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powerschwabe

Fahrerschutz-Versicherung sinnvoll?

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powerschwabe

Haltet ihr bei der KFZ Versicherung eine zusätzliche Fahrerschutz-Versicherung für sinnvoll?

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Walter White

Bei der heutigen Unfallstatistik ist das in der Tat eine sinnvolle Zusatzversicherung, die es für eine geringe jährliche Prämie zu haben gibt. Bei eigen verschuldeten Unfällen zahlt weder die gegnerische noch die eigene Haftpflicht/Kasko Versicherung für Personenschäden des Fahrers. Eine sinnvolle Ergänzung zur Unfallversicherung, falls vorhanden, ist es auch.  

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tyr
vor 1 Stunde schrieb powerschwabe:

Haltet ihr bei der KFZ Versicherung eine zusätzliche Fahrerschutz-Versicherung für sinnvoll?

 

Sichere Antwort: ja. Wenn mal etwas passiert und du die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kannst und die Leistungen über den gezahlten Prämien liegen hat es sich gelohnt.

 

Riskante Antwort: lohnt sich nicht, ist üblicherweise keine existenzielle Versicherung. Existenzielle Versicherungen sind hier aufgeführt: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30108-personen-und-sachversicherungen-im-überblick/

 

 

Wenn du ganz besonders sicher gehen willst sollte jeder im Auto eine Unfallversicherung haben, BU und Kfz- und Privathaftpflicht ja sowieso.

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Matthew Pryor

Nun ja. Man sollte sich auch vor Augen führen, wann die Fahrerschutzversicherung nicht greift. Das ist bspw. dann der Fall, " soweit Ihnen wegen des Unfalls auf Grund gesetzlicher  oder  vertraglicher  Regelungen  ein  deckungsgleicher  Anspruch gegen einen Dritten zusteht. Dritte sind beispielsweise der Schädiger, ein Haftpflichtversicherer, ein privater Kranken- und Pflegeversicherer, ein Sozialversicherungsträger, der Arbeitgeber, der Dienstherr."

Damit wäre der Verdienstausfall schon einmal außen vor, wenn über die Leistungen der GKV hinaus ein privates Krankentagegeld versichert ist, dass die Lücke zum Nettoeinkommen schließt. Vorteil: Die meisten Versicherer gehen in Vorleistung, soweit die Einstandpflicht Dritter (noch) nicht (abschließend) geklärt ist.

Weiterhin positiv zu werten: Der Unfallbegriff ist deutlich weniger eingeschränkt als bei einer regulären Unfallversicherung, da hier für eine Leistung eine dauerhafte Beeinträchtigung erforderlich ist. Und die Versicherungssumme sich in der Regel an der Haftpflichtversicherung orientiert. Das kann ich über eine private Unfallversicherung üblicherweise nicht abbilden, wenn wir neuartige Tarife, die sich an der privaten Haftpflichtversicherung orientieren, außen vor lassen.

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powerschwabe

Zahlt denn nicht z.B. beim Gehaltsausfall die ersten 6 Wochen der Arbeitgeber und dann die Krankenkasse?

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Matthew Pryor

Das ist richtig. Nehmen wir den Fall einer länger als 6 Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit an. Dann springt die Kasse ein, es entsteht aber eine Lücke zum Nettoverdienst. Habe ich die nicht anderweitig geschlossen, wäre der KfZ-Versicherer über den Fahrerschutz einstandspflichtig. Hat der Versicherte jedoch Ansprüche an einen anderen Versicherer, bspw. über ein Krankentagegeld, und deckt dieses die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoverdienst, bleibt der Fahrerschutz außen vor.

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powerschwabe

Bei einem selbst verursachten Unfall müsste doch auch noch die private Unfallversicherung zahlen, oder wenn die länger dauert die BU?

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polydeikes

Das MÜSSEN sagt nichts über das WIE aus. Gleich zur Unfallversicherung ist nur PAUKE (plötzlich von außen unerwartet auf den Körper einwirkendes Ereignis. Anbei das Beispiel aus meiner Police:


 

Zitat

 

Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten

Personenkraftwagens, Campingfahrzeugs oder Lieferwagens (nur zur Eigenverwendung genutzte Fahrzeuge) verletzt oder getötet wird.

Ein Unfall liegt vor, wenn der Fahrer durch

- ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)

- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Zum Lenken des Fahrzeugs gehört z. B. nicht das Ein- und Aussteigen oder das Be- und Entladen

 

 

Wie MP schon völlig korrekt geschrieben hat, es wird nach Art der Haftpflichtversicherung geleistet:

 

Zitat

 

A.5.4.1 Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Unterhaltsansprüche) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflich

tig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts. Wir zahlen kein Angehörigen-

schmerzensgeld und kein Hinterbliebenengeld.

 

 

Es geht also um Schadensersatz. Die Police tritt so ein, als hätte jemand anderes mir den Schaden zugefügt.

 

---

 

Das ist etwas gänzlich anderes als bspw. die Unfallversicherung. Diese leistet zunächst in Abhängigkeit von einem (vielleicht) noch zu erreichendem Invaliditätsgrad, wenn dieser bemessen ist, gem. der Kombination aus Grundsumme, Gliedertaxe und Progression. Worst case bei der falschen Police dann bspw. einen Appel und ein Ei (oder gar nichts). Losgelöst vom Schaden iS des Schadensersatzes.

 

(dazu dann ggf. noch in Frage kommende Assistanceleistungen der Unfallversicherung).

 

---

 

Die BU leistet bei voraussichtlich 6 Monaten den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu 50 % ausüben können. Muss bei einem Verkehrsunfall nicht grundsätzlich der Fall sein. Zudem haben aktuell nur 3 Anbieter (AL, LV1871, Stuttgarter) den kompletten Wiedereinschluss von Verkehrsdelikten in den AVB. Bei den anderen gilt allerspätestens ab Unfall im Zuge einer Verkehrsstraftat (idR auch bei Vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten schon) -> BU Versicherer ist leistungsfrei. In der Fahrerschutz gilt idR ebenfalls der Straftatausschluss (315c und  ex Fahrerschutz auch 315b StGB)

 

---

 

Die Höhe der Leistung ist dabei auf die Versicherungsumme der Kfz Haftpflicht begrenzt. Und die wird zwangsläufig erheblich höher sein, als die von durchschnittlicher Unfallpolice oder BU. Nur nach deutschen Schadensersatzbestimmungen wird das regulär fast eh nie ausgeschöpft.

 

Besteht allerdings ein deckungsgleicher Anspruch aus anderen Policen / Quellen, tritt die Fahrerschutz nur in Vorleistung und hält dort dann Regress. Auch das hat Matthew erklärt. Hier am Beispiel meiner Police:


 

Zitat

 

A.5.4.2 Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten (z. B. Schädiger, Haftpflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungs-

träger, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente)

Leistungen haben.

Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht erfolgversprechend durchsetzen können, leisten wir dennoch, wenn nachfolgende

Voraussetzungen vorliegen:

- Sie haben den Anspruch in Textform geltend gemacht.

- Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderliche Anstrengungen unternommen, die Ihnen billigerweise zumutbar

waren.

- Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abgetreten.

Hinweis: Ansprüche gegen Dritte sind nicht immer wirksam abtretbar. Unter anderem können Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger

(z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger) häufig nicht oder nur mit deren Zustimmung abgetreten werden. In diesen Fällen können

wir nicht im Voraus Leistungen erbringen, sondern erst dann, wenn abschließend geklärt ist, dass keine Ansprüche gegenüber Dritten

bestehen.

Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese Ansprüche treffen (z. B. ein Abfindungsvergleich), binden uns nur, wenn wir vorher zugestimmt

haben.


 

 

---

 

Wer nun gelesen und verstanden hat, muss sich Fragen, warum die Police dann im Vergleich recht billig ist. Zum Einen liegt das an der Haftungsfreistellung (siehe eins drüber), zum anderen auch wieder an den Ausschlüssen. Vor allem aber an den idR eher überschaubaren Schadensersatzansprüchen gem. deutschem Recht.

 

Exemplarisch "kalkulatorisch" günstige Ausschlüsse meiner Police benannt:
 

Zitat


Straftat

A.5.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Fahrer dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht.

 

Zitat

 

Psychische Reaktionen

A.5.6.2 Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht

wurden.

 

 

 

 

Zitat

 

Schäden an der Bandscheibe

A.5.6.3 Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallen-

des Unfallereignis diese Gesundheitsschäden überwiegend (das heißt: zu mehr als 50%) verursacht.

 

Zitat

 

Genehmigte Rennen

A.5.6.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei

denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Verletzung Ihrer Pflichten nach D.1.14 dar.

 

 

 

Zitat

 

Ansprüche Dritter

A.5.6.4 Ansprüche, die von anderen Versicherern, Arbeitgebern, Dienstherren und Sozialversicherungsträgern gegen uns geltend gemacht werden,

sind ausgeschlossen.

 

 

 

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foolbar
· bearbeitet von foolbar
Am 6.11.2017 um 11:08 schrieb powerschwabe:

Haltet ihr bei der KFZ Versicherung eine zusätzliche Fahrerschutz-Versicherung für sinnvoll?

Fahre seit Nov 2016 jede Woche 800km mit dem Auto. Meine einzige Versicherung: Haftpflicht - sonst nix. Der Rest macht nur die Versicherungen reicher. Eine Kasko Versicherung brauche ich für den 2J alten BMW auch nicht - habe eine AMPIRE Alarmanlage (OBD Firewall) mit Wegfahrsperre und Abschleppschutz (digitaler Neigungssensor) einbauen lassen.  Ach ja, fahre seit 20 Jahren unfallfrei.

 

 

 

 

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monopolyspieler

@foolbar Und alles das nützt Dir nichts, wenn

es mal Tennisbälle vom Himmel hagelt,

eine Überschwemmung sich ausgerechnet da ihren Weg sucht, wo Du Dein Auto geparkt hast,

ein Sturm Dir Brennholz aufs Autodach packt,...

 

Ich habe immer Vollkasko gehabt- auch, wenn das Auto uralt  und nicht mehr viel wert war. Da habe ich noch eine hohe SB abgeschlossen zwecks günstiger Beiträge

Der Vorteil ist, das ich jetzt in der VK jenseits der SF30 bin und mich ein teures Auto keine

exorbitanten Beiträge kostet. 

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foolbar
· bearbeitet von foolbar
vor 4 Stunden schrieb monopolyspieler:

@foolbar Und alles das nützt Dir nichts, wenn

es mal Tennisbälle vom Himmel hagelt,

eine Überschwemmung sich ausgerechnet da ihren Weg sucht, wo Du Dein Auto geparkt hast,

ein Sturm Dir Brennholz aufs Autodach packt,...

 

Ich habe immer Vollkasko gehabt- auch, wenn das Auto uralt  und nicht mehr viel wert war. Da habe ich noch eine hohe SB abgeschlossen zwecks günstiger Beiträge

Der Vorteil ist, das ich jetzt in der VK jenseits der SF30 bin und mich ein teures Auto keine

exorbitanten Beiträge kostet. 

Ein Beispiel aus den letzten 20J fällt mir ein : 2014 beim Strom Ela ( https://de.wikipedia.org/wiki/Ela_(Tiefdruckgebiet) ) wurden bei uns auch diverse Autos von umgestürzten Bäumen beschädigt, da wir zu der Zeit im Kino waren und der Wagen in der Tiefgarage stand waren wir nicht betroffen. Damals fuhr ich allerdings noch einen schon 13 Jahre alten 3er BMW (nur Haftpflicht). Am nächsten Tag hatte ich große Mühe zu meinem Kunden nach Essen zu kommen. Überall umgestürzte Bäume, gesperrte Strassen und Aufräumarbeiten der Feuerwehr. Den Wert des Wagens hat allerdings kein Baum sondern die Sperrung vieler Städte für KFZ mit einer gelben Plakette um mehr als die Hälfte reduziert.

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Holgerli

Ich habe erstmalig für 2018 eine Fahrerschutz-Versicherung abgeschlossen. Kostete 21 Euro oder so zusätzlich. Ob es was bringt? Keine Ahnung. Da die neue Versiserung aber immer noch 30 Euro günstiger als die alte (nach Preiserhöhung) ist, habe ich es mir mal gegönnt, weil sich mein Fahrprofil ändern wird.

 

Aber wie das Beispiel @foolbar vs. @monopolyspielerzeigt gehört zu dem Thema auch eine gute Portion persönliche Weltsicht.

 

Persönliche Meinung: Fahrerschutz-Versicherung gehört m.M.n. zu den Bausteinen welche man abschließen kann aber nicht muss. Ich bin bisher 25 Jahre ohne ausgekommen und das trotz zweier heftiger Unfälle (unverschuldet).

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
vor 9 Stunden schrieb Holgerli:

Ich habe erstmalig für 2018 eine Fahrerschutz-Versicherung abgeschlossen. Kostete 21 Euro oder so zusätzlich. Ob es was bringt? Keine Ahnung. Da die neue Versiserung aber immer noch 30 Euro günstiger als die alte (nach Preiserhöhung) ist, habe ich es mir mal gegönnt, weil sich mein Fahrprofil ändern wird.

 

Aber wie das Beispiel @foolbar vs. @monopolyspielerzeigt gehört zu dem Thema auch eine gute Portion persönliche Weltsicht.

 

Persönliche Meinung: Fahrerschutz-Versicherung gehört m.M.n. zu den Bausteinen welche man abschließen kann aber nicht muss. Ich bin bisher 25 Jahre ohne ausgekommen und das trotz zweier heftiger Unfälle (unverschuldet).

Zahlt die Fahrerschutz-Versicherung auch, wenn der Autopilot fährt?  ;)

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