Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Izuu

Riester oder bAV - lohnenswerte Förderquote?

Empfohlene Beiträge

Izuu

Hallo zusammen,

 

ich versuche mich seit kurzem möglichst intensiv mit dem Thema Altersvorsorge/Geldanlage zu befassen. Ich hatte mir vorgenommen 2-3 Jahre nach meinem Berufseinstieg damit anzufangen und diese Zeit ist jetzt gekommen.

 

Zuerst zu mir:
Alter 29, ledig, keine Kinder
Ingenieur, Jahresbrutto ~65k, Geld nach Abzug aller Kosten im Monat ca. 800-1000€
Risikobereitschaft: relativ hoch, aber kein Zocken
Risikovorsorge: Haftpflicht, BU, Hausrat geplant
Eigenheim: in ein paar Jahren ist ein Erwerb durchaus vorstellbar

 

vorhandene AV: Riester-Fondsparplan (Deka-BR), bAV (Chemiepensionsfond)


Beide von meiner Seite aus quasi aktuell beitragsfrei (genaueres unten)

Es soll erst mal unabhängig von den gewählten Produkten darum gehen, ob und unter welchen Bedingungen sich eine Einzahlung in Riester oder bAV für mich lohnt oder nicht, denn diese Frage konnte ich für mich noch nicht ausreichen klären.


Zur Riester-Rente:
Habe ich mir zu Beginn meines Studiums aufschwatzen lassen. Mir wurde gesagt, ich bekomme wegen des geringen Einkommens während des Studiums schon bei einer Einzahlung von 60€ die volle Zulage. Genauso habe ich es auch gemacht, ab dem Jahr nach Berufseinstieg erst mal beitragsfrei gestellt. Aktueller Wert ca. 1800€, davon selbst eingezahlt 420€.

Habe häufig gelesen, man solle die eigene Förderquote berechnen und danach beurteilen, ob sich Riester lohnt. Die Förderquote habe ich berechnet (36%). Aber wie habe ich den Wert zu beurteilen? Es wurde hier im Forum häufig auf den Riester-Leitfaden verwiesen, dort hätte ich meine Antwort vielleicht gefunden, leider existiert dieser nicht mehr.

 

Zur bAV:
Hier hatte ich natürlich keine Wahl und musste das vom AG angebotene Produkt wählen. Allerdings war der Abschluss offensichtlich, weil mein AG einen monatlichen Beitrag von 40€ alleine trägt, dazu kommt noch eine Tarifförderung von 11€/Monat. Würde ich hier noch mehr von meinem Bruttolohn umwandeln, zahlt mein AG 13€ pro 100€ Eigenbeitrag.


Bei der bAV wäre meine Förderquote, wenn ich das richtig ausgerechnet habe, nochmal deutlich höher. Allerdings zahle ich dadurch ja weniger in die ges. Rente ein. Außerdem stört mich die geringe Flexibilität: vor der Rente komme ich an das Geld nicht ran. Und wenn ich den AG wechsle, was in ein paar Jahren gut möglich ist, wird mein neuer AG den alten Vertrag ggf. nicht weiterführen wollen, weil er sein eigenes Modell hat. Dann stehe ich vor dem Problem, was ich mit dem Vertrag anfange. (Das tue ich zwar ohnehin, aber ich habe zumindest noch kein eigenes Geld investiert)

 

Bei der Riester-Rente könnte ich das Kapital auch entnehmen, wenn ich selbst bewohntes Wohneigentum erwerbe, falls ich das richtig verstanden habe?

 

Alternativ könnte ich natürlich ganz auf die steuerlich geförderten Modelle verzichten und das gesparte Geld für rein private Geldanlage nutzen.

 

Ich bin für jegliche Ratschläge dankbar.

 

Viele Grüße
Tobias

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Da mal reinlesen und quer denken ... :

 

---

 

Wenn unklar, gezielt fragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SumSum
· bearbeitet von SumSum

Ich bringe dann mal eine kleine Kerze ins Dunkel ...

 

(1) BAV

In der Tat kommst Du an das Geld vor Rentenbeginn nicht dran. Wechselst (a) Du den Arbeitgeber und (b) die Anwartschaft ist bereits unverfallbar, dann wird der Vertrag ganz vereinfacht ruhend gestellt, wenn der beim neuen Arbeitgeber nicht fortgeführt wird. In dem Fall wird es also sehr einfach gesagt für ein paar Jahrzente eine "Ordnerleiche" und bei Rentenbeginn bekommst Du dann Geld entweder in Form einer Abfindung [sog. Kleinstrentenregelung] oder aber in Form einer Monatsrente [wenn das Guthaben hoch genug ist] bzw. es kommt irgendwann vorher das Angebot einer Abfindung wegen der geringen Summe.

Wie auch immer: Da Du hier kein eigenes Geld investiert hast (also wohl eine sog. rein arbeitgeberfinanzierte BAV vorliegt) würde ich mir um diesen Vertrag ehrlich gesagt "Keinen Kopf" machen und den einfach laufen lassen. Stichwort: "einem geschenkten Gaul ..."

 

(2) Riester

Es kommt halt immer drauf an.

(a) Vom damaligen Zeitpunkt her war die Empfehlung sicherlich nicht falsch. Eingezahlt 420 Euro, aktuelles Guthaben 1.800 Euro. Es gibt Schlimmeres

(b) Ob der Vertrag in Zukunft noch mit Beitragszahlung weiterhin Sinn macht oder er besser beitragsfrei liegen bleiben sollte, hängt halt auch davon ab, was Du vorhast (Immobilie), ob Du das Geld anderweitig besser anlegen kannst (hat der einen Zins?), Einkommensentwicklung (Steuer) etc., also wie Du z. Teil schon schreibst. Darüber musst Du Dir aber dann Gedanken machen / Klar werden.

> Im übrigen fehlen aber u. a. Angaben, welchen Vertrag Du da konkret eigentlich in Papierform hast....

 

Zur Frage der Kapitalentnahme für selbstgenutzes Immobilienvermögen: Ja, Du kannst Kapital aus dem Vertrag entnehmen. Die Mindestsumme beträgt dabei aber 3.000 Euro, d. h. diese müssen auf dem Vertrag dann auch mindestens vorhanden sein. Insofern wäre es [wenn Du das Geld für eine Immobilienfinanzierung nehmen möchtest] eine Überlegung, da noch für 1.200 Euro Guthaben zu sorgen.

 

 

(3) Zum Verzicht auf jede staatliche Förderung

Es macht zumindest "3. Standbein" immer Sinn, einen Sparplan zu haben...und wenn es nur 50 Euro im Monat sind..

 

 

(4) VL

Ich meine, in der Chemiebranche wird tariflich auch VL gezahlt. Ist auch eine geschenkte Baustelle

>> Nur lass die nicht in die BAV einfließen (was möglich wäre), sondern in einen eigenen Vertrag !

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Izuu
· bearbeitet von Izuu

Zuerst vielen Dank für eure Rückmeldungen. Die Geringfügigkeitsgrenze für die bAV war mir bisher noch nicht bekannt, aber ja durchaus wichtig, davon zu wissen.

Leider bin oder war ich bei der Wahl meiner bAV aber nicht frei und das vom AG aufgezwungene Produkt erscheint mir bei genauerem Studium doch als recht kompliziert, teuer und mit sehr fragwürdigen Renditechancen. Deshalb werde ich wohl davon absehen, hier eigenes Geld zu investieren.

 

vor 3 Stunden schrieb SumSum:

(4) VL

Ich meine, in der Chemiebranche wird tariflich auch VL gezahlt. Ist auch eine geschenkte Baustelle

>> Nur lass die nicht in die BAV einfließen (was möglich wäre), sondern in einen eigenen Vertrag !

 

Die AG-finanzierte bAV ersetzt bei uns die VL vollständig.

 

vor 3 Stunden schrieb SumSum:

(2) Riester

Es kommt halt immer drauf an.

(a) Vom damaligen Zeitpunkt her war die Empfehlung sicherlich nicht falsch. Eingezahlt 420 Euro, aktuelles Guthaben 1.800 Euro. Es gibt Schlimmeres

(b) Ob der Vertrag in Zukunft noch mit Beitragszahlung weiterhin Sinn macht oder er besser beitragsfrei liegen bleiben sollte, hängt halt auch davon ab, was Du vorhast (Immobilie), ob Du das Geld anderweitig besser anlegen kannst (hat der einen Zins?), Einkommensentwicklung (Steuer) etc., also wie Du z. Teil schon schreibst. Darüber musst Du Dir aber dann Gedanken machen / Klar werden.

> Im übrigen fehlen aber u. a. Angaben, welchen Vertrag Du da konkret eigentlich in Papierform hast....

 

Genau den Punkt (b) versuche ich ja gerade zu klären. Konkret hab ich diesen Vertrag, ich denke er wurde hier im Forum auch schon das ein oder andere mal diskutiert.

Es fällt mir einfach schwer genauer auszurechnen, ob es sich lohnt hier mehr zu investieren, denn vieles kann ja nur auf Schätzungen basieren (Einkommensentwicklung, Steuersatz in der Rente, pers. Lebenssituation...).

 

Wenn das Guthaben im Endeffekt als Rente ausbezahlt wird, ist das Rechnen ja ohnehin müßig, es kommt ja ganz darauf an, wie lange man diese Rente genießen kann. Insofern wird es wohl zu einem großen Teil auch eine Gefühlsentscheidung sein, ob man diese Langlebigkeitsversicherung haben möchte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Versorgungswerk Chemie ist keine schlechte Sache ansich. Die Förderkonstellation ist zwar nicht sonderlich attraktiv und die 13 % AG Zuschüsse reißen nicht vom Hocker ... , ich würde den Bruttoeinzahlungsbetrag trotzdem auf bspw. 100 Brutto Einzahlung aufrunden. Tut nicht weh, ist ne relaxte Beimischung und kann ich jederzeit auch wieder lassen. So lange am Ende unter Geringfügigkeitsgrenze rauskommt ... und die steigt ja jedes Jahr an, alles fein. Gibt erheblich schlechtere bAV Lösungen, sehe da kein Problem.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Izuu
vor 1 Stunde schrieb polydeikes:

Versorgungswerk Chemie ist keine schlechte Sache ansich. Die Förderkonstellation ist zwar nicht sonderlich attraktiv und die 13 % AG Zuschüsse reißen nicht vom Hocker ... , ich würde den Bruttoeinzahlungsbetrag trotzdem auf bspw. 100 Brutto Einzahlung aufrunden. Tut nicht weh, ist ne relaxte Beimischung und kann ich jederzeit auch wieder lassen. So lange am Ende unter Geringfügigkeitsgrenze rauskommt ... und die steigt ja jedes Jahr an, alles fein. Gibt erheblich schlechtere bAV Lösungen, sehe da kein Problem.

 

Ok, danke für den Tipp. Habe keinen Vergleich mit anderen bAV Lösungen angestellt, da ich ja aktuell ohnehin kein Wahlmöglichkeit habe. Vertraue da mal deiner Expertise, dass das Produkt grundsätzlich nicht verkehrt ist. Dann überlege ich mir das nochmal.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Goorin
vor 4 Stunden schrieb polydeikes:

Versorgungswerk Chemie ist keine schlechte Sache ansich. Die Förderkonstellation ist zwar nicht sonderlich attraktiv und die 13 % AG Zuschüsse reißen nicht vom Hocker ... , ich würde den Bruttoeinzahlungsbetrag trotzdem auf bspw. 100 Brutto Einzahlung aufrunden. Tut nicht weh, ist ne relaxte Beimischung und kann ich jederzeit auch wieder lassen. So lange am Ende unter Geringfügigkeitsgrenze rauskommt ... und die steigt ja jedes Jahr an, alles fein. Gibt erheblich schlechtere bAV Lösungen, sehe da kein Problem.

Ich hätte dazu noch eine Frage, wo genau findet man heraus wie hoch die Geringfügigkeitsgrenze aktuell ist?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes
Am 5.4.2014 um 00:46 schrieb polydeikes:

Aber es handelt sich um eine im SGB verankerte Größe, sprich 1/20tel der Bezugsgröße § 18 Abs. 1 SGB IV. Das überhaupt darüber hinausgehende Leistungen verbeitragt werden, sagt das GMG von 2004. Und was alles berücksichtigt wird der §229 SGB V.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SumSum
· bearbeitet von SumSum
Zitat

Es fällt mir einfach schwer genauer auszurechnen, ob es sich lohnt hier mehr zu investieren, denn vieles kann ja nur auf Schätzungen basieren (Einkommensentwicklung, Steuersatz in der Rente, pers. Lebenssituation...). Wenn das Guthaben im Endeffekt als Rente ausbezahlt wird, ist das Rechnen ja ohnehin müßig, es kommt ja ganz darauf an, wie lange man diese Rente genießen kann. Insofern wird es wohl zu einem großen Teil auch eine Gefühlsentscheidung sein, ob man diese Langlebigkeitsversicherung haben möchte.

In Bezug auf Lebenserwartung, Steuersatz, zukünftige Lebensituation .... nimm mal einen Würfel oder die Glaskugel. Sicher sind ja bekanntlich ja nur der Tod und das Finanzamt ...  die Zukunft ist halt "nur bedingt planbar" ....

 

Ich denke, Du musst halt schauen, ob Du mit dem Vertrag in Zukunft was sinnvolles anfangen kannst (sei es für eine Immobilie oder eine Rente oder die 30% Kapitalisierbarkeit bei Rentenbeginn) oder nicht. Je nachdem hast Du halt 3 Möglichkeiten

> beitragsfrei lassen

> auf knapp über 3.000 Euro aufstocken (-> Entnahme für Immobilie)

> Fortführen mit Beitrag

Kündigen würde ich ihn nicht, dann wären nämlich die Zulagen alle weg, sprich: dann hättte es sich von Anfang an sicher nicht gelohnt.

 

______________________-

 

Zur BAV

....ja, es gibt in der Tat einfachere Möglichkeiten ....

... "zum Aufzwingen" ... der Name sagt es ja schon "Betriebliche...." -> also sucht der Arbeitgeber den Anbieter aus.... Du musst also nehmen, was auf den Tisch kommt....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...