, das nur der Versicherungsnehmer (hier die Ex-Frau) anspruch auf die Rechte (Leistungen) aus dem Versicherungsvertrag hat.

Solange sie das Geld nicht freiwillig abtritt ist das zwar unfair, aber da ist kaum was dran zu rütteln.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
· bearbeitet von Sascha.
vor 3 Stunden schrieb Frau B.:

Sie besaß sogar die Dreistheit anzurufen und zu fragen, ob er die Beiträge nicht bezahlt hätte, die Versicherung hätte sie angeschrieben.

Ja. Das ist schon ziemlich dreist. :blink:

Da könnte man schon von einer Provokation sprechen. :unsure: Aber auch das ist nicht strafbar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zotti
vor 7 Stunden schrieb Frau B.:

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.

Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag

steht ausschließlich Ihnen zu.

 

Ist dies tatsächlich so in den Vertragsbestimmungen geschrieben? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn das ist Wischi Waschi "steht Ihnen zu", wer ist Ihnen, der Familie?  

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
vor einer Stunde schrieb Zotti:

Ist dies tatsächlich so in den Vertragsbestimmungen geschrieben? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn das ist Wischi Waschi "steht Ihnen zu", wer ist Ihnen, der Familie?  

Das steht in fast allen Lebens- und Renten- und Unfall- und Sach- Versicherungsverträgen drin. Versicherungsnehmer ist der "Besitzer" der Versicherung. Quasi der Typ, der die Versicherung abgeschlossen und auch unterschrieben hat.

"Versicherte Person" hingegen ist so wie "Versicherter Gegenstand". Ich kann mein Haus versichern und mein Auto oder halt eine Person auf einen Schaden der entstehen kann.

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragskontrahend der Versicherung, dem im Schadensfall dann die Versicherungsleistung zusteht.

Deshalb besteht auch garkein Anspruch auf die Versicherungsleistungen für den Mann. Weil seine Frau in der "Familienversicherung" die Familie als Gegenstand gegen einen Schaden versichert hat.

Da sie der Versicherungsnehmer ist, hat sie alle Ansprüche aus der Versicherung. Der Mann hätte sich selber versichern müssen oder bestimmen müssen, dass er die Leistungen der Versicherung selber bekommt, um selber im Schadensfall die Leistung zu erhalten.

Der Mann hat keinen Vertrag mit der Versicherung geschlossen. Deshalb reagiert die Versicherung auch auf nichts.

 

Wenn man solche Verträge abschliesst sollten sich alle Beteiligten genau beraten lassen.

Anscheinend wusste der Mann garnicht, für was genau er da bezahlt hat. Wissen aber viele nicht. Sieht man ja auch bei den Fonds, die man in Banken angedreht bekommt.

Man bezahlt massiv Geld ein und 80% von der Rendite nimmt die Bank für sich und du bekommst, wenn du nicht zu schnell kündigst vielleicht auch noch 20% vom Gewinn ab.

Die Bank sagt danke und der Kunde is angepisst, oder merkt es garnicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Frau B.

Das ist leider das Problem, wenn man da zu blauäugig herangeht und vom Versicherungsdealer unqualifiziert beraten wird. Der Fairness halber sollten die Versicherungen einiges ändern, ein Mensch ist kein Gegenstand, ihr ist kein Schaden entstanden.  Das solch ein Schaden dann wirklich eintritt, die Ehe scheitert, und die Exfrau mit einer Selbstverständlichkeit weiterhin die Rente einkassiert, obwohl ihr die Gliedmaße nicht feht,  war nicht vorhersehbar.  :(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Der böse Versicherungsdealer. Offenbar war ihr Mann ja auch nicht qualifiziert genug, vorab eine Abtretung der Rechte einzufordern. Oder der Rabatt war wichtiger. Oftmals ist es doch so, Scheidung? Nein, passiert immer nur den Anderen. Und was genau sollen denn die Versicherer ändern? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sascha.
vor einer Stunde schrieb Frau B.:

Das ist leider das Problem, wenn man da zu blauäugig herangeht und vom Versicherungsdealer unqualifiziert beraten wird.

Ja. Vertraue niemals blind einem Versicherungs oder Bank- "Berater". Mach dich immer soweit schlau, dass du genau weisst, was du unterschreibst und für was du bezahlst.

Und schliesse eigenen Versicherungen und Bankverträge immer selbst auf deinen eigenen Namen ab. Und das eigene Geld immer auf das eigene Konto laufen lassen.

 

Aber ich hab das auch falsch gemacht. Kann man nichts machen, ausser drüber wegzukommen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...