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Physiker

Verweigerung von VWL

Empfohlene Beiträge

Raccoon
vor 3 Stunden schrieb Physiker:

In diesem Fall wäre natürlich die Frage, ob eine interne, hierarchische Eskalation besser als der Vorschlag von Raccoon ist. Natürlich unter der Prämisse, dass ich es so weit kommen lassen will.

Mit wem hast du denn bisher geredet? Das ist eine Sache für die Personalabteilung (an die sollte auch der Brief addressiert sein), nicht deinem Vorgesetzten oder dessen Chef. Außer natürlich, du arbeitest in HR.

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Joseph Conrad
vor 19 Stunden schrieb Raccoon:

auf die entsprechende Gesetzeslage verweisen. Dabei bittest du um schriftliche Stellungnahme, so daß du was in der Hand hast, wenn du dich dazu entscheiden solltest dagegen rechtlich vorzugehen.

Das Schreiben sollte natürlich in einem höflichen oder zumindest neutralen Ton verfasst sein, ohne irgendwelche Drohungen. 

 

Die Bitte um schriftliche Stellungnahme mit Verweis auf die Gesetzeslage wird jeden augenblicklich aufschrecken lassen. Egal wie viel Kreide du vorher geschluckt hast. :D

 

 

Gruß

Joseph

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Ramstein

Da schreibst du einen netten kleine Brief an die Personalabteilung, z. B. so:

 

Zitat

Liebe(r) Frau X/Herr Y,

 

ich habe mich über meine Altersvorsorge beraten lassen und da wurde mir dringend empfohlen, die steuerlich begünstigte vermögenswirksame Leistung (VWL) nach §11 Vermögensbildungsgesetz zu nutzen, die der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers einrichten muss. Die Beiträge würden von meinem Bruttogehalt abgezogen. Beiträge des Arbeitgebers seine nicht notwendig, allenfalls wünschenswert.

Ich möchte dies zum 11.11.2017 tun. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, welche konkreten Angaben Sie von mir dazu benötigen. Besten Dank im voraus.

 

MfG

 

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polydeikes
vor 14 Minuten schrieb Ramstein:

Da schreibst du einen netten kleine Brief an die Personalabteilung, z. B. so:

 

 

 

Antwort sieht dann vermutlich so aus?

 

 

Lieber Herr R..

 

Tatsächlich können wir vermögenswirksame Leistungen gem. Par. 10 vertraglich vereinbaren und müssten, wenn wir es tun, auch auf ihr schriftliches Verlangen hin eine vertragliche Möglichkeit gem. Par. 11 anbieten.

 

Vielen Dank für den Hinweis darauf, was wir können, wir lehnen dankend ab und verbleiben ...

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Physiker
· bearbeitet von Physiker
vor 17 Stunden schrieb polydeikes:

§10 vor §11 und §10 ist nur eine "kann" Bestimmung.

Da ich hier natürlich kein Experte bin - ansonsten würde ich kaum im Forum nachfragen - bedeutet das automatisch, sobald ein vorheriger Paragraph eine kann-Bestimmung hat, dass alle nachfolgenden Paragraphen ebenfalls kann-Bestimmungen sind? 

 

Das wäre eine sehr wichtige Information und bedeutet dann auch immer, dass man alle vorherigen Paragraphen lesen muss. Eigentlich sehr umständlich, mM nach.

 

Hierzu dann noch eine Nachfrage:

 

Wenn also mein AG nicht verpflichtet sein sollte, vermögenswirksame Leistungen anzubieten (selbst wenn ich die 40€ selbst trage), dann könnte ich aber gegenüber der Edeka-Bank vielleicht doch durchsetzen, dass ich es von meinem eigenen, privaten Konto einzahle. Auszug Edeka-VL Sparen: "...bzw. eigene Leitungen in entsprechender Höhe einzuzahlen, wenn für den Sparer keine vermögenswirksamen Leistungen mehr erbracht werden können."

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

In der Auslegung ist es eigentlich "entweder" / "oder". Also AG kann entweder vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum normalen Lohn zahlen, oder der AN verlangt vom AG, dass Teile seines Lohns vermögenswirksam angelegt werden. (also so, wie du das auch haben willst)

 

Wüsste aber nicht, dass jemals jemand damit "durchgekommen" wäre oder den "rechtlichen Anspruch" erfolgreich "durchgesetzt" hätte (iS Rechtssprechung). Probieren geht über Studieren, aber ich befürchte eine Antwort im obigen Sinne.

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Physiker

@polydeikes:

 

Ok, verstehe. Ich hatte deine ursprüngliche Aussage und deine gemutmaßte Antwort des AG so verstanden, dass er aufgrund von §10 meine Aufforderung VL aus meinem Brutto einzuzahlen, abschmettern kann.

 

Kurz gesagt, ich bin in der Situation in der ich wohl Recht habe, aber es deswegen nicht zwingend sinnvoll ist es einzufordern.

 

Mein nächster Ansatz ist, nochmal bei der Edeka Bank nachzufragen, was mit dem Abschnitt "eigene Leistung in entsprechender Höhe einzuzahlen, wenn für den Sparer keine Vl mehr erbracht werden können" genau gemeint ist. Vielleicht habe ich irgendwie doch die Möglichkeit, selbst das Geld einzuzahlen.

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kleinerfisch

Bei Gesetzen sollte man immer zuerst schauen, für wen und unter welchen Umständen sie überhaupt gelten.

Ich finde da § 1 "persönlicher Geltungsbereich" und dort

Zitat

(1) Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes gefördert.

Ich hab den Thread nur überflogen, aber vereinbart ist doch scheinbar nichts.

 

In § 10 geht es dagegen um zusätzliche VWL (die Überschrift ist auch Teil des Gesetzes).

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Physiker
· bearbeitet von Physiker

@kleinerfisch:

 

Danke für diesen Hinweis. Denn das könnte sich sogar zum Schluss als positiv bemerkbar machen. Mein AG hat keine VL vereinbart. Daher zieht dann möglicherweise wirklich die Regelung aus dem VL-Sparen der Edekabank, dass "bzw. eigene Leitungen in entsprechender Höhe einzuzahlen, wenn für den Sparer keine vermögenswirksamen Leistungen mehr erbracht werden können."

 

Die VL können nicht mehr erbracht werden, weil keine VL vereinbart wurden. Ich rufe die Tage nochmal bei der Edeka-Bank an und verweise auf diese Stelle, sowie dass es beim meinem neuen AG keine Vereinbarung bzgl. VL gibt. Wenn das durchgeht, dann kann ich selbst die VL nutzen (und bekommen die Zinsen) ohne dass ich irgendwie (unnötigen) Druck auf meinen AG ausüben muss. Das wäre für mich die optimale Lösung.

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