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Schildkröte

Neue Regelungen im Wertpapiergeschäft ab 2018

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Maikel
vor 20 Stunden schrieb dev:

Was ist daran Sinnvoll bevormundet zu werden und somit eventuell eine schlechtere Rendite zu erhalten?

 

Und nochmal: Meine Vorschlag lief auf eine Lockerung der Bevormundung hinaus. Habe ich mich so schlecht ausgedrückt?

 

Wenn schon Restriktion durch Risikoklassen, dann war meine Idee, daß man über die Risikoklasseneinstufung hinaus auch risikoreichere Papiere kaufen darf, bis zu einem begrenzten Prozentanteil des Depots.

 

vor 3 Minuten schrieb Ramstein:

Einigermaßen intelligente Kunden geben deshalb gleich bei der Depoteröffnung an, dass sie Erfahrung mit allem Schweinkram haben. So habe ich es immer gehandhabt.

 

Das ist sicherlich Sinn des Verfahrens, daß intelligente Kunden (wer hält sich nicht für intelligent?) lügen.

Dann kann man sich gleich das ganze Verfahren sparen.

 

P.S.: Ich habe das übrigens auch so gemacht.

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Maikel
vor 6 Minuten schrieb Ramstein:

Meine anderen Punkte (Was ist mit der Anrechnung von Immobilien- und Schwertvermögen?) unterschlägst du wohl auch "der Einfachheit halber"?

 

--> Zurück in den Denktank.

 

Wenn du es nicht einfach haben möchtest, darfst du gerne, bei einer noch zu gründenden Behörde, deine Hosen runterlassen und deine Immo- und Sachwerte mit einfließen lassen. Natürlich unter Bezahlung entsprechender Gebühren.

 

Meine Idee war durchaus als Beitrag zu einer "Denkfabrik" gedacht; nicht als fertig formulierter Gesetzestext, der morgen in Kraft treten könnte.

Bei den Kommentaren hier fühle ich mich aber eher auf der Anklagebank; mir fehlt das positive Mitdenken.

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Ramstein

Sobald es nachteilig ist, mehr als eine Bank zu haben (z.B. durch das soooo beliebte Tagesgeldshopping), würden die Kartellbehörden einschreiten.

 

Das positive Mitdenken, sogar das positive Denken und auch das Denken war offensichtlich nicht beteiligt beim Erlass dieser neuen Regeln, bei denen 2 Wochen vor Inkrafttreten noch weit verbreitete Unsicherheit herrscht, was sie bedeuten und wie sie umgesetzt werden.

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kariya
vor 10 Minuten schrieb Ramstein:

Sobald es nachteilig ist, mehr als eine Bank zu haben

Nachteilig für wen?

 

Zitat

 bei denen 2 Wochen vor Inkrafttreten noch weit verbreitete Unsicherheit herrscht, was sie bedeuten und wie sie umgesetzt werden.

das ist leider ganz häufig so, aber Verbraucherschutz ist im Grunde schon zu befürworten. Nicht jeder erkennt eben den von dir zurecht gerne so bezeichneten "Schweinkram". Wir finden schon MIttel und Wege das zu bekommen was wir wollen. 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 35 Minuten schrieb kariya:

das ist leider ganz häufig so, aber Verbraucherschutz ist im Grunde schon zu befürworten. Nicht jeder erkennt eben den von dir zurecht gerne so bezeichneten "Schweinkram". Wir finden schon MIttel und Wege das zu bekommen was wir wollen. 

 

Verbraucherschutz ist das Stöckchen, das der breiten Masse in den Po geschoben wird, damit sie glücklich lächeln. Natürlich kann man das alles weiter kaufen, dann verpackt in Fonds, die der Finanzwirtschaft zwischen 0,5% und 2,5% extra Erträge bringen, die dem Anleger natürlich entgehen. 

 

PS: Man sollte auch mal klar sagen, dass es nicht um irgendwelche obskuren Pennystocks oder Zockeraktien geht, deren Kauf nicht mehr möglich ist. Natürlich darf man die weiter kaufen. Es geht un Anleihen und Nachranganleihen großer Unternehmen, die durch völlig überzogene Regulierungswut dem interessierten Anleger nicht mehr zugänglich sind. Bisher schon durch die sogenannte "Kindersicherung" (50K, 100K, 200K Mindeststückelung), durch die man die Fiktion geschaffen hat "kaufen nur professionelle Anleger". In Zukunft muss aber vom Emittenten ein Zielmarkt festgelegt werden, und wenn der sagt "professionelle Anleger", dann kann man das eben nicht mehr kaufen, voraussichtlich; wie es genau läuft weiss wie gesagt noch niemand.

 

PPS: Natürlich ist die Verlustgefahr um ein vieles höher und die Gewinnwahrscheinlichkeit um ein vielfaches niedriger bei der Volksseuche Lotto spielen. Trotzdem wird das nicht verboten. Oder kontrolliert "Nur 1% des Einkommens pro Monat!". Denn schon die alten Römer wussten: "panem et circenses" - man muss das Volk durch einfache Freuden bespaßen, damit es ruhig bleibt.

 

PPPS: Und ist es denn wirklich gewollt, dass man in Zukunft sein Depot ausserhalb der EU haben muss?

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dev
· bearbeitet von dev
vor einer Stunde schrieb Maikel:

 

Und nochmal: Meine Vorschlag lief auf eine Lockerung der Bevormundung hinaus. Habe ich mich so schlecht ausgedrückt?

 

Wenn schon Restriktion durch Risikoklassen, dann war meine Idee, daß man über die Risikoklasseneinstufung hinaus auch risikoreichere Papiere kaufen darf, bis zu einem begrenzten Prozentanteil des Depots.

 

Was ist bei Dir eine Lockerung?

Ich kann aktuell mein Depot führen wie ich will, z.B. 100% in Aktien - das will ich auch nicht ändern müssen!

 

Bei meinem Depot wird sowieso jedem Bankberater schlecht, deshalb meide ich die ;-)

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Regenschauer
vor 40 Minuten schrieb Ramstein:

In Zukunft muss aber vom Emittenten ein Zielmarkt festgelegt werden, und wenn der sagt "professionelle Anleger", dann kann man das eben nicht mehr kaufen, voraussichtlich; wie es genau läuft weiss wie gesagt noch niemand.

 

Ich verstehe in dem Zusammenhang nicht, warum es den Emittenten interessieren sollte, wer seine Produkte (über die Börse) kauft.

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Ramstein
vor 3 Minuten schrieb Regenschauer:

Ich verstehe in dem Zusammenhang nicht, warum es den Emittenten interessieren sollte, wer seine Produkte (über die Börse) kauft.

 

Wurde bei Anleihen schon mehrfach diskutiert: Bei professionellen Käufern sind die Ansprüche an den Prospekt niedriger, da den Profis viele Risiken bekannt sind und nicht in der epischen (und fehleranfälligen) Breite wie für Kleinanleger ausgewalzt werden müssen. Daher emittieren die großen guten Firmen kindergesicherte Anleihen, um das Risiko, von irgendeinem Winkeladvokaten verklagt zu werden wegen des fehlenden Kommas auf Seite 387 des Prospektes, zu verringern. Die Regulierungswut und Rechtsprechungspraxis hat bereits dazu geführt, dass Bondprospekte von 10 Seiten auf 800 - 1.000 Seiten angewachsen sind. Offensichtlich schützt das den Anleger ....

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Maikel
vor einer Stunde schrieb dev:

Was ist bei Dir eine Lockerung?

Ich kann aktuell mein Depot führen wie ich will, z.B. 100% in Aktien - das will ich auch nicht ändern müssen!

 

Es geht hier nicht um die aktuelle Situation, sondern um die zukünftige Regelung. Und nach der wird man bei manchen Banken keine Aktien mehr kaufen können, deren Risikoklasse oberhalb des eigenen Risikoklasse liegt.

 

Man hat dann legal auch keine Chance sich hochzuarbeiten, denn Kriterium für die Risikoklasse ist, ob man Erfahrung mit solchen Papieren hat. Wenn man die aber nicht kaufen kann, kann man auch keine Erfahrung damit sammeln.

 

Zukünftig werden auch alle Käufe zusammen mit einer persönlichen ID gespeichert. Das eröffnet die Möglichkeit, die jeweilige Risikoklasse den Anlegern zuzuweisen, auf der Basis ihrer bisherigen Käufe.

Dann kommt man auch mit Lügen beim Fragebogen nicht mehr weiter.

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM
vor 4 Stunden schrieb Maikel:

[älteres Posting]: Sinnvoll wäre ggf. eine Begrenzung, daß man Papiere einer höheren Risikoklasse nur bis X% des Depotvolumens kaufen darf.

[Kritik]

Was soll das?

Ich hatte eine Lockerung vorgeschlagen, du kommst mit weiteren Einschränkungen.

 

Fühlt Dich nicht angegriffen, sondern lies lieber nochmal, was du geschrieben hast nach.

 

Es gibt i.d.R. eine Einteilung fünf Risikoklassen. In RK 5 stecken z.B. Optionsscheine. Die darf ich heute mit 100% meines Kapitals kaufen. Nach Deinem Vorschlag wäre das nicht mehr möglich, er stellt daher defnitv KEINE Lockerung dar. Vielleicht hast Du es ja anders gemeint, aber das was Du geschrieben hast, wäre eine klare Verschärfung.

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Yerg
vor 3 Stunden schrieb Maikel:

Es geht hier nicht um die aktuelle Situation, sondern um die zukünftige Regelung. Und nach der wird man bei manchen Banken keine Aktien mehr kaufen können, deren Risikoklasse oberhalb des eigenen Risikoklasse liegt.

Das ging auch bisher schon nicht. Du vermischt die Einstufung in "Risikoklassen" (gab es schon lange, wird es vermutlich weiterhin geben) mit der neuen Unterscheidung von professionellen Anlegern und Privatanlegern sowie dem Abgleich dieser Unterscheidung mit dem Zielmarkt für ein Produkt. Es kann dir zukünftig passieren, dass du für die höchste Risikoklasse eingestuft bist, also problemlos Aktien und Optionsscheine kaufen könntest, aber trotzdem eine bestimmte Anleihe nicht kaufen kannst, weil diese als nur für professionelle Anleger klassifiziert wurde.

 

Das Ganze ist nach meinem bisherigen Verständnis vergleichbar mit dem Status "accredited investor" in den USA. (Interessanterweise konnte man bisher einige Anleihen, die in den USA nur für accredited investors zugänglich sind, an deutschen Börsen als Privatanleger problemlos kaufen.)

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Maikel
· bearbeitet von Maikel
vor 4 Stunden schrieb ImperatoM:

 

Fühlt Dich nicht angegriffen, sondern lies lieber nochmal, was du geschrieben hast nach.

 

Es gibt i.d.R. eine Einteilung fünf Risikoklassen. In RK 5 stecken z.B. Optionsscheine. Die darf ich heute mit 100% meines Kapitals kaufen. Nach Deinem Vorschlag wäre das nicht mehr möglich, er stellt daher defnitv KEINE Lockerung dar. Vielleicht hast Du es ja anders gemeint, aber das was Du geschrieben hast, wäre eine klare Verschärfung.

 

Nein, es geht in erster Linie nicht um meinen Vorschlag, sondern darum, daß die Risikoklassen, in die die Käufer eingestuft sind, aufgrund ihrer Angaben zur Erfahrung mit Wertpapieren, zukünftig strikter gehandhabt werden (können).

 

Wenn du heute schon in RK5 eingestuft bist, dann bedeutet mein Vorschlag für dich keine Einschränkung (zumindest nicht für den Kauf von Wertpapieren nach RK5 oder niedriger.)

 

Wenn du aber z.B. in RK4 eingestuft bist, dann kannst du heute ziemlich problemlos, evtl. nach Abnicken einer Warnung, auch Papiere aus RK5 kaufen. Bei restriktiver Handhabung der Risikoklassen ist das zukünftig nicht mehr möglich, ggf. je nach Bank unterschiedlich.

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Maikel
vor 34 Minuten schrieb Yerg:

Das ging auch bisher schon nicht. Du vermischt die Einstufung in "Risikoklassen" (gab es schon lange, wird es vermutlich weiterhin geben) mit der neuen Unterscheidung von professionellen Anlegern und Privatanlegern sowie dem Abgleich dieser Unterscheidung mit dem Zielmarkt für ein Produkt. Es kann dir zukünftig passieren, dass du für die höchste Risikoklasse eingestuft bist, also problemlos Aktien und Optionsscheine kaufen könntest, aber trotzdem eine bestimmte Anleihe nicht kaufen kannst, weil diese als nur für professionelle Anleger klassifiziert wurde.

 

Ooops, da habe ich mich wohl tatsächlich etwas verrannt; sorry an alle.

Werden die Risikoklassen tatsächlich heute schon so streng gehandhabt?

 

Ändert aber nichts daran, daß es sinnvoll und nötig wäre, mit einem geringen Volumen, auch Käufe oberhalb der Risikoklasse zuzulassen; sonst hat man ja keine Chance, jemals die notwendige Erfahrung für eine höhere Risikoklasse zu sammeln.

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Yerg
vor 15 Minuten schrieb Maikel:

Werden die Risikoklassen tatsächlich heute schon so streng gehandhabt?

 

Ändert aber nichts daran, daß es sinnvoll und nötig wäre, mit einem geringen Volumen, auch Käufe oberhalb der Risikoklasse zuzulassen; sonst hat man ja keine Chance, jemals die notwendige Erfahrung für eine höhere Risikoklasse zu sammeln.

Den Begriff "Erfahrung" darf man im Zusammenhang mit den Risikoklassen meiner Meinung nach nicht so eng auslegen. Sonst könnte niemand seinen ersten Fondskauf tätigen, weil vor dem ersten Anteilskauf noch keine Erfahrung mit Fondsinvestments vorhanden ist. Das wird die Finanzindustrie bestimmt nicht wollen ;).

 

Meine Erfahrung aus der Praxis: Die ING-DiBa z.B. fragt nach der Anzahl Transaktionen je Risikoklasse in den letzten drei Jahren und für die höheren Risikoklassen muss man zusätzlich bestätigen die "Kenntnisse" zu haben (nicht "Erfahrungen"!). Bei niedriger Anzahl Transaktionen kommt beim Kauf eine Warnung, die auf fehlende Erfahrung mit dieser Art Investments hinweist, man kann aber bestätigen, trotzdem kaufen zu wollen. Das gilt übrigens auch in Richtung "weniger Risiko", ich bekam die Warnung bei meinem ersten dortigen Anleihenkauf (niedrigste Risikoklasse), weil ich angegeben hatte, nur wenig Anleihetransaktionen getätigt zu haben (damals wahrheitsgemäß). Wenn man für die höheren Risikoklassen angibt, keine Kenntnisse zu haben, kann man entsprechende Produkte vermutlich überhaupt nicht kaufen, das habe ich aber nicht ausprobiert. Kenntnisse kann man aber auch ohne praktische Erfahrung erwerben, insofern wird dort niemand zur Lüge gezwungen.

 

Das Problem praktische Erfahrungen erstmal erwerben zu müssen, scheint also in der Praxis lösbar zu sein, indem man zwischen fehlender Erfahrung und fehlenden Kenntnissen unterscheidet. Ich würde daher eine "Lösung" wie von dir vorgeschlagen, die einen Handel zunächst nur mit begrenztem Volumen zulässt, als Einschränkung empfinden.

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Yerg

... und noch als Ergänzung: was die Einstufung in Risikoklassen angeht, hat man bei manchen Banken auch die Möglichkeit, gar keine Angaben zu machen. Das stammt aus einem Schreiben, das sich explizit auf MiFID II bezieht:

Zitat

Bitte beachten Sie: Erhalten wir dieses Formular [...] gar nicht zurück, können wir die Angemessenheitsprüfung nicht durchführen. In den vorgenannten Fällen ist daher eine Prüfung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen, um die Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanzanlage angemessen beurteilen zu können, nicht möglich. Sie können diese Finanzinstrumente dennoch in Ihrem Ermessen erwerben.

In solchen Fällen schicke ich das Formular dann natürlich nicht zurück. Das ist meiner Meinung nach für beide Seiten die beste Lösung: die Bank ist aus der Verantwortung entlassen und ich kann alles handeln, was ich handeln möchte.

 

Das hilft aber voraussichtlich nicht, wenn der Emittent das Produkt über die Zielmarkt-Klassifizierung von Anfang an nicht für Privatanleger verfügbar macht, unabhängig von deren Risikobereitschaft und (nicht-)Beratungsbedürfnis.

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Moneycruncher
Am ‎15‎.‎12‎.‎2017 um 19:58 schrieb Schildkröte:

Mein Kundenberater meinte am Telefon, dass der Aufwand für die Banken damit noch mehr steigt. Diese Regelungen knüpfen demnach an das Beratungsprotokoll ein, welches nach der Krise eingeführt wurde. Aber das bezieht sich ja an sich eher auf Kundengespräche in der Filiale. 

 

Des Weiteren geht aus dem Schreiben hervor, dass Kunden künftig verstärkt über Kosten informiert werden sollen. So soll es ab sofort "quartalsweise Bestandsberichte und einen jährlichen Kostenbericht geben". Da werden sich dann womöglich Kunden mit (sehr) teuren Fonds die Augen reiben. 

Finde ich eine gute Sache. In meinem Depot schlummert seit 2008 der Lingohr Systematic LBB-Invest. Das Ding kostet fast 2% (!) TER und hat eine unterirdische Performance. Wenn man regelmäßig die Kosten schwarz auf weiß sieht, verdrängt man es vielleicht nicht so ins Unterbewusstsein...

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edwin

Und was hat die EU für uns unmündige Bürger als Nächstes im Köcher?

 

Gibt es demnächst zuckerhaltige Cola nur noch mit Prospekt und Nachweis einer Mitgliedschaft im Sportverein?
Und Dicke dürfen im Supermarkt nur noch die Gemüseabteilung betreten?

 

Und der Irrsinn geht noch weiter,
plötzlich zählen einige Plain-Vanilla-Anlagen zu komplexen Finanzinstrumenten, wie z.B. offene Immobilienfonds und auch zahlreiche Mischfonds, d.h. diese sind künftig nicht mehr für Jedermann zu kaufen.
Schweinkram zu kaufen wird immer schwieriger, und jetzt ist auch noch Beate Uhse Pleite.

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beamter97
vor 5 Stunden schrieb edwin:

Und was hat die EU für uns unmündige Bürger als Nächstes im Köcher?

 

Gibt es demnächst zuckerhaltige Cola nur noch mit Prospekt und Nachweis einer Mitgliedschaft im Sportverein?
Und Dicke dürfen im Supermarkt nur noch die Gemüseabteilung betreten?

 

Und der Irrsinn geht noch weiter,
plötzlich zählen einige Plain-Vanilla-Anlagen zu komplexen Finanzinstrumenten, wie z.B. offene Immobilienfonds und auch zahlreiche Mischfonds, d.h. diese sind künftig nicht mehr für Jedermann zu kaufen.
Schweinkram zu kaufen wird immer schwieriger, und jetzt ist auch noch Beate Uhse Pleite.

Off Topic:

Dann will ich mal hoffen, dass du effektive Stücke dieser Aktie hast!

Dann kannst du dir den "Schweinkram" im Bilderrahmen an die Wand hängen.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Da MiFID II ab morgen in Kraft tritt, habe ich gerade nochmal mit meiner Depotbank telefoniert und eine Umschichtung im Depot vorgenommen. Auch habe ich nochmal gefragt, ob die Problematik mit dem Zielmarkt sich künftig nur auf neue Wertpapiere bezieht. Nein, wurde mir gesagt. Auch bereits bestehende Wertpapiere können nachträglich vom Vertrieb an Privatanleger ausgeschlossen werden. Allerdings müsse kein Anleger befürchten, dass ggf. einzelne Wertpapiere aus seinem Depot deshalb zwangsliquidiert werden. Jedoch sind ggf. Aufstockungen ab sofort nicht mehr möglich. Des Weiteren könnte es bei meiner Depotbank (Coba) in nächster Zeit zu technischen Schwierigkeiten bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften wegen der Umstellung auf MiFID II kommen. Mein Bankberater meinte, seine Kollegen und er wissen selbst noch nicht so genau, was sie im Zuge dessen von nun an erwartet. Meine Frage, ob ich nach wie vor problemlos deutsche, französische und amerikanische Aktien kaufen könne, konnte er mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich bin gespannt, was mich künftig so erwartet. 

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Maikel
vor 5 Minuten schrieb Schildkröte:

Da MiFID II ab morgen in Kraft tritt, habe ich gerade nochmal mit meiner Depotbank telefoniert und eine Umschichtung im Depot vorgenommen.

 

Was für Posten hast du weg MiFID wohin verschoben, und warum; was bringt das?

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 54 Minuten schrieb Maikel:

Was für Posten hast du weg MiFID wohin verschoben, und warum; was bringt das?

 

Das habe ich hier und hier erläutert. Für die Allgemeinheit dürfte es relevanter sein, dass auch für bereits bestehende Wertpapiere der sogenannte Zielmarkt nachträglich geändert werden kann. 

 

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Mangalica

Auf Reddit beklagen sich Benutzer verschiedener EU-Länder bereits darüber, dass ihre Broker ihnen wegen MiFID II den Kauf von US-Vanguards verweigern, weil deren Produktinformationen nicht in die lokale Sprache der jeweiligen Länder übersetzt ist. Hier ist die Erklärung eine schwedischen Bank dazu. Auch Degiro verweigert den Niederländern den Kauf von US-ETFs. Dabei ist es gerade für Niederländer bei US-Aktien wohl steuerlich günstiger, direkt die US-Vanguards zu kaufen als die irischen Versionen...

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Diddi

Bei Anleihen ist einiges nicht mehr handelbar (genauer: kaufbar) wegen fehlender Basisinformationen.

 

Wobei die einzelnen Banken das unterschiedlich handhaben bisher, vielleicht pegelt sich das noch ein auf einen einheitlichen Maßstab.

 

Bleibt es aber dabei, trocknet der Bondmarkt für Private noch weiter ein als ohnehin schon.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef
Am 2.1.2018 um 17:05 schrieb Schildkröte:

 

Das habe ich hier und hier erläutert. Für die Allgemeinheit dürfte es relevanter sein, dass auch für bereits bestehende Wertpapiere der sogenannte Zielmarkt nachträglich geändert werden kann. 

 

???

 

Korrigiere mich gerne:

Ich denke Du machst Dir Gedanken an der falschen Stelle.

Aktien haben nach meiner Kenntnis nichts mit Mifid zu tun.

Da gibt es auch nichts umzuschichten.

@Yerghat es in #36 doch schon erklärt.

Ich denke darauf bezieht sich auch @Maikel.

 

Zitat

Mein Bankberater meinte, seine Kollegen und er wissen selbst noch nicht so genau, was sie im Zuge dessen von nun an erwartet. Meine Frage, ob ich nach wie vor problemlos deutsche, französische und amerikanische Aktien kaufen könne, konnte er mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten.

 

Dann solltest Du ggf auch mal den Berater wechseln...

:-*

 

 

Edit: Zitat ergänzt, Hervorhebung durch mich. Hinweis auf Yerg ergänzt

 

 

 

 

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 52 Minuten schrieb Diddi:

Bei Anleihen ist einiges nicht mehr handelbar (genauer: kaufbar) wegen fehlender Basisinformationen.

 

Wobei die einzelnen Banken das unterschiedlich handhaben bisher, vielleicht pegelt sich das noch ein auf einen einheitlichen Maßstab.

 

Bleibt es aber dabei, trocknet der Bondmarkt für Private noch weiter ein als ohnehin schon.

 

Dahin geht ja die Befürchtung einiger User im Bondboard, dass sie künftig beispielsweise Tier-Anleihen nicht mehr kaufen dürfen. Würde es sich bei MiFID II um ein neues IT-Produkt handeln, könnte man vielleicht von einer "Bananen-Software" sprechen - reift beim Kunden. ;) Bezogen auf MiFID II im Alltag würde ich einfach die nächsten Wochen und Monate abwarten. Dann dürfte sich aufgrund von Erfahrungsberichten im WPF und anderen Foren abzeichnen, welche Wertpapiere künftig noch von Privatanlegern gehandelt werden dürfen und welche nicht. Mit der Definition bzw. Auslegung von sogenannten Zielmärkten sowie der Behandlung von einzelnen Kunden (möglicherweise bei verschiedenen Banken jeweils unterschiedlich) wird es sich ähnlich verhalten. 

 

@Cef

Wie oben von mit erläutert, habe ich meinen Bankberater explizit auf den künftigen Kauf von Aktien angesprochen, ob MiFID II dabei Unterschiede macht, etwa zwischen Aktien aus gängigen Leitindizes und Nebenwerten. Die Frage konnte er mir nicht beantworten. Auch das wird sich in nächster Zeit zeigen. Bei Standardwerten sollte ein Erwerb durch Privatanleger ebenfalls nach wie vor möglich sein. Mal abwarten, ob das auch bei Aktien weiterhin der Fall ist, welche lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. 

 

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