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powerschwabe

Änderung der Fondsbesteuerung 2018 / Jetzt noch Kaufen, Verkaufen?

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powerschwabe

Ich möchte zum Jahreswechsel mal wieder mein Depot in Ordnung bringen und ein paar Fonds verkaufen bzw. Kaufen. Darunter sind auch noch ein paar alt Fonds von 2007 bzw. 2008

 

In 2018 ändert sich ja teilweise die Fondsbesteuerung.

Fondsbesteuerung-ab-2018

 

Sollte man eher noch dieses Jahr kaufen oder verkaufen oder lieber bis 2018 warten?

 

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AktieGlobal
· bearbeitet von AktieGlobal

Meiner Meinung nach spielt das für den Kauf kaum eine Rolle.

Denn am 31.12.2017 werden Fondsanteile fiktiv verkauft und am 01.01.2018 wieder fiktiv gekauft. Ab da steht jedem Anleger die Freigrenze von 100.000 EUR zu (beim Altbestand!!!).

 

Bezüglich des Verkaufs:

Ab 2018 gelten ja dann die Teilfreistellungen, je nach Fondsart. Deswegen würde ich, wenn der Fonds nicht gerade am 01. Januar ausschüttet, nächstes Jahr verkaufen. Musst halt noch deinen FSA beachten.

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kleinerfisch
vor 12 Stunden schrieb AktieGlobal:

Ab 2018 gelten ja dann die Teilfreistellungen, je nach Fondsart.

Aber nur für Gewinne/Verluste ab dem 1.1.18!

 

vor 12 Stunden schrieb AktieGlobal:

Ab da steht jedem Anleger die Freigrenze von 100.000 EUR zu (beim Altbestand!!!)

und Altbestand ist alles, was vor 2009 gekauft wurde.

 

M.E. spricht nichts Steuerliches für oder wider einen Kauf jetzt oder nach dem 1.1.18, außer für manche evtl. die "Steuerhässlichkeit" vieler Fonds speziell zum kommenden Jahresende.

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Dr. Seltsam

Das mit dem fiktiven Verkauf habe ich noch nicht ganz verstanden.

 

Hat das nun auch Auswirkungen auf im Bestand befindliche 'steuerhässliche' Fonds? Hier sammle ich seit Jahren Belege, um bei einem späteren Verkauf nachweisen zu können, dass ich die ausschüttungsgleichen Erträge bereits Jahr für Jahr wie vorgesehen versteuert habe. Bisher war es nämlich so, dass bei einem Verkauf diese Erträge nochmal besteuert wurden, wenn man diesen Nachweis nicht erbringen konnte.

 

Wenn ich das richtig verstanden habe, entfällt diese Notwendigkeit für künftige ausschüttungsgleiche Erträge. Was aber geschieht mit den bis einschließlich 2017 bereits angefallenen ausschüttungsgleichen Erträgen? Muss ich meine Belege bis zu einem (echten) Verkauf aufheben, oder erfolgt die Besteuerung im Rahmen des fiktiven Verkaufs per 31.12.17, so dass ich meine gesammelten Belege mit der Steuererklärung 2017 zwecks Anrechnung einreichen kann und los bin?

 

Oder erfolgt auch in Zukunft erst beim (echten) Verkauf von steuerhässlichen Fonds eine Besteuerung der einschließlich 2017 entstandenen ausschüttungsgleichen Erträge? Dann müsste ich die vorhandenen Belege ja ggf. jahrzehntelang weiter aufheben- wobei dann zumindest keine neuen mehr dazukommen.

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Mangalica
vor 4 Stunden schrieb Dr. Seltsam:

Oder erfolgt auch in Zukunft erst beim (echten) Verkauf von steuerhässlichen Fonds eine Besteuerung der einschließlich 2017 entstandenen ausschüttungsgleichen Erträge? Dann müsste ich die vorhandenen Belege ja ggf. jahrzehntelang weiter aufheben- wobei dann zumindest keine neuen mehr dazukommen.

 

Korrekt. Der fiktive Verkauf am 31.12. wird auch erst einmal nur fiktiv von der Bank notiert und dann beim echten Verkauf mit einberechnet. D.h. wenn du in 20 Jahren deinen ETF verkaufst, solltest du folgendes machen:

  • Prüfen, dass die Bank die Steuern des fiktiven Verkaufs vom 31.12.2017 korrekt einbezieht.
  • Prüfen, dass die ab 2018 bereits bezahlte Vorabpauschale wieder abgezogen wird.
  • Deine bis 2017 gesammelten Belege beim Finanzamt einreichen, um hier eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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