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RiesterBiester

Vermutungen der ZfA – Aufteilung der Riester-Zulagen

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RiesterBiester
· bearbeitet von RiesterBiester

Guten Abend,

 

nachdem ich bei der myLife per E-Mail und bei der ZfA per Telefon angefragt habe, frage ich mal hier um Rat. Es geht darum, ob/wie ich meine Zulagen für 2016 aufteilen kann. Hier ein paar Eckdaten:

 

  • Debeka-RRV bestand in 2016, 1946 € Einzahlung, auf dem Zulagenantrag der Debeka ist nur der Debeka-Vertrag aufgeführt und mit einem Kreuz versehen
  • myLife (fairr) in 2017 abgeschlossen, Vertrag ist der ZfA noch nicht gemeldet, laut myLife werde ich meinen ersten Zulagenantrag im Frühjahr 2018 erhalten
  • derzeit manuelles Zulagenverfahren (kein Dauerzulageverfahren)
  • derzeit bestehen beide Verträge, kein Übertrag o.ä. beantragt

 

Ich würde die Zulage für 2016 gern auf den myLife-Vertrag zahlen, den ich erst 2017 abgeschlossen habe. Dazu würde ich auf dem Debeka-Zulagenantrag den neuen myLife-Vertrag handschriftlich ergänzen, das Kreuz bei der Debeka-RRV unkenntlich machen und es stattdessen bei der myLife-RRV handschriftlich setzen. Diesen Zulagenantrag würde ich dann an die Debeka senden.

 

Auf Nachfrage, ob dies geht, hat mir die myLife nur geantwortet, dass ich Anfang 2018 meinen ersten Zulagenantrag erhalten werde. Da dies keine Antwort auf meine Frage ist, habe ich daraufhin bei der ZfA angerufen. Die ZfA-Beraterin war sichtlich überfragt und sagte "Vermutlich geht dies nicht, denn Sie haben in 2016 nichts in den myLife-Vertrag eingezahlt. Sofern Sie in 2017 auf beide Verträge einzahlen, sollten Sie die Zulage in 2017 nach Ihren Wünschen aufteilen können. Dann müssen die beiden Versicherer aber im Vorfeld miteinander kommuniziert haben, damit sie wissen, dass Sie 2 Verträge haben."

 

Da mir die Aussage der ZfA-Beraterin zu vage ist, stelle ich meine Fragen an die Experten im Forum: Welche Möglichkeiten habe ich, die Zulage für 2016 auf den neuen myLife-Vertrag zu zahlen? Hat die ZfA-Beraterin mit ihrer Vermutung Recht? Sollte die Zuteilung auf den myLife-Vertrag doch möglich sein, muss ich mit der Versendung des 2016er Zulagenantrags bis ins Frühjahr 2018 warten, damit der myLife-Vertrag zuvor mit dem 2017er Zulagenantrag bei der ZfA gemeldet werden konnte?

 

Danke im Voraus!

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moonraker

Hier gibt es die offiziellen Vordrucke zum Zulagenantrag:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Altersvorsorge_Fachaufsicht/Formulare/formulare_node.html

Bei den Eintragungen zum Anbieter gibt es für jeden Anbieter im Zeitraum die Spalte "Altersvorsorgebeiträge in 20xx". Da Du in 2016 hier nichts für myLife eintragen kannst, wirst Du für das Jahr auch keine Zulage auf myLife buchen können.

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multivitamin
vor 14 Stunden schrieb RiesterBiester:

Welche Möglichkeiten habe ich, die Zulage für 2016 auf den neuen myLife-Vertrag zu zahlen?

 

Keine, da 2016 in den Vertrag nichts geleistet wurde. Ansonsten gilt §87 EStG, d.h. bei unmittelbarer Begünstigung maximal für zwei Verträge die Zulage, der Mindesteigenbeitrag muss aus diesen beiden Verträgen heraus geleistet worden sein, die Zulage wird entsprechend des Verhältnisses der Zahlungen in die beiden Verträge aufgeteilt. Womit wir wieder beim Punkt für 2016 wären, 0% von X sind 0, unabhängig von X.

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moonraker
vor 55 Minuten schrieb multivitamin:

 

Keine, da 2016 in den Vertrag nichts geleistet wurde. Ansonsten gilt §87 EStG, d.h. bei unmittelbarer Begünstigung maximal für zwei Verträge die Zulage, der Mindesteigenbeitrag muss aus diesen beiden Verträgen heraus geleistet worden sein, die Zulage wird entsprechend des Verhältnisses der Zahlungen in die beiden Verträge aufgeteilt. Womit wir wieder beim Punkt für 2016 wären, 0% von X sind 0, unabhängig von X.

Den ersten Punkt sehe ich auch so - ohne Vertrag in 2016 lässt sich nichts buchen.

Beim zweiten interpretiere ich das Gesetz so, dass die Zulage nur auf 2 Verträge verteilt werden kann - aber nicht muss. Selbst bei 2 Verträgen, in die zusammen genug eingezahlt wird, kann man die Zulage nur auf einen Vertrag zahlen lassen (sogar bei mehr als 2 Verträgen). Nur wenn man aufteilen möchte, geht das max. auf 2 Verträge und dann im Verhältnis ihrer Zahlungen.

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multivitamin
vor 11 Minuten schrieb moonraker:

Selbst bei 2 Verträgen, in die zusammen genug eingezahlt wird, kann man die Zulage nur auf einen Vertrag zahlen lassen (sogar bei mehr als 2 Verträgen).

 

Nicht so, wie du es interpretierst.

 

Du darfst beliebig viele Rieserverträge haben. Maximal zwei werden bei der Zulage berücksichtigt. Es hindert dich niemand daran, nur für einen die Zulage zu beantragen. Wenn dort der Mindestbeitrag (also ohne Kinder 2100-154=1946€) gezahlt wurde, fließt die Zulage in diesen Vertrag.

Was jedoch nicht geht: Mindestbeitrag in zwei Verträge in Summe geleistet, aber auswählen, dass die Zulage nur in einen Vertrag fließt. Das schließt das Gesetz eindeutig aus.

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RiesterBiester
· bearbeitet von RiesterBiester

Aha, danke! Dann weiß ich Bescheid und schicke meinen Zulagenantrag einfach an die Debeka, die dann meine Zulage erhält. Nix aufteilen...

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