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uwe neuhaus

Krankenversicherung

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uwe neuhaus

für selbständige die im monat nur 1000€ verdienen und zb.57 jahre alt sind.meine frau ist zur zeit gesetzlich versichert und möchte die letzten jahre freiberuflich arbeiten,der verdienst etwa 800-1200€ monatlich.

wiw hoch wird der beitrag sein?

gruß

uwe neuhaus

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

PKV Beiträge werden zu hoch. In der GKV bleiben.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

In der geschilderten Situation in eine PKV zu wechseln ist absolut tödlich!
Der Vertreter/Makler/Vertriebler, der hier eine PKV platziert, gehört geteert und gefedert!

 

Also: ganz klar freiwillige Weiterversicherung in der GKV. Prüfen, welche Möglichkeiten in der Existenzgründungsphase bestehen, den Beitrag niedrig zu halten.

 

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Columbus83
vor 5 Stunden schrieb uwe neuhaus:

für selbständige die im monat nur 1000€ verdienen und zb.57 jahre alt sind.meine frau ist zur zeit gesetzlich versichert und möchte die letzten jahre freiberuflich arbeiten,der verdienst etwa 800-1200€ monatlich.

wiw hoch wird der beitrag sein?

gruß

uwe neuhaus

 

Der Beitrag ist einkommensunabhängig in der PKV, bei eurem Alter eher sehr teuer, Tendenz steigend. Außerdem gibt es keine Rückkehr in die GKV mehr.

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foolbar
· bearbeitet von foolbar
vor 6 Stunden schrieb uwe neuhaus:

für selbständige die im monat nur 1000€ verdienen und zb.57 jahre alt sind.meine frau ist zur zeit gesetzlich versichert und möchte die letzten jahre freiberuflich arbeiten,der verdienst etwa 800-1200€ monatlich.

wiw hoch wird der beitrag sein?

gruß

uwe neuhaus

Bei Selbstständigen die in der GKV freiwillig versichert bleiben wollen wird der Beitrag von einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet (" ... Die Mindesteinnahme für die Berechnung liegt jedoch bei 2.231,25 Euro im Monat."). Beitragsrechner finden sich auf den Webseiten verschiedener Krankenkassen, oder einfach mal die eigene GKV anrufen. Möglich ist auch das Model dass Du die Verträge mit den Kunden machst, Deine Frau aber die Dienstleistung erbringt und Deine Frau für bis 850 EUR brutto anstellst. Dann sind die Krankenversicherungskosten wesentlich niedriger da sie vom tatsächlichen Bruttoeinkommen Deiner Frau als Arbeitnehmerin berechnet werden. Allerdings bist Du dann neben Deiner bisherigen Tätigkeit auf dem Papier auch selbstständig (gewerblich oder freiberuflich ja nach Möglichkeit).

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B2BFighter

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen. Ab 01.01.2018 verbessert sich die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillige Versicherte etwas - entsprechend Ihrer finanziellen Situation.

 

Ab 01.01.2018 ist auch eine rückwirkende Beitragsberechnung für das Kalenderjahr, für das der Einkommensteuerbescheid (ESTB) erteilt wurde möglich.

Bis zu einer Erteilung des ESTB für das betreffende Kalenderjahr bleibt jede GKV Beitragsberechnung vorläufig und wird auf der Grundlage des aktuellen ESTB vorgenommen.

 

Beispiel:

Am 01.01.2018 ergeht ein vorläufiger Beitragsbescheid an einen Selbständigen freiwillige Versicherten auf der Grundlage des zuletzt bekannten ESTB 2016.

Am 15.10.2018 reicht der Versicherte den ESTB für das Jahr 2017 ein, welcher vom Finanzamt am 02.10.2018 erstellt wurde.  Die Kasse wird dann einen neuen Beitragsbescheid mit Wirkung vom 01.11.2018 auf der Grundlage des ESTB 2017 erstellen, egal ob niedrigere oder höhere Einkünfte nachgewiesen werden. Auch dieser Bescheid bleibt aber nur vorläufig bis der ESTB 2018 folgen wird.

 

Am 15.07.2019 wird dann der ESTB des Jahres 2018 an die GKV übermittelt, welcher am 01.07.2019 vom Finanzamt erstellt wurde. Nun wird jede GKV die vorläufigen Beitragsbescheide ab 01.01.2018 und ab 01.11.2018 aufheben und durch einen endgültigen Beitragsbescheid für das Jahr 2018 ersetzen.

Beiträge sind dann ggf. ab 01.01.2018 bzw. 01.11.2018 (neu zu erstatten) oder nachzufordern.

 

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foolbar
vor 7 Stunden schrieb B2BFighter:

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen. Ab 01.01.2018 verbessert sich die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillige Versicherte etwas - entsprechend Ihrer finanziellen Situation.

...

-snip-

 

Aus meiner Sicht gibt es eine ungerechtfertigte Benachteiligung für Selbstständige in der GKV. Dem Selbstständigen werden fiktive Mindesteinnahmen unterstellt von denen er/sie den Beitrag zu zahlen hat, beim Angestellten wird nach Bruttoeinkommen berechnet und in der Gleitzone von 450,01-850 EUR werden sogar verminderte Sozialbeiträge fällig.  

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Ramstein

Wer freiberuflich arbeiten will, sollte auch in der Lage sein, mithilfe von Google die relevanten Informationen zu finden.

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