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martin816

Riester: Vertragsguthaben in Immobilie -> förderschädlicher Immobilienverkauf -> Besteuerung?

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martin816

Moin!

 

Folgende Szenarien bei einem Riester-Fondssparplan/-Banksparplan gegenübergestellt:

 

1. Kündigung (förderschädliche Verwendung):
Soweit ich mich informiert habe, muss ich:
a) Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen
b) die Differenz aus verbleibendem Wert und meinen Einzahlungen voll mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern

 

2. vollständige Entnahme für Immobilienkauf (Vertrag auflösen oder stilllegen)
Irgendwann ist die Immobilie abgezahlt und ich gleiche das Wohnförderkonto aus.
Wenn ich nun später die Immobilie förderschädlich verkaufe, muss ich:
a) Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (klar, wie in Szenario 1)
b) die Differenz aus dem Vertragswert bei Umwandlung für den Immobilienkauf und meinen Einzahlungen voll mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern??


Bei 2.b) habe ich das große Fragezeichen. Muss da noch was versteuert werden oder nicht? Wenn nicht, wäre das Szenario 2. gegenüber 1. deutlich attraktiver, oder?

 

Danke für Aufklärung!
Martin

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Seabushy

Moin!

 

Du kannst für einen Immo-Kauf das Kapital nicht vollständig entnehmen. Mindestentnahme und Mindestverbleib im Vertrag sind 3000€.

Auch das Wohnförderkonto ist mit dem Vertrag verbunden, du kannst diesen also im Fall 2 nicht vollständig auflösen.

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andjessi
vor 2 Stunden schrieb Seabushy:

Moin!

 

Du kannst für einen Immo-Kauf das Kapital nicht vollständig entnehmen. Mindestentnahme und Mindestverbleib im Vertrag sind 3000€.

Auch das Wohnförderkonto ist mit dem Vertrag verbunden, du kannst diesen also im Fall 2 nicht vollständig auflösen.

Das stimmt so nicht. Bei einer TEILENTNAHME müssen 3.000,- EUR im Vertrag verbleiben. Vollständig entnehmen geht.

 

Wenn man den entnommenen Betrag wieder in den Vertrag einzahlt, ist das Wohnförderkonto ausgeglichen. Es ist dann wieder ein "normaler" Vertrag. Die Tilgung des Wohnföderkontos auch auf einem neuen Vertrag erfolgen. Formular: https://www.wertpapier-forum.de/applications/core/interface/file/attachment.php?id=101313

 

Weiter Infos hier:

 

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martin816

Moin!

 

Danke für Eure Antworten!

 

Andjessi, das klingt ja fast so als könne man nicht einfach Geld auf das Wohnförderkontos 'überweisen', sondern könnte das nur durch neue Einzahlungen in ein neuen oder alten Riestervertrag machen! Habe ich das richtig verstanden?

Weißt Du zufällig noch, ob man dann auf einen Schlag deutlich mehr als die 2100E einzahlen kann um das Wohnförderkonto vollständig auszugleichen?

Und auch wenn das Wohnförderkonto wieder auf Null ist, bleiben alle Auflagen für die Immobilie bestehen, oder?

 

Fragen über Fragen, Riester ist echt kompliziert! Und es scheint auch wenig gute Informationsquellen zu geben, die tiefer gehen...

 

Lieben Dank!

Martin

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Rohlöff

Hallo,

lies den von mir erstellten und oben verlinkten Faden.

Wenn dann noch Fragen zum WFK bestehen  -  melden!

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