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Ramstein

Anfängerfragen (Steuern)

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Ramstein

Ich stehe gerade vor folgendem Problem:

2016 (erstmals seit längerer Zeit) Einkommen aus selbständiger Tätigkeit deklariert.

2017 Q1 Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit

Juli 2017: Steuerbescheid 2016 und Auflage Umsatzsteuervoranmeldungen ab dem nächsten Quartal zu machen.

2017 Q3 Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit

jetzt: Umsatzsteuervoranmeldung fällig

 

Frage: nur Q3 angeben und Q1 erst in der Jahreserklärung, oder jetzt Q1-Q3 voranmelden?

 

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kleinerfisch

Ich denke, nur Q3. Das entspricht dem Wortlaut ("ab dem 3. Quartal"), es entspricht auch dem Wortlaut des Gesetzes (-> § 18 (2) S. 1): "Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr."

In der Voranmeldung Q3 haben dementsprechend Umsätze aus Q1 nichts zu suchen.

 

Dazu passen auch im Analogieschluss die Beispiele hier unter 4.1.2, obwohl es dort um die Umstellung monatlch/quartalsweise geht.

 

Im Zweifel einfach beim Finanzamt anrufen.

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bobby13
Am 30.9.2017 um 10:53 schrieb Ramstein:

Frage: nur Q3 angeben und Q1 erst in der Jahreserklärung, oder jetzt Q1-Q3 voranmelden?

 

Es gibt beide Möglichkeiten. Wie genau dein Finanzamt es haben möchte steht in dem Schreiben.

 

Im Zweifel nochmal anrufen.

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