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Dust1983

Kündigung Fondsgeb. RV mit BU als Zusatzversicherung

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Dust1983

Hallo liebe Mitglieder,

 

mir ist bewusst, das dieses Thema wahrscheinlich schon mehrfach angesprochen wurde. Nur leider konnte ich nicht das passende für mich finden.

 

Ich möchte jetzt meine fondsgebunde RV mit BU als Zusatzversicherung kündigen.

 

Hier einige Daten:

 

Versicherungsbeginn:                  12/2003

frühester Rentenbeginn:              01.09.2044

vereinbarter Rentenbeginn:          01.09.2049

tariflicher Monatsbeitrag:             51 Euro

zu zahlender Monatsbeitrag:         39 Euro

monatliche BU-Rente:                  600 Euro

monatl. rente bei 4 % bei Rentenbeginn 2044               35,80 Euro

oder Kapitalabfindung 2044                                             10.989 Euro

 

Über Sinn und Unsinn dieser Versicherung möchte ich nicht diskutieren. Ich habe bereits eine neue selbstständige BU-Versicherung. Mir geht es jetzt um die Rückzahlungsbeträge, da bin ich noch nicht wirklich schlau draus geworden. Die BU-Versicherung gilt laut Versicherung als reine Risikoversicherung, soweit nachvollziehbar. Laut Vertragsunterlagen steht bei Kündigung dieser BU ein Rückkaufswert zu, wenn die Beitragsjahre länger als die Versicherungsjahre sind und die BU noch nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Vetragsdaten:

 

Fondsguthaben:                                                                                      1400 Euro

 

nicht fondsgebundes Kapital aus Zusatzversicherungen:                              3500 Euro

 

Nicht garantierter Schluss-Überschussanteil der BU-Zusatzversicherung         65 Euro

 

Nicht garantierter Anteil an den Bewertungsreserven                                  11 Euro

 

gesamter Vetragswert:                                                                            4976 Euro

 

Laut Versicherung werden bei Kündigung 1476 Euro ausgezahlt. das heißt die 3500 Euro sind weg? Wie ist denn der Rückkaufswert der BU-Versicherung? Das ist für mich nicht richtig nachvollziehbar. Ich bin davon ausgegangen, das der gesamte Vertragswert ausgezahlt wird.

 

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

 

 

Schöne grüße

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Falsches Subforum. Sollte besser nach "Versicherungen zur Risikovorsorge" verschoben werden.

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xfklu
vor 29 Minuten schrieb stagflation:

Falsches Subforum. Sollte besser nach "Versicherungen zur Risikovorsorge" verschoben werden.

 

Danke für den Hinweis. Ist verschoben.

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Dust1983

Kann keiner Auskunft dazu geben?? :(

Schöne Grüße 

 

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Cauchykriterium

Doch, natürlich kann da jemand Auskunft geben. Nennt sich Versicherung - und Du bezahlst von Jahr zu Jahr fette Verwaltungskosten, von denen die Versicherung auch die eine oder andere telefonierende Sachbearbeiterin bezahlt.

Aber so ein Telefonhörer/Smartphone ist natürlich ganz schon schwer, um den für ein paar Minuten ans Ohr zu halten ... ;)

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Legolino

Schon mal über Beitragsfreistellung nachgedacht?

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Dust1983
Am ‎07‎.‎12‎.‎2017 um 21:42 schrieb Cauchykriterium:

Doch, natürlich kann da jemand Auskunft geben. Nennt sich Versicherung - und Du bezahlst von Jahr zu Jahr fette Verwaltungskosten, von denen die Versicherung auch die eine oder andere telefonierende Sachbearbeiterin bezahlt.

Aber so ein Telefonhörer/Smartphone ist natürlich ganz schon schwer, um den für ein paar Minuten ans Ohr zu halten ... ;)

Entschuldigung das ich so spät antworte.  Wie oben bereits erwähnt ist das die Auskunft der Versicherung. Die Versicherung würde das Fondsguthaben auszahlen. Mir geht es um den gesamten Vertragswert bzw. die 3.500 Euro für die BU-Versicherung. Die sind laut Versicherung als Deckungsrückstellung zur Regulierung zukünftiger Versicherungsfälle eingeplant.

 

Am ‎02‎.‎11‎.‎2017 um 11:59 schrieb Dust1983:

Laut Vertragsunterlagen steht bei Kündigung dieser BU ein Rückkaufswert zu, wenn die Beitragsjahre länger als die Versicherungsjahre sind und die BU noch nicht in Anspruch genommen wurde.

Das wären die Voraussetzungen bei einer Kündigung. Weiter heißt es, der Rückkaufswert wird nach den anerkannten regeln der Versicherungsmathematik für den maßgebenden Kündigungstermin als Zeitwert der BU-Zusatzversicherung berechnet, wobei ein als angemessenen angesehener Abzug vorgenommen wird (§176 VVG) Dieser Abzug ist gleich der Deckungsrückstellung. :(...Danke für eure Auskünfte.

 

Am ‎14‎.‎12‎.‎2017 um 16:04 schrieb Legolino:

Schon mal über Beitragsfreistellung nachgedacht?

Kommt nicht in Frage. Ich möchte das Thema abschließen. 

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tyr
· bearbeitet von tyr

Seit wann läuft denn die neue SBU?

 

Wenn du bei dieser hier im Thread besprochenen BUZ die Abschlusskosten offensichtlich schon abbezahlt hast könntest du prüfen, wie die Vertragsbedingungen sind, ob die neue SBU wirklich deutlich besser ist und sich ein nochmaliges Abzahlen der Abschlusskosten lohnt oder ob du die bestehende BUZ auskoppeln kannst, als SBU weiterführst und die Versicherungsleistung auf deinen jetzigen Bedarf erhöhst. Wenn das alles nach Prüfung so sein sollte könntest du die neue SBU nach Erhöhung der alten BUZ wieder kündigen und hättest nur die bisher gezahlten Abschluss- und Versicherungskosten der neuen SBU verloren, aber nicht doppelt BU-Abschlusskosten gezahlt.

 

Verständlich?

 

Oder mal vom Fachmann beraten lassen, zum Beispiel den Vermittler deiner BUZ, den du scheinbar gut bezahlt hast.

 

p.s. 2003 galt noch ein Höchstrechnungszins von 3,25% p.a.: https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstrechnungszins Wenn die Vertragsbedingungen taugen würde ich gut überlegen, vergleichen und durchrechnen, ob man diesen alten Vertrag, bei dem die Abschlusskosten wohl bereits abgezahlt sind wirklich kündigen muss.

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Dust1983
vor 8 Stunden schrieb tyr:

Seit wann läuft denn die neue SBU?

die läuft jetzt seit November. Diese ist nicht mehr gekoppelt, also eine SBU. Die BU-Rente ist meinem jetzigen Lebensstandard angepasst. Die 600 Euro von damals konnte ich leider nicht mehr erhöhen.

 

vor 8 Stunden schrieb tyr:

Wenn du bei dieser hier im Thread besprochenen BUZ die Abschlusskosten offensichtlich schon abbezahlt hast könntest du prüfen, wie die Vertragsbedingungen sind, ob die neue SBU wirklich deutlich besser ist und sich ein nochmaliges Abzahlen der Abschlusskosten lohnt oder ob du die bestehende BUZ auskoppeln kannst, als SBU weiterführst und die Versicherungsleistung auf deinen jetzigen Bedarf erhöhst. Wenn das alles nach Prüfung so sein sollte könntest du die neue SBU nach Erhöhung der alten BUZ wieder kündigen und hättest nur die bisher gezahlten Abschluss- und Versicherungskosten der neuen SBU verloren, aber nicht doppelt BU-Abschlusskosten gezahlt.

 

Verständlich?

Soweit verständlich. Mit dem damaligen Versicherungsvertreter (der von meinen Eltern) habe ich nichts mehr zu tun. Ebenso war eine Erhöhung der alten BU nicht möglich. Und mit 600 Euro wäre ich nicht weit gekommen. Wohne jetzt rund 200 km entfernt. Die neue BU habe ich über einen Makler abgeschlossen, eben mit höherer Rente und besseren Vertragsbedingungen. (Für mich klarer und verständlicher als die ganzen Unterlagen von damals).

 

vor 8 Stunden schrieb tyr:

Oder mal vom Fachmann beraten lassen, zum Beispiel den Vermittler deiner BUZ, den du scheinbar gut bezahlt hast.

hatte dem Makler mal die alten Unterlagen gezeigt. Der meinte die müssten den gesamten Vertragswert auszahlen. Die Versicherung sagt natürlich was anderes. Der Rückkaufswert wird ja als Zeitwert der BU berechnet. Davon ein "angemessener" Abschlag. Dieser Abschlag soll gleich die Deckungsrückstellung sein. So steht es zumindest in den Vertragsunterlagen. Das heißt der Rückkaufswert nach Zeitwert wäre 3.500 und denn ziehen die 3.500 Deckungsrückstellungen ab? Das finde ich weder angemessen , noch nachvollziehbar.

 

Die Versicherung schreibt nur, das ich keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert habe. Ohne Angabe einer Rechtsgrundlage.

 

Danke für die Hilfe.

 

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Matthew Pryor

Kurioser Vorgang.

Aber Mal eine andere Frage: Ich gehe davon aus, dass der Altvertrag bei Neuabschluss dem Versicherer angezeigt wurde? 

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 3 Stunden schrieb Dust1983:

Die 600 Euro von damals konnte ich leider nicht mehr erhöhen.

 

Auf welcher Basis konntest du nicht mehr erhöhen? Weil eine Erhöhung in jedem Fall im Vertrag ausgeschlossen wurde? Oder nur ohne erneute Gesundheitsprüfung? Man kann ja z. B. wenn dies sinnvoll erscheint mit erneuter Gesundheitsprüfung die Leistung erhöhen. Hast du das schriftlich, dass eine Erhöhung nicht möglich ist? Wer hat dies geschrieben? Nachhaken, dran bleiben, nicht abwimmeln lassen.

 

Ich an deiner Stelle würde nicht zuerst versuchen, auf Biegen und Brechen eine vor 2008 (altes VVG) abgeschlossene BUZ auf möglichst hohen Kündigungswert zu prügeln. Ich würde an deiner Stelle ernsthaft die Möglichkeit prüfen, ob nicht dein neuer Vertrag, bei dem du die Kosten, die dich gerade stören noch einmal neu abgezahlt werden sollen nicht verzichtbar ist und du deinen alten Vertrag an deinen Versicherungsbedarf anpassen kannst, wenn die BU-Bedingungen passen.

 

vor 3 Stunden schrieb Dust1983:

Soweit verständlich. Mit dem damaligen Versicherungsvertreter (der von meinen Eltern) habe ich nichts mehr zu tun. Ebenso war eine Erhöhung der alten BU nicht möglich. Und mit 600 Euro wäre ich nicht weit gekommen. Wohne jetzt rund 200 km entfernt.

 

600 Euro BU-Leistung kann man sich sparen, das ist eher eine Hartz-4 Unterstützungspolice. Dass du mit deinem alten Vermittler "nichts mehr zu tun" hast ist nicht wichtig, dann rufe den eben an, schreibe Briefe, telefoniere mit deinem alten Versicherer, schreibe diesem Briefe, Emails, was auch immer. Du hast denen viel Geld gezahlt, die sollen ruhig arbeiten.

 

Nicht ärgern, sondern die Situation anpacken und deinen alten Vermittler und deine alte Versicherung vor dir hertreiben. Es liest sich für mich nicht so, als hättest du schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft.

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Matthew Pryor
Zitat

Man kann ja z. B. wenn dies sinnvoll erscheint mit erneuter Gesundheitsprüfung die Leistung erhöhen.

Von können kann schon mal gar nicht die Rede sein.

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Dust1983

Hallo, ich wünsche allen ein frohes neues und gesundes Jahr.

 

Ich hoffe die Feiertage wurden gut überstanden.

 

Die Rückmeldung von der Versicherung war jetzt, "das von den Beiträgen für die BU ein nicht fondsgebundenes Kapital entsteht. Dieses dient zur Deckungsrückstellung. Dieses dient ausschließlich zur Regulierung zukünftiger Versicherungsfälle. Einen Anspruch auf einen Rückkaufswert aus dieser Zusatzversicherung besteht jedoch nicht" so stand es in der Mitteilung.

Am ‎22‎.‎12‎.‎2017 um 12:41 schrieb tyr:

Auf welcher Basis konntest du nicht mehr erhöhen? Weil eine Erhöhung in jedem Fall im Vertrag ausgeschlossen wurde?

Ich hätte innerhalb eines halben Jahres nach Eintritt des Ereignisses ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Das habe ich nicht wissend leider versäumt.

 

Da es zur Deckungsrückstellung dient habe ich somit keinen Anspruch. Die Deckungsrückstellung berechnet sich wohl nach § 65 VAG und §§341 e und 341f des HGB.

 

Ich habe jetzt mal die letzte Seite eingescannt. So richtig werde ich da anscheinend nicht schlau drauß.

 

Schöne Grüße

Versicherung.pdf

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 27 Minuten schrieb Dust1983:
Am 22.12.2017 um 12:41 schrieb tyr:

Auf welcher Basis konntest du nicht mehr erhöhen? Weil eine Erhöhung in jedem Fall im Vertrag ausgeschlossen wurde?

Ich hätte innerhalb eines halben Jahres nach Eintritt des Ereignisses ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Das habe ich nicht wissend leider versäumt.

 

Und wenn du eben mit erneuter Gesundheitsprüfung erhöhst und die BUZ als SBU auskoppelst? Dann musst du die ganzen Vertragskosten, die dich jetzt wurmen nicht noch einmal in deinem neuen BU-Vertrag abzahlen.

 

Wenn du das alles nicht willst: deine Sache. Dann brauchst du dich aber auch nicht ärgern, dass die vergangenen gezahlten Kosten verloren sind. Du kannst diese bereits gezahlten Kosten insofern "retten", indem du beim alten Vertrag bleibst und diesen auf deinen aktuellen Versicherungsbedarf anpasst. Wenn du das nicht willst musst du die Kröte wohl schlucken oder versuchen zu klagen, was ebenfalls neue Kosten für Rechtsberatung usw. erzeugen wird.

 

Deine Entscheidung. Ich bin wieder raus.

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Dust1983

Danke für die Rückmeldung.

vor einer Stunde schrieb tyr:

Dann brauchst du dich aber auch nicht ärgern, dass die vergangenen gezahlten Kosten verloren sind.

Das ist eben die Frage. Ob das so ist oder nicht.

 

vor 1 Stunde schrieb tyr:

Du kannst diese bereits gezahlten Kosten insofern "retten", indem du beim alten Vertrag bleibst und diesen auf deinen aktuellen Versicherungsbedarf anpasst.

Glaube nicht das es so einfach ist. Der Vertrag ist von 2003 , ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung, keine Dynamik etc. Das wäre ja denn ein neuer Vertrag und die Aachener Münchener würde mir wahrscheinlich eines ihrer Produkte neu verkaufen wollen.  

Am ‎22‎.‎12‎.‎2017 um 09:44 schrieb Matthew Pryor:

Aber Mal eine andere Frage: Ich gehe davon aus, dass der Altvertrag bei Neuabschluss dem Versicherer angezeigt wurde? 

Inwiefern ist das von Bedeutung?

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tyr
vor einer Stunde schrieb Dust1983:

 

vor 2 Stunden schrieb tyr:

Dann brauchst du dich aber auch nicht ärgern, dass die vergangenen gezahlten Kosten verloren sind.

Das ist eben die Frage. Ob das so ist oder nicht.

 

Offensichtlich, wenn du den RV+BUZ-Vertrag kündigst. Mindestens die bereits gezahlten Abschlusskosten hast du für die Zukunft umsonst gezahlt und du willst sie in deinem neuen Vertrag noch einmal bezahlen. Warum?

 

vor einer Stunde schrieb Dust1983:
vor 2 Stunden schrieb tyr:

Du kannst diese bereits gezahlten Kosten insofern "retten", indem du beim alten Vertrag bleibst und diesen auf deinen aktuellen Versicherungsbedarf anpasst.

Glaube nicht das es so einfach ist.

 

Ich habe nicht gesagt, dass es leicht möglich ist. Du störst dich nach meinem Empfinden stark daran, gezahlte Beträge zu verlieren. Aus mir unverständlichen Gründen schließt du einen neuen Vertrag ab und willst die Kosten noch einmal bezahlen, statt erst einmal alles zu versuchen, um den bestehenden Vertrag auf deinen aktuellen Bedarf anzupassen. Aber, wie schon geschrieben: ich will dich nicht dazu verleiten. Es ist deine Versicherung.

 

vor einer Stunde schrieb Dust1983:

Der Vertrag ist von 2003 , ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung, keine Dynamik etc. Das wäre ja denn ein neuer Vertrag und die Aachener Münchener würde mir wahrscheinlich eines ihrer Produkte neu verkaufen wollen.  

 

Auch eine BU mit abstrakter Verweisung ist eine BU. Ob der Preisunterschied und der m. E. alte hohe vorteilhafte Vertrags-Rechnungszins für dich passt oder nicht darfst du entscheiden. Dynamiken kann man ggf. auf Nachfrage beim Versicherer in den Vertrag aufnehmen lassen, wenn dieser das erlaubt. Genau wie eine Nachversicherung kann das ggf. zu einer erneuten Gesundheitsprüfung führen. Bedenke, dass auch dein neu abgeschlossener Vertrag in einigen Jahren wieder ein alter Bestandsvertrag mit dann wieder alten Bedingungen sein wird.

 

Du stellst viel in Frage, statt die Chancen zu suchen. Wie schonmal geschrieben: mir ist es egal, ich will dir nur Hilfe anbieten, da du hier fragst. Ich kann verstehe nicht, wieso der Verlust bereits gezahlter Kosten dich derart ärgert und du gleichzeitig die bestehende Versicherung kündigst und alle diese bereits gezahlten Kosten in einem neuen Vertrag noch einmal bezahlen willst, wenn du das Prinzip Altvertragskündigung und neuer Vertrag fortsetzen so weiterbetreibst.

 

Viel Erfolg noch bei deinem Vorhaben.

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Dust1983
vor 17 Stunden schrieb tyr:

Offensichtlich, wenn du den RV+BUZ-Vertrag kündigst. Mindestens die bereits gezahlten Abschlusskosten hast du für die Zukunft umsonst gezahlt und du willst sie in deinem neuen Vertrag noch einmal bezahlen. Warum?

Der neue Vertrag wäre eine reine Risikoversicherung. Ein Rückkaufswert ist von vornherein ausgeschlossen.

 

vor 17 Stunden schrieb tyr:

Auch eine BU mit abstrakter Verweisung ist eine BU. Ob der Preisunterschied und der m. E. alte hohe vorteilhafte Vertrags-Rechnungszins für dich passt oder nicht darfst du entscheiden. Dynamiken kann man ggf. auf Nachfrage beim Versicherer in den Vertrag aufnehmen lassen, wenn dieser das erlaubt. Genau wie eine Nachversicherung kann das ggf. zu einer erneuten Gesundheitsprüfung führen.

Ich habe bereits mit der Versicherung gesprochen. Eine Erhöhung ist nicht möglich, da die Frist überschritten wurde. Natürlich könnte man über eine erneute Gesundheitsprüfung nachdenken, aber ehrlich gesagt will ich das Konstrukt der fondsgeb. RV mit der BU als Zusatzversicherung nicht mehr.

 

vor 17 Stunden schrieb tyr:

Ich kann verstehe nicht, wieso der Verlust bereits gezahlter Kosten dich derart ärgert und du gleichzeitig die bestehende Versicherung kündigst und alle diese bereits gezahlten Kosten in einem neuen Vertrag noch einmal bezahlen willst

Es ärgert mich nur das es für mich so undurchsichtig ist. Einmal ist die Rede vom gesamten Vertragswert, denn vom nichtfondsgebundenen Kapital aus Zusatzversicherungen, denn von Deckungsrückstellungen. Ich habe im Vertrag keinen Passus gefunden, der einen Rückkaufswert ausschließt. Das stört mich halt. Im neuen Vertrag wäre klar definiert, das ein Rückkaufswert bzw. die Rückforderungen von eingezahlten Beiträgen ausgeschlossen ist.

Jetzt will man der Versicherung ja nichts böses unterstellen, aber eine (für mich) klare Antwort habe ich von denen auch noch nicht bekommen. Nur das kein Anspruch auf Rückkaufswert besteht. Aber auf welcher Grundlage??

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Cauchykriterium
Am 4.1.2018 um 09:43 schrieb Dust1983:

DEs ärgert mich nur das es für mich so undurchsichtig ist. Einmal ist die Rede vom gesamten Vertragswert, denn vom nichtfondsgebundenen Kapital aus Zusatzversicherungen, denn von Deckungsrückstellungen. Ich habe im Vertrag keinen Passus gefunden, der einen Rückkaufswert ausschließt. Das stört mich halt. Im neuen Vertrag wäre klar definiert, das ein Rückkaufswert bzw. die Rückforderungen von eingezahlten Beiträgen ausgeschlossen ist.

Jetzt will man der Versicherung ja nichts böses unterstellen, aber eine (für mich) klare Antwort habe ich von denen auch noch nicht bekommen. Nur das kein Anspruch auf Rückkaufswert besteht. Aber auf welcher Grundlage??

 

Dem Suchenden kann geholfen werden.

  • Der Gesetzgeber hat einiges zu (Mindest-) Rückkaufswerten im Rahmen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschrieben. Aber das weißt Du doch schon längst, oder? Wenn nicht, guckst Du den folgenden Link: http://bfy.tw/Fulj
  • Da steht dann u. a., dass in § 169 VVG Absatz 1 geregelt ist: "Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen."
  • Sicher ist der Eintritt des Versicherungsfalls bei der BU-Versicherung nicht [Verständnisaufgabe zur Übung für den geneigten Leser: bei welchen Versicherungsarten wäre dies der Fall?], also besteht auch keine Verpflichtung zur Zahlung eines Rückkaufswerts.
  • War doch nicht so schwer, oder?

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Dust1983
Am ‎07‎.‎01‎.‎2018 um 07:45 schrieb Cauchykriterium:

Da steht dann u. a., dass in § 169 VVG Absatz 1 geregelt ist: "Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen."

Der gilt aber nicht für Verträge die vor 2007 geschlossen wurden. Da wäre der alte § 176 VVG anwendbar.

 

Am ‎07‎.‎01‎.‎2018 um 07:45 schrieb Cauchykriterium:

Sicher ist der Eintritt des Versicherungsfalls bei der BU-Versicherung nicht [Verständnisaufgabe zur Übung für den geneigten Leser: bei welchen Versicherungsarten wäre dies der Fall?], also besteht auch keine Verpflichtung zur Zahlung eines Rückkaufswerts.

Trifft nur bei Lebensversicherungen zu. § 169 VVG wäre, bis auf Abs. 1 wahrscheinlich, auch für die Berufsunfähigkeitsvers. anwendbar nach § 176 VVG neue Fassung.

 

Vielen Dank für die Hinweise.

 

 

 

 

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