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Knorx

Kinderdepot und Steuer: Was bei Fondsverkauf beachten?

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Knorx

Ich möchte ein Kinderwertpapierdepot auflösen und das Geld bei einem anderen Broker in einem ETF anlegen.


Bei dem Fondsverkauf würden etwa 1.700,- Gewinn realisiert werden.

 

Der Gewinn liegt weit unter dem jährlichen Steuerfreibetrag des Kindes für 2018. (9.837 € --> Grundfreibetrag: 9.000 € +; Sparerfreibetrag: 801 € + Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €)

 

Was sollte beim Fondsverkauf beachtet werden?

Liege ich richtig mit der Annahme, dass 2018 weder Steuerzahlungen noch eine Steuererklärung für das Kind notwendig sind, solange der Gewinn unter 9.834 € liegt?

Oder führt der jetzige Broker (Comdirect) bei einem Verkauf automatisch Abgeltungsteuer ab für alles, was über dem Sparerfreibetrag (801 €) liegt?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Sofern keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, wird Steuer abgeführt.

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HIstore

Die gezahlte Steuer kann dann aber mit der Steuererklärung für das Kind wiedergeholt werden, dafür Mantelbogen und Anlage KAP ausfüllen und in Zeile 4 der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Dann werden, da der Gewinn unter dem von dir genannten Steuerfreibetrag liegt, die Steuern erstattet. Alternativ im Vorfeld eine NVB einreichen wie von Ramstein geschrieben.

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phlp112
vor 20 Stunden schrieb Knorx:

Ich möchte ein Kinderwertpapierdepot auflösen und das Geld bei einem anderen Broker in einem ETF anlegen.


Bei dem Fondsverkauf würden etwa 1.700,- Gewinn realisiert werden.

 

Der Gewinn liegt weit unter dem jährlichen Steuerfreibetrag des Kindes für 2018. (9.837 € --> Grundfreibetrag: 9.000 € +; Sparerfreibetrag: 801 € + Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €)

 

Was sollte beim Fondsverkauf beachtet werden?

Liege ich richtig mit der Annahme, dass 2018 weder Steuerzahlungen noch eine Steuererklärung für das Kind notwendig sind, solange der Gewinn unter 9.834 € liegt?

Oder führt der jetzige Broker (Comdirect) bei einem Verkauf automatisch Abgeltungsteuer ab für alles, was über dem Sparerfreibetrag (801 €) liegt?

Mir war gestern dieser Artikel untergekommen: https://www.buhl.de/steuernsparen/mit-der-familie-steuern-sparen/

 

Keine inhaltliche Gewährleistung ;)

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 11 Minuten schrieb stb112:

Mir war gestern dieser Artikel untergekommen: https://www.buhl.de/steuernsparen/mit-der-familie-steuern-sparen/

 

Keine inhaltliche Gewährleistung ;)

Ja, fehlen halt ein paar "unerhebliche" Fallstricke. Angefangen von der Tatsache, dass das Geld dann auch tatsächlich den Kindern gehört und eine Rückübertragung nicht so leicht ist https://openjur.de/u/58087.html, bis hin zu Effekten bei zum Beispiel einem BaföG-Antrag, der Pflicht zur Krankenversicherung etc. pp.

 

Man sollte sich sehr sehr gut überlegen, ob man um ein paar Steuern zu sparen tatsächlich sich sowas dann ans Bein bindet. Aber zum Glück war das eigentlich gar nicht das Thema beim TO.

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